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Beschlussvorlage (Gesamtbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 MB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35

Inhalt der Datei

Bericht über die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht zum 01. Januar 2008 und des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Leopoldshöhe ______________________ tbbo Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herforder Straße 39, 32257 Bünde Sitz der Gesellschaft: Bünde - Amtsgericht Bad Oeynhausen: HR B 7412 Geschäftsführer: Steuerberater Dipl.-Betriebsw. Martin Bienen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Dieter Doktorczyk Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Guido Koch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Torsten Prasuhn Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag ....................................... 3 B. Grundsätzliche Feststellungen ......................... 4 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister...................................... 4 1. Verlauf des Haushaltsjahres und Lage der Gemeinde .. 5 2. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde .......... 8 II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes .................. 10 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................ 13 I. Allgemeine Ausführungen ............................... 13 II. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008, Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 und zusammengefasster Lagebericht .. 13 D. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Gemeinde .......................................... I. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ........... II. Wichtige Verträge ..................................... 1. Strom-Konzessionsvertrag mit der E.ON WestfalenWeser AG (ehemals Elektrizitätswerk Wesertal GmbH) .............................................. 2. Gas-Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Bielfeld GmbH ...................................... 3. Gas-Konzessionsvertrag mit der RWE WestfalenWeser-Ems AG (ehemals Westfälische Ferngas AG) ..... 4. Schülerbeförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen Rehm & Söhne und dem Verkehrsunternehmen Willi Wellhausen ....................... E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung .. I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................. 1. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 ......................... 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ........ 19 19 21 21 21 21 22 23 23 23 23 7036/50907/2008/06 1 Seite 3. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 .............. 4. Zusammengefasster Lagebericht ...................... II. Gesamtaussage der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und des Jahresabschlusses .... 1. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ............................ 2. Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen .................................... III. Darstellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ... 1. Vermögens- und Schuldenlage ........................ 2. Ergebnisrechnung ................................... 3. Teilrechnungen ..................................... 24 25 26 26 26 28 28 36 39 F. Schlussbemerkung ...................................... 47 A n l a g e n 2 A. Prüfungsauftrag _______________ Herr Bürgermeister Gerhard Schemmel und Herr Kämmerer HansJürgen Lange haben uns gemäß Vertrag vom 28. April/07. Mai 2009 als Abschlussprüfer beauftragt, die (erste) Eröffnungsbilanz, den zusammengefassten Anhang und den zusammengefassten Lagebericht zum 01. Januar 2008 sowie den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gemeinde Leopoldshöhe (nachfolgend auch als Gemeinde bezeichnet) zum 31. Dezember 2008 jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände gemäß § 101 GO NRW sowie §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Über das Ergebnis unserer Arbeiten erstatten wir den vorliegenden Prüfungsbericht, und zwar unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und des Institut der Wirtschaftprüfer (IDW)-Prüfungsstandards: "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450). Für die Auftragsdurchführung und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die als Anlage 9 dem Prüfungsbericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002. 3 B. Grundsätzliche Feststellungen _____________________________ I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister --------------------------------------------------------Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB sind wir gehalten, in einer vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage der Gemeinde in der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und im Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht durch den Bürgermeister Stellung zu nehmen. Dabei haben wir insbesondere auf die Annahme der Fortführung der Tätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde einzugehen, wie sie in der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, soweit die von uns geprüften Unterlagen eine solche Beurteilung erlauben. Ausgangspunkt unserer Berichterstattung ist die Lagebeurteilung durch den Bürgermeister, so wie diese im zusammengefassten Lagebericht für die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und den Jahresabschluss dokumentiert ist. Die dort enthaltenen wertenden Aussagen haben wir auf ihre Plausibilität und Übereinstimmung mit unseren während der Prüfung gewonnenen Kenntnissen untersucht. Wir haben nach den berufsständischen Regelungen hierbei keine eigenen Prognoserechnungen anzustellen und keine Angaben zur Lage anstelle des Bürgermeisters zu machen. 4 1. Verlauf des Haushaltsjahres und Lage der Gemeinde Der zusammengefasste Lagebericht des Bürgermeisters enthält folgende Kernaussagen zur wirtschaftlichen Lage zum Zeitpunkt der (ersten) Eröffnungsbilanz und für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 sowie zum Verlauf des Haushaltsjahres 2008: a) Aussagen zur (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 - Die Gemeinde Leopoldshöhe hat zum 01. Januar 2008 eine (erste) Eröffnungsbilanz nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entsprechend § 92 GO NRW und § 53 GemHVO NRW augestellt. Auf den 31. Dezember 2008 wurde der Jahresabschluss der Gemeinde gemäß § 95 GemHVO erstellt. Für Zwecke der Erstellung von (erster) Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss hat die Gemeinde Leopoldshöhe den Anhang und Lagebericht in jeweils zusammengefasster Form erstellt. - Die strukturellen Rahmenbedingungen der Gemeinde Leopoldshöhe sind durch eine relativ niedrige Arbeitslosigkeit und die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Gewerbebetrieben und einem vergleichsweise niedrigen Steueraufkommen, in Anlehnung an die Steuerkraftmesszahl, gekennzeichnet. Außerdem zu berücksichtigen sind steigende Soziallasten und Belastungen aus der Kreisumlage. - Das kommunale Infrastrukturvermögen, insbesondere Schulen, Sport- und Turnhallen und Kindertageseinrichtungen, ist grundsätzlich als ausreichend anzusehen, wesentliche Über- bzw. Unterkapazitäten bestehen nicht. Die Bewirtschaftung der Gebäude wurde zum 01. Januar 2008 auf das 5 Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe übertragen, um eine zentrale Verwaltung der Gebäude unter wirtschaftlichen, ökologisch nachhaltigen und zukunftsweisenden Gesichtpunkten zu erreichen. - Die (erste) Eröffnungsbilanz wird wesentlich durch das Anlagevermögen in Höhe von 82,2 % dominiert, davon entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände lediglich 0,1 %, auf Sachanlagen 48,8 % und Finanzanlagen 33,3 %. Das Sachanlagevermögen beinhaltet insbesondere die unbebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen. Mit Blick auf den, durch die planmäßigen Abschreibungen bedingten, stetigen Werteverzehr ist ein Erhalt des vorhandenen Vermögens nur sichergestellt, wenn die jährlichen Investitionen mindestens das Volumen der jährlichen Abschreibungen erreichen. Im Haushaltsjahr 2008 ist ein Netto-Zuwachs (Investitionen abzüglich Abschreibungen und Abgänge) bei den Sachanlagen von T€ 1.865 zu verzeichnen, der insbesondere auf die Ortskernsanierung zurückzuführen ist. In den folgenden Haushaltsjahren wird der Wertverzehr jedoch voraussichtlich nicht durch entsprechende Investitionen kompensiert. b) Aussagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 - Das Haushaltsjahr 2008 schließt mit einem Jahresüber- schuss von T€ 236 ab. Gegenüber dem geplanten Jahresfehlbetrag von T€ 342 ist eine Ergebnisverbesserung von T€ 578 eingetreten. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die T€ 1.065 ordentlichen über dem Erträge Planansatz zurückzuführen, liegen, die die um ordentlichen Aufwendungen hingegen liegen um T€ 386 über dem Planansatz und verschlechtern folglich das Ergebnis. 6 - Im Haushaltsjahr 2008 konnte, infolge der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe, die Aufnahme von Krediten für Investitionen sowie von Krediten zur Liquiditätssicherung vermieden werden. Darüber hinaus konnten neben der planmäßigen Tilgung der Kredite für Investitionen auch aufgelaufene Kassenkredite in Höhe von T€ 3.250 abgelöst werden. - Die bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 22,9 % der Bilanzsumme führen zu hohen Zins- und Tilgungsleistungen, die sich belastend auf die Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe auswirken. Ebenso verhält es sich mit den bestehenden übrigen Rückstellungen, die 9,6 % der Bilanzsumme darstellen Auch hier werden wesentliche Belastungen der Finanzlage kurz- bis mittelfristig auf die Gemeinde zukommen. - Die Finanzrechnung schließt mit einem positiven Ergebnis von T€ 8.686 ab. Dieses positive Ergebnis ist jedoch in ausschließlich auf die Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe von T€ 9.232 zurückzuführen. Unter Herausrechnung dieses Sachverhaltes wurde der Finanzmittelfonds um T€ 546 abgebaut. - Trotz des zum Bilanzstichtages hohen Liquiditätsbestandes ist die Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe als kritisch zu beurteilen. Es ist davon auszugehen, dass die bevorstehenden erforderlichen Investitionen nicht durch entsprechende Einzahlungen im Investitionsbereich und einem positiven Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden können, so dass die Aufnahme von weiterem Fremdkapital erforderlich sein wird. 7 2. Voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde Der zusammengefasste Lagebericht des Bürgermeisters enthält unseres Erachtens folgende Kernaussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde: - Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erwartet die Gemeinde insbesondere einen weiteren Anstieg der Soziallasten, der Kreisumlage und sonstiger Aufwendungen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass das lokale Aufkommen an Gewerbesteuer, wie auch die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, sich weiter vermindern wird. Die negativen Effekte dieser Entwicklung werden nach Einschätzung der Verwaltung nur teilweise und auch nur mit Zeitverzug durch Kompensationszahlungen aus dem Finanzausgleich aufgefangen werden können. - Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 werden jeweils negative Jahresergebnisse erwartet, die durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden müssen. Unter Berücksichtigung der Prognoserechnungen ist die Ausgleichsrücklage damit bis zum 31. Dezember 2011 vollständig in Anspruch genommen. - Da die Gewerbesteuereinnahmen nur auf einige wenige Unternehmen entfallen, hängt die Finanzkraft der Gemeinde Leopoldshöhe wesentlich von der Ertragslage dieser Unternehmen ab. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise sind daher erhebliche konjunkturelle Schwankungen, mit negativem Trend, zu erwarten. 8 - Der demographische Wandel führt auch in der Gemeinde Leopoldshöhe zu einer Stagnation bzw. zu einem leichten Rückgang der Bevölkerung. Dieser negativen Entwicklung soll durch eine konsequente strategische Ausrichtung auf die sich verändernden gesellschaftlichen Lebensformen und durch eine verbesserte Außendarstellung der Gemeinde entgegengewirkt werden. Nach Auffassung der Verwaltung kann ein weiterer Bevölkerungsrückgang nur dadurch abgemildert werden, dass sich die Gemeinde Leopoldshöhe als attraktiver Wohn- und Arbeitsort positioniert. Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gemeinde und ihre voraussichtliche Entwicklung durch den Bürgermeister in der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang sowie im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht halten wir für zutreffend. 9 II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes -----------------------------------"Wir haben die gemäß § 53 GemHVO NRW aufgestellte (erste) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leopoldshöhe zum 01. Januar 2008 nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht sowie den gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW aufgestellten Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 der Gemeinde Leopoldshöhe jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände geprüft. Die Buchführung, die Inventuren und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, über den Jahresabschluss sowie über den zusammengefassten Lagebericht, jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang 10 und des durch den Jahresabschluss jeweils unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage sowie im Falle des Jahresabschlusses ergänzend auch der Ertrags- und Finanzlage, wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang sowie des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er- 11 trags- und Finanzlage der Gemeinde. Der zusammengefasste Lagebericht steht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Bünde, 16. August 2010 t b b o Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Doktorczyk Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Prasuhn Wirtschaftsprüfer 12 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ______________________________________ I. Allgemeine Ausführungen ----------------------Wir nahmen die zusammengefasste Prüfung gemäß dem Entwurf des IDW Prüfungsstandards "Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft" (IDW EPS 730) mit Unterbrechungen in den Monaten Oktober 2008 bis August 2010 in den Räumen der der Gemeinde Leopoldshöhe und in unserem Büro in Bünde vor. Sämtliche von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden insbesondere erbracht von: Herrn Hans-Jürgen Lange (Kämmerer), Herrn Thomas Niebuhr, Frau Elisabeth Hildebrand und Frau Ute Orbke. Der Bürgermeister bestätigte uns in der berufsüblichen, schriftlichen Vollständigkeitserklärung die Vollständigkeit der gemäß § 53 GemHVO NRW aufgestellten (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, des nach § 37 Abs. 1 GemHVO NRW aufgestellten Jahresabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes sowie jeweils der Buchführung, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände. II. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum ----------------------------------------------------------01. Januar 2008, Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 ----------------------------------------------------------und zusammengefasster Lagebericht --------------------------------Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW sowie gemäß § 317 HGB die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festge13 legte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 und den zusammengefassten Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und gemeinderechtlichen Vorschriften und sonstiger ortsrechtlicher Bestimmungen geprüft. Die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und der Jahresabschluss sind unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW aufgestellt worden. Ergänzende Bilanzierungsbestimmungen aus der Satzung ergeben sich nicht. Wir geben den Hinweis, dass der Bürgermeister für die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie die uns gemachten Angaben die Verantwortung trägt. Unsere Aufgabe besteht in der Beurteilung dieser Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung. Die Aufdeckung von Verfehlungen, u.a. Untreuehandlungen und Unterschlagungen, war nur soweit Gegenstand unserer Prüfung, als diese mit den für eine Abschlussprüfung berufsüblichen Verfahren erkannt werden können. Auf dieser Basis haben wir die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt, solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen und gemeinderechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und Schul14 denlage i.S.d. § 92 Abs. 2 GO NRW bzw. der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage i.S.d. § 95 Abs. 1 GO NRW wesentlich auswirken. Die Art und der Umfang unserer Prüfung beruhen grundsätzlich auf den für die Jahresabschlussprüfung bei großen Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den sie ergänzenden Regelungen der GO NRW und der GemHVO NRW. Des Weiteren fanden u.a. Beachtung der IDW-Prüfungsstandard: "Ziele und allgemeine Grundsätze der Durchführung von Abschlussprüfungen" (IDW PS 200), der IDWPrüfungsstandard: "Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung" (IDW PS 201), der IDW-Prüfungsstandard: "Prüfung von Eröffnungsbilanzwerten im Rahmen von Erstprüfungen" (IDW PS 205), der IDW-Prüfungsstandard: "Prüfung des Lageberichtes" (IDW PS 350) sowie der Entwurf des IDW-Prüfungsstandards: "Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft" (IDW EPS 730). Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gemeinde, ihrer Ziele, Strategien und Risiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfaktoren beurteilen. Die darauf aufbauende Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und dessen Wirksamkeit ergänzen wir durch Prozessanalysen, die wir unter Berücksichtigung der eingerichteten internen Kontrollen, mit dem Ziel durchführen, deren Einfluss auf relevante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Risiken der Gemeinde sowie unser Prüfungsrisiko einschätzen zu können. Die Erkenntnisse aus der Prüfung der Prozesse und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hin- 15 sichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung in der (ersten) Eröffnungsbilanz und im Jahresabschluss berücksichtigt. Wir haben uns zusätzlich auf Gutachten von Versicherungsmathematikern gestützt. Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet und daher unser Prüfungsurteil überwiegend auf der Basis von Stichproben getroffen. Unsere Prüfungsstrategie hat für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: - System- und Funktionsprüfungen der Finanzbuchhaltung, von Nebenbüchern sowie weiterer Module zur methodischen Ermittlung von Ein- und Auszahlungsverpflichtungen, - vollständige Erfassung und Bewertung des Sachanlagevermögens einschließlich der Sonderposten sowie die Festlegung der Restnutzungsdauern, - Bewertung des Finanzanlagevermögens, - Forderungen und Verbindlichkeiten, - liquide Mittel und Verbindlichkeiten aus Krediten, - Eigenkapital, - Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. 16 Besondere Prüfungsschwerpunkte im Hinblick auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 waren die folgenden Prüffelder: - Fortentwicklung Sonderposten, des Anlagevermögens einschließlich der - öffentlich-rechtliche Forderungen, insbesondere aus Steuern und Gebühren, - Entwicklung, Ansatz und Bewertung von Rückstellungen, - periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen, - Plausibilität der Prämissen und Prognosen im zusammengefassten Lagebericht. Eine Einholung von Saldenbestätigungen zu den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zu beiden Stichtagen nicht. Von der ordnungsgemäßen Erfassung und Abwicklung der betroffenen Bilanzposten überzeugten wir uns jeweils mit Hilfe umfangreicher Einzelfallprüfungen. Bankbestätigungen haben wir von allen Kreditinstituten eingeholt. Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des zusammengefassten Lageberichts war es festzustellen, ob der zusammengefasste Lagebericht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und mit dem Jahresabschluss steht und ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt sowie ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In 17 diesem Rahmen waren die Vollständigkeit und - soweit es sich um prognostische Angaben handelt - Plausibilität der Angaben zu prüfen. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Prüfung gewonnen haben, beurteilt. 18 D. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Gemeinde ________________________________________________________ I. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ------------------------------------------Die Gemeinde Leopoldshöhe wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1969 aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Asemissen, Bechterdissen, Bechterhagen, Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen und Schuckenbaum neu gegründet. Das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe umfasst eine Fläche von 36,94 km2. Im Berichtszeitraum galt die Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der Fassung vom 30. März 1995. Die Kommune führt die Bezeichnung Gemeinde. Die Gemeinde trägt den Namen Leopoldshöhe. Die Gemeinde Leopoldshöhe gehört dem Kreis Lippe an. Sie befindet sich im Regierungsbezirk Detmold. Organe der Kommune sind der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe und der Bürgermeister. Im Haushaltsjahr 2008 bildeten Herr Gerhard Schemmel (Bürgermeister) und Herr Hans-Jürgen Lange (allgemeiner Vertreter und Kämmerer) den Verwaltungsvorstand der Gemeinde Leopoldshöhe. Das Haushaltsjahr der Gemeinde Leopoldshöhe entspricht dem Kalenderjahr. 19 In der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2008 wurden gemäß Ratsbeschluss vom 24. April 2008 die Steuersätze für Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A: 192 v. H. Grundsteuer B: 381 v. H. Gewerbesteuer: 403 v. H. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2008 aufgrund des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2007 festgestellt. Dem Bürgermeister wurde für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2007 in uneingeschränkter Form Entlastung erteilt. Die nachfolgende Tabelle führt die einzelnen Ortsteile mit den jeweils mit Hauptwohnsitz zu den beiden Bilanzstichtagen gemeldeten Einwohnerzahlen auf: Ortsteil Asemissen Bechterdissen Bechterhagen Greste Krentrup Leopoldshöhe Nienhagen Schuckenbaum Einwohner 31.12.2008 3.466 2.205 630 3.069 846 4.342 733 1.994 17.285 ====== Einwohner 01.01.2008 3.497 2.174 638 3.057 861 4.302 750 1.916 17.195 ====== 20 II. Wichtige Verträge ----------------1. Strom-Konzessionsvertrag mit der E.ON Westfalen-Weser AG (ehemals Elektrizitätswerk Wesertal GmbH) Vertragsabschluss: Vertragsdauer: Vertragsgegenstand: Finanzielle Auswirkungen: 15./22. Dezember 1993. 01. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011. Einräumung des Rechtes, die öffentliche Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet durchzuführen. Ertrag aus Konzessionsabgaben. 2. Gas-Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Bielefeld GmbH Vertragsabschluss: Vertragsdauer: Vertragsgegenstand: Finanzielle Auswirkungen: 15. August 1994. 01. Januar 1995 bis 31. Dezember 2011. Einräumung des Rechtes, die öffentliche Versorgung mit Gas im Teil-Gemeindegebiet durchzuführen. Ertrag aus Konzessionsabgaben. 3. Gas-Konzessionsvertrag mit der RWE Westfalen-Weser-Ems AG (ehemals Westfäliche Ferngas AG) Vertragsabschluss: Vertragsdauer: Vertragsgegenstand: Finanzielle Auswirkungen: 15./21. Dezember 1993. 01. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011. Einräumung des Rechtes, die öffentliche Versorgung mit Gas im Teil-Gemeindegebiet durchzuführen. Ertrag aus Konzessionsabgaben. 21 4. Schülerbeförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen Rehm & Söhne und dem Verkehrsunternehmen Willi Wellhausen Vertragsabschluss: Vertragsdauer: Vertragsgegenstand: Finanzielle Auswirkungen: 29. Januar 1993. ab 01. Januar 1993 auf unbefristete Zeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres für das dann laufende Schuljahr. Schülerbeförderung. Vergütung der Schülerbeförderung. 22 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ____________________________________________________ I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ------------------------------------1. (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 Entsprechend den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat die Gemeinde Leopoldshöhe auf den 01. Januar 2008 eine (erste) Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Hierbei waren insbesondere die Gemeindeordnung NordrheinWestfalen, die Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Die (erste) Eröffnungsbilanz, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern sind ordnungsgemäß aus den geprüften Unterlagen entwickelt worden. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften fanden Beachtung. Der für Zwecke der (ersten) Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses zusammengefasste Anhang enthält sämtliche nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Insbesondere sind die im Rahmen der (ersten) Eröffnungsbilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vollständig dargestellt. 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurde im Haushaltsjahr 2008 entsprochen. Wesentliche Auswirkungen auf 23 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 haben sich aus den Umstellungs- und Implementierungsprozessen auf ein doppisches Buchhaltungssystem nicht ergeben. Das Sachanlagevermögen und die Sonderposten werden in Form einer Anlagenbuchhaltung inventarisiert und fortgeschrieben. Die Finanzbuchführung einschließlich der Nebenbücher, die Anlagenbuchführung, sowie die Lohn- und Gehaltsbuchführung lässt die Gemeinde Leopoldshöhe im Serviceverfahren von dem Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg-Lippe (KRZ) durchführen. Das KRZ bedient sich hierzu des Softwarepakets KIRP (Integriertes Rechnungs- und Planungssystem), Module Finanz- und Kontokorrentbuchhaltung, Haushaltsplanschreibung, Kasse und Anlagenbuchhaltung des Herstellers Apresso GmbH, 85774 Unterföhring, sowie der Software LOGA, Modul Payroll, des Herstellers Personal & Informatik AG, 65205 Wiesbaden. Durch unsere Prüfung wurde gewährleistet, dass die aus den weiteren geprüften Unterlagen (u.a. Bestandsnachweise, Verträge) gewonnenen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht geführt haben. Die Sicherheit der für Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet. 3. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Der Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2008 trägt den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung so- 24 wie den ergänzenden Vorschriften anderer einschlägiger Vorschriften, insbesondere der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen und der Gemeindehaushaltsverordnung NordrheinWestfalen, Rechnung. Er schließt an die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 an. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Teilrechnungen sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt worden. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften fanden Beachtung. Der für Zwecke der (ersten) Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses zusammengefasste Anhang enthält sämtliche nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. 4. Zusammengefasster Lagebericht Der für Zwecke der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 zusammengefasste Lagebericht der Gemeinde Leopoldshöhe steht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Darüber hinaus gibt der zusammengefasste Lagebericht eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde Leopoldshöhe und stellt sowohl die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung als auch die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB, § 48 GemHVO NRW und § 95 Abs. 2 GO NRW vollständig und zutreffend dar. 25 II. Gesamtaussage der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammen----------------------------------------------------------gefasstem Anhang und des Jahresabschlusses -----------------------------------------1. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage Aufgrund der im Rahmen unserer Prüfung eingetretenen Ergebnisse stellen wir fest, dass die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 bzw. der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage bzw. der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe vermittelt. 2. Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen, die bei der Erstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses Anwendung gefunden haben, werden im zusammengefassten Anhang der Gemeinde Leopoldshöhe vollständig dargestellt. Zur Ausübung wesentlicher Bewertungswahlrechte und Ermessensspielräume weisen wir auf folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hin: Zinssicherungsgeschäfte: Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern. Bei der Bewer- 26 tung zu den jeweiligen Bilanzstichtagen werden die Darlehen und die ihnen zugeordneten Sicherungsgeschäfte unter zulässiger Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes als Bewertungseinheit angesehen. In diesen Fällen erfolgt keine Bilanzierung der entsprechenden Swapgeschäfte. Zum 01. Januar 2008 wie auch zum 31. Dezember 2008 hat die Gemeinde Leopoldshöhe jeweils fünf Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen, durch die ein Darlehensbestand in Höhe von T€ 4.460 (01. Januar 2008) bzw. in Höhe von T€ 4.202 (31. Dezember 2008) zinsgesichert wird. Zum 01. Januar 2008 wiesen drei Swapgeschäfte einen positiven Marktwert von insgesamt T€ 32 aus, während die beiden übrigen Zinssicherungsgeschäfte jeweils mit negativen Marktwerte in Höhe von zusammengenommen T€ 31 bewertet wurden. Zum 31. Dezember 2008 wiesen dann alle fünf abgeschlossenen Swapgeschäfte jeweils negative Marktwerte von zusammen T€ 241 aus. Darüber hinaus gab es zu beiden Bilanzstichtagen keine, über die Darstellung im zusammengefassten Anhang hinausgehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen, die maßgeblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage in (erster) Eröffnungsbilanz oder dem Jahresabschluss haben. 27 III. Darstellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen --------------------------------------------------Nachfolgend erfolgt die Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Weiterhin werden die Ergebnisrechnung und die Teilrechnungen für den Jahresabschluss dargestellt. Eine Analyse der Finanzrechnung wird an dieser Stelle nicht vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf Anlage 4. 1. Vermögens- und Schuldenlage a) Bilanzübersicht zum 01.01.2008 und zum 31.12.2008 In der nachstehenden Übersicht sind die Bilanzzahlen zum 01. Januar 2008 und zum 31. Dezember 2008 nach Fristigkeiten gegliedert aufgeführt und einander gegenübergestellt. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden als kurzfristig, Laufzeiten über ein Jahr als langfristig dargestellt. 28 Aktivseite langfristig gebundenes Vermögen immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen langfristige Forderungen kurzfristig gebundenes Vermögen Vorräte kurzfristige Forderungen: - öffentlich-rechtliche Forderungen - privatrechtliche Forderungen - sonstige Vermögensgegenstände liquide Mittel Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtvermögen 31.12.2008 T€ % 31 37.277 24.212 0,1 53,3 34,6 01.01.2008 T€ % 44 35.412 24.163 Veränderung T€ 0,1 - 13 48,8 + 1.865 33,3 + 49 77 0,1 115 0,1 - 38 61.597 88,1 59.734 82,3 + 1.863 ------------------------------------- 1.295 1,9 1.531 2,1 - 236 869 1,2 1.276 1,8 - 407 944 1,3 9.555 13,2 - 8.611 50 5.112 0,1 7,3 67 374 0,1 - 17 0,5 + 4.738 69 0,1 36 0,0 + 33 8.339 11,9 12.839 17,7 - 4.500 ------------------------------------69.936 100,0 72.573 100,0 - 2.637 ===================================== 29 Passivseite langfristiges Kapital Eigenkapital Sonderposten Pensionsrückstellungen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen langfristige VerVerbindlichkeiten: - übrige Rückstellungen - übrige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten kurzfristiges Kapital Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen kurzfristige Verbindlichkeiten: - übrige Rückstellungen - Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung - übrige Verbindlichkeiten Gesamtkapital 31.12.2008 T€ % 01.01.2008 T€ % Veränderung T€ 26.691 14.780 38,2 21,1 26.455 15.465 36,5 21,3 + 236 - 685 4.647 6,7 4.589 6,3 + 58 9.931 14,2 10.519 14,5 - 588 3.299 4,7 3.283 4,5 + 16 2.192 3,1 62 0,1 + 2.130 1.025 1,5 1.012 1,4 + 13 62.565 89,5 61.385 84,6 + 1.180 -------------------------------------- 625 0,9 713 1,0 - 88 3.428 4,9 3.587 4,9 - 159 2.496 3,5 6.444 8,9 - 3.948 822 1,2 444 0,6 + 378 7.371 10,5 11.188 15,4 - 3.817 -------------------------------------69.936 100,0 72.573 100,0 - 2.637 ====================================== 30 Gesamtvermögen sowie Gesamtkapital verminderten sich zum 31. Dezember 2008 gegenüber den Eröffnungsbilanzwerten um T€ 2.637 (= - 3,6 %). Die Verringerung des Gesamtvermögens und Gesamtkapitals ist im Wesentlichen durch den Abbau der privatrechtlichen Forderungen um T€ 8.611, infolge der Eigenkapitalrückführung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe in Höhe von T€ 9.232, bedingt. Die aus der Eigenkapitalrückführung der Gemeinde Leopoldshöhe zufließenden liquiden Mittel wurden insbesondere zum Abbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung, für Investitionen in Sachanlagen und den Aufbau des Finanzmittelfonds eingesetzt. Auf der Aktivseite stehen im Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen) Investitionen von T€ 3.271 Abschreibungen von T€ 1.251 und Abgänge von T€ 119 gegenüber, so dass beim Anlagevermögen ein Netto-Zuwachs von T€ 1.901 zu verzeichnen ist. Die Investitionen betreffen die Ortskernsanierung Leopoldshöhe (T€ 2.273), Straßenbaumaßnahmen und Baugebiete (T€ 550), Betriebs- und Geschäftsausstattung (T€ 111), Wertpapiere des Anlagevermögens (T€ 57) und Sonstige (T€ 280). Der Rückgang der Vorräte ist bedingt durch den Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Asemissen. Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen ist ein Rückgang von T€ 407 zu verzeichnen. Dieser ist bedingt durch den stichtagsbezogenen Ausweis von Forderungen gegenüber dem Land NordrheinWestfalen aus dem Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit zum 01. Januar 2008. Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrückführung des Abwasserwerkes Leopoldshöhe von T€ 9.232 ist bei den privatrechtlichen Forderungen ein Anstieg in Höhe von T€ 621 zu ver- 31 zeichnen, der auf Erstattungsansprüche aus Investitionskostenzuschüssen gegenüber dem Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe sowie laufende Abrechnungen für Verwaltungskostenerstattungen gegenüber den Sondervermögen der Gemeinde Leopoldshöhe zurückzuführen ist. Auf der Aktivseite fand somit eine Erhöhung des langfristig gebundenen Vermögens um T€ 1.863 statt, während beim kurzfristig gebundenen Vermögen ein deutlicher Rückgang um T€ 4.500 zu verzeichnen ist. Auf der Passivseite ist der Zuwachs beim Eigenkapital auf den erwirtschafteten Jahresüberschuss von T€ 236 zurückzuführen. Bei den Sonderposten ist der Rückgang von T€ 685 bedingt durch Zugänge von T€ 169 und planmäßige Auflösungen von T€ 854. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind infolge der planmäßigen Tilgungen um insgesamt T€ 676 zurückgegangen; Darlehensneuaufnahmen waren im Haushaltsjahr 2008 nicht erforderlich. Unter den langfristigen Rückstellungen wird die Rückstellung für Sanierungsgelder ausgewiesen, die während der nächsten Jahrzehnte in Anspruch genommen wird. Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten erhaltene Anzahlungen aus Mitteln der Investitions-, Sport- und Feuerschutzpauschale, Einzelzuwendungen für die Ortskernsanierung Leopoldshöhe sowie erhaltene Beiträge. Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und sind nach Abschluss der jeweiligen Investitionsmaßnahmen den Sonderposten für Zuwendungen und für Beiträge zuzuordnen. Der wesentliche Zuwachs steht im Einklang mit dem Anstieg der Anlagen im Bau, eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nur bedingt, soweit die zugewiesenen Mittel nicht zweckmäßig verwendet werden. Der Anstieg der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen stichtagsbezogen auf den an das Abwasserwerk Leopoldshöhe zu erstattenden Gemeindeanteil an der 32 Straßenentwässerung, die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit zurückzuführen. Auf der Passivseite ist beim langfristigen Kapital ein Zuwachs von insgesamt T€ 1.180 eingetreten, während das kurzfristige Kapital um T€ 3.817 zurückgegangen ist. b) Vermögens- und Kapitaldeckungsverhältnisse ba) Langfristige Betrachtung Anlagevermögen langfristige Forderungen Eigenkapital Unterdeckung an Eigenkapital – streng stichtagsbezogen Sonderposten Pensionsrückstellungen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen langfristige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Überdeckung an langfristigem Kapital - streng stichtagsbezogen - Veränderung T€ - 1.901 31.12.2008 T€ - 61.520 01.01.2008 T€ - 59.619 - 77 + 26.691 - 115 + 26.455 + 38 + 236 - 34.906 + 14.780 + 4.647 - 33.279 + 15.465 + 4.589 - 1.627 - 685 + 58 + 9.931 + 10.519 - 588 + 5.491 + 3.345 + 2.146 + 1.025 + 1.012 + 13 + 968 ======== + 1.651 ======== - 683 ======= Am 31. Dezember 2008 standen dem Anlagevermögen und den langfristigen Forderungen von insgesamt T€ 61.597 Eigenkapital von T€ 26.691 gegenüber. Dieses Verhältnis repräsentiert eine Eigenkapitalfinanzierung von 43,3 %. Trotz des 33 positiven Jahresergebnisses im Haushaltsjahr 2008 von T€ 236 stellt sich dieser Wert aufgrund der durchgeführten Anlageinvestitionen gegenüber dem Wert zum 01. Januar 2008 mit 44,3 % um 1,0 % verschlechtert dar. Die Unterdeckung an Eigenkapital zum 31. Dezember 2008 in Höhe von T€ 34.906 (01. Januar 2008: T€ 33.279) konnte durch die Sonderposten, Pensionsrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, übrige langfristige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten ausgeglichen werden, so dass zum 31. Dezember 2008 eine Überdeckung an langfristigem Kapital von T€ 968 (01. Januar 2008: T€ 1.651) besteht. Die Verschlechterung um T€ 683 ist auf den Rückgang der Sonderposten aufgrund der planmäßigen Auflösungen und die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen zurückzuführen. Der Zuwachs beim Anlagevermögen wird in voller Höhe durch die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten kompensiert, die Zuwendungen und Beiträge beinhalten, die zur teilweisen Finanzierung der getätigten Investitionen dienen. Die Forderung, langfristiges Vermögen durch langfristiges Kapital zu finanzieren, konnte am 31. Dezember 2008, wie schon zum 01. Januar 2008, erfüllt werden. bb) Kurzfristige Betrachtung 31.12.2008 T€ kurzfristige Verbindlichkeiten für Investitionen kurzfristige Verbindlichkeiten: - übrige Rückstellungen Übertrag 01.01.2008 T€ Veränderung T€ - 625 - 713 + 88 - 3.428 - 4.053 - 3.587 - 4.300 + 159 + 247 34 Übertrag - Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung - übrige Verbindlichkeiten liquide Mittel Unterdeckung I an liquiden Mitteln - streng stichtagsbezogen Forderungen: - öffentlich-rechtliche Forderungen - privatrechtliche Forderungen - sonstige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten Unter- (-) bzw. Überdeckung (+) II an liquiden Mitteln - streng stichtagsbezogen – Vorräte Überdeckung III an liquiden Mitteln - streng stichtagsbezogen - Veränderung T€ + 247 31.12.2008 T€ - 4.053 01.01.2008 T€ - 4.300 - 2.496 - 6.444 + 3.948 - 822 + 5.112 - 444 + 374 - 378 + 4.738 - 2.259 - 10.814 + 8.555 + 869 + 1.276 - 407 + 944 + 9.555 - 8.611 + 50 + 67 - 17 + 69 + 36 + 33 - 327 + 1.295 + 120 + 1.531 - 447 - 236 + 968 ======= + 1.651 ======== - 683 ======= Am 31. Dezember 2008 bestand - entsprechend der langfristigen Betrachtung - eine Überdeckung III an liquiden Mitteln von T€ 968 (01. Januar 2008: T€ 1.651). Bedingt durch das positive Jahresergebnis und den damit verbundenen Mittelzufluss bei der Gemeinde sowie dem Abbau von Forderungen und dem teilweisen Einsatz dieser Mittel zur Rückführung von Verbindlichkeiten, verschlechterte sich die Liquidität dritten Grades gegenüber der (ersten) Eröffnungsbilanz um T€ 683. 35 Ergänzend ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Vorräte zum 31. Dezember 2008 in Höhe von T€ 1.287 (01. Januar 2008: T€ 1.520) aus noch zu vermarktenden Grundstücken im Gewerbegebiet Asemissen bestehen, deren Vermarktungszeitraum sich nicht abschließend bestimmen lässt. Die Gemeinde Leopoldshöhe besaß zu jedem Zeitpunkt im Haushaltsjahr 2008 eine ausreichende Zahlungsfähigkeit. 2. Ergebnisrechnung Nachfolgend ergibt sich die Darstellung der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2008: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Transfererträge öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige ordentliche Erträge Bestandsveränderungen ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Übertrag T€ 16.165 4.775 5 1.432 410 339 923 - 233 23.816 -----5.244 190 5.212 10.646 36 Übertrag bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis ordentliches Ergebnis Jahresergebnis T€ 10.646 1.251 10.858 1.034 23.789 -----27 -----947 738 209 -----236 236 ====== Die Ergebnisrechnung der Gemeinde Leopoldshöhe weist für das Haushaltsjahr 2008 ein positives Jahresergebnis von T€ 236 aus. Das Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2008 erfährt im Wesentlichen durch nachstehende Ursachen Beeinflussung: a) Die Steuern und ähnlichen Abgaben resultieren im Wesentlichen aus der Gewerbesteuer (T€ 6.859), Anteilen an der Einkommenund Umsatzsteuer (T€ 6.614) sowie der Grundsteuer (T€ 2.125). b) Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen (T€ 2.755) und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen (T€ 419). 37 c) Erträge aus der Abfallbeseitigung in Höhe von T€ 732 sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge (T€ 435) stellen den überwiegenden Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte dar. d) Die privatrechtlichen Leistungsentgelte umfassen insbesondere Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens. e) Konzessionsabgaben (T€ 485), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 253) und Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens (T€ 122) sind die wesentlichen Posten der sonstigen ordentlichen Erträge. f) Die Bestandsveränderung stellt die Veränderung der Wertansätze der Grundstücke des Umlaufvermögens vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 dar. g) Der Personalaufwand wird durch 13 Beamte, 128 tariflich Beschäftigte, 6 Auszubildende, 9 Praktikanten und 1 Zivildienstleistenden (Stand: 31. Dezember 2008) verur- sacht. h) Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Mieten und Nebenkosten an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (T€ 2.329), Abfallsammlung, -transport und –beseitigung (T€ 798), Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens (T€ 542), Schülerbeförderungskosten (T€ 430) und der Straßenentwässerung (T€ 393). 38 i) Die Kreisumlage (T€ 8.606), die Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (T€ 546), die Gewerbesteuerumlage (T€ 468), die Krankenhausfinanzierungsbeteiligung (T€ 182) und die Umlage an den Zweckverband Fröbelschule (T€ 133) machen den wesentlichen Teil der Transferaufwendungen aus. 3. Teilrechnungen Die Teilrechnungen untergliedern die Tätigkeiten der Gemeinde Leopoldshöhe in Produktbereiche. Im Folgenden sind maßgebliche Ertrags- und Finanzgrößen für die Produktbereiche dargestellt: Teilergebnisrechnung OrdentOrdentliche liche Auf- JahresErträge wendungen ergebnis T€ T€ T€ Teilfinanzrechnung Saldo T€ Innere Verwaltung 679 3.791 - 2.367 - 2.591 Sicherheit und Ordnung 120 499 - 402 - 303 Schulträgeraufgaben 209 2.088 - 1.964 - 1.921 15 280 - 265 - 261 274 580 - 316 - 309 1.435 2.168 - 882 - 752 11 158 - 171 - 229 0 129 - 129 - 128 10 209 - 199 - 181 Ver- und Entsorgung 736 716 - 4 394 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 795 1.984 - 1.541 - 2.206 85 268 - 244 - 245 4.369 12.870 - 8.484 - 8.732 Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Bauen und Wohnen Natur- und Landschaftspflege Übertrag 39 Teilergebnisrechnung OrdentOrdentliche liche Auf- JahresErträge wendungen ergebnis T€ T€ T€ Übertrag Saldo T€ 4.369 12.870 - 8.484 - 8.732 43 214 - 185 - 175 0 33 - 33 - 28 19.405 10.673 8.938 17.621 Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Teilfinanzrechnung 23.817 23.790 236 8.686 ======== ========== ========= =========== Von den Produktbereichen haben die Bereiche Sicherheit und Ordnung, Schulträgeraufgaben, Soziale Leistungen, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV das größte Gewicht. Produktbereich: 02 Sicherheit und Ordnung Teilergebnisrechnung fortgeschriebener Planansatz Ist Abweichung T€ T€ T€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sonstige Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen sonstige Aufwendungen interne Leistungsverrechnung 0 16 + 16 86 10 96 - 286 94 11 121 - 303 + 8 + 1 + 25 - 17 - 96 - 100 - 4 - 13 - 54 - 41 - 39 - 42 - 3 - 434 - 499 - 65 - 52 - 24 + 28 - 390 - 402 - 12 ======= ======= ========== 40 Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen enthalten fast ausschließlich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte enthalten Verwaltungsgebühren in Höhe von T€ 87 sowie Benutzungsgebühren von T€ 7. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bestehen hauptsächlich aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens (T€ 53) sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (T€ 43). Die sonstigen Aufwendungen enthalten neben den üblichen Geschäftsaufwendungen insbesondere Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (T€ 11) und Mieten und Pachten (T€ 8). Produktbereich: 03 Schulträgeraufgaben Teilergebnisrechnung fortgeschriebener Planansatz Ist Abweichung T€ T€ T€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige Aufwendungen interne Leistungsverrechnung 145 3 148 - 129 - 1.399 0 - 388 - 528 - 2.444 - 78 - 2.374 ======= 208 1 209 - 136 + 63 - 2 + 61 - 7 - 1.524 - 125 - 38 - 38 - 378 + 10 - 12 + 516 - 2.088 + 356 - 85 - 7 - 1.964 + 410 ======= ========== 41 Die Erträge des Produktbereiches Schulträgeraufgaben sind geprägt durch die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Diese beinhalten insbesondere Zuwendungen für außerunterrichtliche Angebote in den offenen Ganztagsschulen (T€ 149) und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (T€ 47). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen insbesondere Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (T€ 943), Schülerbeförderungskosten (T€ 430) und Aufwendungen für Lernmittel (T€ 59). Die Transferaufwendungen beinhalten unter anderem laufende Zuschüsse an die Grundschulen Nord und Süd bzw. die offenen Ganztagsschulen (T€ 142) sowie die Umlage an den Schulverband Fröbelschule (T€ 133). Produktbereich: 05 Soziale Leistungen Teilergebnisrechnung fortgeschriebener Planansatz Ist Abweichung T€ T€ T€ öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Übertrag 45 41 - 4 177 13 235 - 250 173 60 274 - 236 - 4 + 47 + 39 + 14 - 109 - 219 - 140 - 161 - 537 - 31 + 58 + 41 - 578 42 Übertrag sonstige Aufwendungen interne Leistungsverrechnung Teilergebnisrechnung fortgeschriebener Planansatz Ist Abweichung T€ T€ T€ - 578 - 537 + 41 - 117 - 43 + 74 - 695 - 580 + 115 - 6 - 10 - 4 - 466 - 316 + 150 ======= ======= ========== Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen setzen sich aus Personal- und Sachkostenerstattungen der Lippe pro Arbeit (T€ 129) und Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (T€ 44) zusammen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich insbesondere um Mieten und Nebenkosten für Gebäude des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe. Die Transferaufwendungen beinhalten hauptsächlich Grundleistungen nach dem AsylblG (T€ 74) und Erstattungen von Krankheitskosten nach dem AsylblG (T€ 64). 43 Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Teilergebnisrechnung fortgeschriebener Planansatz Ist Abweichung T€ T€ T€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige Aufwendungen interne Leistungsverrechnung 1.241 1.412 31 23 1.272 1.435 - 1.740 - 1.683 + 171 - 8 + 163 + 57 - 231 - 214 + 17 - 24 - 47 - 23 - 190 - 184 + 6 - 162 - 40 + 122 - 2.347 - 2.168 + 179 - 125 - 149 - 24 - 1.200 - 882 + 318 ======= ======= ========== Die Erträge des Produktbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden von den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen geprägt. Diese beinhalten im Wesentlichen Betriebskostenzuschüsse vom Kreis für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen in Höhe von T€ 1.315. Mieten und Nebenkosten an das Kommunale Gebäudemanagement stellen die wesentlichen Bestandteile der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Transferaufwendungen beinhalten Betriebskostenzuschüsse an von fremden Dritten geführte Kindertageseinrichtungen. 44 Produktbereich: 12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV Teilergebnisrechnung fortgeschriebener Planansatz Ist Abweichung T€ T€ T€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sonstige Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen sonstige Aufwendungen interne Leistungsverrechnung 59 356 + 297 135 3 197 - 79 435 4 795 - 84 + 300 + 1 + 598 - 5 - 709 - 264 - 402 - 910 - 988 - 201 - 724 - 1.454 - 338 - 1.595 ======= - 2 + 400 - 1.984 - 530 - 352 - 14 - 1.541 + 54 ======= ========== Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten nahezu ausschließlich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen zum Infrastrukturvermögen der Gemeinde Leopoldshöhe. Die wesentlichen Abweichungen zum Planansatz sind auf Unsicherheiten bei der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zurückzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte beinhalten in voller Höhe Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge für das kommunale Infrastrukturvermögen. Auch hier sind die Abweichungen zum Planansatz auf Unsicherheiten bei der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zurückzuführen. 45 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen insbesondere den Gemeindeanteil an der Straßenentwässerung (T€ 393), Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Straßennetzes (T€ 298) sowie Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung (T€ 146). Die Abschreibungen weichen analog zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen und für Beiträge vom Planansatz aufgrund von Unsicherheiten im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ab. 46 F. Schlussbemerkung ________________ Wir haben den vorstehenden Bericht über die Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang zum 01. Januar 2008 und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 sowie des zusammengefassten Lageberichtes für (erste) Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem IDW-Prüfungsstandard: "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) erstellt. Der von uns mit Datum vom 16. August 2010 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. unter "II. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes" enthalten. Bünde, 16. August 2010 t b b o Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Doktorczyk Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Prasuhn Wirtschaftsprüfer 47 A n l a g e n Anlage 1: (erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 2: Bilanz zum 31.12.2008 Anlage 3: Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 Anlage 4: Finanzrechnung für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 Anlage 5: Teilrechnungen für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 Anlage 6: Zusammengefasster Anhang zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 - Anlage 1 zum Anhang: Anlagenspiegel für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und den Jahresabschluss zum 31.12.2008 - Anlage 2 zum Anhang: Forderungsspiegel auf den 01.01.2008 - Anlage 3 zum Anhang: Forderungsspiegel auf den 31.12.2008 - Anlage 4 zum Anhang: Verbindlichkeitenspiegel auf den 01.01.2008 - Anlage 5 zum Anhang: Verbindlichkeitenspiegel auf den 31.12.2008 1 Anlage 7: Zusammengefasster Lagebericht zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 - Anlage zum Lagebericht: Angaben gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW Anlage 8: Bestätigungsvermerk Anlage 9: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Stand: 01. Januar 2002) 2 Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 1 Aktivseite (erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 € € € 1. Anlagevermögen 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 Sondervermögen 1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.4 Ausleihungen 1.3.4.1 an Sondervermögen 1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen € € 1. Eigenkapital 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Friedhöhe 1.2.1.5 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit fremden Bauten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Passivseite 43.788,00 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Ausgleichsrücklage 20.241.917,05 6.213.281,77 26.455.198,82 7.178.556,00 7.833.053,00 453.190,00 15.464.799,00 4.589.255,90 140.400,00 6.729.531,67 11.459.187,57 11.231.469,42 6.444.198,84 61.991,37 266.143,82 178.048,44 18.181.851,89 2. Sonderposten 4.805.762,00 511.398,00 172.311,00 658.012,00 780.880,00 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 6.928.363,00 3. Rückstellungen 446.308,00 7.645.032,00 554.436,00 17.570.281,00 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Sonstige Rückstellungen 25.769.749,00 1,00 979.306,00 452.324,00 835.575,00 4. Verbindlichkeiten 35.411.626,00 1,00 12.909.406,78 123.736,24 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.1.1 vom privaten Kreditmarkt 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquididtätssicherung 4.3 Erhaltene Anzahlungen 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.5 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.000.000,00 130.366,37 11.130.366,37 24.163.510,39 11.125,00 1.520.170,11 1.531.295,11 1.012.257,00 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Grundstücke des Vorratsvermögens 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 17.151,07 125.120,85 432.645,58 815.668,68 1.390.586,18 165.032,31 9.390.290,21 9.555.322,52 67.547,40 11.013.456,10 373.815,45 35.803,23 72.573.294,28 72.573.294,28 Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 2 Aktivseite Bilanz zum 31.12.2008 31.12.08 € 31.12.08 € 31.12.08 € 01.01.08 € 1. Anlagevermögen 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Beteiligungen 1.3.2 Sondervermögen 1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.4 Ausleihungen 1.3.4.1 an Sondervermögen 1.3.4.2 Sonstige Ausleihungen 31.12.08 € 31.12.08 € 01.01.08 € 1. Eigenkapital 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Friedhöfe 1.2.1.5 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit fremden Bauten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Passivseite 31.154,00 4.910.579,00 511.398,00 172.311,00 685.833,00 699.880,00 7.660.282,00 623.643,00 16.790.491,00 6.980.001,00 4.805.762,00 511.398,00 172.311,00 658.012,00 780.880,00 446.308,00 446.308,00 25.074.416,00 1,00 921.093,00 439.267,00 3.416.115,00 7.645.032,00 554.436,00 17.570.281,00 1,00 979.306,00 452.324,00 835.575,00 37.277.201,00 1,00 12.909.406,78 180.255,89 11.000.000,00 122.549,01 43.788,00 11.122.549,01 1,00 12.909.406,78 123.736,24 24.212.212,68 11.000.000,00 130.366,37 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Ausgleichsrücklage 1.3 Jahresüberschuss 20.241.917,05 6.213.281,77 236.097,28 26.691.296,10 20.241.917,05 6.213.281,77 0,00 14.780.562,64 7.178.556,00 7.833.053,00 453.190,00 11.373.520,61 4.589.255,90 140.400,00 0,00 6.729.531,67 16.065.824,44 11.231.469,42 6.444.198,84 61.991,37 266.143,82 0,00 178.048,44 1.024.914,00 1.012.257,00 69.936.117,79 72.573.294,28 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 6.810.687,00 7.485.694,00 484.181,64 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 4.646.794,90 140.400,00 200.000,00 6.386.325,71 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.1.1 vom privaten Kreditmarkt 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquididtätssicherung 4.3 Erhaltene Anzahlungen 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 10.556.380,70 2.496.248,45 2.192.605,00 145.725,70 1.975,39 672.889,20 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Grundstücke des Vorratsvermögens 7.225,00 1.287.487,34 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 35.520,72 73.982,34 692.266,32 20.907,24 123.308,85 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen Sondervermögen 118.989,45 7.199,06 817.748,75 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1.294.712,34 11.125,00 1.520.170,11 945.985,47 17.151,07 125.120,85 432.645,58 0,00 815.668,68 943.937,26 165.032,31 0,00 9.390.290,21 50.146,06 1.940.068,79 67.547,40 5.112.130,49 373.815,45 68.638,49 35.803,23 69.936.117,79 72.573.294,28 Anlage 6 Blatt 1 Gemeinde Leopoldshöhe Zusammengefasster Anhang zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 1. Allgemeine Angaben Die Gemeinde Leopoldshöhe hat nach § 92 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des achten Abschnittes (§§ 53 ff.) der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese ist um einen Anhang nach § 44 Abs. 1 und Abs. 2 zu ergänzen. Gemäß § 95 GO NRW sowie den Vorschriften des siebten Abschnittes (§§ 37 ff.) GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Der Anhang für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 gemäß § 92 GO NRW in Verbindung mit §§ 53 ff. GemHVO NRW und der Anhang für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit § 37 ff. GemHVO NRW werden in zusammengefasster Form aufgestellt. Der Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW hat, wie auch die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Leopoldshöhe zu vermitteln und ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Anlage 6 Blatt 2 Die Bilanz zum 01. Januar 2008 und zum 31. Dezember 2008 wurde gemäß § 41 Abs. 6 GemHVO NRW um nachstehende Posten erweitert: - Friedhöfe, - Grundstücke mit fremden Bauten, - Grundstücke des Vorratsvermögens, - Erhaltene Anzahlungen. Die Finanzrechnung wurde um den Posten "Einzahlungen aus der Rückführung von Finanzanlagen" ergänzt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewertung der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum 01. Januar 2008 sowie zum 31. Dezember 2008 vorsichtig und grundsätzlich einzeln, soweit keine, wie nachstehend erläutert, Festwerte gebildet wurden. Für die erstmalige Bewertung der Vermögensgegenstände und Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Aufstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz sehen die §§ 53 ff. GemHVO NRW entsprechende Sonderbestimmungen vor. Bei der Ermittlung der Wertansätze wurde in der Regel der Wiederbeschaffungszeitwert, als vorsichtig geschätzter Zeitwert, herangezogen. Für die Folgebewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 und für Folgejahre gelten die in der (ersten) Eröffnungsbilanz angesetzten Wertansätze gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Dabei wurden die allgemeinen Bewertungsanforderungen des § 32 GemHVO NRW erfüllt. Anlage 6 Blatt 3 Auf die im Haushaltsjahr 2008 zugegangenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Im Jahr der Anschaffung wird für alle Zugänge der jeweils zeitanteilige Jahresbetrag der Abschreibungen angesetzt. Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Abschreibungssätze bildet die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen und die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse. 3. Allgemeine Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten unter Beachtung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der aktuellen Marktwerte. Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde in der (ersten) Eröffnungsbilanz zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im Wesentlichen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten angesetzt. Die Bewertung der Grundstücke und Aufbauten erfolgte durch Mitarbeiter der Gemeinde Leopoldshöhe, Mitarbeiter des Kreises Lippe, wie auch durch externe Sachverständige. Zugrunde gelegt wurden Bodenrichtwerte, das Sach- und Ertragswertverfahren. Für sachzielorientiertes Grundvermögen sowie für Infrastrukturvermögen wurden entsprechende Wertabschläge gemäß § 55 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, sowie zu Schätzwerten angesetzt. Anlage 6 Blatt 4 In früheren Haushaltsjahren erworbene geringwertige Vermögensgegenstände wurden in der Regel mit dem Erinnerungswert bilanziert. Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist. Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Finanzanlagen Gemäß den Bestimmungen nach § 55 Abs. 6 und 7 GemHVO NRW wurden die Beteiligungen, Sondervermögen und Wertpapiere des Anlagevermögens bewertet. Ausleihungen an Sondervermögen und sonstige Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Vorräte Die Vorräte wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. Barwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen in fremder Währung waren zu beiden Bilanzstichtagen nicht vorhanden. Weitere Einzelheiten sind den als Anlagen 2 und 3 zum Anhang beigefügten Forderungsspiegeln zu entnehmen. Anlage 6 Blatt 5 Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert wurden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Sonderposten Unter den Sonderposten werden Zuwendungen und Beiträge passiviert, die im Rahmen der Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt wurden und von der Gemeinde Leopoldshöhe gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW nicht frei verwendet werden dürfen. Die hier ausgewiesenen Beträge werden über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände planmäßig ertragswirksam aufgelöst. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden in Höhe der Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach den Vorschriften des § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie berücksichtigen alle absehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Anlage 6 Blatt 6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen an beiden Bilanzstichtagen nicht vor. Weitere Einzelheiten sind den als Anlage 4 und 5 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegeln zu entnehmen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 4. Erläuterungen zu den Posten der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 Immaterielle Vermögensgegenstände Zusammensetzung: Übereignungsansprüche Software-Lizenzen € 22.500,00 21.288,00 43.788,00 Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software-Lizenzen und Übereignungsansprüche. Der Ansatz erfolgte zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten unter Beachtung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der aktuellen Marktwerte. Anlage 6 Blatt 7 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die Bewertung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erfolgte unter Beachtung der Vorschriften der GemHVO NRW und des Leitfadens des Kreises Lippe für die Bewertung des Immobilienvermögens unter Verwendung des Liegenschaftskatasters und der Bodenrichtwertkarte. Dabei wurden Grund und Boden, sowie bauliche Anlagen und Aufwuchs getrennt voneinander bewertet. Grünflächen Zusammensetzung: Grund und Boden Aufbauten € 4.511.911,00 293.581,00 4.805.762,00 Der Grund und Boden der Grünflächen wurden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsarten und unter Beachtung der Bodenrichtwertkarten vorsichtig und einzeln bewertet. Die Aufbauten, Sport- und Spielplatzaufbauten, wurden mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert, der auf Grundlage der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt wurde, angesetzt und werden über eine planmäßige Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. Ackerland Das Ackerland und landwirtschaftliche Flächen wurden einheitlich mit dem Bodenrichtwert für Ackerland von € 2,85 je qm angesetzt. Wald, Forsten Zusammensetzung: Grund und Boden Aufwuchs € 93.989,00 78.322,00 172.311,00 Anlage 6 Blatt 8 Der Grund und Boden der forstwirtschaftlich genutzten Flächen wurde gemäß dem Leitfaden des Kreises Lippe für die Bewertung des Immobilienvermögens mit € 0,48 je qm bilanziert. Darüber hinaus wurde der Aufwuchs auf der Grundlage eines pauschalierten Festwertverfahrens gemäß § 34 Abs. 2 GemHVO NRW mit € 0,40 je qm erfasst. Friedhöfe Zusammensetzung: Grund und Boden Außenanlagen Aufbauten € 358.986,00 260.368,00 38.658,00 658.012,00 Der Ansatz der Grundstücke und Aufbauten bei den Friedhöfen Bexterhagen, Greste und Leopoldshöhe erfolgte unter Beachtung der Gebührensbedarfsrechnungen. Die Übernahme von zum Zwecke der Gebührenkalkulation ermittelten Wertansätzen erfolgt gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO NRW. Der Grund und Boden vom Friedhof Schuckenbaum wurde abweichend der vorstehenden Ausführungen unter Beachtung der Bodenrichtwerte bewertet. Die abweichende Bewertung erfolgt aufgrund der vollständigen Belegung des Friedhofs. Sonstige unbebaute Grundstücke Die sonstigen unbebauten Grundstücke wurden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsarten und unter Beachtung der Bodenrichtwerte vorsichtig und einzeln bewertet. Anlage 6 Blatt 9 Grundstücke mit fremden Bauten Die Gemeinde Leopoldshöhe hat drei Grundstücke im Wege des Erbbaurechtes an das Deutsche Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt vergeben, die auf diesen Grundstücken Kindertageseinrichtungen errichtet haben. Der Ansatz dieser Grundstücke erfolgte gemäß § 55 Abs. 1 GemHVO NRW mit 40 % des Bodenrichtwertes des umgebenden erschlossenen Baulandes in der bestehenden örtlichen Lage. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO NRW erfolgte der Ansatz für Grund und Boden des Infrastrukturvermögens im planungsrechtlichen Innenbereich der Gemeinde Leopoldshöhe mit 10 % des gebietstypischen Wertes im Gemeindegebiet für baureifes Land für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser; € 12,00 je qm. Im planungsrechtlichen Außenbereich erfolgte der Ansatz gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW mit dem Mindest-Wertansatz von € 1,00 je qm, da 10 % des Bodenwertes für Ackerland € 1,00 je qm nicht übersteigt. Brücken und Tunnel Der Ansatz der Brücken und Durchlässe erfolgte zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten. Diese wurden auf Grundlage von geschätzten Wiederbeschaffungsneuwerten und aktuellen Zustandsbewertungen, die im Rahmen von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erfolgten, ermittelt. Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Zusammensetzung: Straßennetz Straßenbeleuchtung Sonstige Anlagen € 16.177.776,00 1.144.041,00 308.464,00 17.570.281,00 Anlage 6 Blatt 10 Der aus Wiederbeschaffungsneuwert und Zustandsklasse, unter Berücksichtigung von Straßenaufbau und Straßenzustand, ermittelte Wiederbeschaffungszeitwert wurde als vorsichtig geschätzter Zeitwert in der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 angesetzt. Bei der Ermittlung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte der Straßenbeleuchtung wurden ursprüngliche Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt. Die sonstigen Anlagen beinhalten insbesondere Buswartehallen, Poller- und Lichtzeichensignalanlagen. Der vorsichtig geschätzte Zeitwert wurde auf der Grundlage von Wiederbeschaffungsneuwerten und der Zustandsbewertung ermittelt. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler wurden gemäß § 55 Abs. 3 mit dem Erinnerungswert erfasst. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Zusammensetzung: Maschinen technische Anlagen Fahrzeuge € 35.276,00 23.156,00 920.874,00 979.306,00 Der Ansatz der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu geschätzten Wiederbeschaffungsneuwerten vermindert um planmäßige Abschreibungen zum Bilanzstichtag. Anlage 6 Blatt 11 Betriebs- und Geschäftsausstattung Zusammensetzung: Einzelwerte Festwert Medienbestand Bücherei € 317.324,00 135.000,00 452.324,00 Die vorsichtig geschätzten Zeitwerte für die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden auf der Grundlage von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie planmäßigen Abschreibungen zum Bilanzstichtag ermittelt. Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Zusammensetzung: Ortskernsanierung Straßenausbau „In der Brinkheide“ Sonstige € 682.842,00 123.333,00 29.400,00 835.575,00 Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erfolgt zu Anschaffungsund Herstellungskosten. Beteiligungen Die Beteiligungen beinhalten den Schulzweckverband „Fröbelschule“. Aufgrund der defizitären Ausrichtung des Schulzweckverbandes erfolgt der Ansatz mit dem Erinnerungswert von € 1,00. Anlage 6 Blatt 12 Sondervermögen Zusammensetzung: Abwasserwerk Leopoldshöhe Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Wasserwerk Leopoldshöhe € 6.459.307,29 2.866.593,36 2.866.593,36 1.271.699,00 12.909.406,78 Das Abwasserwerk Leopoldshöhe, die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und das Wasserwerk Leopoldshöhe wurden gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals bilanziert. Der Ansatz des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe erfolgte zum Rekonstruktionszeitwert. Wertpapiere des Anlagevermögens Zusammensetzung: € Netzwerk Lippe Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsund Qualifizierungsförderung mbH Versorgungsfonds wvk Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe Sonstige 58.168,54 40.102,73 18.114,60 6.400,00 950,37 123.736,24 Die Netzwerk-Lippe Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung mbH wurde gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit dem auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallenden Anteil am Eigenkapital angesetzt. Der Ansatz des Versorgungsfonds wvk erfolgte mit den historischen Anschaffungskosten. Anlage 6 Blatt 13 Ausleihungen an Sondervermögen Die Ausleihungen an Sondervermögen beinhalten ein an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe gewährtes Darlehen. Die Bewertung erfolgte zum Nennwert. Sonstige Ausleihungen Zusammensetzung: Wohnungsbau- und Bedienstetendarlehen Wohnbau Lemgo eG Volksbank Bad Salzuflen eG € 126.536,37 3.680,00 150,00 130.366,37 Der Ansatz der Wohnungsbau- und Bedienstetendarlehen erfolgte mit dem Nennwert. Die Genossenschaftsanteile wurden jeweils mit dem Geschäftsguthaben bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren wurden mit dem gewogenen Durchschnittswert gemäß § 34 Abs. 3 GemHVO NRW angesetzt. Grundstücke des Vorratsvermögens Der Posten beinhaltet zur Veräußerung bestimmte Grundstücke im Gewerbegebiet Asemissen. Der Ansatz erfolgte mit dem abgezinsten Netto-Verkaufspreis in Höhe von € 24,21 je qm. Der Brutto-Verkaufspreis von € 51,13 je qm wurde um die darin enthaltenen Erschließungsbeiträge in Höhe von € 20,50 je qm gekürzt. Darüber hinaus erfolgte eine Abzinsung mit 4,00% p.a. für einen durchschnittlich zu erwartenden Vermarktungszeitraum von 6 Jahren. Anlage 6 Blatt 14 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Weitergehende Aufgliederungen der Forderungen und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Anhang beigefügten Forderungsspiegel. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Ansatz von Erstattungsansprüchen nach § 107b BeamtVG erfolgte mit dem Barwert. Die Bewertung erfolgte mit einem Rechnungszins von 5,00%. Die Forderungen gegen Sondervermögen beinhalten Eigenkapitalrückführungen vom Abwasserwerk Leopoldshöhe in Höhe von € 9.232.000,00, die gemäß den Beschlüssen des Rates vom 14. Juni 2007 und 13. Dezember 2007 durchgeführt werden. Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Liquide Mittel Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten die in 2007 zahlungswirksame Beamtenbesoldung für den Aufwandszeitraum Januar 2008. Anlage 6 Blatt 15 Allgemeine Rücklage Als allgemeine Rücklage wurde der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen (Aktivseite) und der Ausgleichsrücklage, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Ausgleichsrücklage Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz GO NRW kann die Ausgleichsrücklage bis zu einer Höhe eines Drittels des Eigenkapitals angesetzt werden. Unter Berücksichtigung eines Gesamtkapitals in Höhe von € 26.455.198,82 ist die Ausgleichsrücklage auf € 8.818.399,61 beschränkt. Außerdem darf die Ausgleichsrücklage gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz GO NRW höchstens bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen gebildet werden, die sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen, bemessen. Die durchschnittlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der Haushaltsjahre 2005 bis 2007 betragen € 18.639.845,32. Demnach ist der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage auf € 6.213.281,77 beschränkt. Die Ausgleichsrücklage wurde mit dem maximalen Betrag nach § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW in Höhe von € 6.213.281,77 angesetzt. Sonderposten für Zuwendungen Zusammensetzung: Infrastrukturvermögen Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung € 6.687.693,00 254.295,00 236.568,00 7.178.556,00 Anlage 6 Blatt 16 Die Sonderposten für Zuwendungen wurden gemäß § 56 Abs. 5 GemHVO NRW mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden ermittelt. Der Ansatz erfolgte mit einem Vom-Hundert-Anteil der erhaltenen investiven Zuwendungen, gemessen an den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten des zuwendungsfinanzierten Anlagevermögens. Sonderposten für Beiträge Die Sonderposten für Beiträge, die in voller Höhe Straßenbaubeiträge beinhalten, wurden, analog zu den Sonderposten für Zuwendungen, gemäß § 56 Abs. 5 GemHVO NRW ermittelt. Der daraus abgeleitete Vom-Hundert-Anteil der erhaltenen investiven Beiträge wurde, gemessen an den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten des beitragsfähigen Anlagevermögens, in der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 bilanziert. Sonderposten für den Gebührenausgleich Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten ausschließlich Gebührenüberschüsse aus Abfallgebühren, die ab dem Haushaltsjahr 2001 aufgelaufen sind. Erfasst wurden die Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern. Pensionsrückstellungen Zusammensetzung: Pensionsrückstellungen für aktive Beamte Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Beihilferückstellung für aktive Beamte Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger € 2.145.191,90 1.543.137,00 601.975,00 298.952,00 4.589.255,90 Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 01. Januar 2008 der Heubeck AG, Köln, im Auftrag der Kommunalen Versorgungskasse für Westfalen-Lippe ermittelt. Bewertet wurden hierbei Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber den aktiven Beamten sowie Versorgungsempfän- Anlage 6 Blatt 17 gern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne Waisen) berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO NRW. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert, unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,00 % auf Basis der Richttafeln 2005 G, der Verpflichtungen. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn angesetzt. Rückstellungen für Deponien und Altlasten Die Rückstellung umfasst die Beseitigungs- und Sanierungsverpflichtung für die Dioxin- und Furanbelastung der Verdachtsfläche „Kieselrot“, Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1.633. Sonstige Rückstellungen Zusammensetzung: Sanierungsgeld Gewerbesteuererstattungen Altersteilzeit Urlaub und Überstunden Erhöhung der Kreisumlage Einheitslastenabrechnungsgesetz Erstellung und Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Aufbewahrungsverpflichtungen € 3.283.530,00 2.242.100,00 442.700,00 221.352,21 208.000,00 135.349,46 100.000,00 50.000,00 46.500,00 6.729.531,67 Sanierungsgeld: Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse für Westfalen-Lippe in Münster. Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Gemeinde Leopoldshöhe bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, sowie Abfindungen. Bis zum 31. Dezember 2001 wurden die an die Zusatzver- Anlage 6 Blatt 18 sorgungskasse für die Mitarbeiter der Gemeinde Leopoldshöhe zu leistenden Beiträge von der Zusatzversorgungskasse in nicht kostendeckender Höhe erhoben. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktesystem erhebt die Zusatzversorgungskasse gemäß § 63 Abs. 1 der Versorgungskassensatzung zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften die vor dem 01. Januar 2002 begründet worden sind ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs. Die Rückstellung für Sanierungsgeld wurde in Höhe der voraussichtlich auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallenden Aufwendungen bilanziert. Gewerbesteuererstattungen: In der Rückstellung wurden Gewerbesteuererstattungsansprüche von gewerbetreibenden Unternehmern für Vorjahre erfasst, die im Haushaltsjahr 2008 sowie in Folgejahren erstattet werden. Altersteilzeit: Die Altersteilzeitverpflichtungen gegenüber fünf Mitarbeitern wurden mit dem Barwert unter Anwendung eines Rechnungszinses von 5,00 % ermittelt. Erhöhung der Kreisumlage: Aufgrund von Erstattungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen für geleistete Überzahlungen an den "Fonds Deutsche Einheit" erhebt der Kreis Lippe aufgrund der höheren Ertragskraft der Kommunen eine erhöhte Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2008 (€ 1.000.000,00) und 2009 (€ 4.000.000,00) für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der voraussichtlich auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallende Anteil wurde als Rückstellung angesetzt. Einheitslastenabrechnungsgesetz: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat im Rahmen des Gesetzes über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deutschen Einheit vom Land Nordrhein-Westfalen Zahlungen in Höhe von € 197.657,66 er- Anlage 6 Blatt 19 halten. Der tatsächliche Erstattungsanspruch der Gemeinde Leopoldshöhe betrug jedoch lediglich € 62.308,20. Die Rückstellung wurde in Höhe der möglichen Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen erfasst. Verbindlichkeiten Weitergehende Aufgliederungen der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem als Anlage 4 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern besteht nicht. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vereinnahmte Friedhofsgebühren erfasst, die in Folgejahren planmäßig, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der Grabnutzungsrechte, ertragswirksam aufgelöst werden. Sonstige Angaben und finanzielle Verpflichtungen Die Gemeinde Leopoldshöhe hat keine Bürgschaften als Haftungsverhältnisse übernommen. Die Gemeinde Leopoldshöhe haftet auch für Verbindlichkeiten der Sondervermögen im Sinne des § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW sowie für etwaige Jahresverluste gemäß § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW). Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe nimmt die Aufgaben der zentralen Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude sowie den diesen zugeordneten Grundstücken, die der Gemeinde Leopoldshöhe zur Erfüllung der Aufgaben die Anlage 6 Blatt 20 nen, wahr. Der wesentliche Anteil der Leistungen des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe wird von der Gemeinde Leopoldshöhe in Anspruch genommen und ist entsprechend zu vergüten. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist, neben der Stadt Oerlinghausen, Mitglied im Schulzweckverband Fröbelschule. Die Verbandsmitglieder tragen die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben des Schulzweckverbandes in Form von Umlagen. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Dienstherr von 15 Beamten und 4 Versorgungsempfängern bzw. deren Hinterbliebenen. Für die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von € 4.589.255,90 erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach den Vorgaben des § 36 Abs. 1 GemHVO NRW unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,00 % und unter der Annahme der kalkulatorischen Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses. Bei der Bewertung der Rückstellung wurden keine zukünftig zu erwartenden Steigerungen der Besoldung, Erhöhungen der Versorgungsbezüge sowie Kostensteigerungen bei den Beihilfen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser zukünftigen Aufwandsmehrungen ist abzusehen, dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden, die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen abdecken zu können. Für die kommunalen Friedhöfe bestehen Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, die an die Laufzeiten der Grabnutzungsrechte gebunden sind. Die Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Friedhofsgebühren reichen nicht aus, diese Verpflichtungen zu finanzieren, sodass die Gemeinde Leopoldshöhe den Differenzbetrag aus anderen Mitteln finanzieren muss. Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern sowie um ein niedriges Zinsniveau langfristig zu sichern. Insgesamt wurden Darlehen mit einem Gesamtbestand von € 4.460.303,14, wie nachstehend erläutert, durch Swapgeschäfte abgesichert: Anlage 6 Blatt 21 Beim Darlehen der DekaBank (Darlehensvertrag Nr.: 2 016 031 557) besteht ein fester Zinssatz von 5,629 %. Die Zinsbindung läuft bis zum 30. September 2010. Der darauf folgende Anschlusskredit mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2023 wird auf Basis des 6-Monats-Euribors verzinst. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,69 % unter der Voraussatzung, dass der 6-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00% ist. Übersteigt der 6Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der positive Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 1.900,00. Das Darlehen der Deutschen Postbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 5 777 514 014) hat eine Laufzeit bis zum 15. Mai 2022, bis zum 30. Mai 2006 bestand ein fester Zinssatz von 6,34 %. Ab dem 30. Mai 2006 erfolgte eine Umstellung der Verzinsung auf Basis des 6-Monats-Euribors. Entsprechend dem mit der Commerzbank AG abgeschlossenen Swapgeschäft zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages 5,09 %. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 28.042,00. Beim Darlehen der HSH Nordbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 6 724 530 011) besteht bis zum 30. März 2012 ein fester Zinssatz von 6,10 %. Aufgrund des Zins- und Währungsswapgeschäftes mit der WestLB AG zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe in Schweizer Franken für den Zeitraum vom 30. März 2007 bis zum 30. März 2012 einen Zinssatz von 4,89 % auf den Bezugsbetrag in Schweizer Franken. Der positive Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 21.800,00. Das Darlehen bei der NRW.Bank (Darlehensvertrag 3 506 320 203) hat eine Laufzeit bis zum 20. März 2022. Es besteht ein fester Zinssatz in Höhe von 5,52 % bis zum 20. März 2010. Anschließend erfolgt eine Umstellung des Zinssatzes auf Basis des 3Monats-Euribors. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 20. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,52 % unter der Voraus- Anlage 6 Blatt 22 setzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der positive Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 7.900,00. Für die Darlehen der Deutschen Bank AG (Darlehensvertrag 333 462 800 402) Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 701 937) und WL Bank (Darlehensvertrag 0 030 100 600) für die ab dem 30. Dezember 2010 ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-Euribors vereinbart wurde, wurde mit der WestLB AG ein Flexi-Swapgeschäft dahingehend abgeschlossen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2010 bis zum 30. Dezember 2020 einen Zinssatz in Höhe von 4,22 % zahlt, unter der Voraussatzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 01. Januar 2008 € 2.700,00. 5. Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage 1 zum Anhang beigefügt ist. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Ansatz der immaterielle Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientierte sich an der vom Innenministerium NRW bekannt gegebenen Abschreibungstabelle für Kommunen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Jahr ihres Zugangs auf einen Erinnerungswert abgeschrieben. Anlage 6 Blatt 23 Für Vermögensgegenstände des Infrastrukturvermögens, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen wurden im Haushaltsjahr 2008 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von € 200.000,00 gebildet. Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau setzten sich zum 31. Dezember 2008 wie folgt zusammen: Ortskernsanierung Straßenausbau „In der Brinkheide“ Sonstige € 2.955.497,00 332.938,00 127.680,00 3.416.115,00 Finanzanlagen Ansatz und Bewertung der Beteiligungen, Sondervermögen und der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgten unverändert gegenüber den Wertansätzen in der (ersten) Eröffnungsbilanz. Es haben sich keine Indikatoren für Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund dauerhafter Wertminderungen ergeben. Der Zugang bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurde durch den Kauf von Anteilen am Versorgungsfonds wvk verursacht. Die Ausleihungen an Sondervermögen und sonstigen Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Genossenschaftsanteile wurden in Höhe der jeweiligen Geschäftsguthaben erfasst. Der Abgang bei den sonstigen Ausleihungen ist auf die planmäßigen Tilgungsleistungen der Wohnbau- und Bedienstetendarlehen zurückzuführen. Anlage 6 Blatt 24 Vorräte Der Ansatz der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Grundstücke des Vorratsvermögens beinhalten ausschließlich zur Vermarktung bestimmte Grundstücke im Gewerbegebiet Asemissen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Weitergehende Aufgliederungen der Forderungen und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 zum Anhang beigefügten Forderungsspiegel. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Ansatz von Erstattungsansprüchen nach § 107b BeamtVG erfolgte mit dem Barwert. Die Bewertung erfolgte mit einem Rechnungszins von 5,00 %. Für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 186.033,34 gebildet. Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Liquide Mittel Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Die liquiden Mittel von € 5.112.130,49 betreffen € 5.110.517,58 und Barkassen in Höhe von € 1.612,91. Kontokorrentbestände von Anlage 6 Blatt 25 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zusammensetzung: € 44.322,49 15.068,00 9.248,00 68.638,49 Beamtenbesoldung Januar 2009 Versorgungsaufwendungen Januar 2009 Investitionszuschüsse Bei den Investitionszuschüssen handelt es sich um die Förderung von Solarkollektoranlagen, die planmäßig über die Zweckbindungsdauer von fünf Jahren aufgelöst werden. Eigenkapital Die Bestände der allgemeinen Rücklage (€ 20.241.917,05) sowie der Ausgleichsrücklage (€ 6.213.281,77) sind zum 31. Dezember 2008 gegenüber dem 01. Januar 2008 unverändert. Die Gemeinde Leopoldshöhe erwirtschaftete im Haushaltsjahr 2008 einen Jahresüberschuss in Höhe von € 236.097,28. Dieser ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Sonderposten Zusammensetzung und Entwicklung: Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Stand 01.01.2008 € 7.178.556,00 Zugänge Auflösung € € 51.322,00 419.191,00 Stand 31.12.2008 € 6.810.687,00 7.833.053,00 87.469,00 434.828,00 7.485.694,00 453.190,00 30.991,64 0,00 484.181,64 15.464.799,00 169.782,64 854.019,00 14.780.562,64 Anlage 6 Blatt 26 Die Sonderposten für Zuwendungen beinhalten Investitionszuschüsse, die über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst werden. Die Zugänge des Haushaltsjahres 2008 betreffen im Wesentlichen Zuwendungen aus der Feuerschutzpauschale sowie Zuwendungen zum Gewässerkonzept. Die Sonderposten für Beiträge beinhalten Straßenbaubeiträge, die über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen ertragswirksam aufgelöst werden. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten ausschließlich Gebührenüberschüsse aus Abfallgebühren, die ab dem Haushaltsjahr 2001 aufgelaufen sind. Erfasst wurden die Erstattungsverpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden gemäß § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Anlage 6 Blatt 27 Pensionsrückstellungen Zusammensetzung und Entwicklung: Pensionsrückstellung für aktive Beamte Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger Beihilferückstellung für aktive Beamte Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger Stand 01.01.2008 € Zuführungen € Inanspruchnahme € 2.145.191,90 280.785,00 0,00 44.043,00 2.381.933,90 1.543.137,00 0,00 33.700,00 178.622,00 1.330.815,00 601.975,00 61.196,00 0,00 0,00 663.171,00 298.952,00 2.734,00 543,00 30.268,00 270.875,00 4.589.255,90 344.715,00 34.243,00 252.933,00 4.646.794,90 Auflösung € Stand 31.12.2008 € Die Auflösung bei den Pensionsrückstellungen für aktive Beamte ist auf Änderungen der Bewertungsgrundlagen einer Beamtin zurückzuführen. Die Auflösungen bei den Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger sind durch einen Todesfall verursacht. Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezember 2008 der Heubeck AG, Köln, im Auftrag der Kommunalen Versorgungskasse für Westfalen-Lippe ermittelt. Bewertet wurden hierbei Pensionsund Beihilfeverpflichtungen gegenüber den aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne Waisen) berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO NRW. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert, unter Berücksichtigung eines Anlage 6 Blatt 28 Rechnungszinses von 5,00 % auf Basis der Richttafeln 2005 G, der Verpflichtungen. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensionsund Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn angesetzt. Rückstellungen für Deponien und Altlasten Die Rückstellung umfasst die Beseitigungs- und Sanierungsverpflichtung für die Dioxin- und Furanbelastung der Verdachtsfläche „Kieselrot“, Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1.633. Der Bestand der Rückstellung hat sich gegenüber dem Ansatz in der (ersten) Eröffnungsbilanz nicht verändert. Instandhaltungsrückstellungen Bei den Straßen, Wegen und Plätzen konnten erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund der Wetterlage sowie der örtlichen und zeitlichen Bindung von Mitarbeitern der Gemeinde Leopoldshöhe an die Maßnahme Ortskernsanierung nicht durchgeführt werden. Für die unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen wurden Rückstellungen in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen erfasst. Anlage 6 Blatt 29 Sonstige Rückstellungen Zusammensetzung und Entwicklung: Sanierungsgeld Stand 01.01.2008 € 3.283.530,00 Zuführungen € 156.706,00 Inanspruchnahme € 141.145,00 Stand 31.12.2008 € 3.299.091,00 Gewerbesteuererstattungen 2.242.100,00 1.385.200,00 1.759.400,00 1.867.900,00 Altersteilzeit 442.700,00 13.400,00 78.800,00 377.300,00 Urlaub und Überstunden 221.352,21 237.398,43 221.352,21 237.398,43 Einheitslastenabrechnungsgesetz 135.349,46 71.386,82 0,00 206.736,28 Erhöhung der Kreisumlage 208.000,00 0,00 41.600,00 166.400,00 100.000,00 20.000,00 0,00 120.000,00 50.000,00 15.000,00 0,00 65.000,00 46.500,00 6.729.531,67 0,00 1.899.091,25 0,00 2.242.297,21 46.500,00 6.386.325,71 Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Aufbewahrungsverpflichtungen Verbindlichkeiten Weitergehende Aufgliederungen der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem als Anlage 5 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Anlage 6 Blatt 30 Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern besteht nicht. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Zusammensetzung und Entwicklung: Stand 01.01.2008 € Friedhofsgebühren 1.012.257,00 Zugänge € 51.762,00 Auflösung € 39.105,00 Stand 31.12.2008 € 1.024.914,00 Die vereinnahmten Friedhofsgebühren werden in Folgejahren planmäßig, unter Berücksichtigung der Laufzeiten der Grabnutzungsrechte, ertragswirksam aufgelöst. Sonstige Angaben und finanzielle Verpflichtungen Die Gemeinde Leopoldshöhe hat keine Bürgschaften als Haftungsverhältnisse übernommen. Die Gemeinde Leopoldshöhe haftet auch für Verbindlichkeiten der Sondervermögen im Sinne des § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW sowie für etwaige Jahresverluste gemäß § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW). Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe nimmt die Aufgaben der zentralen Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude sowie den diesen zugeordneten Grundstücken, die der Gemeinde Leopoldshöhe zur Erfüllung der Aufgaben dienen, wahr. Der wesentliche Anteil der Leistungen des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe wird von der Gemeinde Leopoldshöhe in Anspruch genommen und ist entsprechend zu vergüten. Im Haushaltsjahr 2008 betrug die Umlage für Miete € 1.085.000,00 und die Umlage für Nebenkosten € 1.244.000,00. Anlage 6 Blatt 31 Die Gemeinde Leopoldshöhe ist, neben der Stadt Oerlinghausen, Mitglied im Schulzweckverband Fröbelschule. Die Verbandsmitglieder tragen die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben des Schulzweckverbandes in Form von Umlagen. Im Haushaltsjahr 2008 wurden Umlagen in Höhe von € 133.287,00 erfasst. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Dienstherr von 15 Beamten und 4 Versorgungsempfängern bzw. deren Hinterbliebenen. Für die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von € 4.646.794,90 erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach den Vorgaben des § 36 Abs. 1 GemHVO NRW unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,00 % und unter der Annahme der kalkulatorischen Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses. Bei der Bewertung der Rückstellung wurden keine zukünftig zu erwartenden Steigerungen der Besoldung, Erhöhungen der Versorgungsbezüge sowie Kostensteigerungen bei den Beihilfen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser zukünftigen Aufwandsmehrungen ist abzusehen, dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden, die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen abdecken zu können. Für die kommunalen Friedhöfe bestehen Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, die an die Laufzeiten der Grabnutzungsrechte gebunden sind. Die Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Friedhofsgebühren reichen nicht aus, diese Verpflichtungen zu finanzieren, sodass die Gemeinde Leopoldshöhe den Differenzbetrag aus anderen Mitteln finanzieren muss. Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern sowie um ein niedriges Zinsniveau langfristig zu sichern. Insgesamt wurden Darlehen mit einem Gesamtbestand von € 4.201.902,03, wie nachstehend erläutert, durch Swapgeschäfte abgesichert: Anlage 6 Blatt 32 Beim Darlehen der DekaBank (Darlehensvertrag Nr.: 2 016 031 557) besteht ein fester Zinssatz von 5,629 %. Die Zinsbindung läuft bis zum 30. September 2010. Der darauf folgende Anschlusskredit mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2023 wird auf Basis des 6-Monats-Euribors verzinst. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,69 % unter der Voraussatzung, dass der 6-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 6Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 30.600,00. Das Darlehen der Deutschen Postbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 5 777 514 014) hat eine Laufzeit bis zum 15. Mai 2022; bis zum 30. Mai 2006 bestand ein fester Zinssatz von 6,34 %. Ab dem 30. Mai 2006 erfolgte eine Umstellung der Verzinsung auf Basis des 6-Monats-Euribors. Gemäß dem mit der Commerzbank AG abgeschlossenen Swapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages 5,09 %. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 78.151,10. Beim Darlehen der HSH Nordbank AG (Darlehensvertrag Nr.: 6 724 530 011) besteht bis zum 30. März 2012 ein fester Zinssatz von 6,10 %. Aufgrund des Zins- und Währungsswapgeschäftes mit der WestLB AG zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe in Schweizer Franken (CHF) für den Zeitraum vom 30. März 2007 bis zum 30. März 2012 einen Zinssatz von 4,89 % auf den Bezugsbetrag in Schweizer Franken. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 38.000,00. Das Darlehen bei der NRW.Bank (Darlehensvertrag 3 506 320 203) hat eine Laufzeit bis zum 20. März 2022. Es besteht ein fester Zinssatz in Höhe von 5,52 % bis zum 20. März 2010. Anschließend erfolgt eine Umstellung des Zinssatzes auf Basis des 3Monats-Euribors. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen FlexiSwapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 20. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages einen Zinssatz in Höhe von 4,52 % unter der Voraus- Anlage 6 Blatt 33 setzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 63.400,00. Für die Darlehen der Deutschen Bank AG (Darlehensvertrag 333 462 800 402), Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 701 937) und WL Bank (Darlehensvertrag 0 030 100 600) für die ab dem 30. Dezember 2010 ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-Euribors vereinbart wurde, wurde mit der WestLB AG ein FlexiSwapgeschäft dahingehend abgeschlossen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2010 bis zum 30. Dezember 2020 einen Zinssatz in Höhe von 4,22 % zahlt, unter der Voraussatzung, dass der 3-Monats-Euribo kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2008 € 30.400,00. 6. Erläuterungen zu den Posten der Ergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01. Januar 2008 können keine Angaben zu Vorjahreswerten gemacht werden. Steuern und ähnliche Abgaben Zusammensetzung: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich Sonstige € 55.162,96 2.069.358,86 6.859.495,71 5.922.434,00 691.280,00 521.061,00 46.714,16 16.165.506,69 Anlage 6 Blatt 34 Die Erträge aus der Gewerbesteuer wurden positiv, in Höhe von € 374.200,00, durch die Entwicklung der Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen beeinflusst. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zusammensetzung: Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen Sonstige € 2.754.556,18 419.191,00 1.601.034,57 4.774.781,75 Die sonstigen Zuwendungen beinhalten insbesondere Betriebskostenzuschüsse des Kreises Lippe für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zusammensetzung: Abfallgebühren Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige € 731.775,27 434.828,00 39.105,00 226.647,83 1.432.356,10 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die privatrechtlichen Leistungsentgelte beinhalten insbesondere die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens in Höhe von € 359.058,21 im Gewerbegebiet Asemissen. Im Haushaltsjahr wurden vier Grundstücke, Gemarkung Asemissen, Flur 1, Flurstücke 158 und 194, Flur 2 Flurstücke 1.691 und 1.709 (Teilfläche) mit einer Gesamtfläche von qm 9.611 verkauft. Anlage 6 Blatt 35 Sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung: Konzessionsabgaben Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens Sonstige € 485.139,52 252.933,00 121.500,00 62.899,91 922.472,43 Bestandsveränderungen Der Posten stellt die Veränderung der Wertansätze der Grundstücke des Umlaufvermögens vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 dar. Aufgrund der erfolgten Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Asemissen ist der Bestand der Grundstücke um € 232.682,77 gesunken. Personalaufwand Zusammensetzung: € Löhne und Gehälter - Beamtenbesoldung - Löhne und Gehälter tariflich Beschäftigte - Aufwendungen für sonstige Beschäftigte soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung - Sozialversicherungsbeiträge - Zusatzversorgungskassenbeiträge - Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen - Sonstige 445.827,07 3.567.907,23 16.163,20 4.029.897,50 689.881,64 277.811,34 216.228,00 30.328,99 1.214.249,97 5.244.147,47 Die Gemeinde Leopoldshöhe beschäftigte zum 31. Dezember 2008 13 Beamte (01. Januar 2008: 13) und 128 tariflich Beschäftigte (01. Januar 2008: 124), 6 Auszubildende (01. Januar 2008: 6), 9 Praktikanten (01. Januar 2008: 14) sowie 1 Zivildienstleistenden (01. Januar 2008: 2). Anlage 6 Blatt 36 Die ausgewiesenen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von € 216.228,00 weichen von den Ausführungen zu den Pensionsrückstellungen ab. Die dort ausgewiesene Zuführung in Höhe von insgesamt € 344.715,00 übersteigt die im Personalaufwand ausgewiesene Zuführung um € 128.487,00. Ursache für diese Abweichung ist die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen vom Sondervermögen Abwasserwerk Leopoldshöhe und vom Sondervermögen Wasserwerk Leopoldshöhe durch die Gemeinde Leopoldshöhe. Da die Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen durch die Gemeinde Leopoldshöhe von den Sondervermögen Abwasserwerk Leopoldshöhe und Wasserwerk Leopoldshöhe durch Zahlung erstattet wird, ist die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von € 128.487,00 für die Gemeinde Leopoldshöhe erfolgsneutral und nicht im Personalaufwand auszuweisen. Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen enthalten neben den im Rahmen der Beamtenversorgung zu zahlenden Umlagen an die Kommunale Zusatzversorgungskasse für WestfalenLippe die Zuführungen und Inanspruchnahmen der Pensionsrückstellungen und Beihilfen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zusammensetzung: € Mieten und Nebenkosten an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe Abfallsammlung, -transport und –beseitigung Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens Schülerbeförderungskosten Straßenentwässerung Sonstige 2.329.000,00 797.885,62 542.395,83 429.682,64 393.000,00 720.360,41 5.212.324,50 Anlage 6 Blatt 37 Bilanzielle Abschreibungen Die Zusammensetzung der bilanziellen Abschreibungen des Haushaltsjahres 2008 sind aus dem als Anlage 1 zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Transferaufwendungen Zusammensetzung: Kreisumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Gewerbesteuerumlage Krankenhausfinanzierungsbeteiligung Umlage Zweckverband Fröbelschule Sonstige € 8.606.180,64 545.587,00 467.645,00 182.175,76 133.287,00 922.687,70 10.857.563,10 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zusammensetzung: Einzelwertberichtigungen Versicherungen und Schadensfälle Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten Sonstige € 186.246,34 179.124,10 119.326,28 549.582,63 1.034.279,35 Finanzergebnis Das positive Finanzergebnis in Höhe von € 209.397,07 setzt sich zusammen aus Finanzerträge von € 946.796,74 und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von € 737.399,67. Die Finanzerträge beinhalten insbesondere die Verzinsung der Ausleihung an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe von € 550.000,00, die Verzinsung der kurzfristigen Forderung aus der Eigenkapitalrückführung gegenüber dem Abwasserwerk Leopoldshöhe von € 186.000,00 sowie die Eigenkapitalverzinsung der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung von € 67.283,26. Anlage 6 Blatt 38 7. Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt die zahlungswirksamen Positionen der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung dar. Es wird auf die Gesamtfinanzrechnung verwiesen, die dem Jahresabschluss als Anlage 3 beigefügt ist. Leopoldshöhe, 06. August 2010 Aufgestellt: Bestätigt: Hans-Jürgen Lange Kämmerer, allgemeiner Vertreter Gerhard Schemmel Bürgermeister Gemeinde Leopodshöhe Anlage 6 Blatt 39 Anlage 1 zum Anhang Anlagenspiegel für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und den Jahresabschluss zum 31.12.2008 Anschaffungs- und Herstellungskosten Posten des Anlagevermögens 1 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Anfangsstand 2 € 43.788,00 Umbuchung Zugang 3 € (U) (Z) Abgang 4 € (U) (A) 0,00 (U) 16.228,00 (Z) 0,00 (U) 22.500,00 (A) 36.830,00 88.987,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38.385,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 81.000,00 Abschreibungen Endstand 5 € Anfangsstand 6 € Zugang 7 € Restbuchwerte Abgang 8 € am Ende des Haushaltsjahres 10 € Endstand 9 € Kennzahlen zu Beginn des Haushaltsjahres 11 € Durchschnittlicher AbschreibungsRestbuchsatz wert 12 13 % % 37.516,00 0,00 6.362,00 0,00 6.362,00 31.154,00 43.788,00 16,96 83,04 4.931.579,00 0,00 21.000,00 0,00 21.000,00 4.910.579,00 4.805.762,00 0,43 99,57 511.398,00 0,00 0,00 0,00 0,00 511.398,00 511.398,00 0,00 100,00 172.311,00 0,00 0,00 0,00 0,00 172.311,00 172.311,00 0,00 100,00 696.397,00 0,00 10.564,00 0,00 10.564,00 685.833,00 658.012,00 1,52 98,48 699.880,00 0,00 0,00 0,00 0,00 699.880,00 780.880,00 0,00 100,00 446.308,00 0,00 0,00 0,00 0,00 446.308,00 446.308,00 0,00 100,00 7.660.282,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.660.282,00 7.645.032,00 0,00 100,00 643.114,00 0,00 19.471,00 0,00 19.471,00 623.643,00 554.436,00 3,03 96,97 17.757.898,00 0,00 967.407,00 0,00 967.407,00 16.790.491,00 17.570.281,00 5,45 94,55 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 100,00 1.030.097,00 0,00 109.290,00 286,00 109.004,00 921.093,00 979.306,00 10,61 89,42 556.307,00 0,00 117.157,00 117,00 117.040,00 439.267,00 452.324,00 21,06 78,96 3.416.115,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.416.115,00 835.575,00 0,00 100,00 38.521.687,00 0,00 1.244.889,00 403,00 1.244.486,00 37.277.201,00 35.411.626,00 3,23 96,77 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 100,00 12.909.406,78 0,00 0,00 0,00 0,00 12.909.406,78 12.909.406,78 0,00 100,00 180.255,89 0,00 0,00 0,00 0,00 180.255,89 123.736,24 0,00 100,00 11.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.000.000,00 11.000.000,00 0,00 100,00 122.549,01 0,00 0,00 0,00 0,00 122.549,01 130.366,37 0,00 100,00 24.212.212,68 0,00 0,00 0,00 0,00 24.212.212,68 24.163.510,39 0,00 100,00 62.771.415,68 0,00 1.251.251,00 403,00 1.250.848,00 61.520.567,68 59.618.924,39 1,99 98,01 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 4.805.762,00 2.1.2 Ackerland 511.398,00 2.1.3 Wald, Forsten 172.311,00 2.1.4 Friedhöfe 658.012,00 2.1.5 Sonstige unbebaute Grundstücke 780.880,00 (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Grundstücke mit fremden Bauten 446.308,00 0,00 (U) 0,00 (Z) 0,00 (U) 0,00 (A) 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 7.645.032,00 554.436,00 17.570.281,00 1,00 2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 979.306,00 2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 452.324,00 2.7 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 835.575,00 35.411.626,00 0,00 15.250,00 0,00 88.678,00 30.555,00 157.062,00 0,00 0,00 0,00 51.080,00 0,00 110.982,00 0,00 2.647.925,00 67.385,00 3.198.349,00 (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 289,00 0,00 6.999,00 67.385,00 0,00 67.385,00 88.288,00 (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 56.519,65 (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (U) (A) (U) (A) (U) (A) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 56.519,65 67.385,00 3.271.096,65 (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) (U) (Z) 0,00 0,00 0,00 7.817,36 0,00 7.817,36 67.385,00 118.605,36 (U) (A) (U) (A) (U) (A) (U) (A) 3. Finanzanlagen 3.1 Beteiligungen 3.2 Sondervermögen 3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 1,00 12.909.406,78 123.736,24 3.4 Ausleihungen 3.4.1 an Sondervermögen 3.4.2 Sonstige Ausleihungen 11.000.000,00 130.366,37 24.163.510,39 59.618.924,39 Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 6 Blatt 40 Anlage 2 zum Anhang Forderungsspiegel _________________ auf den 01.01.2008 __________________ Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1. Restlaufzeit von Restlaufzeit von einem bis fünf mehr als fünf Jahre Jahren Gesamtbetrag € € € öffentliche-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 17.151,07 0,00 0,00 17.151,07 1.2 Beiträge 125.120,85 0,00 0,00 125.120,85 1.3 Steuern 432.645,58 0,00 0,00 432.645,58 1.4 sonstige öffentlichrechtliche Forderungen 701.005,68 0,00 114.663,00 815.668,68 1.275.923,18 0,00 114.663,00 1.390.586,18 --------------------------------------------------------------2. privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegen Sondervermögen 165.032,31 0,00 0,00 165.032,31 9.390.290,21 0,00 0,00 9.390.290,21 9.555.322,52 0,00 0,00 9.555.322,52 --------------------------------------------------------------3. sonstige Vermögensgegenstände 67.547,40 0,00 0,00 67.547,40 --------------------------------------------------------------10.898.793,10 0,00 114.663,00 11.013.456,10 =============================================================== Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 6 Blatt 41 Anlage 3 zum Anhang Forderungsspiegel _________________ auf den 31.12.2008 __________________ Restlaufzeit von einem Restlaufzeit von Restlaufzeit bis bis fünf mehr als fünf 1. zu einem Jahr Jahre € € Jahren € Gesamtbetrag Gesamtbetrag € Vorjahr € öffentliche-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 34.520,72 1.000,00 0,00 35.520,72 17.151,07 1.2 Beiträge 73.982,34 0,00 0,00 73.982,34 125.120,85 692.266,32 0,00 0,00 692.266,32 432.645,58 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 20.907,24 0,00 0,00 20.907,24 0,00 1.5 sonstige öffentlichrechtliche Forderungen 46.967,85 3.799,00 72.542,00 123.308,85 815.668,68 1.3 Steuern 868.644,47 4.799,00 72.542,00 945.985,47 1.390.586,18 -----------------------------------------------------------------------2. privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3 gegen Sondervermögen 118.989,45 0,00 0,00 118.989,45 165.032,31 7.199,06 0,00 0,00 7.199,06 0,00 817.748,75 0,00 0,00 817.748,75 9.390.290,21 943.937,26 0,00 0,00 943.937,26 9.555.322,52 -----------------------------------------------------------------------3. sonstige Vermögensgegenstände 50.146,06 0,00 0,00 50.146,06 67.547,40 -----------------------------------------------------------------------1.862.727,79 4.799,00 72.542,00 1.940.068,79 11.013.456,10 ======================================================================== Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 6 Blatt 42 Anlage 4 zum Anhang Verbindlichkeitenspiegel ________________________ auf den 01.01.2008 __________________ Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.1 vom privaten Kreditmarkt 1.1.1 von Banken und Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung 2.1 von Banken und Kreditinstituten 3. 4. 5. erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten Restlaufzeit von Restlaufzeit von einem bis fünf mehr als fünf Jahre Jahren Gesamtbetrag € € € 712.378,02 2.679.790,73 7.839.300,67 11.231.469,42 --------------------------------------------------------------- 6.444.198,84 0,00 0,00 6.444.198,84 --------------------------------------------------------------- 61.991,37 0,00 0,00 61.991,37 --------------------------------------------------------------- 266.143,82 0,00 0,00 266.143,82 --------------------------------------------------------------- 178.048,44 0,00 0,00 178.048,44 --------------------------------------------------------------7.662.760,49 2.679.790,73 7.839.300,67 18.181.851,89 =============================================================== Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 6 Blatt 43 Anlage 5 zum Anhang Verbindlichkeitenspiegel ________________________ auf den 31.12.2008 __________________ Restlaufzeit von einem Restlaufzeit von Restlaufzeit bis bis fünf mehr als fünf 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.1 vom privaten Kreditmarkt 1.1.1 von Banken und Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung 2.1 von Banken und Kreditinsituten 3. 4. erhaltene Anzahlungen 6. Jahre € € Jahren € Gesamtbetrag Gesamtbetrag € Vorjahr € 625.446,35 2.680.409,66 7.250.524,69 10.556.380,70 11.231.469,42 ------------------------------------------------------------------------ 2.496.248,45 0,00 0,00 2.496.248,45 6.444.198,84 ------------------------------------------------------------------------ 2.192.605,00 0,00 0,00 2.192.605,00 61.991,37 ------------------------------------------------------------------------ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. zu einem Jahr Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sonstige Verbindlichkeiten 145.725,70 0,00 0,00 145.725,70 266.143,82 ------------------------------------------------------------------------ 1.975,39 0,00 0,00 1.975,39 0,00 ------------------------------------------------------------------------ 672.889,20 0,00 0,00 672.889,20 178.048,44 -----------------------------------------------------------------------6.134.890,09 2.680.409,66 7.250.524,69 16.065.824,44 18.181.851,89 ======================================================================== Anlage 7 Blatt 1 Gemeinde Leopoldshöhe Zusammengefasster Lagebericht zur (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 1. Allgemeine Angaben Die Gemeinde Leopoldshöhe erfasst ab dem 01. Januar 2008 die Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Somit hat die Gemeinde Leopoldshöhe die Finanzbuchhaltung bereits ein Jahr vor dem letztmöglichen Stichtag (01. Januar 2009) gemäß § 1 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW (NKFEG NRW) auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat nach § 92 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des achten Abschnittes (§§ 53 ff.) der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese ist um einen Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW zu ergänzen. Gemäß § 95 GO NRW sowie den Vorschriften des siebten Abschnittes (§§ 37 ff.) GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe aus der Bilanz, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Anhang. Gemäß § 37 Abs. 2 GemHVO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der Lagebericht für die (erste) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 gemäß § 92 GO NRW in Verbindung mit §§ 53 ff. GemHVO NRW und der Lagebericht für den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 gemäß § 95 GO NRW in Verbindung mit §§ 37 ff. GemHVO NRW werden in zusammengefasster Form aufgestellt. Eine Differenzierung erfolgt, soweit erforderlich, in der Weise, dass jeweils der Hinweis "Eröffnungsbilanz" bzw. "Jahresabschluss" vorangestellt wird. Anlage 7 Blatt 2 Der Lagebericht ist nach § 48 GemHVO NRW so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt wird. Folgende Anforderungen gelten insbesondere: a) Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr. b) Berichtserstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch wenn diese erst nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind. c) Ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Einbeziehung und Erläuterung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse. d) Darstellung der Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen. 2. Wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen Die Gemeinde Leopoldshöhe liegt im Westen des Kreises Lippe und grenzt an die Städte Bad Salzuflen, Lage und Oerlinghausen im Kreis Lippe sowie an die Stadt Bielefeld. Das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe ist einerseits, aufgrund der räumlichen Nähe zur Stadt Bielefeld, durch Wohnbebauung und Verkehrsflächen, andererseits aufgrund seiner Tradition durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Mit Wirkung zum 1. Januar 1969 trat das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo in Kraft und gliederte den Landkreis Lemgo neu. So wurden die ehemalig selbständigen Gemeinden Asemissen, Bechterdissen, Bexterhagen, Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen und Schuckenbaum zur neuen Gemeinde Leopoldshöhe mit dann 10.200 Einwohnern zusammengeschlossen. Zum 31. Dezember 2008 ist die Bevölkerung auf 17.285 Einwohner (01. Januar 2008: 17.195 Einwohner) angestiegen, davon ca. 3,4 % mit Migrationshintergrund. Das Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe erstreckt sich über eine Fläche von 36,94 km². Anlage 7 Blatt 3 Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt grundsätzlich über eine ausreichende kommunale Infrastruktur, wesentliche Über- bzw. Unterkapazitäten liegen derzeit offenkundig nicht vor. Im Bereich der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen bestehen unter anderem vier eigene Kindertageseinrichtungen, zwei Grundschulen und die weiterführende Felix-Fechenbach-Gesamtschule einschließlich der erforderlichen Sport- und Turnhallen, sowie zwei Jugendzentren. Kulturelle und soziale Einrichtungen, insbesondere eine Bibliothek, ein Heimatmuseum, eine Festhalle, Vereinsheime sowie Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünfte, Übergangswohnheime, stehen in der Gemeinde Leopoldshöhe im ausreichenden Maß zur Verfügung. Die Verwaltung der Gebäude wurde ab dem 01. Januar 2008 auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe übertragen. Diese Einrichtung soll die wirtschaftliche, sichere ökologisch nachhaltige und zukunftsweisende Bewirtschaftung der Gebäude sicherstellen. Die Entwässerung und Abwasserbeseitigung wird in der Gemeinde Leopoldshöhe von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk Leopoldshöhe durchgeführt. Die Einrichtung wurde zum 01. Januar 1997 aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe ausgegliedert. Die Reinigungskapazitäten der bestehenden Kläranlagen in den Ortsteilen Schuckenbaum und Heipke entsprechen den Ansprüchen der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Versorgung der Bevölkerung mit Frischwasser im gesamten Gemeindegebiet erfolgt durch den zum 01. Januar 1970 gegründeten Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe. Die Frischwasserversorgung durch das Wasserwerk Leopoldshöhe erfolgt durch eigene Trinkwasser- und Brauchwasserbrunnen, Hochbehälter und das Leitungsnetz. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom erfolgt durch das Stromnetz der E.ON Westfalen Weser AG, die Versorgung mit Gas erfolgt durch das Gasnetz der Stadtwerke Bielefeld GmbH und der RWE AG. Mit den Versorgungsunternehmen bestehen für die Leitungsrechte Strom- und Gas-Konzessionsverträge. Anlage 7 Blatt 4 Neben den Gemeindestraßen verlaufen auf dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe Kreis- und Landstraßen, sowie die Bundesstraße 66. Über diese Bundesstraße ist die Gemeinde Leopoldshöhe an das Netz der deutschen Bundesautobahnen (Autobahn 2) auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld angeschlossen. Die Vermarktung von gemeindlichen Wohnbau- und Gewerbeflächen im Gemeindegebiet erfolgt durch die zum 01. Januar 1996 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Leopoldshöher Immobilen- und Liegenschaftsverwaltung. Aufgrund der landwirtschaftlichen Prägung und der Wohnbebauung wird das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde Leopoldshöhe maßgeblich von wenigen Betrieben bestimmt; über 50 % des Aufkommens wird von nur 25 Betrieben erbracht. Die Gemeinde Leopoldshöhe gilt nicht als abundant. Gemäß den Berechnungen des Landes NordrheinWestfalen bestand für das Haushaltsjahr 2008 ein Steuerbedarf (Ausgangsmesszahl) von T€ 16.140, das tatsächliche Steueraufkommen der Gemeinde Leopoldshöhe (Steuerkraftmesszahl; insbesondere bestehend aus den lokalen Steuern Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer, sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer) betrug jedoch lediglich T€ 13.125 sodass die Gemeinde direkte Schlüsselzuweisungen in Höhe von T€ 2.713 (rd. 90 % des Differenzbetrages) erhalten hat. Trotz der relativ niedrigen Arbeitslosigkeit ist die Gemeinde Leopoldshöhe konfrontiert mit steigenden Soziallasten und steigenden Kreisumlagen aufgrund höherer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. 3. Analyse der Haushaltswirtschaft sowie der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage Bei der Gemeinde Leopoldshöhe wurde die Finanzbuchhaltung zum 01. Januar 2008 auf das System der doppelten Buchführung umgestellt. Bereits vier Jahre zuvor wurde die kamerale Finanzsoftware „KIRP kommunal“ im Kernhaushalt eingeführt und zum 01. Januar 2008 auf „KIRP NKF“ umgestellt. Eine Doppelbelastung der Mitarbeiter Anlage 7 Blatt 5 durch Umstellung von Software und Finanzbuchhaltung wurde durch diese Schritte minimiert. Weiterer Vorteil ist, dass die Finanzbuchhaltung für den gesamten Kernhaushalt zentral im Fachbereich Finanzen abgewickelt wird. Die Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements soll unter anderem den vollständigen Ressourcenverbrauch darstellen. Dies erfolgt insbesondere durch - die Darstellung von Abschreibungen (abzüglich der Auflösung der Sonderposten) insbesondere auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen im Verhältnis zur kameralen Darstellung von Tilgungsleistungen - die Zuführung zu Pensions- und sonstigen Rückstellungen für zukünftige liquiditätsmäßige Belastungen. Die Abbildung des vollständigen Ressourcenverbrauchs führt gegenüber der kameralen Haushaltsstruktur zu zusätzlichen Belastungen, so dass ein ausgeglichener Haushalt schwerer zu erreichen ist. Bereits im letzten kameralen Haushalt erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe einen Fehlbetrag von T€ 2.451. Dennoch befand sich die Gemeinde Leopoldshöhe, trotz des nicht ausgeglichenen Haushalts, nicht im Haushaltssicherungskonzept. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement gilt ein Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht bzw. übersteigt. Darüber hinaus gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn ein Fehlbedarf im Ergebnisplan bzw. ein Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Gemäß der Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2008 war die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Leopoldshöhe bereits im Haushaltsjahr 2011 in voller Höhe in Anspruch genommen. Anlage 7 Blatt 6 3.1 Vermögenslage Aktivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2008 und zum 01. Januar 2008: 31.12.2008 T€ % 01.01.2008 T€ % Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 31 0,1 44 0,1 Sachanlagen 37.277 53,3 35.412 48,8 Finanzanlagen 24.212 34,6 24.163 33,3 Umlaufvermögen Vorräte Forderungen stände und sonstige 1.295 1,9 1.531 2,1 1.940 2,7 11.013 15,2 5.112 7,3 374 0,5 69 0,1 36 0,1 Vermögensgegen- Liquide Mittel Rechnungsabgrenzungsposten Gesamtvermögen 69.936 100,0 72.573 100,0 Das Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2008 ist gegenüber dem 01. Januar 2008 um T€ 2.637 gesunken. Während das Anlagevermögen einen Zuwachs von T€ 1.901 verzeichnet ist beim Umlaufvermögen ein Rückgang von T€ 4.571 eingetreten. Die Vermögenslage der Gemeinde Leopoldshöhe wird wesentlich vom Anlagevermögen dominiert, das zum 31.12.2008 88,0 % (01.01.2008: 82,2 %) des Gesamtvermögens ausmacht. Davon entfallen 53,3 % (01.01.2008: 48,8 %) auf Sachanlagen und 34,6 % (01.01.2008: 33,3 %) auf Finanzanlagen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen unterliegen, mit Ausnahme des Grund und Bodens, einem planmäßigen Werteverzehr. Daher werden die Vermögenswerte durch Abschreibungen stetig gemindert. Grundsätzlich ist festzustellen, dass insbesondere die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens nur erhalten werden können, wenn die jährlichen Investitionen mindestens die Höhe der Abschreibungen und Abgänge erreichen. Anlage 7 Blatt 7 Im Haushaltsjahr 2008 ist der Zuwachs bei den Sachanlagen auf die getätigten Investitionen, insbesondere die Ortskernsanierung in Leopoldshöhe, zurückzuführen, die die Abschreibungen und Abgänge übersteigen. Die Finanzanlagen beinhalten insbesondere die Wertansätze für die vier Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe, das Wasserwerk Leopoldshöhe, das Abwasserwerk Leopoldshöhe, die Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe, sowie eine Ausleihung an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe. Im Haushaltsjahr 2008 ergaben sich bei den Finanzanlagen keine wesentlichen Veränderungen. Im Gegensatz zu den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt keine planmäßige Minderung der Finanzanlagen durch Abschreibungen. In der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 wird ein Bestand in Höhe von T€ 11.013 bzw. 15,2 % des Gesamtvermögens an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Dieser Wert ist wesentlich auf eine Eigenkapitalentnahme aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe in Höhe von T€ 9.232 zurückzuführen, der im Haushaltsjahr 2008 durch Zahlung ausgeglichen wurde. Die Mittel aus dieser Eigenkapitalrückführung wurden von der Gemeinde Leopoldshöhe insbesondere für Investitionen und die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung eingesetzt. Der verbleibende Bestand drückt sich im gegenüber der (ersten) Eröffnungsbilanz wesentlich höheren Bestand der liquiden Mittel zum 31. Dezember 2008 aus. Anlage 7 Blatt 8 3.2 Schuldenlage Passivseite der Bilanz zum 31. Dezember 2008 und zum 01. Januar 2008: 31.12.2008 T€ % 01.01.2008 T€ % Eigenkapital (einschließlich Ausgleichsrücklage: T€ 6.213) 26.691 38,2 26.455 36,5 Sonderposten 14.780 21,1 15.465 21,3 Rückstellungen Pensionsrückstellungen 4.647 6,7 4.589 6,3 übrige Rückstellungen 6.727 9,6 6.870 9,4 15,1 11.232 15,5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 10.556 übrige Verbindlichkeiten 5.510 7,8 6.950 9,6 Rechnungsabgrenzungsposten 1.025 1,5 1.012 1,4 Gesamtkapital 69.936 100,0 72.573 100,0 Die Passivseite der Bilanz stellt die Finanzierung des Vermögens auf der Aktivseite dar. Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist für eine Kommune von besonderer Bedeutung. Auch die Laufzeiten des Kapitals sind von wesentlicher Bedeutung, da langfristiges Vermögen durch langfristiges Kapital finanziert werden und dem kurzfristigen Kapital kurzfristiges Vermögen gegenüberstehen soll. Die Sonderposten werden wirtschaftlich dem Eigenkapital zugeordnet, da diese ertragswirksam über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände, die zum Teil durch diese Sonderposten finanziert wurden, aufgelöst werden. Demnach verfügt die Gemeinde Leopoldshöhe zum 31.12.2008 über eine gute wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung von 59,3 % (01.01.2008: 57,8 %). Wesentliche Veränderungen sind im Haushaltsjahr 2008 nicht eingetreten. Anlage 7 Blatt 9 Die übrigen Rückstellungen stellen 9,6 % (01.01.2008: 9,4 %) des Gesamtkapitals dar. Es handelt sich dabei um kurz- bzw. mittelfristige Verpflichtungen der Gemeinde Leopoldshöhe gegenüber fremden Dritten, die in den kommenden Haushaltsjahren direkt zum Abfluss von liquiden Mitteln führen werden. Es ist nicht sicher, ob die erforderlichen liquiden Mittel zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme in voller Höhe zur Verfügung stehen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass, trotz des hohen Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2008, diese Verpflichtungen nur durch die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung finanziert werden können. Den langfristigen Krediten für Investitionen steht ausreichend langfristiges Anlagevermögen auf der Aktivseite gegenüber. Im Haushaltsjahr 2008 konnte auf die Aufnahme von zusätzlichen Darlehen vollständig verzichtet werden; es erfolgte eine Minderung der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe der Tilgungsleistungen (T€ 676). Die positive Entwicklung der Kredite für Investitionen soll grundsätzlich fortgeführt werden und eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden. Die übrigen Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2008 gegenüber dem 01. Januar 2008 um T€ 1.440 gesunken. Ursache für diesen Rückgang ist die Ablösung von Krediten zur Liquiditätssicherung von T€ 3.250 sowie der Abbau von negativen Kontokorrentkonten in Höhe von T€ 698. Die erforderlichen Mittel resultieren im Wesentlichen aus der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe. Der positiven Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung steht der Zuwachs der erhaltenen Anzahlungen um T€ 2.135 gegenüber. Hierbei ist zu beachten, dass es sich dabei um erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen handelt, die nach Abschluss der Investitionsmaßnahmen, insbesondere der Ortskernsanierung Leopoldshöhe, den Sonderposten zuzuordnen sind. Diese Verbindlichkeiten werden demnach zukünftig dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzuordnen sein, sobald die Mittel zweckmäßig verwendet wurden. Anlage 7 Blatt 10 3.3 Ertragslage Jahresabschluss: Im Haushaltsjahr 2008 erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe einen Jahresüberschuss von T€ 236. Gegenüber dem Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2008, in dem ein Jahresfehlbetrag von T€ 342 erwartet wurde, ist demnach eine Verbesserung von T€ 578 eingetreten. Gegenüber dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 sind folgende wesentliche Veränderungen eingetreten: Die ordentlichen Erträge von T€ 23.816 übersteigen den Planansatz von T€ 22.751 um T€ 1.065. Die Steigerung ist insbesondere auf höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen (T€ + 560), öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (T€ + 244), privatrechtliche Leistungsentgelte (T€ + 357) und sonstige ordentliche Erträge (T€ + 318) zurückzuführen. Dieser Entwicklung stehen Mindererträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (T€ - 232) und der Bestandsveränderung (T€ - 233) gegenüber. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind die gegenüber dem Planansatz verminderten Erträge insbesondere auf die Gewerbesteuer zurückzuführen. Hier sind niedrigere Erträge von T€ 261 eingetreten. Unter Beachtung der Tatsache, dass die Gewerbesteuererträge positiv durch die Rückstellung für Gewerbesteuererstattungen in Höhe von T€ 374 beeinträchtigt wurde, die bei der Planung nicht berücksichtigt wurde, fällt die tatsächliche Abweichung gegenüber dem Planansatz mit T€ 635 noch deutlicher aus. Darüber hinaus sind auch bei der Grundsteuer A und B negative Abweichungen zu verzeichnen. Diese negative Entwicklung wird nur teilweise durch höhere Anteile an der Einkommensteuer von T€ 84 kompensiert. Anlage 7 Blatt 11 Die positive Abweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist auf höhere Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke, unter anderem Zuwendungen für die offenen Ganztagsschulen, und höhere Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen vom Kreis zurückzuführen. Die wesentliche Abweichung ist jedoch auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen zurückzuführen. Diese übersteigen den Planansatz um T€ 358. Ursache für diese Abweichungen sind Unsicherheiten bei der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist die Abweichung insbesondere auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge (T€ 300) und Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 39) zurückzuführen. Auch hier sind Planungsunsicherheiten im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ursächlich. Diesen positiven Abweichungen stehen niedrigere Erträge von T€ 114 bei den Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten gegenüber. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich höheren Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind auf Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens zurückzuführen. Es handelt sich dabei um Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Asemissen. Derartige Erträge sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans nur bedingt kalkulierbar. Die sonstigen ordentlichen Erträge weichen gegenüber dem Planansatz positiv um T€ 318 ab. Diese Abweichung ist bedingt durch Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 209 infolge eines Todesfalls. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlagevermögens führen ebenfalls zu einer positiven Abweichung von T€ 122. Bei den Konzessionsabgaben liegen die tatsächlichen Erträge jedoch um T€ 85 unter den Erwartungen im Ergebnisplan. Anlage 7 Blatt 12 Die Bestandsveränderung stellt einen Gegenposten zu den Erträgen aus dem Verkauf der Grundstücke des Umlaufvermögens dar. Ebenso wie der Verkauf von Grundstücken ist die daraus folgende Bestandsveränderung nicht planbar. Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen mit T€ 23.790 den Planansatz von T€ 23.404 um T€ 386. Diese Steigerung ist insbesondere auf Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen (T€ - 1.188) und bilanzielle Abschreibungen (T€ - 790) zurückzuführen. Positiv entwickelten sich die Transferaufwendungen (T€ + 120) und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (T€ + 1.464). Wesentliche Ursache für die Abweichungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist die geänderte Darstellung von Mietaufwendungen für die Gebäude vom Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe. In der Planung wurden bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen T€ 1.675 berücksichtigt, tatsächlich wurden T€ 1.085 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erfasst. Ursächlich für die immense Abweichung von T€ 590 war die ursprüngliche Idee, statt der Ausleihung an das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe von T€ 11.000 die Kredite für Investitionen auf die Einrichtung zu übertragen und dem Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe dann die notwendigen Tilgungsanteile dieser Kredite aufwandswirksam durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu erstatten. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Ergebnisplan eingetreten. Die höheren Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen von T€ 790 sind auf Unsicherheiten bei der Kalkulation im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zurückzuführen. Die höheren Aufwendungen werden durch höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen (T€ + 358) und Beiträge (T€ + 300) zum Großteil kompensiert. Bei den Transfererträgen ist die positive Abweichung insbesondere auf niedrigere Kreisumlagen (T€ - 43) und niedrigere Aufwendungen zur Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (T€ - 36) zurückzuführen. Anlage 7 Blatt 13 Das positive Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, ordentliche Erträge abzüglich ordentliche Aufwendungen, von T€ 27 übersteigt den negativen Planansatz von T€ 653 um T€ 680. Die Finanzerträge von T€ 947 übersteigen den Planansatz von T€ 382 um T€ 565. Ursächlich für diese deutliche Abweichung ist eine, gegenüber dem Planansatz geänderte Gestaltung der (ersten) Eröffnungsbilanz des Kommunalen Gebäudemanagements zum 01. Januar 2008. Die ursprünglich geplante Übertragung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auf das Kommunale Gebäudemanagement wurde zugunsten einer bis auf weiteres tilgungsfreien Ausleihung der Gemeinde Leopoldshöhe an das Kommunale Gebäudemanagement aufgegeben. Dies hat zur Folge, dass die Ausleihung angemessen verzinst wird und dies zu höheren Erträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe führt. Infolge der unterlassenen Übertragung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auf das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe verbleiben diese im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die nun erforderlichen Zinsaufwendungen führen korrespondierend zur Abweichung bei den Finanzerträgen ebenfalls zu einer, diesmal negativen, Abweichung gegenüber dem ursprünglichen Planansatz. 3.4 Finanzlage Jahresabschluss: Die Finanzrechnung weist im Haushaltsjahr 2008 eine positive Veränderung des Finanzmittelfonds von T€ 8.686 aus, unter Berücksichtigung eines Anfangsbestands des Finanzmittelfonds zum 01. Januar 2008 von T€ - 6.070 und einem Endbestand des Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2008 von T€ 2.616. Die Finanzrechnung wird wesentlich durch die Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe in Höhe von T€ 9.232 positiv beeinflusst. Ohne diesen Sachverhalt wäre eine Minderung des Finanzmittelfonds von T€ 546 eingetreten. Anlage 7 Blatt 14 Im Haushaltsjahr 2008 wird ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von T€ 1.122 ausgewiesen. Daraus folgt, dass die Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit in voller Höhe aus Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit abgedeckt werden können. Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung zur Finanzierung der laufenden Auszahlungen war im Haushaltsjahr 2008 insoweit nicht erforderlich. Der Saldo aus Investitionstätigkeit weist, bedingt durch die Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe von T€ 9.232, einen positiven Saldo von T€ 8.206. Unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrückführung verbleibt ein negativer Saldo von T€ 1.026. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit reichten somit im Haushaltsjahr 2008 nur unter Einbeziehung der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe aus, um die Auszahlungen der Investitionstätigkeit abzudecken. Im Haushaltsjahr 2008 war die Aufnahme von Krediten für Investitionen aufgrund der vorhandenen Mittel aus der Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe nicht erforderlich. Die bestehenden Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden planmäßig getilgt. 3.5 Gesamtdeckungsprinzip Jahresabschluss: Der Haushalt der Gemeinde Leopoldshöhe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Mit Ausnahme der Produktbereiche Ver- und Entsorgung (T€ + 20) und Allgemeine Finanzwirtschaft (T€ + 8.938) erwirtschaften sämtliche Produktbereiche negative Jahresergebnisse in den Teilergebnisrechnungen, insbesondere Innere Verwaltung (T€ - 3.110), Schulträgeraufgaben (T€ - 1.879), Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV (T€ - 1.189) und Kinder- Jugend- und Familienhilfe (T€ - 733). Da es sich bei den defizitären Produktbereichen um Aufgaben der Daseinsvorsorge handelt und die Gemeinde, zum Teil gesetzlich zur Erbringung dieser Leistungen verpflichtet ist, kann sich die Anlage 7 Blatt 15 Gemeinde Leopoldshöhe einem Großteil dieser Aufgaben nicht entziehen. Die hohen Defizite in den Produktbereichen sind jedoch weder ungewöhnlich noch für die Gemeinde Leopoldshöhe als bestandsgefährdend anzusehen, da im Neuen Kommunalen Finanzmanagement das Gesamtdeckungsprinzip gilt. Aufgrund des positiven Ergebnisses des Produktbereiches Allgemeine Finanzwirtschaft, dem insbesondere die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zugeordnet werden erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe im Haushaltsjahr 2008 ein positives Jahresergebnis in Höhe von T€ 236. 4. Wichtige Ergebnisse Die Umstellung der Finanzbuchhaltung von der kameralen Haushaltsführung auf das System der doppelten Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement einschließlich der Aufstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 und des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 stellt ein wichtiges Ergebnis des Haushaltsjahres 2008 dar, da ab diesem Zeitpunkt der Ressourcenverbrauch der Gemeinde Leopoldshöhe vollständig dargestellt wird. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung Die erfolgte Eigenkapitalrückführung aus dem Abwasserwerk Leopoldshöhe stellt einen Vorgang von besonderer Bedeutung dar, da dies wesentlichen Einfluss auf den Handlungsspielraum der Gemeinde Leopoldshöhe nahm. Aufgrund der Eigenkapitalrückführung konnten Investitionen, insbesondere die Ortskernsanierung Leopoldshöhe, ohne die Neuaufnahme von Krediten für Investitionen durchgeführt werden, bestehende Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung wurden abgelöst und der Finanzmittelfonds wurde aufgebaut. Anlage 7 Blatt 16 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2008 eingetreten sind Jahresabschluss: Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2008 eingetreten sind, über die gesondert zu berichten wäre, haben sich nicht ergeben. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Leopoldshöhe Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt zum 31. Dezember 2008 über eine sehr gute Ausstattung mit wirtschaftlichem Eigenkapital bestehend aus Eigenkapital und Sonderposten von 59,9 % der Bilanzsumme. Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 wurden in der Haushaltsplanung des Haushaltsjahres 2008 Jahresfehlbeträge von T€ 1.468 (Haushaltsjahr 2009), T€ 4.123 (Haushaltsjahr 2010) und T€ 1.978 (Haushaltsjahr 2011) prognostiziert. Unter Berücksichtigung dieser Prognoserechnungen ist die Ausgleichsrücklage bis zum 31. Dezember 2011 vollständig in Anspruch genommen worden; der Haushalt des Haushaltsjahres 2011 gilt demnach gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW als nicht ausgeglichen, da die Erträge nicht die Aufwendungen erreichen bzw. diese übersteigen. Demnach droht der Gemeinde Leopoldshöhe bereits mittelfristig ein Verlust der Handlungsmöglichkeiten. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken ist es zwingend erforderlich bestehende Einspar- und Ertragspotentiale kurzfristig zu erkennen und auszuschöpfen. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf das lokale Aufkommen der Gewerbesteuer sowie die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer können nicht abschließend gewertet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich sowohl die lokalen Steuererträge aufgrund schlechterer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der ortsansässigen Unternehmen als auch die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer infolge höherer Arbeitslosigkeit und sinkendem Investitions- und Konsumverhalten vermindern werden. Dies führt zu einer weiteren Verschärfung der angespannten Haus- Anlage 7 Blatt 17 haltssituation in der Gemeinde Leopoldshöhe. Zwar erfährt die Gemeinde Leopoldshöhe durch den kommunalen Finanz- und Lastenausgleich eine Abmilderung dieser sinkenden Erträge, doch werden die Erträge nicht in voller Höhe erstattet und die Abmilderung erfolgt, bedingt durch die entsprechende Berechnungsmethodik des Landes NordrheinWestfalen, erst mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren. Die Abhängigkeit bei der Gewerbesteuer von wenigen Betrieben soll durch die Ansiedlung weiterer Unternehmen in den Gewerbegebieten, insbesondere im Gewerbegebiet Asemissen an der Bundesstraße 66, reduziert werden. In diesem Gewerbegebiet stehen zum 31. Dezember 2008 noch Gewerbegrundstücke mit einer Fläche von ca. 63.000 qm zur Verfügung. Neben höheren Gewerbesteuererträgen und einer stärkeren Kontinuität beim Gewerbesteueraufkommen soll die Ansiedlung weiterer Unternehmen auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und daraus folgend höhere Bevölkerungszahlen mit sich bringen. Der demographische Wandel der Gesellschaft ist auch in der Gemeinde Leopoldshöhe erkennbar, eine Stagnation bzw. ein leichter Rückgang der Bevölkerung in einzelnen Ortsteilen ist bereits eingetreten. Erforderliche Umstrukturierungen an sich verändernde Gesellschaftsformen sind frühzeitig zu erkennen und einzuleiten. In besonderem Maße ist hier die Politik gefordert der Gemeinde Leopoldshöhe durch Vorgabe strategischer Ziele ein Bild zu geben, das für die derzeitige aber auch potentielle Bevölkerung sowie Unternehmen und Gewerbetreibende der verschiedenen Branchen attraktiv ist. Die Gemeinde Leopoldshöhe muss sich als Wohn- und Arbeitsstandort positionieren und die sehr gute Verkehrsanbindung, wie auch die direkte Nähe zur Stadt Bielefeld, der größten Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe, zu ihren Gunsten ausnutzen. Aus finanzieller Sicht würde sich ein Bevölkerungsrückgang zwar langsam, aber doch spürbar auswirken. An verschiedenen Stellen im System des kommunalen Finanz- und Lastenausgleichs und der Beteiligung der Kommunen am Steueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalen wird bei den Verteilungskriterien direkt oder indirekt auf die Bevölkerung und Schülerzahlen zurückgegriffen. Während die Erträge durch einen Bevölkerungsrückgang vermindert werden gilt es zusätzliche Mittel aufzuwenden um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Anlage 7 Blatt 18 Hier gilt es auch rechtliche Vorgaben des Gesetzgebers, zum Beispiel den Rechtsanspruch auf eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren, zügig umzusetzen, mögliche Förderungen und Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen und die Außendarstellung der Gemeinde Leopoldshöhe als zukunftsorientiert und familienfreundlich zu verbessern. Ein wesentliches Risiko für die Gemeinde Leopoldshöhe stellt die Entwicklung von Soziallasten, der Kreisumlage und sonstigen Aufwendungen dar, die die Gemeinde nicht selbst aktiv beeinflussen kann. Auch vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise werden steigenden Sozialabgaben und sonstigen Aufwendungen erwartet. Dies schränkt die Möglichkeiten der Gemeinde Leopoldshöhe in anderen Aufgabenbereichen, insbesondere bei den freiwilligen Leistungsangeboten, stark ein. Zum 31. Dezember 2008 verfügt die Gemeinde über einen Finanzmittelfonds von T€ 2.616. In den folgenden Haushaltsjahren führen die Inanspruchnahme von kurz- und mittelfristigen Rückstellungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen zu einem wesentlichen Liquiditätsbedarf. Es ist nicht abzusehen, dass sämtliche Verpflichtungen mit den bestehenden Geldmitteln erfüllt werden können, sodass die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung erforderlich wird. Auch diese absehbare Entwicklung schränkt, aufgrund der daraus folgend gebundenen Mittel für Zinsleistungen, die Handlungsspielräume bei freiwilligen Leistungen der Gemeinde Leopoldshöhe ein. Anlage 7 Blatt 19 Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Umgestaltung des kommunalen Finanzund Lastenausgleichs. Entsprechende Gutachten wurden vom Land NordrheinWestfalen beim ifo-Institut in Auftrag gegeben. Die möglichen Auswirkungen nach Art und Umfang, die auf die Gemeinde Leopoldshöhe zukommen, sowohl positiv als auch negativ, sind derzeit nicht abschätzbar. 8. Anlagenteil Anlage Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO NRW Leopoldshöhe, 06. August 2010 Aufgestellt: Bestätigt: Hans-Jürgen Lange Kämmerer, allgemeiner Vertreter Gerhard Schemmel Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 7 Blatt 20 Anlage zum Lagebericht Übersicht gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW Name Vorname ausgeübter Beruf Schemmel Gerhard Bürgermeister Lange Hans-Jürgen Kämmerer Asemissen Marie-Luise Hausfrau Baltschun Klaus-Werner Pensionär Bode Heidrun Meinungsforscherin Brinkmann Andreas selbst. Hochbautechniker Bruck, Dr. Andreas Anthropologe Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz Gesellschafterversammlung der AbfallbeseitigungsGmbH Lippe, Lemgo; Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe; Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (GAL) Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 7 Blatt 21 Anlage zum Lagebericht Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz Name Vorname ausgeübter Beruf Brune-Wenzel Daniela med.-techn. Assistentin Bucerius Heike Maschinenbaukonstrukteurin Büker Jörg Sachbereichsleiter Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe, Lemgo Burkamp Manfred Universitätsmitarbeiter Gesellschafterversammlung der AbfallbeseitigungsGmbH Lippe, Lemgo Domke Ulrich Diplomverwaltungswirt Dove Günter IC-Consultant Ehlebracht Brigitte Geschäftsführerin Eikermann Margarete Pädagogische Mitarbeiterin Fiedler Klaus Kfm. Angestellter Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 7 Blatt 22 Anlage zum Lagebericht Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz Name Vorname ausgeübter Beruf Gräfe Hans Dipl.-Ing. Agrar Grünert Ralf Verlagskaufmann Habicht Siegfried Rentner Verbandsversammlung Fröbelschule Hachmeister Jürgen Telekom-Fachwirt Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH Kühnel Christian Dipl.-Handelslehrer Verbandsversammlung Fröbelschule Lehne Barbara Zahnmed. Verwaltungshelferin Verbandsversammlung Fröbelschule Meier-Krumsiek Herbert Landwirt Aufsichtsrat der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe, Lemgo; Verwaltungsrat des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Gemeinde Leopoldshöhe Anlage 7 Blatt 23 Anlage zum Lagebericht Name Vorname ausgeübter Beruf Nagel FriedrichWilhelm Schulamtsdirektor i.R. Ostmann Heidi Dipl.-Verwaltungswirtin PuchertBlöbaum Dirk Rechtsanwalt Rehm Günter Elektromeister Risy Cornelia Hausfrau Rössler Gisela Rentnerin Schmidt Frank Beamter Schulz Konrad Stadtamtsrat i.R. Steiner Manfred Rentner Strohmeyer Wolfgang Architekt Thimm Hartmut Oberstudienrat tom Suden Horst Oberstudienrat Werner Dirk Bankkaufmann Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Leo-Sport Marketing Verbandsversammlung Fröbelschule Anlage 8 Blatt 1 Bestätigungsvermerk ___________________ "Wir haben die gemäß § 53 GemHVO NRW aufgestellte (erste) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leopoldshöhe zum 01. Januar 2008 nebst zusammengefasstem Anhang und zusammengefasstem Lagebericht sowie den gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW aufgestellten Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 der Gemeinde Leopoldshöhe jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände geprüft. Die Buchführung, die Inventuren und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, über den Jahresabschluss sowie über den zusammengefassten Lagebericht, jeweils unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist Anlage 8 Blatt 2 die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und des durch den Jahresabschluss jeweils unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage sowie im Falle des Jahresabschlusses ergänzend auch der Ertrags- und Finanzlage, wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, (erste) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang, Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang sowie des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die (erste) Eröffnungsbi- Anlage 8 Blatt 3 lanz nebst zusammengefasstem Anhang und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der zusammengefasste Lagebericht steht im Einklang mit der (ersten) Eröffnungsbilanz nebst zusammengefasstem Anhang und dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Bünde, 16. August 2010 t b b o Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Doktorczyk Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Prasuhn Wirtschaftsprüfer