Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 34/2013
23.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.06.2013
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer halben Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal-Reifferscheid, Fuhrweg 5
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. zu den
Kosten des Neubaus einer halben Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal-Reifferscheid, Fuhrweg 5, einen Zuschuss in Höhe von
60.000,00 € zu gewähren.
Begründung:
-2Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 27.06.2012 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer halben Gruppe des Typs I für Kinder unter drei
Jahren an der Kindertageseinrichtung in 53940 Hellenthal-Reifferscheid, Fuhrweg 5.
Es sollen 3 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf 82.649,00
€.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 60.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landesmittel fachbezogene Pauschale
zum U3 Ausbau-Sonderprogramm
gem. Bescheid vom 19.12.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
60.000,00 €
51.000,00 €
9.000,00 €
22.649,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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