Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
12.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 27/2013
27.05.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.06.2013
K 39, Schönau - Holzmülheim
Parallele Radwegeführung im Zuge des Erftradweges
Im Zuge der Planungen zur Umgestaltung der Kreisstraße 39 zwischen Holzmülheim und Schönau
stellte sich die Frage nach der Führung des Radverkehrs entlang der Ausbaustrecke. Die Richtlinie
sieht bei den gegenwärtigen Verkehrsbelastungszahlen eine Führung auf der Straße vor. Dem entgegen spricht die vorhandene, schlecht einsehbare Linienführung in Verbindung mit den erfahrungsgemäß hohen Kfz-Geschwindigkeiten auf der freien Strecke.
Eine besondere Bedeutung kommt dieser Radwegeverbindung aufgrund der gleichzeitigen Nutzung
als überregionaler Erftradweg zu. Neben dem Ahrradweg stellt der Erftradweg die wichtigste touristische Radwegeverbindung im Kreis Euskirchen dar. Vor diesem Hintergrund sollte die Führung des
Radverkehrs auf der Straße umso mehr hinterfragt werden, da die Attraktivität eines Radweges u.a.
maßgeblich von der Routenführung beeinflusst wird.
Die Anlage eines straßenbegleitenden gemeinsamen Rad- / Gehweges wäre aufgrund der vorherrschenden Topografie nur durch einen umfangreichen Eingriff in das vorhandene Gelände und dem
damit verbundenen erheblichem finanziellen Aufwand möglich. Insofern wurde die Strecke zwischen
Holzmülheim und Schönau auf alternative Streckenführungen hin betrachtet. Um den Kostenaufwand
so gering wie möglich zu halten, wurde hierbei nach einer Möglichkeit der Radwegeführung auf vorhandenen, parallel zur K 39 verlaufenden Wegen, gesucht.
Nach einer Variantenuntersuchung konnte eine Wegeführung mit dem in der beigefügten Anlage 1
dargestellten Wald- und Forstweg gefunden werden. Die Trasse verläuft unmittelbar im Erfttal. Seitens der Forstbetriebsgemeinschaft besteht Interesse diesen Weg für forstliche Zwecke zu nutzen.
Die vorhandene Verbindung muss streckenweise diesem Bedarf entsprechend angepasst werden.
Die Gemeinde als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft strebt aufgrund der gleichzeitig gewünschten Nutzung als Radweg einen gemeinschaftlichen Ausbau an. Unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange ist hierbei die Herstellung einer wassergebunden Oberfläche angedacht.
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Die Gemeinde, als Baulastträger des Wirtschaftsweges sucht derzeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft nach Finanzierungsmöglichkeiten für die erforderlichen Maßnahmen. Prinzipiell kann mit einer
Förderung der Investitionskosten von bis zu 70 % der Netto-Baukosten durch das Landesministerium
gerechnet werden.
Aufgrund der Nutzung des Weges als straßenbegleitende Radwegeführung ist seitens des Kreises
eine einmalige pauschale Beteiligung an den zukünftigen Unterhaltungskosten angedacht.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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