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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 10/ D 72/2013 (WiFöA 16.09.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
18.09.13, 12:01
Aktualisiert
18.09.13, 12:01
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 10/ D 72/2013 (WiFöA 16.09.2013)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 10/ D 72/2013 (WiFöA 16.09.2013))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 10 / D 72/2012 Datum: 17.09.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 16.09.2013 A) Öffentliche Sitzung TOP 11.1 Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen D 72/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.11.2012 Z1 21.11.2012 05.12.2012 30.01.2013 18.02.2013 Z2 Z3 Z4 Z5 27.02.2013 11.06.2013 12.06.2013 17.06.2013 Z6 Z7 Z8 Z9 Die Denkmalschutzwürdigkeit der Hinterlassenschaften der NSZeit wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Die Mehrheit des Ausschusses vertritt die Auffassung, dass den Denkmalbelangen auch jetzt schon durch die erfolgte Ausweisung der Einzeldenkmale ausreichend Rechnung getragen wird. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens fand auf Einladung der Bezirksregierung ein Termin der Fraktionsvorsitzenden mit der Regierungspräsidentin und Vertretern der Denkmalbehörde statt. Die Mitglieder des Ausschusses stellen fest, dass dieser Termin keine neuen Erkenntnisse gebracht hat. Beide Seiten beharren auf ihrem bisherigen Standpunkt. Laut Aussage der Regierungspräsidentin befinde man sich im Rahmen des 2stufigen Verfahrens noch in der 1. Phase. Hier gehe es um den Denkmalwert an sich und politische Sichtweisen, sowie Wirtschaftlichkeitsabwägungen seien sachfremd. Die Fraktionen (Ausnahme Bündnis 90/Die Grünen) stellen den Denkmalwert des "Schelde-Geländes" grundsätzlich in Frage und sprechen sich gegen eine Unterschutzstellung über den Geltungsbereich der Bodendenkmalfläche hinaus aus. Zur Verdeutlichung ihres Standpunktes beschließen die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Folgendes: 1. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich gegen die Verwaltungsvorlage gemäß Z 7 zu D72/2013 aus. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) 2. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich im Sinne der Verwaltungsvorlage für die geplante Ausweisung des Bodendenkmals aus Abstimmungsergebnis: einstimmig 3. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich im Sinne der Verwaltungsvorlage für die räumliche Ausweitung des Flächendenkmals analog des Bodendenkmals aus. Abstimmungsergebnis: einstimmig