Daten
Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
18.12.15, 09:44
Aktualisiert
18.12.15, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 01.12.2015
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Verkehrsberuhigende Maßnahmen B 264 - Ortsdurchfahrt Golzheim - Antrag der
CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich vom 17.04.2015 sowie Beschluss des
Rates vom 13.05.2015
Der o.g. Antrag war Gegenstand eines Gesprächs am 17.11.2015 mit Vertretern des
Straßenverkehrsamtes Düren. Im Hinblick auf den o.g. Antrag wird der wesentliche Gesprächsinhalt nachfolgend kurz dargestellt:
„Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone auf klassifizierten Straßen, also auch der B 264, nicht möglich. Die Verkehrsminister der Länder haben
sich auf ihrer Konferenz im Oktober d.J. in Worms darauf verständigt, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken, z.B. vor Schulen und Kindergärten, abzusenken.
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat dies aufgegriffen und eine entsprechende Änderung
der Straßenverkehrsordnung angekündigt.
Die angekündigte Gesetzesänderung könnte auch Möglichkeiten für eine andere, rechtskonforme Temporegelung für die Ortsdurchfahrt Golzheim eröffnen. Es bestand Einvernehmen darüber, den o.g. Antrag bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung ruhen zu
lassen.“
Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung:
Das Straßenverkehrsamt hatte in der Zeit vom 22.07. bis 27.07.2015 in der Ortseinfahrt
Golzheim, Fahrtrichtung Düren, verdeckt die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen.
Diese Messungen ergaben eine „V (85)“ von 49 km/h. Die V (85) stellt den Wert dar, der
von 85% aller Verkehrsteilnehmer eingehalten wurde. Bei der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h würden lediglich ca. zwei Prozent der Verkehrsteilnehmer bei
einer Geschwindigkeitskontrolle wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit mit einem Verwarnungsgeld belegt.
(Gelhausen)
(Weingartz)