Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
27.05.13, 14:49
Aktualisiert
27.05.13, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 38/2013
23.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
02.07.2013
Kreistag
17.07.2013
Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014
Sachbearbeiter/in: Frau Schneider
Tel.: 02251/15-129
Abt.: 15
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2014 mit ____ Beisitzern (4, 6, 8
oder 10 Beisitzern) wie folgt zu besetzen:
Beisitzer
1.
2.
3.
4.
usw.
Stellvertreter
-2Begründung:
Für die Kommunalwahl 2014 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem
Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die der Kreistag wählt; eine Benennung
oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz). Für jeden
Beisitzer soll der Kreistag einen Stellvertreter wählen (§ 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).
Gemäß § 2 Abs. 1 Kommunalwahlordnung obliegen dem Wahlausschuss folgende Aufgaben:
1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden,
wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft,
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
4. das Wahlergebnis festzustellen.
Für die Bildung des Wahlausschusses gelten die allgemeinen Vorschriften des § 35 Abs. 3 Kreisordnung, der bestimmt:
„Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses
Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“
Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag könnte die derzeitige Sitzverteilung im Kreistag
(CDU = 22, SPD = 12, FDP = 8, UWV = 5, GRÜNE = 5, DIE LINKE = 2) herangezogen werden. Dazu
gibt es keine verbindlichen Vorschriften.
Die Sitze im Wahlausschuss würden nach dem Verhältnis der Sitzverteilung im Kreistag nach dem
Verfahren der mathematischen Proportion – Hare-Niemeyer wie folgt verteilt:
Beisitzer
4
6
8
10
CDU
2
2
3
4
SPD
1
1
2
2
FDP
1
1
1
2
UWV
1
1
1
GRÜNE
1
1
1
DIE LINKE
-
Bei den Kommunalwahlen 2004 und 2009 bestand der Wahlausschuss jeweils aus dem Vorsitzenden
und 10 Beisitzern.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Sachbearbeiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)