Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 19/2013
06.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.06.2013
Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen
Volljährigen in Vollzeitpflege
Sachbearbeiter: Herr Firmenich
x
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege" in der als Anlage beigefügten Fassung.
-2Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.1991 Richtlinien über die Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege beschlossen. Die letzte
Anpassung erfolgte am 09.06.2006 aufgrund des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes
(Einführung einer angemessenen Alterssicherung für Pflegeeltern).
Die Änderungen betreffen im wesentlichen die einmaligen Beihilfen, die seit der Einführung des Euros
nicht mehr angepasst wurden.
Aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten, insbesondere aufgrund der in den vergangenen Jahren tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen durch die Pflegeeltern sollen neben
Klarstellungen folgende Änderungen vorgenommen werden:
-
-
Erhöhung der Bekleidungsbeihilfe bei Aufnahme des Pflegekindes von 358 € auf 400 €
entsprechend einer Empfehlung der Landeskommission Jugendhilfe
für Kinder in Einrichtungen
Erhöhung der pauschalisierten Beihilfe für Taufe, Kommunion (153 €) und Konfirmation
(179 €) auf einheitlich 200 €
Erhöhung des Höchstbeitrags für eine Beihilfe für eine Brillenfassung von 51 € auf 100 € (jeweils abzüglich Kassenanteil)
Übernahme der Kosten für eine verpflichtende Klassenfahrt in Höhe der tatsächlichen Kosten
(bisher max. 205 €).
Die o.g. Beihilfen sind als freiwillige Zahlungen nach § 39 Abs. 3 SGB VIII anzusehen.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Euskirchen ist für die Aufstellung von
Richtlinien der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügten Richtlinien zu beschließen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)