Daten
Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
15.02.16, 18:47
Aktualisiert
15.02.16, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 15.02.2016
Abteilung: 2
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016
Seit dem 01.01.2016 befindet sich die Gemeinde Merzenich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Mit Dienstanweisung vom 29.12.2015 wurden seitens der Kämmerei die entsprechenden,
verwaltungsinternen Handlungsmaßgaben festgelegt.
Zum weiteren Verfahren:
Zeitplan/weitere Verfahrensschritte Haushalt 2016:
25.02.16
26.02.16
29.02. – 31.03.16
29.02. – 19.04.16
14.04.16
20.04.16
25.04.16
17.06.16
Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016
Öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsentwurfs
Einwendungsfrist für Einwohner und Abgabepflichtige
Öffentliche Auslage des Haushaltsentwurfs
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat
Anzeige der Satzung bei der Kommunalaufsicht
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung
(Ende der vorläufigen Haushaltsführung)
Ausblick Haushalte 2017 und 2018:
Die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017 ist für den 15.12.2016 geplant.
Das entsprechende Verfahren schließt sich dann im 1. Quartal 2017 an.
Es ist erklärtes Ziel der Verwaltung, den Haushaltsentwurf 2018 (und der Folgejahre) so
früh einzubringen, dass dieser im Laufe des Novembers 2017 (und der entsprechenden
Folgejahre) vom Rat beschlossen werden und der Kommunalaufsicht bis zum 30.11.17
(und entsprechende Folgejahre) angezeigt werden kann (§ 80 Abs. 5 Satz 2 GO NRW).
(Gelhausen)
(Klein)