Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 MB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
über
die Prüfung
der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang
und zusammengefasstem Lagebericht
zum 01. Januar 2008
und
des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes
für das Haushaltsjahr 2008
der
Gemeinde Leopoldshöhe
______________________
tbbo Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Herforder Straße 39, 32257 Bünde
Sitz der Gesellschaft: Bünde - Amtsgericht Bad Oeynhausen: HR B 7412
Geschäftsführer: Steuerberater Dipl.-Betriebsw. Martin Bienen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Dieter Doktorczyk
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Guido Koch
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Torsten Prasuhn
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag .......................................
3
B. Grundsätzliche Feststellungen ......................... 4
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch
den Bürgermeister...................................... 4
1. Verlauf des Haushaltsjahres und Lage der Gemeinde .. 5
2. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde .......... 8
II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes .................. 10
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................ 13
I. Allgemeine Ausführungen ............................... 13
II. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem
Anhang zum 01. Januar 2008, Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2008 und zusammengefasster Lagebericht .. 13
D. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
der Gemeinde ..........................................
I. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ...........
II. Wichtige Verträge .....................................
1. Strom-Konzessionsvertrag mit der E.ON WestfalenWeser AG (ehemals Elektrizitätswerk Wesertal
GmbH) ..............................................
2. Gas-Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke
Bielfeld GmbH ......................................
3. Gas-Konzessionsvertrag mit der RWE WestfalenWeser-Ems AG (ehemals Westfälische Ferngas AG) .....
4. Schülerbeförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen Rehm & Söhne und dem Verkehrsunternehmen Willi Wellhausen .......................
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ..
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung .................
1. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem
Anhang zum 01. Januar 2008 .........................
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ........
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7036/50907/2008/06
1
Seite
3. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 ..............
4. Zusammengefasster Lagebericht ......................
II. Gesamtaussage der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst
zusammengefasstem Anhang und des Jahresabschlusses ....
1. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage ............................
2. Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ....................................
III. Darstellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ...
1. Vermögens- und Schuldenlage ........................
2. Ergebnisrechnung ...................................
3. Teilrechnungen .....................................
24
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26
26
28
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36
39
F. Schlussbemerkung ...................................... 47
A n l a g e n
2
A. Prüfungsauftrag
_______________
Herr Bürgermeister Gerhard Schemmel und Herr Kämmerer HansJürgen Lange haben uns gemäß Vertrag vom 28. April/07. Mai
2009 als Abschlussprüfer beauftragt, die (erste) Eröffnungsbilanz, den zusammengefassten Anhang und den zusammengefassten Lagebericht zum 01. Januar 2008 sowie den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gemeinde Leopoldshöhe (nachfolgend auch als Gemeinde bezeichnet)
zum 31. Dezember 2008 jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über
örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände gemäß § 101 GO NRW sowie §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
Über das Ergebnis unserer Arbeiten erstatten wir den vorliegenden Prüfungsbericht, und zwar unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und des Institut der Wirtschaftprüfer (IDW)-Prüfungsstandards: "Grundsätze ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450).
Für die Auftragsdurchführung und unsere Verantwortlichkeit,
auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die als Anlage 9 dem
Prüfungsbericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen
für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 01. Januar 2002.
3
B. Grundsätzliche Feststellungen
_____________________________
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister
--------------------------------------------------------Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB sind wir gehalten, in einer
vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage
der Gemeinde in der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und im Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung
zu nehmen. Dabei haben wir insbesondere auf die Annahme der
Fortführung der Tätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde einzugehen, wie sie in der
(ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang,
im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, soweit die von uns geprüften
Unterlagen eine solche Beurteilung erlauben.
Ausgangspunkt unserer Berichterstattung ist die Lagebeurteilung durch den Bürgermeister, so wie diese im zusammengefassten Lagebericht für die (erste) Eröffnungsbilanz
nebst zusammengefasstem Anhang und den Jahresabschluss dokumentiert ist. Die dort enthaltenen wertenden Aussagen haben wir auf ihre Plausibilität und Übereinstimmung mit unseren während der Prüfung gewonnenen Kenntnissen untersucht. Wir haben nach den berufsständischen Regelungen
hierbei keine eigenen Prognoserechnungen anzustellen und
keine Angaben zur Lage anstelle des Bürgermeisters zu machen.
4
1. Verlauf des Haushaltsjahres und Lage der Gemeinde
Der zusammengefasste Lagebericht des Bürgermeisters enthält
folgende Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage zum Zeitpunkt der (ersten) Eröffnungsbilanz und für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 sowie zum Verlauf des Haushaltsjahres 2008:
a) Aussagen zur (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008
- Die Gemeinde Leopoldshöhe hat zum 01. Januar 2008 eine
(erste) Eröffnungsbilanz nach den Regelungen des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entsprechend § 92 GO
NRW und § 53 GemHVO NRW augestellt. Auf den 31. Dezember
2008 wurde der Jahresabschluss der Gemeinde gemäß § 95
GemHVO erstellt. Für Zwecke der Erstellung von (erster)
Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss hat die Gemeinde Leopoldshöhe den Anhang und Lagebericht in jeweils zusammengefasster Form erstellt.
- Die strukturellen Rahmenbedingungen der Gemeinde Leopoldshöhe sind durch eine relativ niedrige Arbeitslosigkeit und die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Gewerbebetrieben und einem vergleichsweise niedrigen Steueraufkommen, in Anlehnung an die Steuerkraftmesszahl, gekennzeichnet. Außerdem zu berücksichtigen sind steigende
Soziallasten und Belastungen aus der Kreisumlage.
- Das kommunale Infrastrukturvermögen, insbesondere Schulen, Sport- und Turnhallen und Kindertageseinrichtungen,
ist grundsätzlich als ausreichend anzusehen, wesentliche
Über- bzw. Unterkapazitäten bestehen nicht. Die Bewirtschaftung der Gebäude wurde zum 01. Januar 2008 auf das
5
Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe übertragen, um
eine zentrale Verwaltung der Gebäude unter wirtschaftlichen, ökologisch nachhaltigen und zukunftsweisenden Gesichtpunkten zu erreichen.
- Die (erste) Eröffnungsbilanz wird wesentlich durch das
Anlagevermögen in Höhe von 82,2 % dominiert, davon entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände lediglich
0,1 %, auf Sachanlagen 48,8 % und Finanzanlagen 33,3 %.
Das Sachanlagevermögen beinhaltet insbesondere die unbebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen. Mit
Blick auf den, durch die planmäßigen Abschreibungen bedingten, stetigen Werteverzehr ist ein Erhalt des vorhandenen Vermögens nur sichergestellt, wenn die jährlichen
Investitionen mindestens das Volumen der jährlichen Abschreibungen erreichen. Im Haushaltsjahr 2008 ist ein
Netto-Zuwachs (Investitionen abzüglich Abschreibungen und
Abgänge) bei den Sachanlagen von T€ 1.865 zu verzeichnen,
der insbesondere auf die Ortskernsanierung zurückzuführen
ist. In den folgenden Haushaltsjahren wird der Wertverzehr jedoch voraussichtlich nicht durch entsprechende Investitionen kompensiert.
b) Aussagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008
- Das
Haushaltsjahr
2008
schließt
mit
einem
Jahresüber-
schuss von T€ 236 ab. Gegenüber dem geplanten Jahresfehlbetrag
von
T€ 342
ist
eine
Ergebnisverbesserung
von
T€ 578 eingetreten. Diese Entwicklung ist insbesondere
auf
die
T€ 1.065
ordentlichen
über
dem
Erträge
Planansatz
zurückzuführen,
liegen,
die
die
um
ordentlichen
Aufwendungen hingegen liegen um T€ 386 über dem Planansatz und verschlechtern folglich das Ergebnis.
6
- Im Haushaltsjahr 2008 konnte, infolge der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe, die Aufnahme von Krediten für Investitionen sowie von Krediten
zur Liquiditätssicherung vermieden werden. Darüber hinaus
konnten neben der planmäßigen Tilgung der Kredite für Investitionen auch aufgelaufene Kassenkredite in Höhe von
T€ 3.250 abgelöst werden.
- Die bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 22,9 % der
Bilanzsumme führen zu hohen Zins- und Tilgungsleistungen,
die sich belastend auf die Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe auswirken. Ebenso verhält es sich mit den bestehenden übrigen Rückstellungen, die 9,6 % der Bilanzsumme darstellen Auch hier werden wesentliche Belastungen
der Finanzlage kurz- bis mittelfristig auf die Gemeinde
zukommen.
- Die Finanzrechnung schließt mit einem positiven Ergebnis
von T€ 8.686 ab. Dieses positive Ergebnis ist jedoch in
ausschließlich auf die Eigenkapitalrückführung aus dem
Abwasserwerk
Leopoldshöhe
von
T€ 9.232
zurückzuführen.
Unter Herausrechnung dieses Sachverhaltes wurde der Finanzmittelfonds um T€ 546 abgebaut.
- Trotz des zum Bilanzstichtages hohen Liquiditätsbestandes
ist die Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe als kritisch
zu beurteilen. Es ist davon auszugehen, dass die bevorstehenden erforderlichen Investitionen nicht durch entsprechende Einzahlungen im Investitionsbereich und einem
positiven Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
finanziert werden können, so dass die Aufnahme von weiterem Fremdkapital erforderlich sein wird.
7
2. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde
Der zusammengefasste Lagebericht des Bürgermeisters enthält
unseres Erachtens folgende Kernaussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Risiken der künftigen Entwicklung der
Gemeinde:
- Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erwartet die Gemeinde insbesondere einen weiteren Anstieg
der Soziallasten, der Kreisumlage und sonstiger Aufwendungen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass das lokale Aufkommen an Gewerbesteuer, wie auch die Anteile an
der Einkommen- und Umsatzsteuer, sich weiter vermindern
wird. Die negativen Effekte dieser Entwicklung werden
nach Einschätzung der Verwaltung nur teilweise und auch
nur mit Zeitverzug durch Kompensationszahlungen aus dem
Finanzausgleich aufgefangen werden können.
- Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 werden jeweils negative Jahresergebnisse erwartet, die durch Entnahmen aus
der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden müssen. Unter
Berücksichtigung der Prognoserechnungen ist die Ausgleichsrücklage damit bis zum 31. Dezember 2011 vollständig in Anspruch genommen.
- Da die Gewerbesteuereinnahmen nur auf einige wenige Unternehmen entfallen, hängt die Finanzkraft der Gemeinde
Leopoldshöhe wesentlich von der Ertragslage dieser Unternehmen ab. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise sind daher erhebliche konjunkturelle Schwankungen, mit negativem Trend, zu erwarten.
8
- Der demographische Wandel führt auch in der Gemeinde Leopoldshöhe zu einer Stagnation bzw. zu einem leichten
Rückgang der Bevölkerung. Dieser negativen Entwicklung
soll durch eine konsequente strategische Ausrichtung auf
die sich verändernden gesellschaftlichen Lebensformen und
durch eine verbesserte Außendarstellung der Gemeinde entgegengewirkt werden. Nach Auffassung der Verwaltung kann
ein weiterer Bevölkerungsrückgang nur dadurch abgemildert
werden, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe als attraktiver Wohn- und Arbeitsort positioniert.
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gemeinde und
ihre voraussichtliche Entwicklung durch den Bürgermeister
in der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem
Anhang sowie im Jahresabschluss und im zusammengefassten
Lagebericht halten wir für zutreffend.
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II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes
-----------------------------------"Wir haben die gemäß § 53 GemHVO NRW aufgestellte (erste)
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leopoldshöhe zum 01. Januar
2008 nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem
Lagebericht sowie den gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW aufgestellten Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember
2008 der Gemeinde Leopoldshöhe jeweils unter Einbeziehung
der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände geprüft. Die Buchführung, die Inventuren
und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über die (erste) Eröffnungsbilanz nebst
zusammengefasstem Anhang, über den Jahresabschluss sowie
über den zusammengefassten Lagebericht, jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und
der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern
der Vermögensgegenstände, abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz
nebst zusammengefasstem Anhang, des Jahresabschlusses und
des zusammengefassten Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW
und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang
10
und des durch den Jahresabschluss jeweils unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage sowie im Falle des Jahresabschlusses ergänzend auch der Ertrags- und Finanzlage, wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, Jahresabschluss und
zusammengefasster Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang sowie des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er-
11
trags- und Finanzlage der Gemeinde. Der zusammengefasste
Lagebericht steht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar."
Bünde, 16. August 2010
t b b o
Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Doktorczyk
Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Prasuhn
Wirtschaftsprüfer
12
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
______________________________________
I. Allgemeine Ausführungen
----------------------Wir nahmen die zusammengefasste Prüfung gemäß dem Entwurf
des IDW Prüfungsstandards "Prüfung des Jahresabschlusses
und Lageberichts einer Gebietskörperschaft" (IDW EPS 730)
mit Unterbrechungen in den Monaten Oktober 2008 bis August
2010 in den Räumen der der Gemeinde Leopoldshöhe und in unserem Büro in Bünde vor. Sämtliche von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden insbesondere erbracht von:
Herrn Hans-Jürgen Lange (Kämmerer),
Herrn Thomas Niebuhr,
Frau Elisabeth Hildebrand und
Frau Ute Orbke.
Der Bürgermeister bestätigte uns in der berufsüblichen,
schriftlichen Vollständigkeitserklärung die Vollständigkeit
der gemäß § 53 GemHVO NRW aufgestellten (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, des nach § 37
Abs. 1 GemHVO NRW aufgestellten Jahresabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes sowie jeweils der Buchführung, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.
II. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum
----------------------------------------------------------01. Januar 2008, Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008
----------------------------------------------------------und zusammengefasster Lagebericht
--------------------------------Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 101
Abs. 1 GO NRW sowie gemäß § 317 HGB die Buchführung, die
Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festge13
legte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, die
(erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum
01. Januar 2008, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2008 und den zusammengefassten Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und gemeinderechtlichen
Vorschriften und sonstiger ortsrechtlicher Bestimmungen geprüft.
Die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang
und der Jahresabschluss sind unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der
§§ 242 bis 256 und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW aufgestellt worden. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus der Satzung
ergeben sich nicht.
Wir geben den Hinweis, dass der Bürgermeister für die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, den
Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie
die uns gemachten Angaben die Verantwortung trägt. Unsere
Aufgabe besteht in der Beurteilung dieser Unterlagen und
Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung.
Die Aufdeckung von Verfehlungen, u.a. Untreuehandlungen und
Unterschlagungen, war nur soweit Gegenstand unserer Prüfung, als diese mit den für eine Abschlussprüfung berufsüblichen Verfahren erkannt werden können.
Auf dieser Basis haben wir die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt, solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen und gemeinderechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung zu erkennen,
die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und Schul14
denlage i.S.d. § 92 Abs. 2 GO NRW bzw. der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage i.S.d. § 95 Abs. 1 GO
NRW wesentlich auswirken.
Die Art und der Umfang unserer Prüfung beruhen grundsätzlich auf den für die Jahresabschlussprüfung bei großen Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den sie ergänzenden Regelungen der GO NRW
und der GemHVO NRW. Des Weiteren fanden u.a. Beachtung der
IDW-Prüfungsstandard: "Ziele und allgemeine Grundsätze der
Durchführung von Abschlussprüfungen" (IDW PS 200), der IDWPrüfungsstandard: "Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze
für die Abschlussprüfung" (IDW PS 201), der IDW-Prüfungsstandard: "Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von
Erstprüfungen" (IDW PS 205), der IDW-Prüfungsstandard:
"Prüfung des Lageberichtes" (IDW PS 350) sowie der Entwurf
des IDW-Prüfungsstandards: "Prüfung des Jahresabschlusses
und Lageberichts einer Gebietskörperschaft" (IDW EPS 730).
Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und
rechtlichen Umfelds der Gemeinde, ihrer Ziele, Strategien
und Risiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfaktoren beurteilen. Die darauf aufbauende Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und dessen Wirksamkeit ergänzen wir durch Prozessanalysen, die wir unter Berücksichtigung der eingerichteten internen Kontrollen, mit
dem Ziel durchführen, deren Einfluss auf relevante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Risiken der Gemeinde sowie unser Prüfungsrisiko einschätzen zu können. Die
Erkenntnisse aus der Prüfung der Prozesse und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir
bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hin-
15
sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung in der (ersten) Eröffnungsbilanz und
im Jahresabschluss berücksichtigt. Wir haben uns zusätzlich
auf Gutachten von Versicherungsmathematikern gestützt. Im
unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die
Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die
Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung
beachtet und daher unser Prüfungsurteil überwiegend auf der
Basis von Stichproben getroffen.
Unsere Prüfungsstrategie hat für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 zu folgenden Schwerpunkten des
Prüfungsprogramms geführt:
- System- und Funktionsprüfungen der Finanzbuchhaltung, von
Nebenbüchern sowie weiterer Module zur methodischen Ermittlung von Ein- und Auszahlungsverpflichtungen,
- vollständige Erfassung und Bewertung des Sachanlagevermögens einschließlich der Sonderposten sowie die Festlegung
der Restnutzungsdauern,
- Bewertung des Finanzanlagevermögens,
- Forderungen und Verbindlichkeiten,
- liquide Mittel und Verbindlichkeiten aus Krediten,
- Eigenkapital,
- Ansatz und Bewertung von Rückstellungen.
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Besondere Prüfungsschwerpunkte im Hinblick auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 waren die folgenden Prüffelder:
- Fortentwicklung
Sonderposten,
des
Anlagevermögens
einschließlich
der
- öffentlich-rechtliche Forderungen, insbesondere aus Steuern und Gebühren,
- Entwicklung, Ansatz und Bewertung von Rückstellungen,
- periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen,
- Plausibilität der Prämissen und Prognosen im zusammengefassten Lagebericht.
Eine Einholung von Saldenbestätigungen zu den Forderungen
bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zu beiden Stichtagen nicht. Von der ordnungsgemäßen
Erfassung und Abwicklung der betroffenen Bilanzposten überzeugten wir uns jeweils mit Hilfe umfangreicher Einzelfallprüfungen. Bankbestätigungen haben wir von allen Kreditinstituten eingeholt.
Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des
zusammengefassten Lageberichts war es festzustellen, ob der
zusammengefasste Lagebericht im Einklang mit der (ersten)
Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und mit dem
Jahresabschluss steht und ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt sowie ob die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In
17
diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es
sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der
Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Prüfung
gewonnen haben, beurteilt.
18
D. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Gemeinde
________________________________________________________
I. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
------------------------------------------Die Gemeinde Leopoldshöhe wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1969 aus
den bis dahin selbständigen Gemeinden Asemissen, Bechterdissen, Bechterhagen, Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen und Schuckenbaum neu gegründet. Das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe umfasst eine Fläche von 36,94 km2.
Im Berichtszeitraum galt die Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der Fassung vom 30. März 1995.
Die Kommune führt die Bezeichnung Gemeinde.
Die Gemeinde trägt den Namen Leopoldshöhe.
Die Gemeinde Leopoldshöhe gehört dem Kreis Lippe an.
Sie befindet sich im Regierungsbezirk Detmold.
Organe der Kommune sind der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
und der Bürgermeister.
Im Haushaltsjahr 2008 bildeten Herr Gerhard Schemmel (Bürgermeister) und Herr Hans-Jürgen Lange (allgemeiner Vertreter und Kämmerer) den Verwaltungsvorstand der Gemeinde Leopoldshöhe.
Das Haushaltsjahr der Gemeinde Leopoldshöhe entspricht dem
Kalenderjahr.
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In der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das
Haushaltsjahr 2008 wurden gemäß Ratsbeschluss vom 24. April
2008 die Steuersätze für Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 192 v. H.
Grundsteuer B: 381 v. H.
Gewerbesteuer: 403 v. H.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung vom
19. Juni 2008 aufgrund des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung der Gemeinde Leopoldshöhe für das
Haushaltsjahr 2007 festgestellt. Dem Bürgermeister wurde
für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr
2007 in uneingeschränkter Form Entlastung erteilt.
Die nachfolgende Tabelle führt die einzelnen Ortsteile mit
den jeweils mit Hauptwohnsitz zu den beiden Bilanzstichtagen gemeldeten Einwohnerzahlen auf:
Ortsteil
Asemissen
Bechterdissen
Bechterhagen
Greste
Krentrup
Leopoldshöhe
Nienhagen
Schuckenbaum
Einwohner
31.12.2008
3.466
2.205
630
3.069
846
4.342
733
1.994
17.285
======
Einwohner
01.01.2008
3.497
2.174
638
3.057
861
4.302
750
1.916
17.195
======
20
II. Wichtige Verträge
----------------1. Strom-Konzessionsvertrag mit der E.ON Westfalen-Weser AG
(ehemals Elektrizitätswerk Wesertal GmbH)
Vertragsabschluss:
Vertragsdauer:
Vertragsgegenstand:
Finanzielle Auswirkungen:
15./22. Dezember 1993.
01. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011.
Einräumung des Rechtes, die öffentliche Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet durchzuführen.
Ertrag aus Konzessionsabgaben.
2. Gas-Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Bielefeld GmbH
Vertragsabschluss:
Vertragsdauer:
Vertragsgegenstand:
Finanzielle Auswirkungen:
15. August 1994.
01. Januar 1995 bis 31. Dezember 2011.
Einräumung des Rechtes, die öffentliche Versorgung mit Gas im Teil-Gemeindegebiet durchzuführen.
Ertrag aus Konzessionsabgaben.
3. Gas-Konzessionsvertrag mit der RWE Westfalen-Weser-Ems
AG (ehemals Westfäliche Ferngas AG)
Vertragsabschluss:
Vertragsdauer:
Vertragsgegenstand:
Finanzielle Auswirkungen:
15./21. Dezember 1993.
01. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011.
Einräumung des Rechtes, die öffentliche Versorgung mit Gas im Teil-Gemeindegebiet durchzuführen.
Ertrag aus Konzessionsabgaben.
21
4. Schülerbeförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen
Rehm & Söhne und dem Verkehrsunternehmen Willi Wellhausen
Vertragsabschluss:
Vertragsdauer:
Vertragsgegenstand:
Finanzielle Auswirkungen:
29. Januar 1993.
ab 01. Januar 1993 auf unbefristete
Zeit mit einer Kündigungsfrist von
12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres für das dann laufende Schuljahr.
Schülerbeförderung.
Vergütung der Schülerbeförderung.
22
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
____________________________________________________
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
------------------------------------1. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang
zum 01. Januar 2008
Entsprechend den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
hat
die
Gemeinde
Leopoldshöhe
auf
den
01. Januar 2008 eine (erste) Eröffnungsbilanz nach den
Grundsätzen der doppelten Buchführung und unter Beachtung
der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt.
Hierbei waren insbesondere die Gemeindeordnung NordrheinWestfalen, die Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die für große Kapitalgesellschaften geltenden
Regelungen des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Die (erste)
Eröffnungsbilanz, das Inventar und die Übersicht über die
örtlich festgelegten Restnutzungsdauern sind ordnungsgemäß
aus den geprüften Unterlagen entwickelt worden. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften fanden Beachtung.
Der für Zwecke der (ersten) Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses zusammengefasste Anhang enthält sämtliche
nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben
und Erläuterungen. Insbesondere sind die im Rahmen der
(ersten) Eröffnungsbilanz angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vollständig dargestellt.
2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurde im Haushaltsjahr 2008 entsprochen. Wesentliche Auswirkungen auf
23
den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 haben sich aus
den Umstellungs- und Implementierungsprozessen auf ein doppisches Buchhaltungssystem nicht ergeben.
Das Sachanlagevermögen und die Sonderposten werden in Form
einer Anlagenbuchhaltung inventarisiert und fortgeschrieben.
Die Finanzbuchführung einschließlich der Nebenbücher, die
Anlagenbuchführung, sowie die Lohn- und Gehaltsbuchführung
lässt die Gemeinde Leopoldshöhe im Serviceverfahren von dem
Kommunalen
Rechenzentrum
Minden-Ravensberg-Lippe
(KRZ)
durchführen. Das KRZ bedient sich hierzu des Softwarepakets
KIRP (Integriertes Rechnungs- und Planungssystem), Module
Finanz- und Kontokorrentbuchhaltung, Haushaltsplanschreibung, Kasse und Anlagenbuchhaltung des Herstellers Apresso
GmbH, 85774 Unterföhring, sowie der Software LOGA, Modul
Payroll,
des
Herstellers
Personal
&
Informatik
AG,
65205 Wiesbaden.
Durch unsere Prüfung wurde gewährleistet, dass die aus den
weiteren geprüften Unterlagen (u.a. Bestandsnachweise, Verträge) gewonnenen Informationen zu einer ordnungsgemäßen
Abbildung in Buchführung, (erste) Eröffnungsbilanz nebst
zusammengefasstem Anhang, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht geführt haben. Die Sicherheit der für
Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet.
3. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008
Der Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2008 trägt den für große Kapitalgesellschaften
geltenden deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung so-
24
wie den ergänzenden Vorschriften anderer einschlägiger Vorschriften, insbesondere der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen und der Gemeindehaushaltsverordnung NordrheinWestfalen, Rechnung. Er schließt an die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008
an. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung
und die Teilrechnungen sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt worden. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften fanden Beachtung.
Der für Zwecke der (ersten) Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses zusammengefasste Anhang enthält sämtliche
nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben
und Erläuterungen.
4. Zusammengefasster Lagebericht
Der für Zwecke der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2008 und des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008
zusammengefasste Lagebericht der Gemeinde Leopoldshöhe
steht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst
zusammengefasstem Anhang, dem Jahresabschluss und unseren
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Darüber hinaus
gibt der zusammengefasste Lagebericht eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde Leopoldshöhe und stellt
sowohl die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung als auch die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB,
§ 48 GemHVO NRW und § 95 Abs. 2 GO NRW vollständig und zutreffend dar.
25
II. Gesamtaussage der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammen----------------------------------------------------------gefasstem Anhang und des Jahresabschlusses
-----------------------------------------1. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage
Aufgrund der im Rahmen unserer Prüfung eingetretenen Ergebnisse stellen wir fest, dass die (erste) Eröffnungsbilanz
nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 bzw. der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage bzw. der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe vermittelt.
2. Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen,
die bei der Erstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz und
des Jahresabschlusses Anwendung gefunden haben, werden im
zusammengefassten Anhang der Gemeinde Leopoldshöhe vollständig dargestellt.
Zur Ausübung wesentlicher Bewertungswahlrechte und Ermessensspielräume weisen wir auf folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden hin:
Zinssicherungsgeschäfte:
Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern. Bei der Bewer-
26
tung zu den jeweiligen Bilanzstichtagen werden die Darlehen
und die ihnen zugeordneten Sicherungsgeschäfte unter zulässiger Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes als Bewertungseinheit angesehen. In diesen Fällen erfolgt keine
Bilanzierung
der
entsprechenden
Swapgeschäfte.
Zum
01. Januar 2008 wie auch zum 31. Dezember 2008 hat die Gemeinde Leopoldshöhe jeweils fünf Zinssicherungsgeschäfte
abgeschlossen, durch die ein Darlehensbestand in Höhe von
T€ 4.460 (01. Januar 2008) bzw. in Höhe von T€ 4.202
(31. Dezember 2008) zinsgesichert wird.
Zum 01. Januar 2008 wiesen drei Swapgeschäfte einen positiven Marktwert von insgesamt T€ 32 aus, während die beiden
übrigen
Zinssicherungsgeschäfte
jeweils
mit
negativen
Marktwerte in Höhe von zusammengenommen T€ 31 bewertet wurden. Zum 31. Dezember 2008 wiesen dann alle fünf abgeschlossenen Swapgeschäfte jeweils negative Marktwerte von
zusammen T€ 241 aus.
Darüber hinaus gab es zu beiden Bilanzstichtagen keine,
über die Darstellung im zusammengefassten Anhang hinausgehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen, die maßgeblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage in (erster) Eröffnungsbilanz
oder dem Jahresabschluss haben.
27
III. Darstellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
--------------------------------------------------Nachfolgend erfolgt die Darstellung der Vermögens- und
Schuldenlage für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008.
Weiterhin werden die Ergebnisrechnung und die Teilrechnungen für den Jahresabschluss dargestellt. Eine Analyse der
Finanzrechnung wird an dieser Stelle nicht vorgenommen. Wir
verweisen hierzu auf Anlage 4.
1. Vermögens- und Schuldenlage
a) Bilanzübersicht zum 01.01.2008 und zum 31.12.2008
In der nachstehenden Übersicht sind die Bilanzzahlen zum
01. Januar 2008 und zum 31. Dezember 2008 nach Fristigkeiten gegliedert aufgeführt und einander gegenübergestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu
einem Jahr werden als kurzfristig, Laufzeiten über ein Jahr
als langfristig dargestellt.
28
Aktivseite
langfristig gebundenes Vermögen
immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
langfristige Forderungen
kurzfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
kurzfristige Forderungen:
- öffentlich-rechtliche Forderungen
- privatrechtliche
Forderungen
- sonstige Vermögensgegenstände
liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen
31.12.2008
T€
%
31
37.277
24.212
0,1
53,3
34,6
01.01.2008
T€
%
44
35.412
24.163
Veränderung
T€
0,1
- 13
48,8 + 1.865
33,3
+ 49
77
0,1
115
0,1
- 38
61.597
88,1 59.734
82,3 + 1.863
-------------------------------------
1.295
1,9
1.531
2,1
- 236
869
1,2
1.276
1,8
- 407
944
1,3
9.555
13,2 - 8.611
50
5.112
0,1
7,3
67
374
0,1
- 17
0,5 + 4.738
69
0,1
36
0,0
+ 33
8.339
11,9 12.839
17,7 - 4.500
------------------------------------69.936 100,0 72.573 100,0 - 2.637
=====================================
29
Passivseite
langfristiges Kapital
Eigenkapital
Sonderposten
Pensionsrückstellungen
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Investitionen
langfristige VerVerbindlichkeiten:
- übrige Rückstellungen
- übrige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
kurzfristiges Kapital
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Investitionen
kurzfristige Verbindlichkeiten:
- übrige Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
- übrige Verbindlichkeiten
Gesamtkapital
31.12.2008
T€
%
01.01.2008
T€
%
Veränderung
T€
26.691
14.780
38,2
21,1
26.455
15.465
36,5
21,3
+ 236
- 685
4.647
6,7
4.589
6,3
+ 58
9.931
14,2
10.519
14,5
- 588
3.299
4,7
3.283
4,5
+ 16
2.192
3,1
62
0,1
+ 2.130
1.025
1,5
1.012
1,4
+ 13
62.565
89,5 61.385
84,6 + 1.180
--------------------------------------
625
0,9
713
1,0
- 88
3.428
4,9
3.587
4,9
- 159
2.496
3,5
6.444
8,9
- 3.948
822
1,2
444
0,6
+ 378
7.371
10,5 11.188
15,4 - 3.817
-------------------------------------69.936 100,0 72.573 100,0 - 2.637
======================================
30
Gesamtvermögen sowie Gesamtkapital verminderten sich zum
31. Dezember 2008 gegenüber den Eröffnungsbilanzwerten um
T€ 2.637 (= - 3,6 %).
Die Verringerung des Gesamtvermögens und Gesamtkapitals ist
im Wesentlichen durch den Abbau der privatrechtlichen Forderungen um T€ 8.611, infolge der Eigenkapitalrückführung
des Abwasserwerkes Leopoldshöhe in Höhe von T€ 9.232, bedingt. Die aus der Eigenkapitalrückführung der Gemeinde Leopoldshöhe zufließenden liquiden Mittel wurden insbesondere
zum Abbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung, für Investitionen in Sachanlagen
und den Aufbau des Finanzmittelfonds eingesetzt.
Auf der Aktivseite stehen im Anlagevermögen (immaterielle
Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen) Investitionen von T€ 3.271 Abschreibungen von T€ 1.251 und Abgänge
von T€ 119 gegenüber, so dass beim Anlagevermögen ein Netto-Zuwachs von T€ 1.901 zu verzeichnen ist. Die Investitionen
betreffen
die
Ortskernsanierung
Leopoldshöhe
(T€ 2.273), Straßenbaumaßnahmen und Baugebiete (T€ 550),
Betriebs- und Geschäftsausstattung (T€ 111), Wertpapiere
des Anlagevermögens (T€ 57) und Sonstige (T€ 280). Der
Rückgang der Vorräte ist bedingt durch den Verkauf von
Grundstücken im Gewerbegebiet Asemissen. Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen ist ein Rückgang von T€ 407 zu
verzeichnen. Dieser ist bedingt durch den stichtagsbezogenen Ausweis von Forderungen gegenüber dem Land NordrheinWestfalen aus dem Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in
Folge der Deutschen Einheit zum 01. Januar 2008. Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrückführung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe von T€ 9.232 ist bei den privatrechtlichen
Forderungen ein Anstieg in Höhe von T€ 621 zu ver-
31
zeichnen, der auf Erstattungsansprüche aus Investitionskostenzuschüssen gegenüber dem Kommunalen Gebäudemanagement
Leopoldshöhe sowie laufende Abrechnungen für Verwaltungskostenerstattungen gegenüber den Sondervermögen der Gemeinde Leopoldshöhe zurückzuführen ist. Auf der Aktivseite fand
somit eine Erhöhung des langfristig gebundenen Vermögens um
T€ 1.863 statt, während beim kurzfristig gebundenen Vermögen ein deutlicher Rückgang um T€ 4.500 zu verzeichnen ist.
Auf der Passivseite ist der Zuwachs beim Eigenkapital auf
den erwirtschafteten Jahresüberschuss von T€ 236 zurückzuführen. Bei den Sonderposten ist der Rückgang von T€ 685
bedingt durch Zugänge von T€ 169 und planmäßige Auflösungen
von T€ 854. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind infolge der planmäßigen Tilgungen um insgesamt
T€ 676 zurückgegangen; Darlehensneuaufnahmen waren im Haushaltsjahr 2008 nicht erforderlich. Unter den langfristigen
Rückstellungen wird die Rückstellung für Sanierungsgelder
ausgewiesen, die während der nächsten Jahrzehnte in Anspruch genommen wird. Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten erhaltene Anzahlungen aus Mitteln der
Investitions-, Sport- und Feuerschutzpauschale, Einzelzuwendungen für die Ortskernsanierung Leopoldshöhe sowie erhaltene Beiträge. Diese Mittel dienen zur Finanzierung von
Investitionen in Sachanlagen und sind nach Abschluss der
jeweiligen Investitionsmaßnahmen den Sonderposten für Zuwendungen und für Beiträge zuzuordnen. Der wesentliche Zuwachs steht im Einklang mit dem Anstieg der Anlagen im Bau,
eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nur bedingt, soweit
die zugewiesenen Mittel nicht zweckmäßig verwendet werden.
Der Anstieg der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist
im Wesentlichen stichtagsbezogen auf den an das Abwasserwerk
Leopoldshöhe
zu
erstattenden
Gemeindeanteil
an
der
32
Straßenentwässerung, die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit zurückzuführen.
Auf der Passivseite ist beim langfristigen Kapital ein Zuwachs von insgesamt T€ 1.180 eingetreten, während das kurzfristige Kapital um T€ 3.817 zurückgegangen ist.
b) Vermögens- und Kapitaldeckungsverhältnisse
ba) Langfristige Betrachtung
Anlagevermögen
langfristige Forderungen
Eigenkapital
Unterdeckung an Eigenkapital – streng
stichtagsbezogen Sonderposten
Pensionsrückstellungen
Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen
langfristige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Überdeckung an langfristigem Kapital
- streng stichtagsbezogen -
Veränderung
T€
- 1.901
31.12.2008
T€
- 61.520
01.01.2008
T€
- 59.619
- 77
+ 26.691
- 115
+ 26.455
+ 38
+ 236
- 34.906
+ 14.780
+ 4.647
- 33.279
+ 15.465
+ 4.589
- 1.627
- 685
+ 58
+ 9.931
+ 10.519
- 588
+ 5.491
+ 3.345
+ 2.146
+ 1.025
+ 1.012
+ 13
+ 968
========
+ 1.651
========
- 683
=======
Am 31. Dezember 2008 standen dem Anlagevermögen und den
langfristigen Forderungen von insgesamt T€ 61.597 Eigenkapital von T€ 26.691 gegenüber. Dieses Verhältnis repräsentiert eine Eigenkapitalfinanzierung von 43,3 %. Trotz des
33
positiven Jahresergebnisses im Haushaltsjahr 2008 von
T€ 236 stellt sich dieser Wert aufgrund der durchgeführten
Anlageinvestitionen gegenüber dem Wert zum 01. Januar 2008
mit 44,3 % um 1,0 % verschlechtert dar.
Die Unterdeckung an Eigenkapital zum 31. Dezember 2008 in
Höhe von T€ 34.906 (01. Januar 2008: T€ 33.279) konnte
durch die Sonderposten, Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, übrige langfristige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten ausgeglichen werden, so dass zum 31. Dezember 2008 eine Überdeckung an langfristigem Kapital von T€ 968 (01. Januar
2008: T€ 1.651) besteht. Die Verschlechterung um T€ 683 ist
auf den Rückgang der Sonderposten aufgrund der planmäßigen
Auflösungen und die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen zurückzuführen. Der Zuwachs beim Anlagevermögen
wird in voller Höhe durch die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten kompensiert, die Zuwendungen und Beiträge
beinhalten, die zur teilweisen Finanzierung der getätigten
Investitionen dienen.
Die Forderung, langfristiges Vermögen durch langfristiges
Kapital zu finanzieren, konnte am 31. Dezember 2008, wie
schon zum 01. Januar 2008, erfüllt werden.
bb) Kurzfristige Betrachtung
31.12.2008
T€
kurzfristige Verbindlichkeiten für Investitionen
kurzfristige Verbindlichkeiten:
- übrige Rückstellungen
Übertrag
01.01.2008
T€
Veränderung
T€
- 625
- 713
+ 88
- 3.428
- 4.053
- 3.587
- 4.300
+ 159
+ 247
34
Übertrag
- Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung
- übrige Verbindlichkeiten
liquide Mittel
Unterdeckung I an liquiden Mitteln - streng
stichtagsbezogen Forderungen:
- öffentlich-rechtliche
Forderungen
- privatrechtliche
Forderungen
- sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
Unter- (-) bzw. Überdeckung (+) II an liquiden Mitteln - streng
stichtagsbezogen –
Vorräte
Überdeckung III an liquiden Mitteln - streng
stichtagsbezogen -
Veränderung
T€
+ 247
31.12.2008
T€
- 4.053
01.01.2008
T€
- 4.300
- 2.496
- 6.444
+ 3.948
- 822
+ 5.112
- 444
+ 374
- 378
+ 4.738
- 2.259
- 10.814
+ 8.555
+ 869
+ 1.276
- 407
+ 944
+ 9.555
- 8.611
+ 50
+ 67
- 17
+ 69
+ 36
+ 33
- 327
+ 1.295
+ 120
+ 1.531
- 447
- 236
+ 968
=======
+ 1.651
========
- 683
=======
Am 31. Dezember 2008 bestand - entsprechend der langfristigen Betrachtung - eine Überdeckung III an liquiden Mitteln
von T€ 968 (01. Januar 2008: T€ 1.651). Bedingt durch das
positive Jahresergebnis und den damit verbundenen Mittelzufluss bei der Gemeinde sowie dem Abbau von Forderungen und
dem teilweisen Einsatz dieser Mittel zur Rückführung von
Verbindlichkeiten, verschlechterte sich die Liquidität
dritten Grades gegenüber der (ersten) Eröffnungsbilanz um
T€ 683.
35
Ergänzend ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Vorräte zum 31. Dezember 2008 in Höhe von T€ 1.287 (01. Januar
2008: T€ 1.520) aus noch zu vermarktenden Grundstücken im
Gewerbegebiet Asemissen bestehen, deren Vermarktungszeitraum sich nicht abschließend bestimmen lässt.
Die Gemeinde Leopoldshöhe besaß zu jedem Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2008 eine ausreichende Zahlungsfähigkeit.
2. Ergebnisrechnung
Nachfolgend ergibt sich die Darstellung der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2008:
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
sonstige Transfererträge
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
sonstige ordentliche Erträge
Bestandsveränderungen
ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Übertrag
T€
16.165
4.775
5
1.432
410
339
923
- 233
23.816
-----5.244
190
5.212
10.646
36
Übertrag
bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
ordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
T€
10.646
1.251
10.858
1.034
23.789
-----27
-----947
738
209
-----236
236
======
Die Ergebnisrechnung der Gemeinde Leopoldshöhe weist für
das Haushaltsjahr 2008 ein positives Jahresergebnis von
T€ 236 aus.
Das Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2008 erfährt im Wesentlichen durch nachstehende Ursachen Beeinflussung:
a) Die Steuern und ähnlichen Abgaben resultieren im Wesentlichen aus der Gewerbesteuer (T€ 6.859), Anteilen an der
Einkommenund
Umsatzsteuer
(T€ 6.614)
sowie
der
Grundsteuer (T€ 2.125).
b) Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten
Schlüsselzuweisungen
vom
Land
Nordrhein-Westfalen
(T€ 2.755) und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen (T€ 419).
37
c) Erträge aus der Abfallbeseitigung in Höhe von T€ 732 sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge (T€ 435) stellen den überwiegenden Bestandteil der
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte dar.
d) Die privatrechtlichen Leistungsentgelte umfassen insbesondere Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens.
e) Konzessionsabgaben (T€ 485), Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen (T€ 253) und Erträge aus dem Verkauf
von Grundstücken des Anlagevermögens (T€ 122) sind die
wesentlichen Posten der sonstigen ordentlichen Erträge.
f) Die Bestandsveränderung stellt die Veränderung der Wertansätze der Grundstücke des Umlaufvermögens vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 dar.
g) Der Personalaufwand wird durch 13 Beamte, 128 tariflich
Beschäftigte, 6 Auszubildende, 9 Praktikanten und 1 Zivildienstleistenden
(Stand:
31. Dezember
2008)
verur-
sacht.
h) Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Mieten und Nebenkosten an das
Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (T€ 2.329), Abfallsammlung, -transport und –beseitigung (T€ 798), Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens
(T€ 542),
Schülerbeförderungskosten
(T€ 430)
und
der
Straßenentwässerung (T€ 393).
38
i) Die Kreisumlage (T€ 8.606), die Finanzierungsbeteiligung
Fonds Deutsche Einheit (T€ 546), die Gewerbesteuerumlage
(T€ 468),
die
Krankenhausfinanzierungsbeteiligung
(T€ 182) und die Umlage an den Zweckverband Fröbelschule
(T€ 133) machen den wesentlichen Teil der Transferaufwendungen aus.
3. Teilrechnungen
Die Teilrechnungen untergliedern die Tätigkeiten der Gemeinde Leopoldshöhe in Produktbereiche. Im Folgenden sind
maßgebliche Ertrags- und Finanzgrößen für die Produktbereiche dargestellt:
Teilergebnisrechnung
OrdentOrdentliche
liche Auf- JahresErträge
wendungen ergebnis
T€
T€
T€
Teilfinanzrechnung
Saldo
T€
Innere Verwaltung
679
3.791
- 2.367
- 2.591
Sicherheit und Ordnung
120
499
- 402
- 303
Schulträgeraufgaben
209
2.088
- 1.964
- 1.921
15
280
- 265
- 261
274
580
- 316
- 309
1.435
2.168
- 882
- 752
11
158
- 171
- 229
0
129
- 129
- 128
10
209
- 199
- 181
Ver- und Entsorgung
736
716
- 4
394
Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV
795
1.984
- 1.541
- 2.206
85
268
- 244
- 245
4.369
12.870
- 8.484
- 8.732
Kultur und Wissenschaft
Soziale Leistungen
Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe
Sportförderung
Räumliche Planung und
Entwicklung, Geoinformation
Bauen und Wohnen
Natur- und Landschaftspflege
Übertrag
39
Teilergebnisrechnung
OrdentOrdentliche
liche Auf- JahresErträge
wendungen ergebnis
T€
T€
T€
Übertrag
Saldo
T€
4.369
12.870
- 8.484
- 8.732
43
214
- 185
- 175
0
33
- 33
- 28
19.405
10.673
8.938
17.621
Umweltschutz
Wirtschaft und Tourismus
Allgemeine Finanzwirtschaft
Teilfinanzrechnung
23.817
23.790
236
8.686
======== ========== ========= ===========
Von den Produktbereichen haben die Bereiche Sicherheit und
Ordnung, Schulträgeraufgaben, Soziale Leistungen, Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe sowie Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV das größte Gewicht.
Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung
Teilergebnisrechnung
fortgeschriebener
Planansatz
Ist
Abweichung
T€
T€
T€
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
sonstige Erträge
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Abschreibungen
sonstige Aufwendungen
interne Leistungsverrechnung
0
16
+ 16
86
10
96
- 286
94
11
121
- 303
+ 8
+ 1
+ 25
- 17
- 96
- 100
- 4
- 13
- 54
- 41
- 39
- 42
- 3
- 434
- 499
- 65
- 52
- 24
+ 28
- 390
- 402
- 12
======= ======= ==========
40
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen enthalten fast ausschließlich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte enthalten Verwaltungsgebühren in Höhe von T€ 87 sowie Benutzungsgebühren
von T€ 7.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bestehen
hauptsächlich aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens (T€ 53) sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (T€ 43).
Die sonstigen Aufwendungen enthalten neben den üblichen Geschäftsaufwendungen insbesondere Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (T€ 11) und Mieten und Pachten (T€ 8).
Produktbereich: 03 Schulträgeraufgaben
Teilergebnisrechnung
fortgeschriebener
Planansatz
Ist
Abweichung
T€
T€
T€
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
sonstige Erträge
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
sonstige Aufwendungen
interne Leistungsverrechnung
145
3
148
- 129
- 1.399
0
- 388
- 528
- 2.444
- 78
- 2.374
=======
208
1
209
- 136
+ 63
- 2
+ 61
- 7
- 1.524
- 125
- 38
- 38
- 378
+ 10
- 12
+ 516
- 2.088
+ 356
- 85
- 7
- 1.964
+ 410
======= ==========
41
Die Erträge des Produktbereiches Schulträgeraufgaben sind
geprägt durch die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Diese beinhalten insbesondere Zuwendungen für außerunterrichtliche Angebote in den offenen Ganztagsschulen (T€ 149) und
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (T€ 47).
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen
insbesondere Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten an das
Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (T€ 943), Schülerbeförderungskosten (T€ 430) und Aufwendungen für Lernmittel
(T€ 59).
Die Transferaufwendungen beinhalten unter anderem laufende
Zuschüsse an die Grundschulen Nord und Süd bzw. die offenen
Ganztagsschulen (T€ 142) sowie die Umlage an den Schulverband Fröbelschule (T€ 133).
Produktbereich: 05 Soziale Leistungen
Teilergebnisrechnung
fortgeschriebener
Planansatz
Ist
Abweichung
T€
T€
T€
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
sonstige Erträge
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Transferaufwendungen
Übertrag
45
41
- 4
177
13
235
- 250
173
60
274
- 236
- 4
+ 47
+ 39
+ 14
- 109
- 219
- 140
- 161
- 537
- 31
+ 58
+ 41
- 578
42
Übertrag
sonstige Aufwendungen
interne Leistungsverrechnung
Teilergebnisrechnung
fortgeschriebener
Planansatz
Ist
Abweichung
T€
T€
T€
- 578
- 537
+ 41
- 117
- 43
+ 74
- 695
- 580
+ 115
- 6
- 10
- 4
- 466
- 316
+ 150
======= ======= ==========
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen setzen sich aus
Personal- und Sachkostenerstattungen der Lippe pro Arbeit
(T€ 129) und Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (T€ 44) zusammen.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt
es sich insbesondere um Mieten und Nebenkosten für Gebäude
des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe.
Die Transferaufwendungen beinhalten hauptsächlich Grundleistungen nach dem AsylblG (T€ 74) und Erstattungen von
Krankheitskosten nach dem AsylblG (T€ 64).
43
Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Teilergebnisrechnung
fortgeschriebener
Planansatz
Ist
Abweichung
T€
T€
T€
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
sonstige Erträge
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
sonstige Aufwendungen
interne Leistungsverrechnung
1.241
1.412
31
23
1.272
1.435
- 1.740 - 1.683
+ 171
- 8
+ 163
+ 57
- 231
- 214
+ 17
- 24
- 47
- 23
- 190
- 184
+ 6
- 162
- 40
+ 122
- 2.347 - 2.168
+ 179
- 125
- 149
- 24
- 1.200
- 882
+ 318
======= ======= ==========
Die Erträge des Produktbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden von den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen geprägt. Diese beinhalten im Wesentlichen Betriebskostenzuschüsse vom Kreis für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen in Höhe von T€ 1.315.
Mieten und Nebenkosten an das Kommunale Gebäudemanagement
stellen die wesentlichen Bestandteile der Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen.
Die Transferaufwendungen beinhalten Betriebskostenzuschüsse
an von fremden Dritten geführte Kindertageseinrichtungen.
44
Produktbereich: 12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
Teilergebnisrechnung
fortgeschriebener
Planansatz
Ist
Abweichung
T€
T€
T€
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
sonstige Erträge
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Abschreibungen
sonstige Aufwendungen
interne Leistungsverrechnung
59
356
+ 297
135
3
197
- 79
435
4
795
- 84
+ 300
+ 1
+ 598
- 5
- 709
- 264
- 402
- 910
- 988
- 201
- 724
- 1.454
- 338
- 1.595
=======
- 2
+ 400
- 1.984
- 530
- 352
- 14
- 1.541
+ 54
======= ==========
Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten nahezu ausschließlich Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuwendungen zum Infrastrukturvermögen der
Gemeinde Leopoldshöhe. Die wesentlichen Abweichungen zum
Planansatz sind auf Unsicherheiten bei der Kalkulation im
Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zurückzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte beinhalten in
voller Höhe Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für
Beiträge für das kommunale Infrastrukturvermögen. Auch hier
sind die Abweichungen zum Planansatz auf Unsicherheiten bei
der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zurückzuführen.
45
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen
insbesondere den Gemeindeanteil an der Straßenentwässerung
(T€ 393), Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Straßennetzes (T€ 298) sowie Aufwendungen für
die Straßenbeleuchtung (T€ 146).
Die Abschreibungen weichen analog zu den Erträgen aus der
Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen und für Beiträge
vom Planansatz aufgrund von Unsicherheiten im Rahmen der
Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ab.
46
F. Schlussbemerkung
________________
Wir haben den vorstehenden Bericht über die Prüfung der
(ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang
zum 01. Januar 2008 und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 sowie des zusammengefassten Lageberichtes für
(erste) Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Gemeinde
Leopoldshöhe in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem IDW-Prüfungsstandard: "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW
PS 450) erstellt.
Der von uns mit Datum vom 16. August 2010 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. unter
"II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes" enthalten.
Bünde, 16. August 2010
t b b o
Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Doktorczyk
Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Prasuhn
Wirtschaftsprüfer
47
A n l a g e n
Anlage
1:
(erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage
2:
Bilanz zum 31.12.2008
Anlage
3:
Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2008
Anlage
4:
Finanzrechnung für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2008
Anlage
5:
Teilrechnungen für das Haushaltsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2008
Anlage
6:
Zusammengefasster Anhang zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und für das
Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember
2008
- Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel für die
(erste) Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2008 und den
Jahresabschluss zum
31.12.2008
- Anlage 2 zum Anhang: Forderungsspiegel auf
den 01.01.2008
- Anlage 3 zum Anhang: Forderungsspiegel auf
den 31.12.2008
- Anlage 4 zum Anhang: Verbindlichkeitenspiegel
auf den 01.01.2008
- Anlage 5 zum Anhang: Verbindlichkeitenspiegel
auf den 31.12.2008
1
Anlage
7:
Zusammengefasster Lagebericht zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und für das
Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember
2008
- Anlage zum Lagebericht: Angaben gemäß § 95
Abs. 2 GO NRW
Anlage
8:
Bestätigungsvermerk
Anlage
9:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Stand: 01. Januar 2002)
2
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 1
Aktivseite
(erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
€
€
€
1. Anlagevermögen
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
1.3.2 Sondervermögen
1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.4 Ausleihungen
1.3.4.1 an Sondervermögen
1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen
€
€
1. Eigenkapital
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Friedhöhe
1.2.1.5 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit fremden Bauten
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Passivseite
43.788,00
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Ausgleichsrücklage
20.241.917,05
6.213.281,77
26.455.198,82
7.178.556,00
7.833.053,00
453.190,00
15.464.799,00
4.589.255,90
140.400,00
6.729.531,67
11.459.187,57
11.231.469,42
6.444.198,84
61.991,37
266.143,82
178.048,44
18.181.851,89
2. Sonderposten
4.805.762,00
511.398,00
172.311,00
658.012,00
780.880,00
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
6.928.363,00
3. Rückstellungen
446.308,00
7.645.032,00
554.436,00
17.570.281,00
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Sonstige Rückstellungen
25.769.749,00
1,00
979.306,00
452.324,00
835.575,00
4. Verbindlichkeiten
35.411.626,00
1,00
12.909.406,78
123.736,24
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.1.1 vom privaten Kreditmarkt
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquididtätssicherung
4.3 Erhaltene Anzahlungen
4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.5 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
11.000.000,00
130.366,37
11.130.366,37
24.163.510,39
11.125,00
1.520.170,11
1.531.295,11
1.012.257,00
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Grundstücke des Vorratsvermögens
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
17.151,07
125.120,85
432.645,58
815.668,68
1.390.586,18
165.032,31
9.390.290,21
9.555.322,52
67.547,40
11.013.456,10
373.815,45
35.803,23
72.573.294,28
72.573.294,28
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 2
Aktivseite
Bilanz zum 31.12.2008
31.12.08
€
31.12.08
€
31.12.08
€
01.01.08
€
1. Anlagevermögen
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Beteiligungen
1.3.2 Sondervermögen
1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.4 Ausleihungen
1.3.4.1 an Sondervermögen
1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen
31.12.08
€
31.12.08
€
01.01.08
€
1. Eigenkapital
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Friedhöfe
1.2.1.5 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit fremden Bauten
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Passivseite
31.154,00
4.910.579,00
511.398,00
172.311,00
685.833,00
699.880,00
7.660.282,00
623.643,00
16.790.491,00
6.980.001,00
4.805.762,00
511.398,00
172.311,00
658.012,00
780.880,00
446.308,00
446.308,00
25.074.416,00
1,00
921.093,00
439.267,00
3.416.115,00
7.645.032,00
554.436,00
17.570.281,00
1,00
979.306,00
452.324,00
835.575,00
37.277.201,00
1,00
12.909.406,78
180.255,89
11.000.000,00
122.549,01
43.788,00
11.122.549,01
1,00
12.909.406,78
123.736,24
24.212.212,68
11.000.000,00
130.366,37
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Ausgleichsrücklage
1.3 Jahresüberschuss
20.241.917,05
6.213.281,77
236.097,28
26.691.296,10
20.241.917,05
6.213.281,77
0,00
14.780.562,64
7.178.556,00
7.833.053,00
453.190,00
11.373.520,61
4.589.255,90
140.400,00
0,00
6.729.531,67
16.065.824,44
11.231.469,42
6.444.198,84
61.991,37
266.143,82
0,00
178.048,44
1.024.914,00
1.012.257,00
69.936.117,79
72.573.294,28
2. Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
6.810.687,00
7.485.694,00
484.181,64
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
4.646.794,90
140.400,00
200.000,00
6.386.325,71
4. Verbindlichkeiten
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.1.1 vom privaten Kreditmarkt
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquididtätssicherung
4.3 Erhaltene Anzahlungen
4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.6 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
10.556.380,70
2.496.248,45
2.192.605,00
145.725,70
1.975,39
672.889,20
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Grundstücke des Vorratsvermögens
7.225,00
1.287.487,34
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
35.520,72
73.982,34
692.266,32
20.907,24
123.308,85
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen Sondervermögen
118.989,45
7.199,06
817.748,75
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
1.294.712,34
11.125,00
1.520.170,11
945.985,47
17.151,07
125.120,85
432.645,58
0,00
815.668,68
943.937,26
165.032,31
0,00
9.390.290,21
50.146,06
1.940.068,79
67.547,40
5.112.130,49
373.815,45
68.638,49
35.803,23
69.936.117,79
72.573.294,28
Anlage 6
Blatt
1
Gemeinde Leopoldshöhe
Zusammengefasster Anhang
zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008
und für das Haushaltsjahr
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008
1. Allgemeine Angaben
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat nach § 92 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
Verbindung mit den Vorschriften des achten Abschnittes (§§ 53 ff.) der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese ist um einen Anhang
nach § 44 Abs. 1 und Abs. 2 zu ergänzen.
Gemäß § 95 GO NRW sowie den Vorschriften des siebten Abschnittes (§§ 37 ff.)
GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang.
Der Anhang für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 gemäß § 92 GO
NRW in Verbindung mit §§ 53 ff. GemHVO NRW und der Anhang für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 gemäß § 95
GO NRW in Verbindung mit § 37 ff. GemHVO NRW werden in zusammengefasster
Form aufgestellt.
Der Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW hat, wie auch die anderen Bestandteile des
Jahresabschlusses, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe zu vermitteln
und ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Anlage 6
Blatt
2
Die Bilanz zum 01. Januar 2008 und zum 31. Dezember 2008 wurde gemäß § 41 Abs. 6
GemHVO NRW um nachstehende Posten erweitert:
- Friedhöfe,
- Grundstücke mit fremden Bauten,
- Grundstücke des Vorratsvermögens,
- Erhaltene Anzahlungen.
Die Finanzrechnung wurde um den Posten "Einzahlungen aus der Rückführung von
Finanzanlagen" ergänzt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Bewertung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Sonderposten,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum
01. Januar 2008 sowie zum 31. Dezember 2008 vorsichtig und grundsätzlich einzeln,
soweit keine, wie nachstehend erläutert, Festwerte gebildet wurden.
Für die erstmalige Bewertung der Vermögensgegenstände und Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Aufstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz sehen die §§ 53 ff. GemHVO NRW entsprechende
Sonderbestimmungen vor. Bei der Ermittlung der Wertansätze wurde in der Regel der
Wiederbeschaffungszeitwert, als vorsichtig geschätzter Zeitwert, herangezogen.
Für die Folgebewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 und
für Folgejahre gelten die in der (ersten) Eröffnungsbilanz angesetzten Wertansätze gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Dabei wurden
die allgemeinen Bewertungsanforderungen des § 32 GemHVO NRW erfüllt.
Anlage 6
Blatt
3
Auf die im Haushaltsjahr 2008 zugegangenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Im Jahr der
Anschaffung wird für alle Zugänge der jeweils zeitanteilige Jahresbetrag der Abschreibungen angesetzt. Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Abschreibungssätze bildet die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen und die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse.
3. Allgemeine Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu vorsichtig geschätzten
Zeitwerten unter Beachtung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der aktuellen Marktwerte.
Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel
zu entnehmen.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde in der (ersten) Eröffnungsbilanz zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten
angesetzt. Die Bewertung der Grundstücke und Aufbauten erfolgte durch Mitarbeiter
der Gemeinde Leopoldshöhe, Mitarbeiter des Kreises Lippe, wie auch durch externe
Sachverständige. Zugrunde gelegt wurden Bodenrichtwerte, das Sach- und Ertragswertverfahren. Für sachzielorientiertes Grundvermögen sowie für Infrastrukturvermögen
wurden entsprechende Wertabschläge gemäß § 55 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, sowie zu Schätzwerten angesetzt.
Anlage 6
Blatt
4
In früheren Haushaltsjahren erworbene geringwertige Vermögensgegenstände wurden in
der Regel mit dem Erinnerungswert bilanziert.
Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO
NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist.
Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel
zu entnehmen.
Finanzanlagen
Gemäß den Bestimmungen nach § 55 Abs. 6 und 7 GemHVO NRW wurden die Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapiere des Anlagevermögens bewertet.
Ausleihungen an Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel
zu entnehmen.
Vorräte
Die Vorräte wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. Barwert unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen in fremder Währung waren zu beiden Bilanzstichtagen nicht vorhanden.
Weitere Einzelheiten sind den als Anlagen 2 und 3 zum Anhang beigefügten Forderungsspiegeln zu entnehmen.
Anlage 6
Blatt
5
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel beinhalten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die
grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert wurden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete
Ausgaben ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den
Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Sonderposten
Unter den Sonderposten werden Zuwendungen und Beiträge passiviert, die im Rahmen
der Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt wurden und von der
Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW nicht frei verwendet werden dürfen. Die hier ausgewiesenen Beträge werden über die Nutzungsdauer der durch
sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände planmäßig ertragswirksam aufgelöst.
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden in Höhe der Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern bilanziert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Vorschriften des § 36 GemHVO NRW gebildet.
Sie berücksichtigen alle absehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Anlage 6
Blatt
6
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen an beiden Bilanzstichtagen nicht vor.
Weitere Einzelheiten sind den als Anlage 4 und 5 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegeln zu entnehmen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
4. Erläuterungen zu den Posten der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zusammensetzung:
Übereignungsansprüche
Software-Lizenzen
€
22.500,00
21.288,00
43.788,00
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software-Lizenzen und Übereignungsansprüche. Der Ansatz erfolgte zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten unter Beachtung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der aktuellen Marktwerte.
Anlage 6
Blatt
7
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die Bewertung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erfolgte
unter Beachtung der Vorschriften der GemHVO NRW und des Leitfadens des Kreises
Lippe für die Bewertung des Immobilienvermögens unter Verwendung des Liegenschaftskatasters und der Bodenrichtwertkarte. Dabei wurden Grund und Boden, sowie
bauliche Anlagen und Aufwuchs getrennt voneinander bewertet.
Grünflächen
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Aufbauten
€
4.511.911,00
293.581,00
4.805.762,00
Der Grund und Boden der Grünflächen wurden unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Nutzungsarten und unter Beachtung der Bodenrichtwertkarten vorsichtig und einzeln
bewertet.
Die Aufbauten, Sport- und Spielplatzaufbauten, wurden mit dem vorsichtig geschätzten
Zeitwert, der auf Grundlage der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten
ermittelt wurde, angesetzt und werden über eine planmäßige Restnutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Ackerland
Das Ackerland und landwirtschaftliche Flächen wurden einheitlich mit dem Bodenrichtwert für Ackerland von € 2,85 je qm angesetzt.
Wald, Forsten
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Aufwuchs
€
93.989,00
78.322,00
172.311,00
Anlage 6
Blatt
8
Der Grund und Boden der forstwirtschaftlich genutzten Flächen wurde gemäß dem Leitfaden des Kreises Lippe für die Bewertung des Immobilienvermögens mit € 0,48 je qm
bilanziert.
Darüber hinaus wurde der Aufwuchs auf der Grundlage eines pauschalierten Festwertverfahrens gemäß § 34 Abs. 2 GemHVO NRW mit € 0,40 je qm erfasst.
Friedhöfe
Zusammensetzung:
Grund und Boden
Außenanlagen
Aufbauten
€
358.986,00
260.368,00
38.658,00
658.012,00
Der Ansatz der Grundstücke und Aufbauten bei den Friedhöfen Bexterhagen, Greste
und Leopoldshöhe erfolgte unter Beachtung der Gebührensbedarfsrechnungen. Die
Übernahme von zum Zwecke der Gebührenkalkulation ermittelten Wertansätzen erfolgt
gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO NRW.
Der Grund und Boden vom Friedhof Schuckenbaum wurde abweichend der vorstehenden Ausführungen unter Beachtung der Bodenrichtwerte bewertet. Die abweichende
Bewertung erfolgt aufgrund der vollständigen Belegung des Friedhofs.
Sonstige unbebaute Grundstücke
Die sonstigen unbebauten Grundstücke wurden unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Nutzungsarten und unter Beachtung der Bodenrichtwerte vorsichtig und einzeln bewertet.
Anlage 6
Blatt
9
Grundstücke mit fremden Bauten
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat drei Grundstücke im Wege des Erbbaurechtes an das
Deutsche Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt vergeben, die auf diesen Grundstücken
Kindertageseinrichtungen errichtet haben. Der Ansatz dieser Grundstücke erfolgte gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO NRW mit 40 % des Bodenrichtwertes des umgebenden erschlossenen Baulandes in der bestehenden örtlichen Lage.
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO NRW erfolgte der Ansatz für Grund und Boden des Infrastrukturvermögens im planungsrechtlichen Innenbereich der Gemeinde Leopoldshöhe
mit 10 % des gebietstypischen Wertes im Gemeindegebiet für baureifes Land für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser; € 12,00 je qm. Im planungsrechtlichen Außenbereich erfolgte der Ansatz gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW mit dem Mindest-Wertansatz von € 1,00 je qm, da 10 % des Bodenwertes für Ackerland € 1,00 je qm
nicht übersteigt.
Brücken und Tunnel
Der Ansatz der Brücken und Durchlässe erfolgte zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten.
Diese wurden auf Grundlage von geschätzten Wiederbeschaffungsneuwerten und aktuellen Zustandsbewertungen, die im Rahmen von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erfolgten, ermittelt.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Zusammensetzung:
Straßennetz
Straßenbeleuchtung
Sonstige Anlagen
€
16.177.776,00
1.144.041,00
308.464,00
17.570.281,00
Anlage 6
Blatt 10
Der aus Wiederbeschaffungsneuwert und Zustandsklasse, unter Berücksichtigung von
Straßenaufbau und Straßenzustand, ermittelte Wiederbeschaffungszeitwert wurde als
vorsichtig geschätzter Zeitwert in der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008
angesetzt.
Bei der Ermittlung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte der Straßenbeleuchtung wurden
ursprüngliche Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt.
Die sonstigen Anlagen beinhalten insbesondere Buswartehallen, Poller- und Lichtzeichensignalanlagen. Der vorsichtig geschätzte Zeitwert wurde auf der Grundlage von
Wiederbeschaffungsneuwerten und der Zustandsbewertung ermittelt.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wurden gemäß § 55 Abs. 3 mit dem Erinnerungswert erfasst.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Zusammensetzung:
Maschinen
technische Anlagen
Fahrzeuge
€
35.276,00
23.156,00
920.874,00
979.306,00
Der Ansatz der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu geschätzten Wiederbeschaffungsneuwerten vermindert um planmäßige Abschreibungen zum Bilanzstichtag.
Anlage 6
Blatt 11
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zusammensetzung:
Einzelwerte
Festwert Medienbestand Bücherei
€
317.324,00
135.000,00
452.324,00
Die vorsichtig geschätzten Zeitwerte für die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden
auf der Grundlage von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie planmäßigen Abschreibungen zum Bilanzstichtag ermittelt.
Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO
NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Zusammensetzung:
Ortskernsanierung
Straßenausbau „In der Brinkheide“
Sonstige
€
682.842,00
123.333,00
29.400,00
835.575,00
Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erfolgt zu Anschaffungsund Herstellungskosten.
Beteiligungen
Die Beteiligungen beinhalten den Schulzweckverband „Fröbelschule“. Aufgrund der
defizitären Ausrichtung des Schulzweckverbandes erfolgt der Ansatz mit dem Erinnerungswert von € 1,00.
Anlage 6
Blatt 12
Sondervermögen
Zusammensetzung:
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Wasserwerk Leopoldshöhe
€
6.459.307,29
2.866.593,36
2.866.593,36
1.271.699,00
12.909.406,78
Das Abwasserwerk Leopoldshöhe, die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und das Wasserwerk Leopoldshöhe wurden gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO
NRW mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals bilanziert.
Der Ansatz des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe erfolgte zum Rekonstruktionszeitwert.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Zusammensetzung:
€
Netzwerk Lippe Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsund Qualifizierungsförderung mbH
Versorgungsfonds wvk
Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH
Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe
Sonstige
58.168,54
40.102,73
18.114,60
6.400,00
950,37
123.736,24
Die Netzwerk-Lippe Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung mbH wurde gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit dem auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallenden Anteil am Eigenkapital angesetzt.
Der Ansatz des Versorgungsfonds wvk erfolgte mit den historischen Anschaffungskosten.
Anlage 6
Blatt 13
Ausleihungen an Sondervermögen
Die Ausleihungen an Sondervermögen beinhalten ein an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe gewährtes Darlehen. Die Bewertung erfolgte zum Nennwert.
Sonstige Ausleihungen
Zusammensetzung:
Wohnungsbau- und Bedienstetendarlehen
Wohnbau Lemgo eG
Volksbank Bad Salzuflen eG
€
126.536,37
3.680,00
150,00
130.366,37
Der Ansatz der Wohnungsbau- und Bedienstetendarlehen erfolgte mit dem Nennwert.
Die Genossenschaftsanteile wurden jeweils mit dem Geschäftsguthaben bilanziert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren wurden mit dem gewogenen Durchschnittswert gemäß § 34 Abs. 3 GemHVO NRW angesetzt.
Grundstücke des Vorratsvermögens
Der Posten beinhaltet zur Veräußerung bestimmte Grundstücke im Gewerbegebiet
Asemissen. Der Ansatz erfolgte mit dem abgezinsten Netto-Verkaufspreis in Höhe von
€ 24,21 je qm. Der Brutto-Verkaufspreis von € 51,13 je qm wurde um die darin enthaltenen Erschließungsbeiträge in Höhe von € 20,50 je qm gekürzt. Darüber hinaus erfolgte
eine Abzinsung mit 4,00% p.a. für einen durchschnittlich zu erwartenden Vermarktungszeitraum von 6 Jahren.
Anlage 6
Blatt 14
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Weitergehende Aufgliederungen der Forderungen und deren Restlaufzeiten ergeben sich
aus dem als Anlage 2 zum Anhang beigefügten Forderungsspiegel.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem
Nennwert bilanziert, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Der Ansatz von Erstattungsansprüchen nach § 107b BeamtVG erfolgte mit dem Barwert. Die Bewertung erfolgte mit einem Rechnungszins von 5,00%.
Die Forderungen gegen Sondervermögen beinhalten Eigenkapitalrückführungen vom
Abwasserwerk Leopoldshöhe in Höhe von € 9.232.000,00, die gemäß den Beschlüssen
des Rates vom 14. Juni 2007 und 13. Dezember 2007 durchgeführt werden.
Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten die in 2007 zahlungswirksame
Beamtenbesoldung für den Aufwandszeitraum Januar 2008.
Anlage 6
Blatt 15
Allgemeine Rücklage
Als allgemeine Rücklage wurde der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen (Aktivseite) und der Ausgleichsrücklage, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert.
Ausgleichsrücklage
Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz GO NRW kann die Ausgleichsrücklage bis zu
einer Höhe eines Drittels des Eigenkapitals angesetzt werden. Unter Berücksichtigung
eines Gesamtkapitals in Höhe von € 26.455.198,82 ist die Ausgleichsrücklage auf
€ 8.818.399,61 beschränkt.
Außerdem darf die Ausgleichsrücklage gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz GO NRW
höchstens bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen
Zuweisungen gebildet werden, die sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre, die
dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen, bemessen. Die durchschnittlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der Haushaltsjahre 2005 bis 2007 betragen
€ 18.639.845,32.
Demnach
ist
der
Höchstbetrag
der Ausgleichsrücklage auf
€ 6.213.281,77 beschränkt.
Die Ausgleichsrücklage wurde mit dem maximalen Betrag nach § 75 Abs. 3 Satz 2 GO
NRW in Höhe von € 6.213.281,77 angesetzt.
Sonderposten für Zuwendungen
Zusammensetzung:
Infrastrukturvermögen
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
€
6.687.693,00
254.295,00
236.568,00
7.178.556,00
Anlage 6
Blatt 16
Die Sonderposten für Zuwendungen wurden gemäß § 56 Abs. 5 GemHVO NRW mit
Hilfe mathematisch-statistischer Methoden ermittelt. Der Ansatz erfolgte mit einem
Vom-Hundert-Anteil der erhaltenen investiven Zuwendungen, gemessen an den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten des zuwendungsfinanzierten Anlagevermögens.
Sonderposten für Beiträge
Die Sonderposten für Beiträge, die in voller Höhe Straßenbaubeiträge beinhalten, wurden, analog zu den Sonderposten für Zuwendungen, gemäß § 56 Abs. 5 GemHVO NRW
ermittelt. Der daraus abgeleitete Vom-Hundert-Anteil der erhaltenen investiven Beiträge
wurde, gemessen an den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten des beitragsfähigen Anlagevermögens, in der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008
bilanziert.
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten ausschließlich Gebührenüberschüsse aus Abfallgebühren, die ab dem Haushaltsjahr 2001 aufgelaufen sind. Erfasst
wurden die Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern.
Pensionsrückstellungen
Zusammensetzung:
Pensionsrückstellungen für aktive Beamte
Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
Beihilferückstellung für aktive Beamte
Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger
€
2.145.191,90
1.543.137,00
601.975,00
298.952,00
4.589.255,90
Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 01. Januar 2008 der Heubeck AG, Köln, im Auftrag der Kommunalen Versorgungskasse für Westfalen-Lippe ermittelt. Bewertet wurden hierbei Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen gegenüber den aktiven Beamten sowie Versorgungsempfän-
Anlage 6
Blatt 17
gern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei nur die zukünftigen
Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven nach Eintritt des Versorgungsfalls
sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne
Waisen) berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO
NRW. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert, unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,00 % auf Basis der Richttafeln 2005 G, der Verpflichtungen. Dabei wird
eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn
angesetzt.
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Die Rückstellung umfasst die Beseitigungs- und Sanierungsverpflichtung für die Dioxin- und Furanbelastung der Verdachtsfläche „Kieselrot“, Gemarkung Asemissen,
Flur 2, Flurstück 1.633.
Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung:
Sanierungsgeld
Gewerbesteuererstattungen
Altersteilzeit
Urlaub und Überstunden
Erhöhung der Kreisumlage
Einheitslastenabrechnungsgesetz
Erstellung und Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Aufbewahrungsverpflichtungen
€
3.283.530,00
2.242.100,00
442.700,00
221.352,21
208.000,00
135.349,46
100.000,00
50.000,00
46.500,00
6.729.531,67
Sanierungsgeld:
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse für
Westfalen-Lippe in Münster. Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Gemeinde Leopoldshöhe bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, sowie Abfindungen. Bis zum 31. Dezember 2001 wurden die an die Zusatzver-
Anlage 6
Blatt 18
sorgungskasse für die Mitarbeiter der Gemeinde Leopoldshöhe zu leistenden Beiträge
von der Zusatzversorgungskasse in nicht kostendeckender Höhe erhoben. Infolge der
Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktesystem erhebt
die Zusatzversorgungskasse gemäß § 63 Abs. 1 der Versorgungskassensatzung zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften die vor dem 01. Januar 2002 begründet
worden sind ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs. Die Rückstellung für Sanierungsgeld wurde in Höhe der voraussichtlich auf die
Gemeinde Leopoldshöhe entfallenden Aufwendungen bilanziert.
Gewerbesteuererstattungen:
In der Rückstellung wurden Gewerbesteuererstattungsansprüche von gewerbetreibenden
Unternehmern für Vorjahre erfasst, die im Haushaltsjahr 2008 sowie in Folgejahren erstattet werden.
Altersteilzeit:
Die Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber fünf Mitarbeitern wurden mit dem Barwert
unter Anwendung eines Rechnungszinses von 5,00 % ermittelt.
Erhöhung der Kreisumlage:
Aufgrund von Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen für geleistete Überzahlungen an den "Fonds Deutsche Einheit" erhebt der Kreis Lippe aufgrund der höheren Ertragskraft der Kommunen eine erhöhte Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2008 (€ 1.000.000,00) und 2009 (€ 4.000.000,00) für alle kreisangehörigen
Städte und Gemeinden. Der voraussichtlich auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallende
Anteil wurde als Rückstellung angesetzt.
Einheitslastenabrechnungsgesetz:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat im Rahmen des Gesetzes über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden
an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deutschen Einheit vom Land Nordrhein-Westfalen Zahlungen in Höhe von € 197.657,66 er-
Anlage 6
Blatt 19
halten. Der tatsächliche Erstattungsanspruch der Gemeinde Leopoldshöhe betrug jedoch
lediglich € 62.308,20. Die Rückstellung wurde in Höhe der möglichen Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen erfasst.
Verbindlichkeiten
Weitergehende Aufgliederungen der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem als Anlage 4 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern besteht
nicht.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vereinnahmte Friedhofsgebühren
erfasst, die in Folgejahren planmäßig, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der Grabnutzungsrechte, ertragswirksam aufgelöst werden.
Sonstige Angaben und finanzielle Verpflichtungen
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat keine Bürgschaften als Haftungsverhältnisse übernommen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe haftet auch für Verbindlichkeiten der Sondervermögen im
Sinne des § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW sowie für etwaige Jahresverluste gemäß § 10
Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW).
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe nimmt die Aufgaben der zentralen
Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude sowie den diesen zugeordneten Grundstücken, die der Gemeinde Leopoldshöhe zur Erfüllung der Aufgaben die
Anlage 6
Blatt 20
nen, wahr. Der wesentliche Anteil der Leistungen des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe wird von der Gemeinde Leopoldshöhe in Anspruch genommen und
ist entsprechend zu vergüten.
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist, neben der Stadt Oerlinghausen, Mitglied im
Schulzweckverband Fröbelschule. Die Verbandsmitglieder tragen die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben des Schulzweckverbandes in Form von Umlagen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Dienstherr von 15 Beamten und 4 Versorgungsempfängern bzw. deren Hinterbliebenen. Für die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von € 4.589.255,90 erfasst. Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgt nach den Vorgaben des § 36 Abs. 1 GemHVO NRW unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,00 % und unter der Annahme der kalkulatorischen Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses. Bei der Bewertung der Rückstellung
wurden keine zukünftig zu erwartenden Steigerungen der Besoldung, Erhöhungen der
Versorgungsbezüge sowie Kostensteigerungen bei den Beihilfen berücksichtigt. Unter
Berücksichtigung dieser zukünftigen Aufwandsmehrungen ist abzusehen, dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden, die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen abdecken zu können.
Für die kommunalen Friedhöfe bestehen Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, die an die Laufzeiten der Grabnutzungsrechte gebunden sind. Die Erträge aus
der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Friedhofsgebühren reichen nicht aus, diese Verpflichtungen zu finanzieren, sodass die Gemeinde Leopoldshöhe den Differenzbetrag aus anderen Mitteln finanzieren muss.
Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte
ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern sowie um
ein niedriges Zinsniveau langfristig zu sichern. Insgesamt wurden Darlehen mit einem
Gesamtbestand von € 4.460.303,14, wie nachstehend erläutert, durch Swapgeschäfte abgesichert:
Anlage 6
Blatt 21
Beim Darlehen der DekaBank (Darlehensvertrag Nr.: 2 016 031 557) besteht ein fester
Zinssatz von 5,629 %. Die Zinsbindung läuft bis zum 30. September 2010. Der darauf
folgende Anschlusskredit mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2023 wird auf Basis des
6-Monats-Euribors verzinst. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2006 bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,69 % unter der Voraussatzung, dass der 6-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00% ist. Übersteigt der 6Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der positive Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 1.900,00.
Das Darlehen der Deutschen Postbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 5 777 514 014) hat
eine Laufzeit bis zum 15. Mai 2022, bis zum 30. Mai 2006 bestand ein fester Zinssatz
von 6,34 %. Ab dem 30. Mai 2006 erfolgte eine Umstellung der Verzinsung auf Basis
des 6-Monats-Euribors. Entsprechend dem mit der Commerzbank AG abgeschlossenen
Swapgeschäft zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages 5,09 %. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum
01. Januar 2008 € 28.042,00.
Beim Darlehen der HSH Nordbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 6 724 530 011) besteht
bis zum 30. März 2012 ein fester Zinssatz von 6,10 %. Aufgrund des Zins- und Währungsswapgeschäftes mit der WestLB AG zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe in Schweizer Franken für den Zeitraum vom 30. März 2007 bis zum 30. März 2012 einen Zinssatz
von 4,89 % auf den Bezugsbetrag in Schweizer Franken. Der positive Marktwert des
Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 21.800,00.
Das Darlehen bei der NRW.Bank (Darlehensvertrag 3 506 320 203) hat eine Laufzeit
bis zum 20. März 2022. Es besteht ein fester Zinssatz in Höhe von 5,52 % bis zum 20.
März 2010. Anschließend erfolgt eine Umstellung des Zinssatzes auf Basis des 3Monats-Euribors. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 20. Dezember 2006 bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,52 % unter der Voraus-
Anlage 6
Blatt 22
setzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der positive Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 7.900,00.
Für die Darlehen der Deutschen Bank AG (Darlehensvertrag 333 462 800 402) Sparkasse
Lemgo
(Darlehensvertrag
68 701 937)
und
WL
Bank
(Darlehensvertrag
0 030 100 600) für die ab dem 30. Dezember 2010 ein variabler Zinssatz auf Basis des
3-Monats-Euribors vereinbart wurde, wurde mit der WestLB AG ein Flexi-Swapgeschäft dahingehend abgeschlossen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2010 bis zum 30. Dezember 2020 einen Zinssatz in Höhe von 4,22 % zahlt, unter der Voraussatzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des
Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 2.700,00.
5. Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der dem
Anhang als Anlage 1 zum Anhang beigefügt ist.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Ansatz der immaterielle Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientierte sich an der vom Innenministerium NRW bekannt gegebenen Abschreibungstabelle
für Kommunen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Jahr ihres Zugangs auf einen Erinnerungswert abgeschrieben.
Anlage 6
Blatt 23
Für Vermögensgegenstände des Infrastrukturvermögens, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen wurden im Haushaltsjahr 2008 Rückstellungen für
unterlassene Instandhaltungen in Höhe von € 200.000,00 gebildet.
Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO
NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist.
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau setzten sich zum 31. Dezember 2008
wie folgt zusammen:
Ortskernsanierung
Straßenausbau „In der Brinkheide“
Sonstige
€
2.955.497,00
332.938,00
127.680,00
3.416.115,00
Finanzanlagen
Ansatz und Bewertung der Beteiligungen, Sondervermögen und der Wertpapiere des
Anlagevermögens erfolgten unverändert gegenüber den Wertansätzen in der (ersten) Eröffnungsbilanz. Es haben sich keine Indikatoren für Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund dauerhafter Wertminderungen ergeben.
Der Zugang bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurde durch den Kauf von
Anteilen am Versorgungsfonds wvk verursacht.
Die Ausleihungen an Sondervermögen und sonstigen Ausleihungen wurden mit dem
Nennwert angesetzt. Genossenschaftsanteile wurden in Höhe der jeweiligen Geschäftsguthaben erfasst.
Der Abgang bei den sonstigen Ausleihungen ist auf die planmäßigen Tilgungsleistungen
der Wohnbau- und Bedienstetendarlehen zurückzuführen.
Anlage 6
Blatt 24
Vorräte
Der Ansatz der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Die Grundstücke des Vorratsvermögens beinhalten ausschließlich zur Vermarktung bestimmte Grundstücke im Gewerbegebiet Asemissen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Weitergehende Aufgliederungen der Forderungen und deren Restlaufzeiten ergeben sich
aus dem als Anlage 3 zum Anhang beigefügten Forderungsspiegel.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem
Nennwert bilanziert, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Der Ansatz von Erstattungsansprüchen nach § 107b BeamtVG erfolgte mit dem Barwert. Die Bewertung erfolgte mit einem Rechnungszins von 5,00 %.
Für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 186.033,34 gebildet.
Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Liquide Mittel
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Die liquiden Mittel von € 5.112.130,49 betreffen
€ 5.110.517,58 und Barkassen in Höhe von € 1.612,91.
Kontokorrentbestände von
Anlage 6
Blatt 25
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Zusammensetzung:
€
44.322,49
15.068,00
9.248,00
68.638,49
Beamtenbesoldung Januar 2009
Versorgungsaufwendungen Januar 2009
Investitionszuschüsse
Bei den Investitionszuschüssen handelt es sich um die Förderung von Solarkollektoranlagen, die planmäßig über die Zweckbindungsdauer von fünf Jahren aufgelöst werden.
Eigenkapital
Die Bestände der allgemeinen Rücklage (€ 20.241.917,05) sowie der Ausgleichsrücklage (€ 6.213.281,77) sind zum 31. Dezember 2008 gegenüber dem 01. Januar 2008 unverändert.
Die Gemeinde Leopoldshöhe erwirtschaftete im Haushaltsjahr 2008 einen Jahresüberschuss in Höhe von € 236.097,28. Dieser ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sonderposten
Zusammensetzung und Entwicklung:
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Stand
01.01.2008
€
7.178.556,00
Zugänge
Auflösung
€
€
51.322,00 419.191,00
Stand
31.12.2008
€
6.810.687,00
7.833.053,00
87.469,00 434.828,00
7.485.694,00
453.190,00 30.991,64
0,00
484.181,64
15.464.799,00 169.782,64 854.019,00 14.780.562,64
Anlage 6
Blatt 26
Die Sonderposten für Zuwendungen beinhalten Investitionszuschüsse, die über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ertragswirksam aufgelöst werden. Die Zugänge des Haushaltsjahres 2008 betreffen im
Wesentlichen Zuwendungen aus der Feuerschutzpauschale sowie Zuwendungen zum
Gewässerkonzept.
Die Sonderposten für Beiträge beinhalten Straßenbaubeiträge, die über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
ertragswirksam aufgelöst werden.
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten ausschließlich Gebührenüberschüsse aus Abfallgebühren, die ab dem Haushaltsjahr 2001 aufgelaufen sind. Erfasst
wurden die Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden gemäß § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Anlage 6
Blatt 27
Pensionsrückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung:
Pensionsrückstellung für
aktive Beamte
Pensionsrückstellung für
Versorgungsempfänger
Beihilferückstellung für
aktive Beamte
Beihilferückstellung für
Versorgungsempfänger
Stand
01.01.2008
€
Zuführungen
€
Inanspruchnahme
€
2.145.191,90
280.785,00
0,00
44.043,00
2.381.933,90
1.543.137,00
0,00
33.700,00
178.622,00
1.330.815,00
601.975,00
61.196,00
0,00
0,00
663.171,00
298.952,00
2.734,00
543,00
30.268,00
270.875,00
4.589.255,90
344.715,00
34.243,00
252.933,00
4.646.794,90
Auflösung
€
Stand
31.12.2008
€
Die Auflösung bei den Pensionsrückstellungen für aktive Beamte ist auf Änderungen
der Bewertungsgrundlagen einer Beamtin zurückzuführen.
Die Auflösungen bei den Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger sind durch einen Todesfall verursacht.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezember 2008 der Heubeck AG, Köln, im Auftrag der Kommunalen
Versorgungskasse für Westfalen-Lippe ermittelt. Bewertet wurden hierbei Pensionsund Beihilfeverpflichtungen gegenüber den aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen
(ohne Waisen) berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte unter Beachtung des § 36 Abs. 1
GemHVO NRW. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert, unter Berücksichtigung eines
Anlage 6
Blatt 28
Rechnungszinses von 5,00 % auf Basis der Richttafeln 2005 G, der Verpflichtungen.
Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensionsund Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt.
Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten
Dienstherrn angesetzt.
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Die Rückstellung umfasst die Beseitigungs- und Sanierungsverpflichtung für die Dioxin- und Furanbelastung der Verdachtsfläche „Kieselrot“, Gemarkung Asemissen, Flur
2, Flurstück 1.633.
Der Bestand der Rückstellung hat sich gegenüber dem Ansatz in der (ersten) Eröffnungsbilanz nicht verändert.
Instandhaltungsrückstellungen
Bei den Straßen, Wegen und Plätzen konnten erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen
aufgrund der Wetterlage sowie der örtlichen und zeitlichen Bindung von Mitarbeitern
der Gemeinde Leopoldshöhe an die Maßnahme Ortskernsanierung nicht durchgeführt
werden. Für die unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen wurden Rückstellungen in
Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen erfasst.
Anlage 6
Blatt 29
Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung:
Sanierungsgeld
Stand
01.01.2008
€
3.283.530,00
Zuführungen
€
156.706,00
Inanspruchnahme
€
141.145,00
Stand
31.12.2008
€
3.299.091,00
Gewerbesteuererstattungen
2.242.100,00
1.385.200,00
1.759.400,00
1.867.900,00
Altersteilzeit
442.700,00
13.400,00
78.800,00
377.300,00
Urlaub und
Überstunden
221.352,21
237.398,43
221.352,21
237.398,43
Einheitslastenabrechnungsgesetz
135.349,46
71.386,82
0,00
206.736,28
Erhöhung der
Kreisumlage
208.000,00
0,00
41.600,00
166.400,00
100.000,00
20.000,00
0,00
120.000,00
50.000,00
15.000,00
0,00
65.000,00
46.500,00
6.729.531,67
0,00
1.899.091,25
0,00
2.242.297,21
46.500,00
6.386.325,71
Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz zum
01.01.2008 und
des Jahresabschlusses zum
31.12.2008
Überörtliche
Prüfung durch
die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW
Aufbewahrungsverpflichtungen
Verbindlichkeiten
Weitergehende Aufgliederungen der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem als Anlage 5 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.
Anlage 6
Blatt 30
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern besteht
nicht.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
01.01.2008
€
Friedhofsgebühren
1.012.257,00
Zugänge
€
51.762,00
Auflösung
€
39.105,00
Stand
31.12.2008
€
1.024.914,00
Die vereinnahmten Friedhofsgebühren werden in Folgejahren planmäßig, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der Grabnutzungsrechte, ertragswirksam aufgelöst.
Sonstige Angaben und finanzielle Verpflichtungen
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat keine Bürgschaften als Haftungsverhältnisse übernommen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe haftet auch für Verbindlichkeiten der Sondervermögen im
Sinne des § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW sowie für etwaige Jahresverluste gemäß § 10
Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW).
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe nimmt die Aufgaben der zentralen
Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude sowie den diesen zugeordneten Grundstücken, die der Gemeinde Leopoldshöhe zur Erfüllung der Aufgaben dienen, wahr. Der wesentliche Anteil der Leistungen des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe wird von der Gemeinde Leopoldshöhe in Anspruch genommen und
ist entsprechend zu vergüten. Im Haushaltsjahr 2008 betrug die Umlage für Miete
€ 1.085.000,00 und die Umlage für Nebenkosten € 1.244.000,00.
Anlage 6
Blatt 31
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist, neben der Stadt Oerlinghausen, Mitglied im
Schulzweckverband Fröbelschule. Die Verbandsmitglieder tragen die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben des Schulzweckverbandes in Form von Umlagen.
Im Haushaltsjahr 2008 wurden Umlagen in Höhe von € 133.287,00 erfasst.
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Dienstherr von 15 Beamten und 4 Versorgungsempfängern bzw. deren Hinterbliebenen. Für die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von € 4.646.794,90 erfasst. Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgt nach den Vorgaben des § 36 Abs. 1 GemHVO NRW unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,00 % und unter der Annahme der kalkulatorischen Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses. Bei der Bewertung der Rückstellung
wurden keine zukünftig zu erwartenden Steigerungen der Besoldung, Erhöhungen der
Versorgungsbezüge sowie Kostensteigerungen bei den Beihilfen berücksichtigt. Unter
Berücksichtigung dieser zukünftigen Aufwandsmehrungen ist abzusehen, dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden, die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen abdecken zu können.
Für die kommunalen Friedhöfe bestehen Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, die an die Laufzeiten der Grabnutzungsrechte gebunden sind. Die Erträge aus
der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Friedhofsgebühren reichen nicht aus, diese Verpflichtungen zu finanzieren, sodass die Gemeinde Leopoldshöhe den Differenzbetrag aus anderen Mitteln finanzieren muss.
Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte
ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern sowie um
ein niedriges Zinsniveau langfristig zu sichern. Insgesamt wurden Darlehen mit einem
Gesamtbestand von € 4.201.902,03, wie nachstehend erläutert, durch Swapgeschäfte abgesichert:
Anlage 6
Blatt 32
Beim Darlehen der DekaBank (Darlehensvertrag Nr.: 2 016 031 557) besteht ein fester
Zinssatz von 5,629 %. Die Zinsbindung läuft bis zum 30. September 2010. Der darauf
folgende Anschlusskredit mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2023 wird auf Basis des
6-Monats-Euribors verzinst. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2006 bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,69 % unter der Voraussatzung, dass der 6-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 6Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 30.600,00.
Das Darlehen der Deutschen Postbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 5 777 514 014) hat
eine Laufzeit bis zum 15. Mai 2022; bis zum 30. Mai 2006 bestand ein fester Zinssatz
von 6,34 %. Ab dem 30. Mai 2006 erfolgte eine Umstellung der Verzinsung auf Basis
des 6-Monats-Euribors. Gemäß dem mit der Commerzbank AG abgeschlossenen Swapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages
5,09 %. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 78.151,10.
Beim Darlehen der HSH Nordbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 6 724 530 011) besteht
bis zum 30. März 2012 ein fester Zinssatz von 6,10 %. Aufgrund des Zins- und Währungsswapgeschäftes mit der WestLB AG zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe in Schweizer Franken (CHF) für den Zeitraum vom 30. März 2007 bis zum 30. März 2012 einen
Zinssatz von 4,89 % auf den Bezugsbetrag in Schweizer Franken. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 38.000,00.
Das Darlehen bei der NRW.Bank (Darlehensvertrag 3 506 320 203) hat eine Laufzeit
bis zum 20. März 2022. Es besteht ein fester Zinssatz in Höhe von 5,52 % bis zum 20.
März 2010. Anschließend erfolgt eine Umstellung des Zinssatzes auf Basis des 3Monats-Euribors. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 20. Dezember 2006 bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,52 % unter der Voraus-
Anlage 6
Blatt 33
setzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 63.400,00.
Für die Darlehen der Deutschen Bank AG (Darlehensvertrag 333 462 800 402), Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 701 937) und WL Bank (Darlehensvertrag
0 030 100 600) für die ab dem 30. Dezember 2010 ein variabler Zinssatz auf Basis des
3-Monats-Euribors vereinbart wurde, wurde mit der WestLB AG ein FlexiSwapgeschäft dahingehend abgeschlossen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30.
Dezember 2010 bis zum 30. Dezember 2020 einen Zinssatz in Höhe von 4,22 % zahlt,
unter der Voraussatzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des
Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 30.400,00.
6. Erläuterungen zu den Posten der Ergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar
bis 31. Dezember 2008
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01. Januar
2008 können keine Angaben zu Vorjahreswerten gemacht werden.
Steuern und ähnliche Abgaben
Zusammensetzung:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
Sonstige
€
55.162,96
2.069.358,86
6.859.495,71
5.922.434,00
691.280,00
521.061,00
46.714,16
16.165.506,69
Anlage 6
Blatt 34
Die Erträge aus der Gewerbesteuer wurden positiv, in Höhe von € 374.200,00, durch die
Entwicklung der Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen beeinflusst.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zusammensetzung:
Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen
Sonstige
€
2.754.556,18
419.191,00
1.601.034,57
4.774.781,75
Die sonstigen Zuwendungen beinhalten insbesondere Betriebskostenzuschüsse des Kreises Lippe für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zusammensetzung:
Abfallgebühren
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige
€
731.775,27
434.828,00
39.105,00
226.647,83
1.432.356,10
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte beinhalten insbesondere die Erträge aus dem
Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens in Höhe von € 359.058,21 im Gewerbegebiet Asemissen. Im Haushaltsjahr wurden vier Grundstücke, Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstücke 158 und 194, Flur 2 Flurstücke 1.691 und 1.709 (Teilfläche)
mit einer Gesamtfläche von qm 9.611 verkauft.
Anlage 6
Blatt 35
Sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung:
Konzessionsabgaben
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens
Sonstige
€
485.139,52
252.933,00
121.500,00
62.899,91
922.472,43
Bestandsveränderungen
Der Posten stellt die Veränderung der Wertansätze der Grundstücke des Umlaufvermögens vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 dar. Aufgrund der erfolgten
Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Asemissen ist der Bestand der Grundstücke um
€ 232.682,77 gesunken.
Personalaufwand
Zusammensetzung:
€
Löhne und Gehälter
- Beamtenbesoldung
- Löhne und Gehälter tariflich Beschäftigte
- Aufwendungen für sonstige Beschäftigte
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
- Sozialversicherungsbeiträge
- Zusatzversorgungskassenbeiträge
- Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
- Sonstige
445.827,07
3.567.907,23
16.163,20
4.029.897,50
689.881,64
277.811,34
216.228,00
30.328,99
1.214.249,97
5.244.147,47
Die Gemeinde Leopoldshöhe beschäftigte zum 31. Dezember 2008 13 Beamte (01. Januar 2008: 13) und 128 tariflich Beschäftigte (01. Januar 2008: 124), 6 Auszubildende
(01. Januar 2008: 6), 9 Praktikanten (01. Januar 2008: 14) sowie 1 Zivildienstleistenden
(01. Januar 2008: 2).
Anlage 6
Blatt 36
Die ausgewiesenen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe
von € 216.228,00 weichen von den Ausführungen zu den Pensionsrückstellungen ab.
Die dort ausgewiesene Zuführung in Höhe von insgesamt € 344.715,00 übersteigt die im
Personalaufwand ausgewiesene Zuführung um € 128.487,00. Ursache für diese Abweichung ist die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen vom Sondervermögen Abwasserwerk Leopoldshöhe und vom Sondervermögen Wasserwerk Leopoldshöhe durch die Gemeinde Leopoldshöhe. Da die Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die Gemeinde Leopoldshöhe von den Sondervermögen Abwasserwerk Leopoldshöhe und Wasserwerk Leopoldshöhe durch Zahlung erstattet wird, ist
die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von € 128.487,00 für die Gemeinde Leopoldshöhe erfolgsneutral und nicht im Personalaufwand auszuweisen.
Versorgungsaufwendungen
Die Versorgungsaufwendungen enthalten neben den im Rahmen der Beamtenversorgung zu zahlenden Umlagen an die Kommunale Zusatzversorgungskasse für WestfalenLippe die Zuführungen und Inanspruchnahmen der Pensionsrückstellungen und Beihilfen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zusammensetzung:
€
Mieten und Nebenkosten an das Kommunale Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Abfallsammlung, -transport und –beseitigung
Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens
Schülerbeförderungskosten
Straßenentwässerung
Sonstige
2.329.000,00
797.885,62
542.395,83
429.682,64
393.000,00
720.360,41
5.212.324,50
Anlage 6
Blatt 37
Bilanzielle Abschreibungen
Die Zusammensetzung der bilanziellen Abschreibungen des Haushaltsjahres 2008 sind
aus dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Transferaufwendungen
Zusammensetzung:
Kreisumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
Gewerbesteuerumlage
Krankenhausfinanzierungsbeteiligung
Umlage Zweckverband Fröbelschule
Sonstige
€
8.606.180,64
545.587,00
467.645,00
182.175,76
133.287,00
922.687,70
10.857.563,10
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zusammensetzung:
Einzelwertberichtigungen
Versicherungen und Schadensfälle
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Sonstige
€
186.246,34
179.124,10
119.326,28
549.582,63
1.034.279,35
Finanzergebnis
Das positive Finanzergebnis in Höhe von € 209.397,07 setzt sich zusammen aus Finanzerträge von € 946.796,74 und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von € 737.399,67.
Die Finanzerträge beinhalten insbesondere die Verzinsung der Ausleihung an das
Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe von € 550.000,00, die Verzinsung der
kurzfristigen Forderung aus der Eigenkapitalrückführung gegenüber dem Abwasserwerk
Leopoldshöhe von € 186.000,00 sowie die Eigenkapitalverzinsung der Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung von € 67.283,26.
Anlage 6
Blatt 38
7. Finanzrechnung
Die Finanzrechnung stellt die zahlungswirksamen Positionen der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung dar. Es wird auf die Gesamtfinanzrechnung verwiesen, die dem Jahresabschluss als Anlage 3 beigefügt ist.
Leopoldshöhe, 06. August 2010
Aufgestellt:
Bestätigt:
Hans-Jürgen Lange
Kämmerer, allgemeiner Vertreter
Gerhard Schemmel
Bürgermeister
Gemeinde Leopodshöhe
Anlage 6
Blatt 39
Anlage 1 zum Anhang
Anlagenspiegel für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und den Jahresabschluss zum 31.12.2008
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens
1
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Anfangsstand
2
€
43.788,00
Umbuchung
Zugang
3
€
(U)
(Z)
Abgang
4
€
(U)
(A)
0,00 (U)
16.228,00 (Z)
0,00 (U)
22.500,00 (A)
36.830,00
88.987,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
38.385,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
81.000,00
Abschreibungen
Endstand
5
€
Anfangsstand
6
€
Zugang
7
€
Restbuchwerte
Abgang
8
€
am Ende
des Haushaltsjahres
10
€
Endstand
9
€
Kennzahlen
zu Beginn
des Haushaltsjahres
11
€
Durchschnittlicher
AbschreibungsRestbuchsatz
wert
12
13
%
%
37.516,00
0,00
6.362,00
0,00
6.362,00
31.154,00
43.788,00
16,96
83,04
4.931.579,00
0,00
21.000,00
0,00
21.000,00
4.910.579,00
4.805.762,00
0,43
99,57
511.398,00
0,00
0,00
0,00
0,00
511.398,00
511.398,00
0,00
100,00
172.311,00
0,00
0,00
0,00
0,00
172.311,00
172.311,00
0,00
100,00
696.397,00
0,00
10.564,00
0,00
10.564,00
685.833,00
658.012,00
1,52
98,48
699.880,00
0,00
0,00
0,00
0,00
699.880,00
780.880,00
0,00
100,00
446.308,00
0,00
0,00
0,00
0,00
446.308,00
446.308,00
0,00
100,00
7.660.282,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.660.282,00
7.645.032,00
0,00
100,00
643.114,00
0,00
19.471,00
0,00
19.471,00
623.643,00
554.436,00
3,03
96,97
17.757.898,00
0,00
967.407,00
0,00
967.407,00
16.790.491,00
17.570.281,00
5,45
94,55
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,00
1,00
0,00
100,00
1.030.097,00
0,00
109.290,00
286,00
109.004,00
921.093,00
979.306,00
10,61
89,42
556.307,00
0,00
117.157,00
117,00
117.040,00
439.267,00
452.324,00
21,06
78,96
3.416.115,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.416.115,00
835.575,00
0,00
100,00
38.521.687,00
0,00
1.244.889,00
403,00
1.244.486,00
37.277.201,00
35.411.626,00
3,23
96,77
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1,00
1,00
0,00
100,00
12.909.406,78
0,00
0,00
0,00
0,00
12.909.406,78
12.909.406,78
0,00
100,00
180.255,89
0,00
0,00
0,00
0,00
180.255,89
123.736,24
0,00
100,00
11.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11.000.000,00
11.000.000,00
0,00
100,00
122.549,01
0,00
0,00
0,00
0,00
122.549,01
130.366,37
0,00
100,00
24.212.212,68
0,00
0,00
0,00
0,00
24.212.212,68
24.163.510,39
0,00
100,00
62.771.415,68
0,00
1.251.251,00
403,00
1.250.848,00
61.520.567,68
59.618.924,39
1,99
98,01
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
4.805.762,00
2.1.2 Ackerland
511.398,00
2.1.3 Wald, Forsten
172.311,00
2.1.4 Friedhöfe
658.012,00
2.1.5 Sonstige unbebaute Grundstücke
780.880,00
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Grundstücke mit fremden Bauten
446.308,00
0,00 (U)
0,00 (Z)
0,00 (U)
0,00 (A)
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
7.645.032,00
554.436,00
17.570.281,00
1,00
2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
979.306,00
2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
452.324,00
2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
835.575,00
35.411.626,00
0,00
15.250,00
0,00
88.678,00
30.555,00
157.062,00
0,00
0,00
0,00
51.080,00
0,00
110.982,00
0,00
2.647.925,00
67.385,00
3.198.349,00
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
289,00
0,00
6.999,00
67.385,00
0,00
67.385,00
88.288,00
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
56.519,65
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
56.519,65
67.385,00
3.271.096,65
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
(U)
(Z)
0,00
0,00
0,00
7.817,36
0,00
7.817,36
67.385,00
118.605,36
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
(U)
(A)
3. Finanzanlagen
3.1 Beteiligungen
3.2 Sondervermögen
3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens
1,00
12.909.406,78
123.736,24
3.4 Ausleihungen
3.4.1 an Sondervermögen
3.4.2 Sonstige Ausleihungen
11.000.000,00
130.366,37
24.163.510,39
59.618.924,39
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 6
Blatt 40
Anlage 2 zum Anhang
Forderungsspiegel
_________________
auf den 01.01.2008
__________________
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
€
1.
Restlaufzeit von Restlaufzeit von
einem bis fünf
mehr als fünf
Jahre
Jahren
Gesamtbetrag
€
€
€
öffentliche-rechtliche
Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
17.151,07
0,00
0,00
17.151,07
1.2 Beiträge
125.120,85
0,00
0,00
125.120,85
1.3 Steuern
432.645,58
0,00
0,00
432.645,58
1.4 sonstige öffentlichrechtliche Forderungen
701.005,68
0,00
114.663,00
815.668,68
1.275.923,18
0,00
114.663,00
1.390.586,18
--------------------------------------------------------------2.
privatrechtliche
Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegen Sondervermögen
165.032,31
0,00
0,00
165.032,31
9.390.290,21
0,00
0,00
9.390.290,21
9.555.322,52
0,00
0,00
9.555.322,52
--------------------------------------------------------------3.
sonstige Vermögensgegenstände
67.547,40
0,00
0,00
67.547,40
--------------------------------------------------------------10.898.793,10
0,00
114.663,00 11.013.456,10
===============================================================
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 6
Blatt 41
Anlage 3 zum Anhang
Forderungsspiegel
_________________
auf den 31.12.2008
__________________
Restlaufzeit
von einem
Restlaufzeit von
Restlaufzeit bis
bis fünf
mehr als fünf
1.
zu einem Jahr
Jahre
€
€
Jahren
€
Gesamtbetrag
Gesamtbetrag
€
Vorjahr
€
öffentliche-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus
Transferleistungen
1.1 Gebühren
34.520,72
1.000,00
0,00
35.520,72
17.151,07
1.2 Beiträge
73.982,34
0,00
0,00
73.982,34
125.120,85
692.266,32
0,00
0,00
692.266,32
432.645,58
1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
20.907,24
0,00
0,00
20.907,24
0,00
1.5 sonstige öffentlichrechtliche Forderungen
46.967,85
3.799,00
72.542,00
123.308,85
815.668,68
1.3 Steuern
868.644,47
4.799,00
72.542,00
945.985,47 1.390.586,18
-----------------------------------------------------------------------2.
privatrechtliche
Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem
öffentlichen
Bereich
2.3 gegen Sondervermögen
118.989,45
0,00
0,00
118.989,45
165.032,31
7.199,06
0,00
0,00
7.199,06
0,00
817.748,75
0,00
0,00
817.748,75
9.390.290,21
943.937,26
0,00
0,00
943.937,26 9.555.322,52
-----------------------------------------------------------------------3.
sonstige Vermögensgegenstände
50.146,06
0,00
0,00
50.146,06
67.547,40
-----------------------------------------------------------------------1.862.727,79
4.799,00
72.542,00
1.940.068,79 11.013.456,10
========================================================================
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 6
Blatt 42
Anlage 4 zum Anhang
Verbindlichkeitenspiegel
________________________
auf den 01.01.2008
__________________
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
€
1.
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Investitionen
1.1
vom privaten
Kreditmarkt
1.1.1 von Banken und
Kreditinstituten
2.
Verbindlichkeiten
zur Liquiditätssicherung
2.1
von Banken und
Kreditinstituten
3.
4.
5.
erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
Restlaufzeit von Restlaufzeit von
einem bis fünf
mehr als fünf
Jahre
Jahren
Gesamtbetrag
€
€
€
712.378,02
2.679.790,73
7.839.300,67 11.231.469,42
---------------------------------------------------------------
6.444.198,84
0,00
0,00
6.444.198,84
---------------------------------------------------------------
61.991,37
0,00
0,00
61.991,37
---------------------------------------------------------------
266.143,82
0,00
0,00
266.143,82
---------------------------------------------------------------
178.048,44
0,00
0,00
178.048,44
--------------------------------------------------------------7.662.760,49
2.679.790,73
7.839.300,67 18.181.851,89
===============================================================
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 6
Blatt 43
Anlage 5 zum Anhang
Verbindlichkeitenspiegel
________________________
auf den 31.12.2008
__________________
Restlaufzeit
von einem
Restlaufzeit von
Restlaufzeit bis
bis fünf
mehr als fünf
1.
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Investitionen
1.1
vom privaten
Kreditmarkt
1.1.1 von Banken und
Kreditinstituten
2.
Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung
2.1
von Banken und
Kreditinsituten
3.
4.
erhaltene Anzahlungen
6.
Jahre
€
€
Jahren
€
Gesamtbetrag
Gesamtbetrag
€
Vorjahr
€
625.446,35
2.680.409,66
7.250.524,69 10.556.380,70 11.231.469,42
------------------------------------------------------------------------
2.496.248,45
0,00
0,00
2.496.248,45 6.444.198,84
------------------------------------------------------------------------
2.192.605,00
0,00
0,00
2.192.605,00
61.991,37
------------------------------------------------------------------------
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
5.
zu einem Jahr
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
sonstige Verbindlichkeiten
145.725,70
0,00
0,00
145.725,70
266.143,82
------------------------------------------------------------------------
1.975,39
0,00
0,00
1.975,39
0,00
------------------------------------------------------------------------
672.889,20
0,00
0,00
672.889,20
178.048,44
-----------------------------------------------------------------------6.134.890,09
2.680.409,66
7.250.524,69 16.065.824,44 18.181.851,89
========================================================================
Anlage 7
Blatt
1
Gemeinde Leopoldshöhe
Zusammengefasster Lagebericht
zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008
und für das Haushaltsjahr
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008
1.
Allgemeine Angaben
Die Gemeinde Leopoldshöhe erfasst ab dem 01. Januar 2008 die Geschäftsvorfälle nach
dem System der doppelten Buchführung. Somit hat die Gemeinde Leopoldshöhe die Finanzbuchhaltung bereits ein Jahr vor dem letztmöglichen Stichtag (01. Januar 2009)
gemäß § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat nach § 92 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in
Verbindung mit den Vorschriften des achten Abschnittes (§§ 53 ff.) der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese ist um einen Lagebericht
nach § 48 GemHVO NRW zu ergänzen.
Gemäß § 95 GO NRW sowie den Vorschriften des siebten Abschnittes (§§ 37 ff.)
GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Gemäß
§ 37 Abs. 2 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO
NRW beizufügen.
Der Lagebericht für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 gemäß § 92 GO
NRW in Verbindung mit §§ 53 ff. GemHVO NRW und der Lagebericht für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 gemäß
§ 95 GO NRW in Verbindung mit §§ 37 ff. GemHVO NRW werden in zusammengefasster Form aufgestellt. Eine Differenzierung erfolgt, soweit erforderlich, in der Weise,
dass jeweils der Hinweis "Eröffnungsbilanz" bzw. "Jahresabschluss" vorangestellt wird.
Anlage 7
Blatt
2
Der Lagebericht ist nach § 48 GemHVO NRW so zu fassen, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermittelt wird. Folgende Anforderungen gelten insbesondere:
a)
Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr.
b)
Berichtserstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch wenn diese erst
nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind.
c)
Ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung
entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage unter Einbeziehung und Erläuterung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse.
d) Darstellung der Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen.
2.
Wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen
Die Gemeinde Leopoldshöhe liegt im Westen des Kreises Lippe und grenzt an die Städte Bad Salzuflen, Lage und Oerlinghausen im Kreis Lippe sowie an die Stadt Bielefeld.
Das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe ist einerseits, aufgrund der räumlichen Nähe
zur Stadt Bielefeld, durch Wohnbebauung und Verkehrsflächen, andererseits aufgrund
seiner Tradition durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Mit Wirkung zum 1. Januar
1969 trat das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo in Kraft und gliederte
den Landkreis Lemgo neu. So wurden die ehemalig selbständigen Gemeinden Asemissen, Bechterdissen, Bexterhagen, Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen und
Schuckenbaum zur neuen Gemeinde Leopoldshöhe mit dann 10.200 Einwohnern zusammengeschlossen. Zum 31. Dezember 2008 ist die Bevölkerung auf 17.285 Einwohner (01. Januar 2008: 17.195 Einwohner) angestiegen, davon ca. 3,4 % mit Migrationshintergrund. Das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe erstreckt sich über eine Fläche
von 36,94 km².
Anlage 7
Blatt
3
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt grundsätzlich über eine ausreichende kommunale
Infrastruktur, wesentliche Über- bzw. Unterkapazitäten liegen derzeit offenkundig nicht
vor. Im Bereich der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen bestehen unter anderem vier eigene Kindertageseinrichtungen, zwei Grundschulen
und die weiterführende Felix-Fechenbach-Gesamtschule einschließlich der erforderlichen Sport- und Turnhallen, sowie zwei Jugendzentren. Kulturelle und soziale Einrichtungen, insbesondere eine Bibliothek, ein Heimatmuseum, eine Festhalle, Vereinsheime
sowie Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünfte, Übergangswohnheime, stehen in der
Gemeinde Leopoldshöhe im ausreichenden Maß zur Verfügung. Die Verwaltung der
Gebäude wurde ab dem 01. Januar 2008 auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe übertragen. Diese Einrichtung soll
die wirtschaftliche, sichere ökologisch nachhaltige und zukunftsweisende Bewirtschaftung der Gebäude sicherstellen.
Die Entwässerung und Abwasserbeseitigung wird in der Gemeinde Leopoldshöhe von
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk Leopoldshöhe durchgeführt. Die
Einrichtung wurde zum 01. Januar 1997 aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde
Leopoldshöhe ausgegliedert. Die Reinigungskapazitäten der bestehenden Kläranlagen in
den Ortsteilen Schuckenbaum und Heipke entsprechen den Ansprüchen der Gemeinde
Leopoldshöhe.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Frischwasser im gesamten Gemeindegebiet erfolgt
durch den zum 01. Januar 1970 gegründeten Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe.
Die Frischwasserversorgung durch das Wasserwerk Leopoldshöhe erfolgt durch eigene
Trinkwasser- und Brauchwasserbrunnen, Hochbehälter und das Leitungsnetz.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom erfolgt durch das Stromnetz der E.ON
Westfalen Weser AG, die Versorgung mit Gas erfolgt durch das Gasnetz der Stadtwerke
Bielefeld GmbH und der RWE AG. Mit den Versorgungsunternehmen bestehen für die
Leitungsrechte Strom- und Gas-Konzessionsverträge.
Anlage 7
Blatt
4
Neben den Gemeindestraßen verlaufen auf dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe
Kreis- und Landstraßen, sowie die Bundesstraße 66. Über diese Bundesstraße ist die
Gemeinde Leopoldshöhe an das Netz der deutschen Bundesautobahnen (Autobahn 2)
auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld angeschlossen.
Die Vermarktung von gemeindlichen Wohnbau- und Gewerbeflächen im Gemeindegebiet erfolgt durch die zum 01. Januar 1996 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Leopoldshöher Immobilen- und Liegenschaftsverwaltung.
Aufgrund der landwirtschaftlichen Prägung und der Wohnbebauung wird das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde Leopoldshöhe maßgeblich von wenigen Betrieben bestimmt; über 50 % des Aufkommens wird von nur 25 Betrieben erbracht. Die Gemeinde
Leopoldshöhe gilt nicht als abundant. Gemäß den Berechnungen des Landes NordrheinWestfalen bestand für das Haushaltsjahr 2008 ein Steuerbedarf (Ausgangsmesszahl) von
T€ 16.140, das tatsächliche Steueraufkommen der Gemeinde Leopoldshöhe (Steuerkraftmesszahl; insbesondere bestehend aus den lokalen Steuern Grundsteuer A und B
und Gewerbesteuer, sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer) betrug jedoch lediglich T€ 13.125 sodass die Gemeinde direkte Schlüsselzuweisungen in Höhe von T€ 2.713 (rd. 90 % des Differenzbetrages) erhalten hat.
Trotz der relativ niedrigen Arbeitslosigkeit ist die Gemeinde Leopoldshöhe konfrontiert
mit steigenden Soziallasten und steigenden Kreisumlagen aufgrund höherer Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch II.
3.
Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage
Bei der Gemeinde Leopoldshöhe wurde die Finanzbuchhaltung zum 01. Januar 2008 auf
das System der doppelten Buchführung umgestellt. Bereits vier Jahre zuvor wurde die
kamerale Finanzsoftware „KIRP kommunal“ im Kernhaushalt eingeführt und zum
01. Januar 2008 auf „KIRP NKF“ umgestellt. Eine Doppelbelastung der Mitarbeiter
Anlage 7
Blatt
5
durch Umstellung von Software und Finanzbuchhaltung wurde durch diese Schritte minimiert. Weiterer Vorteil ist, dass die Finanzbuchhaltung für den gesamten Kernhaushalt
zentral im Fachbereich Finanzen abgewickelt wird.
Die Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements soll unter anderem den
vollständigen Ressourcenverbrauch darstellen. Dies erfolgt insbesondere durch
-
die Darstellung von Abschreibungen (abzüglich der Auflösung der Sonderposten)
insbesondere auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen im
Verhältnis zur kameralen Darstellung von Tilgungsleistungen
-
die Zuführung zu Pensions- und sonstigen Rückstellungen für zukünftige liquiditätsmäßige Belastungen.
Die Abbildung des vollständigen Ressourcenverbrauchs führt gegenüber der kameralen
Haushaltsstruktur zu zusätzlichen Belastungen, so dass ein ausgeglichener Haushalt
schwerer zu erreichen ist. Bereits im letzten kameralen Haushalt erwirtschaftete die
Gemeinde Leopoldshöhe einen Fehlbetrag von T€ 2.451. Dennoch befand sich die Gemeinde Leopoldshöhe, trotz des nicht ausgeglichenen Haushalts, nicht im Haushaltssicherungskonzept.
Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement gilt ein Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO
NRW als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht bzw. übersteigt. Darüber hinaus gilt der Haushalt als ausgeglichen,
wenn ein Fehlbedarf im Ergebnisplan bzw. ein Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung
durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Gemäß der Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2008 war die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Leopoldshöhe bereits im Haushaltsjahr 2011 in voller Höhe in Anspruch genommen.
Anlage 7
Blatt
6
3.1 Vermögenslage
Aktivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2008 und zum 01. Januar 2008:
31.12.2008
T€
%
01.01.2008
T€
%
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
31
0,1
44
0,1
Sachanlagen
37.277
53,3 35.412
48,8
Finanzanlagen
24.212
34,6 24.163
33,3
Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen
stände
und
sonstige
1.295
1,9
1.531
2,1
1.940
2,7 11.013
15,2
5.112
7,3
374
0,5
69
0,1
36
0,1
Vermögensgegen-
Liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen
69.936 100,0 72.573 100,0
Das Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2008 ist gegenüber dem 01. Januar 2008 um
T€ 2.637 gesunken. Während das Anlagevermögen einen Zuwachs von T€ 1.901 verzeichnet ist beim Umlaufvermögen ein Rückgang von T€ 4.571 eingetreten.
Die Vermögenslage der Gemeinde Leopoldshöhe wird wesentlich vom Anlagevermögen dominiert, das zum 31.12.2008 88,0 % (01.01.2008: 82,2 %) des Gesamtvermögens
ausmacht. Davon entfallen 53,3 % (01.01.2008: 48,8 %) auf Sachanlagen und 34,6 %
(01.01.2008: 33,3 %) auf Finanzanlagen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen unterliegen, mit Ausnahme
des Grund und Bodens, einem planmäßigen Werteverzehr. Daher werden die Vermögenswerte durch Abschreibungen stetig gemindert. Grundsätzlich ist festzustellen, dass
insbesondere die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens nur erhalten werden können, wenn die jährlichen Investitionen mindestens die Höhe der Abschreibungen und
Abgänge erreichen.
Anlage 7
Blatt
7
Im Haushaltsjahr 2008 ist der Zuwachs bei den Sachanlagen auf die getätigten Investitionen, insbesondere die Ortskernsanierung in Leopoldshöhe, zurückzuführen, die die
Abschreibungen und Abgänge übersteigen.
Die Finanzanlagen beinhalten insbesondere die Wertansätze für die vier Eigenbetriebe
bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe, das Wasserwerk Leopoldshöhe, das Abwasserwerk Leopoldshöhe, die Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe,
sowie eine Ausleihung an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe. Im
Haushaltsjahr 2008 ergaben sich bei den Finanzanlagen keine wesentlichen Veränderungen. Im Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen
erfolgt keine planmäßige Minderung der Finanzanlagen durch Abschreibungen.
In der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 wird ein Bestand in Höhe von
T€ 11.013 bzw. 15,2 % des Gesamtvermögens an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Dieser Wert ist wesentlich auf eine Eigenkapitalentnahme aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe in Höhe von T€ 9.232 zurückzuführen,
der im Haushaltsjahr 2008 durch Zahlung ausgeglichen wurde. Die Mittel aus dieser Eigenkapitalrückführung wurden von der Gemeinde Leopoldshöhe insbesondere für Investitionen und die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung eingesetzt. Der
verbleibende Bestand drückt sich im gegenüber der (ersten) Eröffnungsbilanz wesentlich höheren Bestand der liquiden Mittel zum 31. Dezember 2008 aus.
Anlage 7
Blatt
8
3.2 Schuldenlage
Passivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2008 und zum 01. Januar 2008:
31.12.2008
T€
%
01.01.2008
T€
%
Eigenkapital (einschließlich Ausgleichsrücklage:
T€ 6.213)
26.691
38,2 26.455
36,5
Sonderposten
14.780
21,1 15.465
21,3
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
4.647
6,7
4.589
6,3
übrige Rückstellungen
6.727
9,6
6.870
9,4
15,1 11.232
15,5
Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen
10.556
übrige Verbindlichkeiten
5.510
7,8
6.950
9,6
Rechnungsabgrenzungsposten
1.025
1,5
1.012
1,4
Gesamtkapital
69.936 100,0 72.573 100,0
Die Passivseite der Bilanz stellt die Finanzierung des Vermögens auf der Aktivseite dar.
Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist für eine Kommune von besonderer Bedeutung. Auch die Laufzeiten des Kapitals sind von wesentlicher Bedeutung, da
langfristiges Vermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden und dem kurzfristigen Kapital kurzfristiges Vermögen gegenüberstehen soll.
Die Sonderposten werden wirtschaftlich dem Eigenkapital zugeordnet, da diese ertragswirksam über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände, die zum
Teil durch diese Sonderposten finanziert wurden, aufgelöst werden. Demnach verfügt
die Gemeinde Leopoldshöhe zum 31.12.2008 über eine gute wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung von 59,3 % (01.01.2008: 57,8 %). Wesentliche Veränderungen sind im
Haushaltsjahr 2008 nicht eingetreten.
Anlage 7
Blatt
9
Die übrigen Rückstellungen stellen 9,6 % (01.01.2008: 9,4 %) des Gesamtkapitals dar.
Es handelt sich dabei um kurz- bzw. mittelfristige Verpflichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe gegenüber fremden Dritten, die in den kommenden Haushaltsjahren direkt
zum Abfluss von liquiden Mitteln führen werden. Es ist nicht sicher, ob die erforderlichen liquiden Mittel zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme in voller Höhe zur Verfügung
stehen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass, trotz des hohen Finanzmittelfonds
zum 31. Dezember 2008, diese Verpflichtungen nur durch die Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung finanziert werden können.
Den langfristigen Krediten für Investitionen steht ausreichend langfristiges Anlagevermögen auf der Aktivseite gegenüber. Im Haushaltsjahr 2008 konnte auf die Aufnahme
von zusätzlichen Darlehen vollständig verzichtet werden; es erfolgte eine Minderung
der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe der Tilgungsleistungen (T€ 676).
Die positive Entwicklung der Kredite für Investitionen soll grundsätzlich fortgeführt
werden und eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2008 gegenüber dem 01. Januar
2008 um T€ 1.440 gesunken. Ursache für diesen Rückgang ist die Ablösung von Krediten zur Liquiditätssicherung von T€ 3.250 sowie der Abbau von negativen Kontokorrentkonten in Höhe von T€ 698. Die erforderlichen Mittel resultieren im Wesentlichen
aus der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe. Der positiven
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung steht der Zuwachs der erhaltenen Anzahlungen um T€ 2.135 gegenüber. Hierbei ist zu beachten,
dass es sich dabei um erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen handelt,
die nach Abschluss der Investitionsmaßnahmen, insbesondere der Ortskernsanierung
Leopoldshöhe, den Sonderposten zuzuordnen sind. Diese Verbindlichkeiten werden
demnach zukünftig dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzuordnen sein, sobald die Mittel zweckmäßig verwendet wurden.
Anlage 7
Blatt 10
3.3 Ertragslage
Jahresabschluss:
Im Haushaltsjahr 2008 erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe einen Jahresüberschuss von T€ 236. Gegenüber dem Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2008, in dem
ein Jahresfehlbetrag von T€ 342 erwartet wurde, ist demnach eine Verbesserung von
T€ 578 eingetreten.
Gegenüber dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 sind folgende wesentliche
Veränderungen eingetreten:
Die ordentlichen Erträge von T€ 23.816 übersteigen den Planansatz von T€ 22.751 um
T€ 1.065. Die Steigerung ist insbesondere auf höhere Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (T€ + 560), öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (T€ + 244), privatrechtliche Leistungsentgelte (T€ + 357) und sonstige ordentliche Erträge (T€ + 318) zurückzuführen. Dieser Entwicklung stehen Mindererträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (T€ - 232) und der Bestandsveränderung (T€ - 233) gegenüber.
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind die gegenüber dem Planansatz verminderten Erträge insbesondere auf die Gewerbesteuer zurückzuführen. Hier sind niedrigere
Erträge von T€ 261 eingetreten. Unter Beachtung der Tatsache, dass die Gewerbesteuererträge positiv durch die Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen in Höhe von
T€ 374 beeinträchtigt wurde, die bei der Planung nicht berücksichtigt wurde, fällt die
tatsächliche Abweichung gegenüber dem Planansatz mit T€ 635 noch deutlicher aus.
Darüber hinaus sind auch bei der Grundsteuer A und B negative Abweichungen zu verzeichnen. Diese negative Entwicklung wird nur teilweise durch höhere Anteile an der
Einkommensteuer von T€ 84 kompensiert.
Anlage 7
Blatt 11
Die positive Abweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist auf höhere Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke, unter anderem Zuwendungen für die
offenen Ganztagsschulen, und höhere Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen vom Kreis zurückzuführen. Die wesentliche Abweichung ist jedoch auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen zurückzuführen. Diese
übersteigen den Planansatz um T€ 358. Ursache für diese Abweichungen sind Unsicherheiten bei der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement.
Auch bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist die Abweichung insbesondere auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge (T€ 300) und Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 39) zurückzuführen. Auch hier sind Planungsunsicherheiten im Rahmen der Umstellung auf das Neue
Kommunale Finanzmanagement ursächlich. Diesen positiven Abweichungen stehen
niedrigere Erträge von T€ 114 bei den Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten
gegenüber.
Die gegenüber dem Planansatz wesentlich höheren Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind auf Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens zurückzuführen. Es handelt sich dabei um Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet
Asemissen. Derartige Erträge sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans nur
bedingt kalkulierbar.
Die sonstigen ordentlichen Erträge weichen gegenüber dem Planansatz positiv um
T€ 318 ab. Diese Abweichung ist bedingt durch Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 209 infolge eines Todesfalls. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens führen ebenfalls zu einer positiven Abweichung von T€ 122. Bei den Konzessionsabgaben liegen die tatsächlichen Erträge jedoch um T€ 85 unter den Erwartungen im Ergebnisplan.
Anlage 7
Blatt 12
Die Bestandsveränderung stellt einen Gegenposten zu den Erträgen aus dem Verkauf
der Grundstücke des Umlaufvermögens dar. Ebenso wie der Verkauf von Grundstücken
ist die daraus folgende Bestandsveränderung nicht planbar.
Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen mit T€ 23.790 den Planansatz von
T€ 23.404 um T€ 386. Diese Steigerung ist insbesondere auf Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen (T€ - 1.188) und bilanzielle Abschreibungen (T€ - 790) zurückzuführen. Positiv entwickelten sich die Transferaufwendungen (T€ + 120) und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (T€ + 1.464).
Wesentliche Ursache für die Abweichungen bei den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleitungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist die geänderte Darstellung von Mietaufwendungen für die Gebäude vom Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe. In der Planung wurden bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen T€ 1.675 berücksichtigt, tatsächlich wurden T€ 1.085 bei den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen erfasst. Ursächlich für die immense Abweichung von
T€ 590 war die ursprüngliche Idee, statt der Ausleihung an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe von T€ 11.000 die Kredite für Investitionen auf die Einrichtung zu übertragen und dem Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe dann die
notwendigen Tilgungsanteile dieser Kredite aufwandswirksam durch die Gemeinde
Leopoldshöhe zu erstatten. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Ergebnisplan eingetreten.
Die höheren Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen von T€ 790 sind auf Unsicherheiten bei der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement zurückzuführen. Die höheren Aufwendungen werden durch höhere
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen (T€ + 358) und Beiträge
(T€ + 300) zum Großteil kompensiert.
Bei den Transfererträgen ist die positive Abweichung insbesondere auf niedrigere
Kreisumlagen (T€ - 43) und niedrigere Aufwendungen zur Finanzierungsbeteiligung
Fonds Deutsche Einheit (T€ - 36) zurückzuführen.
Anlage 7
Blatt 13
Das positive Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, ordentliche Erträge abzüglich
ordentliche Aufwendungen, von T€ 27 übersteigt den negativen Planansatz von T€ 653
um T€ 680.
Die Finanzerträge von T€ 947 übersteigen den Planansatz von T€ 382 um T€ 565. Ursächlich für diese deutliche Abweichung ist eine, gegenüber dem Planansatz geänderte
Gestaltung der (ersten) Eröffnungsbilanz des Kommunalen Gebäudemanagements zum
01. Januar 2008. Die ursprünglich geplante Übertragung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auf das Kommunale Gebäudemanagement wurde zugunsten einer
bis auf weiteres tilgungsfreien Ausleihung der Gemeinde Leopoldshöhe an das Kommunale Gebäudemanagement aufgegeben. Dies hat zur Folge, dass die Ausleihung angemessen verzinst wird und dies zu höheren Erträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe
führt.
Infolge der unterlassenen Übertragung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auf das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe verbleiben diese im
Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die nun erforderlichen Zinsaufwendungen
führen korrespondierend zur Abweichung bei den Finanzerträgen ebenfalls zu einer,
diesmal negativen, Abweichung gegenüber dem ursprünglichen Planansatz.
3.4 Finanzlage
Jahresabschluss:
Die Finanzrechnung weist im Haushaltsjahr 2008 eine positive Veränderung des Finanzmittelfonds von T€ 8.686 aus, unter Berücksichtigung eines Anfangsbestands des
Finanzmittelfonds zum 01. Januar 2008 von T€ - 6.070 und einem Endbestand des Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2008 von T€ 2.616.
Die Finanzrechnung wird wesentlich durch die Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe in Höhe von T€ 9.232 positiv beeinflusst. Ohne diesen Sachverhalt wäre eine Minderung des Finanzmittelfonds von T€ 546 eingetreten.
Anlage 7
Blatt 14
Im Haushaltsjahr 2008 wird ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von
T€ 1.122 ausgewiesen. Daraus folgt, dass die Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit in voller Höhe aus Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit abgedeckt
werden können. Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung zur Finanzierung
der laufenden Auszahlungen war im Haushaltsjahr 2008 insoweit nicht erforderlich.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit weist, bedingt durch die Eigenkapitalrückführung aus
dem Abwasserwerk Leopoldshöhe von T€ 9.232, einen positiven Saldo von T€ 8.206.
Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrückführung verbleibt ein negativer Saldo von
T€ 1.026. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit reichten somit im Haushaltsjahr 2008 nur unter Einbeziehung der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk
Leopoldshöhe aus, um die Auszahlungen der Investitionstätigkeit abzudecken.
Im Haushaltsjahr 2008 war die Aufnahme von Krediten für Investitionen aufgrund der
vorhandenen Mittel aus der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe nicht erforderlich. Die bestehenden Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden planmäßig getilgt.
3.5 Gesamtdeckungsprinzip
Jahresabschluss:
Der Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Mit
Ausnahme der Produktbereiche Ver- und Entsorgung (T€ + 20) und Allgemeine Finanzwirtschaft (T€ + 8.938) erwirtschaften sämtliche Produktbereiche negative Jahresergebnisse
in
den
Teilergebnisrechnungen,
insbesondere
Innere
Verwaltung
(T€ - 3.110), Schulträgeraufgaben (T€ - 1.879), Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
(T€ - 1.189) und Kinder- Jugend- und Familienhilfe (T€ - 733). Da es sich bei den defizitären Produktbereichen um Aufgaben der Daseinsvorsorge handelt und die Gemeinde,
zum Teil gesetzlich zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet ist, kann sich die
Anlage 7
Blatt 15
Gemeinde Leopoldshöhe einem Großteil dieser Aufgaben nicht entziehen. Die hohen
Defizite in den Produktbereichen sind jedoch weder ungewöhnlich noch für die Gemeinde Leopoldshöhe als bestandsgefährdend anzusehen, da im Neuen Kommunalen
Finanzmanagement das Gesamtdeckungsprinzip gilt. Aufgrund des positiven Ergebnisses des Produktbereiches Allgemeine Finanzwirtschaft, dem insbesondere die Erträge
aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen
zugeordnet werden erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe im Haushaltsjahr 2008
ein positives Jahresergebnis in Höhe von T€ 236.
4.
Wichtige Ergebnisse
Die Umstellung der Finanzbuchhaltung von der kameralen Haushaltsführung auf das
System der doppelten Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement
einschließlich der Aufstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember
2008 stellt ein wichtiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 dar, da ab diesem Zeitpunkt
der Ressourcenverbrauch der Gemeinde Leopoldshöhe vollständig dargestellt wird.
5.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Die erfolgte Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe stellt einen
Vorgang von besonderer Bedeutung dar, da dies wesentlichen Einfluss auf den Handlungsspielraum der Gemeinde Leopoldshöhe nahm. Aufgrund der Eigenkapitalrückführung konnten Investitionen, insbesondere die Ortskernsanierung Leopoldshöhe, ohne die
Neuaufnahme von Krediten für Investitionen durchgeführt werden, bestehende Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung wurden abgelöst und der Finanzmittelfonds wurde aufgebaut.
Anlage 7
Blatt 16
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2008 eingetreten sind
Jahresabschluss:
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2008
eingetreten sind, über die gesondert zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Leopoldshöhe
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt zum 31. Dezember 2008 über eine sehr gute Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital bestehend aus Eigenkapital und Sonderposten von 59,9 % der Bilanzsumme. Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 wurden in der
Haushaltsplanung des Haushaltsjahres 2008 Jahresfehlbeträge von T€ 1.468 (Haushaltsjahr 2009), T€ 4.123 (Haushaltsjahr 2010) und T€ 1.978 (Haushaltsjahr 2011) prognostiziert. Unter Berücksichtigung dieser Prognoserechnungen ist die Ausgleichsrücklage
bis zum 31. Dezember 2011 vollständig in Anspruch genommen worden; der Haushalt
des Haushaltsjahres 2011 gilt demnach gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW als nicht ausgeglichen, da die Erträge nicht die Aufwendungen erreichen bzw. diese übersteigen. Demnach droht der Gemeinde Leopoldshöhe bereits mittelfristig ein Verlust der Handlungsmöglichkeiten. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken ist es zwingend erforderlich bestehende Einspar- und Ertragspotentiale kurzfristig zu erkennen und auszuschöpfen.
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf das lokale Aufkommen der
Gewerbesteuer sowie die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer können nicht
abschließend gewertet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich sowohl die
lokalen Steuererträge aufgrund schlechterer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der
ortsansässigen Unternehmen als auch die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer
infolge höherer Arbeitslosigkeit und sinkendem Investitions- und Konsumverhalten
vermindern werden. Dies führt zu einer weiteren Verschärfung der angespannten Haus-
Anlage 7
Blatt 17
haltssituation in der Gemeinde Leopoldshöhe. Zwar erfährt die Gemeinde Leopoldshöhe
durch den kommunalen Finanz- und Lastenausgleich eine Abmilderung dieser sinkenden Erträge, doch werden die Erträge nicht in voller Höhe erstattet und die Abmilderung
erfolgt, bedingt durch die entsprechende Berechnungsmethodik des Landes NordrheinWestfalen, erst mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren.
Die Abhängigkeit bei der Gewerbesteuer von wenigen Betrieben soll durch die Ansiedlung weiterer Unternehmen in den Gewerbegebieten, insbesondere im Gewerbegebiet
Asemissen an der Bundesstraße 66, reduziert werden. In diesem Gewerbegebiet stehen
zum 31. Dezember 2008 noch Gewerbegrundstücke mit einer Fläche von ca. 63.000 qm
zur Verfügung. Neben höheren Gewerbesteuererträgen und einer stärkeren Kontinuität
beim Gewerbesteueraufkommen soll die Ansiedlung weiterer Unternehmen auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und daraus folgend höhere Bevölkerungszahlen mit sich
bringen.
Der demographische Wandel der Gesellschaft ist auch in der Gemeinde Leopoldshöhe
erkennbar, eine Stagnation bzw. ein leichter Rückgang der Bevölkerung in einzelnen
Ortsteilen ist bereits eingetreten. Erforderliche Umstrukturierungen an sich verändernde
Gesellschaftsformen sind frühzeitig zu erkennen und einzuleiten. In besonderem Maße
ist hier die Politik gefordert der Gemeinde Leopoldshöhe durch Vorgabe strategischer
Ziele ein Bild zu geben, das für die derzeitige aber auch potentielle Bevölkerung sowie
Unternehmen und Gewerbetreibende der verschiedenen Branchen attraktiv ist. Die Gemeinde Leopoldshöhe muss sich als Wohn- und Arbeitsstandort positionieren und die
sehr gute Verkehrsanbindung, wie auch die direkte Nähe zur Stadt Bielefeld, der größten Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe, zu ihren Gunsten ausnutzen. Aus finanzieller
Sicht würde sich ein Bevölkerungsrückgang zwar langsam, aber doch spürbar auswirken. An verschiedenen Stellen im System des kommunalen Finanz- und Lastenausgleichs und der Beteiligung der Kommunen am Steueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalen wird bei den Verteilungskriterien direkt oder indirekt auf die Bevölkerung und Schülerzahlen zurückgegriffen. Während die Erträge durch einen Bevölkerungsrückgang vermindert werden gilt es zusätzliche Mittel aufzuwenden um dieser
Entwicklung entgegenzuwirken.
Anlage 7
Blatt 18
Hier gilt es auch rechtliche Vorgaben des Gesetzgebers, zum Beispiel den Rechtsanspruch auf eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren, zügig umzusetzen, mögliche
Förderungen und Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen und die
Außendarstellung der Gemeinde Leopoldshöhe als zukunftsorientiert und familienfreundlich zu verbessern.
Ein wesentliches Risiko für die Gemeinde Leopoldshöhe stellt die Entwicklung von
Soziallasten, der Kreisumlage und sonstigen Aufwendungen dar, die die Gemeinde nicht
selbst aktiv beeinflussen kann. Auch vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise werden steigenden Sozialabgaben und sonstigen Aufwendungen erwartet. Dies
schränkt die Möglichkeiten der Gemeinde Leopoldshöhe in anderen Aufgabenbereichen, insbesondere bei den freiwilligen Leistungsangeboten, stark ein.
Zum 31. Dezember 2008 verfügt die Gemeinde über einen Finanzmittelfonds von
T€ 2.616. In den folgenden Haushaltsjahren führen die Inanspruchnahme von kurz- und
mittelfristigen Rückstellungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen zu einem wesentlichen Liquiditätsbedarf. Es ist nicht abzusehen, dass sämtliche Verpflichtungen mit den
bestehenden Geldmitteln erfüllt werden können, sodass die Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung erforderlich wird. Auch diese absehbare Entwicklung schränkt,
aufgrund der daraus folgend gebundenen Mittel für Zinsleistungen, die Handlungsspielräume bei freiwilligen Leistungen der Gemeinde Leopoldshöhe ein.
Anlage 7
Blatt 19
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Umgestaltung des kommunalen Finanzund Lastenausgleichs. Entsprechende Gutachten wurden vom Land NordrheinWestfalen beim ifo-Institut in Auftrag gegeben. Die möglichen Auswirkungen nach Art
und Umfang, die auf die Gemeinde Leopoldshöhe zukommen, sowohl positiv als auch
negativ, sind derzeit nicht abschätzbar.
8.
Anlagenteil
Anlage
Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Leopoldshöhe, 06. August 2010
Aufgestellt:
Bestätigt:
Hans-Jürgen Lange
Kämmerer, allgemeiner Vertreter
Gerhard Schemmel
Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 7
Blatt 20
Anlage zum Lagebericht
Übersicht gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Schemmel
Gerhard
Bürgermeister
Lange
Hans-Jürgen
Kämmerer
Asemissen
Marie-Luise
Hausfrau
Baltschun
Klaus-Werner
Pensionär
Bode
Heidrun
Meinungsforscherin
Brinkmann
Andreas
selbst. Hochbautechniker
Bruck, Dr.
Andreas
Anthropologe
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1
Satz 3 Aktiengesetz
Gesellschafterversammlung
der AbfallbeseitigungsGmbH Lippe, Lemgo; Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes
Lippe; Verbandsversammlung
Kommunales Rechenzentrum
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für
Abfallentsorgung Lippe mbH
(GAL)
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 7
Blatt 21
Anlage zum Lagebericht
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1
Satz 3 Aktiengesetz
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Brune-Wenzel
Daniela
med.-techn.
Assistentin
Bucerius
Heike
Maschinenbaukonstrukteurin
Büker
Jörg
Sachbereichsleiter
Verbandsversammlung des
Abfallwirtschaftsverbandes
Lippe, Lemgo
Burkamp
Manfred
Universitätsmitarbeiter
Gesellschafterversammlung
der AbfallbeseitigungsGmbH Lippe, Lemgo
Domke
Ulrich
Diplomverwaltungswirt
Dove
Günter
IC-Consultant
Ehlebracht
Brigitte
Geschäftsführerin
Eikermann
Margarete
Pädagogische
Mitarbeiterin
Fiedler
Klaus
Kfm. Angestellter
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 7
Blatt 22
Anlage zum Lagebericht
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1
Satz 3 Aktiengesetz
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Gräfe
Hans
Dipl.-Ing. Agrar
Grünert
Ralf
Verlagskaufmann
Habicht
Siegfried
Rentner
Verbandsversammlung Fröbelschule
Hachmeister
Jürgen
Telekom-Fachwirt
Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe
mbH
Kühnel
Christian
Dipl.-Handelslehrer
Verbandsversammlung
Fröbelschule
Lehne
Barbara
Zahnmed. Verwaltungshelferin
Verbandsversammlung Fröbelschule
Meier-Krumsiek Herbert
Landwirt
Aufsichtsrat der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe,
Lemgo; Verwaltungsrat des
Abfallwirtschaftsverbandes
Lippe
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Gemeinde Leopoldshöhe
Anlage 7
Blatt 23
Anlage zum Lagebericht
Name
Vorname
ausgeübter Beruf
Nagel
FriedrichWilhelm
Schulamtsdirektor
i.R.
Ostmann
Heidi
Dipl.-Verwaltungswirtin
PuchertBlöbaum
Dirk
Rechtsanwalt
Rehm
Günter
Elektromeister
Risy
Cornelia
Hausfrau
Rössler
Gisela
Rentnerin
Schmidt
Frank
Beamter
Schulz
Konrad
Stadtamtsrat i.R.
Steiner
Manfred
Rentner
Strohmeyer
Wolfgang
Architekt
Thimm
Hartmut
Oberstudienrat
tom Suden
Horst
Oberstudienrat
Werner
Dirk
Bankkaufmann
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
i.S.d. § 125 Abs. 1
Satz 3 Aktiengesetz
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Leo-Sport Marketing
Verbandsversammlung
Fröbelschule
Anlage 8
Blatt 1
Bestätigungsvermerk
___________________
"Wir haben die gemäß § 53 GemHVO NRW aufgestellte (erste)
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leopoldshöhe zum 01. Januar
2008 nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem
Lagebericht sowie den gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW aufgestellten Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember
2008 der Gemeinde Leopoldshöhe jeweils unter Einbeziehung
der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände geprüft. Die Buchführung, die Inventuren
und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über die (erste) Eröffnungsbilanz nebst
zusammengefasstem Anhang, über den Jahresabschluss sowie
über den zusammengefassten Lagebericht, jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und
der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern
der Vermögensgegenstände, abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz
nebst zusammengefasstem Anhang, des Jahresabschlusses und
des zusammengefassten Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW
und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist
Anlage 8
Blatt 2
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang
und des durch den Jahresabschluss jeweils unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage sowie im Falle des Jahresabschlusses ergänzend auch der Ertrags- und Finanzlage, wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, Jahresabschluss und
zusammengefasster Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang sowie des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die (erste) Eröffnungsbi-
Anlage 8
Blatt 3
lanz nebst zusammengefasstem Anhang und der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der zusammengefasste
Lagebericht steht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar."
Bünde, 16. August 2010
t b b o
Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Doktorczyk
Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Prasuhn
Wirtschaftsprüfer