Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
31.05.13, 12:02
Aktualisiert
13.06.13, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 11/2013
15.05.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.06.2013
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.06.2013
Einführung GästeTicket im Kreis Euskirchen
Hintergrund:
Im Rahmen des Projektes "KlimaTour Eifel" des Naturparks Hohes Venn - Eifel wurde die Einführung
eines GästeTickets im Kreis Euskirchen angeregt. Der Ansatz von Seiten des Naturparks sieht vor,
dass Mehrtagestouristen mit mindestens einer Übernachtung die Fahrtberechtigung im ÖPNV über
ein GästeTicket erhalten sollen. Auf dieser Basis fand ein Abstimmungsgespräch mit den Verbünden
VRS und AVV, der Städteregion, den Kreisen Düren und Euskirchen, der Nordeifel Tourismus GmbH
sowie dem Nationalpark Forstamt und dem Naturpark am 24.04.2013 statt. Das Gespräch ergab ein
großes Interesse, dieses Ticket möglichst in allen drei Gebietskörperschaften einzuführen. Seither
arbeiten der Kreis Euskirchen und die Nordeifel Tourismus GmbH an einem Umsetzungskonzept für
die touristischen Betriebe im Kreis Euskirchen.
Aus Sicht des VRS ist es möglich, dieses GästeTicket einzuführen, wenn pro Übernachtung in den
teilnehmenden Betrieben ein Obolus für dieses Ticket gezahlt werden. Die Gäste der teilnehmenden
Betriebe könnten dann bereits bei der Anreise das Ticket im Bereich des VRS nutzen sowie vor Ort
den ÖPNV während des Aufenthaltes im gesamten VRS-Gebiet (z.B. für Fahrten nach Köln und
Bonn). Allerdings muss weiterhin der Zuschlag im TaxiBus sowie ein FahrradTicket für die Mitnahme
eines Fahrrades gezahlt werden. Ebenfalls nicht im GästeTicket enthalten sind Fahrten im AnrufSammeltaxi. Hier haben die Gäste weiterhin den normalen AST-Preis von derzeit 3,70 Euro pro Fahrt
(Kinder 2,70 Euro pro Fahrt) zu zahlen.
Die Beteiligten waren sich einig, dass das GästeTicket nicht nur auf das Verbundgebiet des VRS beschränkt, sondern ein Ticket für beide Verbünde (AVV und VRS) angeboten werden soll, um z. B.
auch Fahrten im Nationalpark Eifel verbundraumüberschreitend durchführen zu können. Der AVV hat
im Anschluss an die Sitzung ebenfalls den Anteil kalkuliert, der aus Sicht des Verbundes für den Bereich des AVV für das Ticket gezahlt werden müsste. In der Summe wird pro Übernachtungsgast bei
den teilnehmenden Betrieben ein Betrag von ca. 1 Euro für das GästeTicket für beide Verbünde fällig.
Mit dem Ticket können die Gäste dann in beiden Verbünden den ÖPNV nutzen. Die Gäste des Kreises Euskirchen können verbundraumüberschreitend auch im Nationalpark oder in Richtung Düren
oder Aachen unterwegs sein.
Touristische Einschätzung:
Im Jahr 2012 konnten gemäß der amtlichen Beherbergungsstatistik des Landesbetriebs Information &
Technik NRW (IT.NRW) insgesamt 804.307 Übernachtungen in Betrieben > 10 Betten im Kreis Euskirchen verzeichnet werden. Diese Übernachtungen wurden von 263.173 Gästen bewirkt, so dass
sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 3,1 Tagen pro Gast ergibt. Die jährliche Übernachtungszahl im Kreisgebiet muss jedoch noch um weitere 100.000 Übernachtungen in den für ländliche
-2Regionen charakteristischen Betrieben wie Ferienwohnungen und kleine Pensionen ergänzt werden,
die in der amtlichen Statistik von IT.NRW nicht erfasst werden. Somit verzeichnet der Kreis Euskirchen pro Jahr über 900.000 Übernachtungen. Untersuchungen des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (DWIF) zufolge tragen alle Übernachtungsgäste zu einem
Brutto-Umsatz in Höhe von 68,2 Mio. € pro Jahr im Kreis Euskirchen bei.
Ein GästeTicket in der NRW-Eifel, das mittels minimaler Erhöhung des Übernachtungspreises von 1
Euro pro Gast pro Übernachtung durch die Urlaubsgäste finanziert würde, hat für die Region aus touristischer Sicht vielfältige Vorteile und ist im heutigen Wettbewerb der touristischen Destinationen im
Deutschlandtourismus als Marketinginstrument unverzichtbar.
Untersuchungen von Tourismus.NRW zeigen, dass die drei Zielgruppen der Region - erwachsene
Paare, aktive Best Ager und Familien mit Kindern - während ihres Aufenthalts neben Aktivitäten wie
Wandern und Radfahren, vor allem die zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen in
der Region besuchen. In diesem Zusammenhang ist denkbar, das Gästeticket um reduzierte Eintrittspreise, wie bereits derzeit schon mit der Familienkarte für Gäste praktiziert, zu ergänzen.
Weitere Schritte:
Im TaxiBusverkehr könnte durch das GästeTicket eine größere Nachfrage entstehen. Die hiermit ggf.
einhergehenden Mehrkosten für die Durchführung der TaxiBusverkehre sind bisher nicht in der Kostenkalkulation für das Ticket enthalten. Eine Einschätzung der Nachfrageentwicklung wird im voraus
kaum möglich sein. Hilfsweise soll eine Auswertung der Lage der teilnehmenden Übernachtungsbetriebe im Hinblick auf die TaxiBuslinien erfolgen. Sofern überwiegend nur die Übernachtungsbetriebe
teilnehmen, die an den Hauptachsen des Regional- und Schienenpersonennahverkehrs liegen, dürften die Auswirkungen für den TaxiBus gering ausfallen. Im Rahmen eines Pilotbetriebes im ersten
Jahr sollen die Auswirkungen abgeschätzt werden.
In anderen touristischen Regionen sind die nachfrageorientierten Bedienungsformen von der Nutzung
im Rahmen eines GästeTickets ausgeschlossen. Dies soll im Kreis Euskirchen nicht verfolgt werden,
da ohne die Nutzung des TaxiBusses für die Touristen kein adäquates Angebot besteht.
Bei Einführung des GästeTickets wird, vorbehaltlich eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, die Nordeifel Tourismus GmbH als Vertragspartner mit den Verbünden vorgesehen. Die Nordeifel Tourismus GmbH könnte auch die Abrechnung mit den Übernachtungsbetrieben vornehmen. Die
Verwaltung steht darüber hinaus mit der RVK im Gespräch, ob diese als beteiligtes Verkehrsunternehmen ebenfalls Vertragspartner wird. Die nächsten Schritte sind:
Kreisweite Interessensabfrage durch die Nordeifel Tourismus GmbH bei allen Übernachtungsbetrieben im Frühsommer 2013: Voraussetzung: Beteiligung am eifelweiten OnlineReservierungs- und Informationssystem Deskline 3.0
Bei Vorliegen der interessierten Betrieben Abschätzung der möglichen Auswirkungen auf die
TaxiBus-Nutzung
Informationsveranstaltung der Nordeifel Tourismus GmbH und der Abteilung ÖPNV der Kreisverwaltung Euskirchen für interessierte Übernachtungsbetriebe
Beschluss der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH zur Abwicklung
des Gästetickets
Vorbereitung der vertraglichen Regelungen zum einen zwischen dem VRS und der Nordeifel
Tourismus GmbH und zum anderen zwischen den teilnehmenden Übernachtungsbetrieben
und der Nordeifel Tourismus GmbH. Ziel ist es, dass abgesehen von den Kosten für das Marketing und der technischen Lösung für die Abwicklung, keine weiteren Kosten für die Nordeifel
Tourismus GmbH entstehen.
Entwicklung eines elektronischen Tickets, idealerweise in Anbindung an das eifelweite OnlineReservierungs- und Informationssystem Deskline 3.0 oder einer alternativen technischen Lösung
Marketingmaßnahmen zur Bewerbung des Gästetickets (Finanzierung über Fördermittel der
Nordeifel Tourismus GmbH im Rahmen des Projektes KlimaTour Eifel)
-3
Einführung des Tickets zur Saison 2014 zunächst als Pobebetrieb für ein Jahr
Evaluation
Von Seiten der Verbünde sind keine weiteren Beschlüsse vor einer Einführung des GästeTickets erforderlich, da der AVV das GästeTicket konkret im Unternehmensbeirat abgestimmt hat. Beim VRS
besteht ein Grundsatzbeschluss zu Tarif-Kooperationen, so dass für das GästeTicket kein erneuter
Beschluss erforderlich ist. Allerdings ist noch die organisatorische und betriebliche Umsetzung zwischen den Beteiligten zu regeln.
Nach Vorliegen der Anzahl der interessierten Übernachtungsbetriebe wird die Verwaltung die Einführung des GästeTickets voraussichtlich in die Herbstsitzungen der politischen Gremien zur Beschlussfassung einbringen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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