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Beschlussvorlage (Anregungen der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffent-lichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
15.02.16, 18:47
Aktualisiert
15.02.16, 18:47
Beschlussvorlage (Anregungen der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffent-lichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW))

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 4/2016 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 28.01.2016 Gemeinderat Anregungen der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW) Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat offenbar erneut an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO gestellt, diesmal auf Erlass eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen. Der Antrag ist aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes unzulässig. Es handelt sich zwar um eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des § 24 GO, weil sich das Verbot von Burka und Nikab auf die gemeindlichen öffentlichen Plätze und Räume bezieht. Der Antrag ist aber unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat vorzulegen, da § 24 GO NRW dem Bürgermeister kein eigenes formelles Vorprüfungsrecht einräumt. Der Rat kann die Eingabe der Republikaner dann als unzulässig zurückweisen, ohne sich mit ihr inhaltlich auseinandersetzen zu müssen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, Die Anregungen der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig zurück gewiesen. (Gelhausen) (Weingartz)