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Beschlussvorlage GB (Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
11.06.13, 17:23
Aktualisiert
11.06.13, 17:23
Beschlussvorlage GB (Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2013) Beschlussvorlage GB (Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2013)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 49/2013 11.06.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.06.2013 Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2013 Sachbearbeiter: Herr Hermes Tel.: 15-617 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel stehen nach Rechtskraft des Haushalts 2013 zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügten geänderten Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege am dem 01.08.2013. -2Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.02.2013 die Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2013 (V 8/2013) beschlossen. Hintergrund waren notwendige Änderungen, die im Zusammenhang mit dem uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr stehen. Insbesondere wurde geregelt, dass der Rechtsanspruch lediglich eine Betreuung von 25 Wochenstunden beinhaltet, die ohne jegliche Begründung/Prüfung beantragt werden kann. Gleichzeitig wurde die Staffelung der wöchentlichen Betreuungszeiten an die Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen angepasst. Verschiedene, anwaltliche Anträge zeigen zwischenzeitlich, dass die Richtlinien bezüglich der Leistungen an die Tagespflegepersonen einer Klarstellung bedürfen. Nach Auffassung der Antragsteller ergibt sich aus den Richtlinien, dass bei einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 25 Wochenstunden ein höherer Leistungsanspruch der Tagespflegeperson hergeleitet werden kann (598 € statt 399 €). Da dies nicht beabsichtigt war und um gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, hält die Verwaltung es für notwendig, die Richtlinien hinsichtlich der Leistungen an die Tagespflegepersonen eindeutig zu formulieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Richtlinien wie in der als Anlage beigefügten Synopse zu ändern. Die Änderungen in Ziffer 1.2 und Ziffer 3.1.1 sowie der Anlage 1 sind zur Verdeutlichung unterstrichen. Finanzielle Auswirkungen: Die Klarstellung der Richtlinien soll die Einhaltung des Haushaltsansatzes sicherstellen. gez. I. V. Poth _____________________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)