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Verwaltungsergänzung (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
13.06.13, 14:47
Aktualisiert
13.06.13, 14:47
Verwaltungsergänzung (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe 
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren         Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / Datum: V 30/2013 13.06.2013 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier: 1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH In o.g. Angelegenheit wird anliegend das Schreiben der Stadt Euskirchen vom 12.06.2013 vorgelegt. Die Verwaltung ist nicht der Ansicht, dass mit der von der Stadt Euskirchen angesprochenen Formulierung in der Vorlage V 30/2013 irgend einer Seite ein Vorwurf gemacht oder irgend einer Seite direkt oder auch nur unterschwellig die Gesprächsbereitschaft abgesprochen wurde. Gleichwohl begrüßt die Verwaltung, dass die kreisseitig nie in Frage gestellte Verhandlungsbereitschaft der Stadt Euskirchen nochmals bekräftigt wird. Die Verwaltung hat nach wie vor den Eindruck, dass alle Seiten gesprächsbereit sind. Sie wird deshalb weiter versuchen, den Prozess voranzubringen. Es wird um Kenntnisnahme gebeten. In Vertretung I. V. gez. Adams