Daten
Kommune
Merzenich
Größe
148 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
15.02.16, 18:47
Aktualisiert
15.02.16, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 12/2016
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 12.02.2016
Gemeinderat
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
Ausgangslage:
Die Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen verläuft mit einer großen Dynamik.
Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration
von Flüchtlingen“ stellt das Land NRW eine schnelle Hilfe in Höhe von 72 Mio. € bereit.
Förderfähige Maßnahmen:
Gefördert werden können sowohl investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie auch
investitionsbegleitende Maßnahmen.
1.
Investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge
Zu den investiven Ausgaben gehört insbesondere der Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Zwecke der
•
Bildung,
•
der Freizeit und
•
der Kultur.
2.
Investitionsbegleitende Maßnahmen
Die notwendige baulich investive Ergänzung der sozialen Infrastruktur bedarf deshalb einer Begleitung durch qualifiziertes Personal.
Die vorhandenen Ressourcen müssen gebündelt und unterstützt werden, um den neuen
Ansprüchen zu entsprechen. Dabei gilt es, das Ehrenamt zu unterstützen und das bürgerschaftliche Engagement auf örtlicher Ebene zu fördern.
Förderfähig sind Ausgaben für die Quartiersbetreuung bzw. das Quartiersmanagement. Dazu gehören die Ausgaben für die zeitlich befristete Einstellung zusätzlichen Personals bzw. entsprechende Ausgaben für die Beauftragung externer Dienstleister u.a. in
folgenden Bereichen:
•
Installation eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität die Koordination und den
Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll,
•
Organisation des Ehrenamtes/des bürgerschaftlichen Engagements in den Quartieren.
Ziel:
Das Projekt soll mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden und deshalb für die Öffentlichkeit/der Allgemeinheit zugänglich sein. Dazu
zählt insbesondere die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren.
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Förderung:
Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit
Höchstbetragsregelung. Dies bedeutet, dass der Fördersatz für die Gemeinde Merzenich,
mit Festsetzung von IT.NRW vom 16.09.2015, auf 60 % festgelegt wurde. Es wird ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten zum Fördersatz 2016 gewährt, so dass sich eine Gesamtförderung in Höhe von insgesamt 70 % ergibt. Die Gemeinde Merzenich müsste somit
einen Eigenanteil in Höhe von 30 % übernehmen. Dieser umfasst sowohl die Umbaumaßnahmen als auch die Personalkosten.
Bei einem Stellenumfang von 50 % würde dies nach den Vorgaben des Projektaufrufs
jährliche Personalkosten von ca. 68.000,- € bedeuten. Von dieser Summe müsste die
Gemeinde Merzenich einen Betrag von ca. 20.400,- € (30 %) tragen.
Antragstellung und Umsetzung:
Im Ortsteil Morschenich wurde von der Gemeinde Merzenich ein Objekt (Oberstr. 21) von
RWE Power angemietet. Dieses Haus soll, möglichst zügig, als „Begegnungsstätte“ für
Flüchtlinge und Einwohner hergerichtet werden. Ehrenamtliche Helfer und Paten werden
das Haus zum Deutschunterricht, Freizeitgestaltung für/mit Flüchtlinge nutzen.
Um möglichst früh starten zu können, sind nur schnelle, einfachere Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen (ca. 1000,- €).
Wie auch in vielen anderen Kommunen NRWs, so hat sich auch in Merzenich eine Initiative (Merzenich Hilft) zur Bewältigung der Flüchtlingsaufgabe gegründet.
Einen besonders hohen Bedarf sieht die Verwaltung bei der Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer sowie der Bewohner von Morschenich generell. Wichtig ist auch eine
professionelle Hilfe, die die schwierige Aufgabe in Morschenich im Sinne einer Quartiersentwicklung managt.
Es gilt auch zu beachten, dass die Unterkünfte in Morschenich, wegen des Tagebaus, nur
eine Übergangslösung darstellen. Die Umsiedlung wird von daher auch die Flüchtlinge
betreffen. Die Gemeinde Merzenich benötigt daher auch Hilfe bei projekt-begleitenden
Maßnahmen, um diese Prozesse und somit den Menschen gerecht zu werden.
Es ist deshalb angedacht eine zeitlich befristete Einstellung zusätzlichen Personals vorzunehmen. Mit der Aufgabe die Integration der zugewiesenen Flüchtlinge zu unterstützen.
Dabei ist insbesondere die Einbindung der Bevölkerung sowie aller Institutionen vor Ort zu
beachten.
Das Fristende zur Einreichung des Projektantrages bei der zuständigen Bezirksregierung
war bereits am 19. Februar 2016. Zur Fristwahrung wurde vorsorglich von der Verwaltung der Antrag bereits gestellt, der aber keine Präjudizierung der Entscheidung auslöst.
Aus Verwaltungssicht muss der Umsiedlungsstandort Morschenich-Alt eine weitergehende Unterstützung erhalten, da hier innerhalb von vier Monaten ca. 100 Flüchtlinge untergebracht worden sind und ab März 2016 mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist. Es ist
eine besondere Integrationsleistung von allen Seiten erforderlich. Gelingt es hier, eine
Gemeinschaft zu erzeugen und aufzubauen, kann diese auch am neuen Wohnort umgesetzt werden.
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Um diesen Prozess professionell zu gestalten und zu begleiten, wird die Beschäftigung,
ergänzend zur Tätigkeit der Evangelischen Gemeinde zu Düren, mit dem Schwerpunkt
Morschenich verwaltungsseitig befürwortet.
Gem. den Förderrichtlinien ist bis spätestens 11. März 2016 die Vorlage eines Gemeinderatsbeschlusses erforderlich. Dieser soll die Zustimmung zur Restfinanzierung in
Höhe von 30 % beinhalten.
Da nach derzeitigem Kenntnisstand landesweit zahlreiche Kommunen die Förderung beantragt haben und die Fördersumme sich auf 72 Millionen Euro beläuft, wird im März 2016
eine Jury-Sitzung die förderfähigen Projekte bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
Der Rat der Gemeinde Merzenich beschließt, dass für die Realisierung des Projekts
Mittel aus dem Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beantragt und der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 30 % aus dem Gemeindehaushalt bereitgestellt wird.
(Gelhausen)
(Höhn)