Daten
Kommune
Merzenich
Größe
90 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
18.02.16, 16:10
Aktualisiert
18.02.16, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 15.02.2016
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Förderschulzweckverband im Kreis Düren, Ausscheren der Stadt Nideggen aus der
Solidargemeinschaft
Bericht von der Schulverbandsversammlung am 01.02.2016:
Ausgangslage:
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention wurde das 9. Schulrechtsänderungsgesetz am 01.08.2014 in Kraft gesetzt. Einer der wesentlichen Bestandteile dieses Gesetzes ist die Inklusion.
Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
schreibt eine Mindestschülerzahl für Schulen mit dem Förderschwerpunkt lernen von 144
Schüler/innen vor.
Da fast alle Förderschulen im Kreis Düren sich mit gleichgelagerten Problemstellungen
auseinandersetzen mussten, wurde im Kreis Düren, nach dem Vorbild des „KleverModells“ vorgeschlagen, die Förderschulen im Zentrum „Athenée Royal“, die Bürgewaldschule und die Schirmerschule unter der Trägerschaft des Förderschulzweckverbandes im
Kreis Düren zusammen zu fassen und an jedem Standort Schüler/innen mit dem Förderbedarf „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprachförderung“ zusammen
zu unterrichten.
Alle kreisangehörigenen Städte- und Gemeinden -bis auf die Stadt Nideggen- hatten sich
diesem Zweckverband angeschlossen.
Die konstituierende Sitzung des Föderschulzweckverbandes im Kreis Düren fand am
03.08.2015 statt.
Die Verbandsumlage wurde für die Gemeinde Merzenich im Haushaltsplan des Schulverbandes für die Jahre 2015/16 wie nachstehend aufgeführt festgesetzt.
Umlage für die Zeit vom 01.08.2015 – 31.12.2015:
Umlageanteil nach der Anzahl der Förderschüler
Umlageanteil nach Umlagegrundlagen
Umlage insgesamt
Umlage für das Jahr 2016:
Umlageanteil nach der Anzahl der Förderschüler
Umlageanteil nach Umlagegrundlagen
Umlage insgesamt
38.592,92 €
47.877,35 €
86.470,26 €
92.877,29 €
109.462,07 €
202.399,35 €
Drucksache M3/2016
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Mit der Drs.Nr. 320/15 der Kreisverwaltung Düren wurde am 21.10.2015 eine, durch die
Übernahme der Schulträgerschaft durch den Förderschulzweckverband resultierende Verringerung der Kreisumlage u.a. für die Gemeinde Merzenich von 3,07 % vorgeschlagen.
Problemstellung:
Der Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes teilte der Schulverbandsversammlung am 01.02.2016 mit, dass der Rat der Stadt Nideggen in seiner Sitzung am
19.01.2016 den nachstehenden Beschluss einstimmig gefasst hat.
1. Der Rat der Stadt Nideggen lehnt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter der Voraussetzung, dass vollständig der Betrag gezahlt wird, der auch bei einer Mitgliedschaft im Förderschulzweckverband entrichtet werden müsste, ab.
2. Gleichzeitig bekräftigt der Rat der Stadt Nideggen die Bereitschaft, die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schüler aus solidarischen Gründen zu tragen und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Förderschulzweckverband zu versenden, für die eine Berechnung analog zum
Schreiben vom 07.12.2015 Grundlage ist.
Die Verwaltung der Stadt Nideggen sei derzeit damit befasst, auf Grundlage des Ratsbeschlusses eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erstellen. Grundsätzlich wäre die
Stadt Nideggen dazu bereit, Kosten zu übernehmen, aber nur in der Höhe der tatsächlich
für Nideggener Schüler entstandenen Kosten. Da nicht die Gesamtkosten des Förderschulzweckverbandes gesehen werden, sondern lediglich die der besuchten Schulen, ist
der von der Stadt Nideggen ermittelte Betrag etwa 67.000 EUR niedriger als der seitens
des Förderschulzweckverbandes benannte Betrag.
Auftrag der Schulverbandsversammlung:
Die Schulverbandsversammlung sprach sich einheitlich dafür aus, einen Vorschlag der
Stadt Nideggen entsprechend dem v.g. Ratsbeschluss nicht anzunehmen.
Die Verwaltung des Schulverbandes soll erneut das Gespräch mit der Stadt Nideggen
suchen und hierbei deutlich machen, dass die derzeitige Position der Stadt Nideggen für
die Zweckverbandsversammlung nicht akzeptabel ist. Anschließend werden verschiedene
Alternativen zum weiteren Vorgehen erörtert, falls keine Einigung mit der Stadt Nideggen
erzielt werden kann.
a. Eine Alternative könnte darin bestehen, dass der Zweckverband einen Ertrag bzw. eine Einzahlung in Höhe des Defizits durch den Kreis Düren erhält, eine Umsetzung
scheint jedoch aus rechtlichen Gründen bedenklich zu sein.
b. Eine weitere Alternative könnte die Übertragung der Trägerschaft der Förderschulen
auf den Kreis Düren darstellen, wobei die jetzige Verbandsversammlung als fachlicher
Beirat für die Förderschulen erhalten bleiben sollte. Hierbei sind die verschiedenen,
rechtlichen Umsetzungs- sowie die damit verbundenen Finanzierungsmöglichkeiten
noch zu prüfen.
Sollte die Trägerschaft der Förderschulen auf den Kreis übergehen, wäre die Stadt
Nideggen zwingend an den Kosten beteiligt. Der Vorschlag einer Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Düren, falls Nideggen bei der jetzigen Haltung bleibt, findet im Plenum großen Anklang. Hervorgehoben wird, dass der Stadt Nideggen keine Sonderrolle
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zugebilligt werden soll, zumal der Zweckverband in großer Solidarität aller weiteren Kommunen gegründet worden ist.
„Differenzierte“ Kreisumlage:
Die Kosten wären im Fall einer Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Düren im
Rahmen einer sogenannten „diffenzierten Kreisumlage“ auf die Kommunen umzulegen.
Ein weiterer Fall zeichnet sich im Bereich Kindertagesstätten (siehe TOP 22) für den Bereich der Jugendamtsumlage aus.
Finanzielle Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt:
Nach derzeitigen Erkenntnissen sind keine, bzw. nur geringfügige finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten. Vielmehr wäre das Scheitern des erst seit
dem Schuljahr 2015/16 bestehenden Zweckverband ein politisches Desaster und ein herber Rückschlag für die Solidargemeinschaft der Kommunen im Kreis Düren.
Im Rahmen der Aussprache in der Schulverbandsversammlung wurde deutlich, dass keine Bereitschaft besteht, Nideggens Vorschlag zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zu deren bisher vorliegenden Konditionen zu tragen. Der Verbandsvorsteher und die Geschäftsführung sollen erneut Gespräche mit der Kommune führen, um deutlich zu machen, dass eine Einigung nur bei Zahlung des vom Zweckverband ermittelten Betrages
erzielt werden kann.
(Gelhausen)
(Weingartz)