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Beschlussvorlage (Bericht der tbbo Treuhand GmbH, Bünde, über die -Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 gem. § 92 GO NRW i. V. m. § 53 GemHVO NRW und die -Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Beschlussvorlage (Bericht der tbbo Treuhand GmbH, Bünde, über die 
-Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 gem. § 92 GO NRW i. V. m. § 53 GemHVO NRW
und die
-Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW) Beschlussvorlage (Bericht der tbbo Treuhand GmbH, Bünde, über die 
-Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 gem. § 92 GO NRW i. V. m. § 53 GemHVO NRW
und die
-Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 115/2010 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208 / 991-100 Datum: 24. September 2010 Bericht der tbbo Treuhand GmbH, Bünde, über die - Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 gem. § 92 GO NRW i. V. m. § 53 GemHVO NRW und die - Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 gem. § 96 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Termin 08.09.2010 Rat 30.09.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Die beauftragten Wirtschaftsprüfer der tbbo aus Bünde haben auf Beschluss des Rates am 08.07.2010 in der 3. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (RPBA) am 13.07.2010 die (erste) Eröffnungsbilanz zum NKF-Einführungstermin 01.01.2008 sowie den Jahresabschluss 2008 jeweils in den wesentlichen Grundzügen dargestellt und die wichtigsten Ergebnisse erläutert bzw. kommentiert. Zwischenzeitlich liegt der umfangreiche Prüfungsbericht entwurfsmäßig vor. Wegen des Umfanges der Prüfungsunterlagen (der Bericht samt Anlagen ist ca. 150 Seiten stark) schlägt die Verwaltung die Einstellung in das Ratsinformationssystem vor; zu den beiden für den 04.09.2010 und 08.09.2010 terminierten Ausschusssitzungen werden die für eine Beschlussempfehlung relevanten Vermerke und Übersichten der Wirtschaftsprüfer bis Mitte der kommenden Woche nachgereicht. Bis dahin wird auch die endgültige Fassung des Berichtes vorliegen. Vorab kann bereits mitgeteilt werden, dass die Prüfung der tbbo sowohl hinsichtlich der Eröffnungsbilanz als auch des Jahresabschlusses 2008 zu keinen Einwendungen geführt hat. Wörtlich führt die tbbo im Rahmen ihres Bestätigungsvermerkes u. a. aus: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde“. Nachfolgend ergeht folgender -2- Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss übernimmt den Bestätigungsvermerk der tbbo Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bünde, uneingeschränkt und ohne weitere Ergänzungen oder Änderungen und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 92 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW wie folgt zu beschließen: a) Eröffnungsbilanz 1. Die geprüfte (erste) Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 72.573.294,28 € nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 wird festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird bezüglich der Aufstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Die Eröffnungsbilanz wird Bestandteil des Originalprotokolls. Sie unterliegt der überörtlichen Prüfung gem. § 92 Abs. 6 i. V. m. § 105 GO NRW. b) Jahresabschluss 2008 1. Der geprüfte Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Haushaltsjahr 2008 wird festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird bezüglich des Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3. Der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 236.097,28 € wird auf neue Rechnung vorgetragen, also der „Allgemeinen Rücklage“ zugeführt. Die Schlussbilanz nebst Anlagen wird Bestandteil des Originalprotokolls. In Vertretung Lange