Daten
Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
15.02.16, 18:47
Aktualisiert
15.02.16, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 4/2016
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 28.01.2016
Gemeinderat
Anregungen der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW)
Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat offenbar erneut an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO gestellt, diesmal auf Erlass eines Verbotes von
Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen. Der Antrag ist
aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes unzulässig.
Es handelt sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO, weil
sich das Verbot von Burka und Nikab auf die gemeindlichen öffentlichen Plätze und Räume bezieht. Der Antrag ist aber unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen
gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen.
Gleichwohl ist die Anregung dem Rat vorzulegen, da § 24 GO NRW dem Bürgermeister
kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräumt. Der Rat kann die Eingabe der Republikaner dann als unzulässig zurückweisen, ohne sich mit ihr inhaltlich auseinandersetzen zu
müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
Die Anregungen der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig zurück gewiesen.
(Gelhausen)
(Weingartz)