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Antrag SPD (Umsetzung alternativer Wohnformen im Alter hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
11.06.13, 12:01
Aktualisiert
11.06.13, 12:01
Antrag SPD (Umsetzung alternativer Wohnformen im Alter
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Umsetzung alternativer Wohnformen im Alter
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SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 11/2013 06.06.2013 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.06.2013 Umsetzung alternativer Wohnformen im Alter hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt die Aufnahme des Punktes Umsetzung alternativer Wohnformen im Alter1 in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. In diesem Kontext bitten wir Sie, den Geschäftsführer der Euskirchener Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (Eugebau) – Herrn Oliver Knuth – zu dieser Sitzung einzuladen, um über die baulichen Notwendigkeiten und damit verbundenen Möglichkeiten im Kontext der demographischen Entwicklung im Kreis Euskichen zu informieren. Desweiteren wird gebeten zu prüfen, welche Rahmenbedingungen für eine Umsetzung alternativer Wohnformen im Alter im Kreis Euskirchen gesetzt werden müssen. Über die Erfordernisse zur Schaffung dieser Rahmenbedingungen berichtet die Kreisverwaltung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Begründung: Das Angebot an Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Kreis Euskirchen wird derzeit von Formen der klassischen Heimunterbringung dominiert. Für viele rüstige Senioren, die sich noch weitgehend selbstständig versorgen können, aber auch für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ist dieses Modell indes nur wenig attraktiv. 1 Unter alternativen Wohnformen werden insbesondere Wohngemeinschaften (WGs) für Demenz-Erkrankte, für weitgehend selbstständige Senioren sowie Pflege- und generationenübergreifende WGs verstanden. -2In Abgrenzung zur klassischen Heimunterbringung definiert sich das WG-Konzept als „gemeinsames Wohnen“. Sämtliche Bewohner verfügen über ein eigenes Zimmer (wenn möglich mit Bad). Darüber hinaus gibt es pro Wohnung/Etage gemeinschaftlich genutzte Räume, wie Küche und Wohn/Gemeinschaftsraum, in denen der Alltag gemeinsam gestaltet werden kann. Die Bewohner sind in diesem Haus lediglich Mieter. Entsprechend werden separate Miet- und Pflegeverträge abgeschlossen. Für die beiden erstgenannten WGs wird ein mobiler Pflegedienst als Kooperationspartner mit einbezogen. So ergibt sich zum Beispiel die Konstellation, dass in der DemenzGruppe fünf Senioren jeweils Anspruch auf fünf Pflegestunden pro Tag haben, daraus folgt, dass eine durchgehende Pflegebetreuung für alle über den Tag sicher gestellt ist (5*5=25 Std. pro Tag). Gleiches gilt für die Pflege-WG, in der zumindest über den Tag hinweg eine Betreuung durch den Pflegedienst gegeben ist. Einen weiteren Vorteil von Senioren-WGs sieht die SPD-Fraktion in der Tatsache, dass die Senioren in dieser Wohnform nicht alleine leben und sich in diesem Sinne auch gegenseitig unterstützen können. Hinzu kommt, dass das Leben von WG-Bewohnern wesentlich selbstbestimmter als im Heim ist. Zudem könnte bei einer Kombination verschiedener WG-Formen in einem Haus die Möglichkeit eingerichtet werden, je nach Veränderung des Gesundheitszustandes innerhalb des Hauses die WGEtage zu wechseln. Das Haus, die Etagen, Wohnungen und Zimmer müssen selbstverständlich den gängigen Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen. Mit der Eugebau verfügen der Kreis Euskirchen und die beteiligten Kommunen über ein wichtiges Instrument der Wohnungs(bau)politik. So können die Eugebau-Anteilseigner direkten Einfluss auf Wohnungsversorgung und -qualität sowie Mietenpolitik nehmen. Die drei letzgenannten Punkte sind nach Ansicht der SPD-Fraktion für eine zukunftsfähige Versorgung mit kombinierten Wohn-, Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten im Kreis Euskirchen von höchster Bedeutung: Erstens ist mit Blick auf die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft (Stichwort "demografischer Wandel") eine ausreichende Versorgung mit entsprechenden Wohn- und kombinierten Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten erforderlich. Zweitens sollten dabei nicht nur die Wohnungen gewisse Qualitätsstandards ("Barrierefreiheit") erfüllen, sondern das Wohnen und damit auch das Leben selbst qualitativ hochwertig im Sinne von lebenswert ("Altern in Würde") sein. Die Vorzüge die sich aus den WG-Formen ergeben wurden oben bereits erläutert. Drittens ist nicht zuletzt die Bezahlbarkeit einer entsprechenden Unterbringung, insbesondere mit Blick auf den hohen Eigenanteil den Pflegebedürftige oder deren Angehörige bei einer Unterbringung im Pflegeheim tragen müssen, von Bedeutung: so müssen Bürger in Nordrhein-Westfalen mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von rund 2.450 Euro rechnen, selbst wenn die Pflegekasse eine Einordnung in Pflegestufe III vornimmt (Berechnungen von Finanzexperten der Bonnfinanz AG und laut Angaben des Verbands der Ersatzkassen). Entsprechend gilt es im Bereich Finanzierung und Kosten neue Wege, wie oben beispielhaft dargestellt, zu gehen bzw. Ideen zu diskutieren. Mit freundlichen Grüßen Gez. Uwe Schmitz Fraktionsvorsitzender F.d.R gez. Florian Schrott Fraktionsgeschäftsführer