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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 3 zur D 72/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
116 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
16.11.12, 04:04
Aktualisiert
16.11.12, 04:04
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SEV GMBH KULTURKINO VOGELSANG IP · 53937 · SCHLEIDEN · DEUTSCHLAND Bezirksregierung Köln Frau Sophie Buggert Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Schleiden, 14.11.2012 Beabsichtigte Ausweisung der „Ehemalige Ordensburg Vogelsang“ als Flächendenkmal hier: Stellungnahme der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) im Anhörungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Buggert, mit Schreiben vom 11.07.2012 teilte die Bezirksregierung Köln ihre Absicht mit, die ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NW, flächendeckend unter Denkmalschutz zu stellen. Die ursprünglich im Rahmen der Anhörung gewährte Frist bis zum 14.09.2012 wurde von der Bezirksregierung bis zum 30.11.2012 verlängert. Die SEV nimmt –insbesondere auch für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als betroffener Grundstückseigentümerin- zur beabsichtigten Ausweisung Vogelsangs als Flächendenkmal wie folgt Stellung. STANDORTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VOGELSANG GMBH KULTURKINO VOGELSANG IP D-53937 SCHLEIDEN IHR ANSPRECHPARTNER: THOMAS FISCHER-REINBACH FON +49 (0) 2444 915779 - 10 FAX +49 (0) 2444 915779 - 19 THOMAS.FISCHER-REINBACH@ VOGELSANG-IP.DE WWW.VOGELSANG-IP.DE SEV GMBH KREISSPARKASSE EUSKIRCHEN KONTONUMMER: 15 48 064 BLZ: 382 501 10 IBAN: DE04382501100001548064 SWIFT-BIC: WELADED1EUS AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: MANFRED POTH GESCHÄFTSFÜHRUNG: THOMAS FISCHER-REINBACH SITZ DER GESELLSCHAFT: SCHLEIDEN REGISTERGERICHT DÜREN HRB 5468 STEUER-NR. 211 / 5720 / 4803 Aus Sicht der SEV bestehen erhebliche Bedenken gegen die beabsichtigte Festsetzung einer Gesamtfläche von ca. 250 ha, welche die eigentliche Konversionsfläche Vogelsang mit 97,6 ha und eine umgebende Fläche von mehr als 150 ha umfasst. Nach Auffassung der SEV sind die bisher als Einzeldenkmale eingetragenen Gebäude und die damit festgesetzte Denkmalstruktur ausreichend, um die ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ dauerhaft für die Öffentlichkeit zu bewahren. Von der Bezirksregierung wird die beabsichtigte Festsetzung von etwa 250,0 ha als Flächendenkmal auf Seite 41 des Gutachtens zum 2012_11_14_ b_Bez Reg_Stellungnahme SEV_Flächendenkmal.docx Seite 1 | 3 Denkmalwert vom 05.07.2012 mit dem vorhandenen öffentlichen Interesse begründet, „da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen ist als auch wissenschaftliche Gründe für seine Erhaltung und Nutzung vorliegen.“ Diese Auffassung, dass an dem Erhalt und der Nutzung aller in dem vorgeschlagenen Bereich von 250,0 ha enthaltenen Sachen, ein öffentliches Interesse besteht, kann nicht nachvollzogen werden und wird von der Bezirksregierung auch nicht (schlüssig) begründet. Der die Konversionsfläche von 97,6 ha umgebende Bereich (ca. 150,0 ha) hat, mit Ausnahme des Munitionslagers, weder Bedeutung für die Geschichte des Menschen, noch streiten politik- und militärgeschichtliche oder regional- und architekturgeschichtliche Gründe für eine Unterschutzstellung. Auch die vorgeschlagene Bereichsfestsetzung des ca. 45,0 ha umfassenden Bereiches der Schelde zwischen der B 266 und dem Malakoff-Komplex kann nicht nachvollzogen werden und ist nach Auffassung der SEV auch nicht hinreichend begründet. Der Denkmalwert der bewaldeten, teilweise offenen Grünflächen beidseits der Kreisstraße K17 ist nicht erkennbar. Auch die Unterschutzstellung des Barackenlagers „De Schelde“ ist nicht nachvollziehbar. Die um das Heizungs- und Küchengebäude herum angeordneten 30 eingeschossigen Holzbaracken sind nahezu baugleich und waren von vorne herein auf Zeit angelegt. Im Bereiche des Plateaus und des sog. Hangbereiches reichen nach Auffassung der SEV die bisher als Einzeldenkmäler eingetragenen Gebäude aus. Ein Denkmalwert und das öffentliche Interesse können bei der Baugrube des Stadions, der Kaserne „Van Dooren“, der Panzerwaschanlage und Abwasserreinigungsanlage, dem Gebäude 48, einem reinen Zweckbau aus den 50er Jahren, nicht erkannt werden. Auch für die außer Betrieb genommene Kläranlage und die Waldflächen im Hang wird die Festsetzung als Flächendenkmal aus o.g. Gründen abgelehnt. Zusammenfassend lehnt die SEV die Festsetzung von 250,0 ha als Flächendenkmal ab. Der Denkmalwert für die Flächen und o.g. Bauwerke wird bezweifelt, das öffentliche Interesse am Erhalt und deren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sind nicht ausreichend begründet. Die bisher eingetragenen Gebäude und die Beteiligung der Denkmalpflege an der Entwicklung Vogelsangs reichen nach Meinung der SEV aus, um das Denkmal ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ dauerhaft für die Öffentlichkeit zu bewahren. STANDORTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VOGELSANG GMBH KULTURKINO VOGELSANG IP · D-53937 · SCHLEIDEN · FON +49 (0) 2444 915779-10 · FAX +49 (0) 2444 915779-19 THOMAS.FISCHER-REINBACH@VOGELSANG-IP.DE · WWW.VOGELSANG-IP.DE Seite 2 | 3 Die Denkmalpflege war an allen von der SEV bisher durchgeführten oder koordinierten Projekten beteiligt: Architekturwettbewerbe Forum Vogelsang und DJH | Jugendwaldheim, immobilienwirtschaftliche Gutachten Nationalparkforstamt und Jugendherberge, Geländeinformationssystem, Tankstelle als Bushaltepunkt, Rahmenkonzept, Räumliches Entwicklungsmodell, Transit 59 und Rotkreuz Museum. Die Belange des Denkmalschutzes wurden hier in ausreichendem Maß eingebracht und berücksichtigt. Durch die zusätzliche Ausweisung der Konversionsfläche Vogelsang als Flächendenkmal würde die von der Landesregierung NW zugesagte und geförderte Entwicklung (Leitentscheidung, Rahmenvereinbarung) des Standortes zu einer Tourismus-, Bildungs- und Kulturdestination gefährdet. Potentielle Nutzer und Investoren, die zur Entwicklung des Internationalen Platzes im Nationalpark Eifel beitragen und damit auch für den dauerhaften Erhalt der Denkmalsubstanz sorgen werden, werden durch das Instrument Flächendenkmal abgeschreckt. Für Planungen, Dokumentationen und Genehmigungsverfahren entstünden zwangsläufig höhere Aufwände, und zwar sowohl in zeitlicher, als auch in finanzieller Hinsicht. An der weiteren Entwicklung Vogelsangs zu einem internationalen Platz, d.h. der Ansiedlung weiterer Nutzungen und damit dem Erhalt der Denkmalsubstanz besteht auf jeden Fall ein öffentliches Interesse. Ich bitte daher zu bedenken, ob Sie mit der Ausweisung als Flächendenkmal Ihrer beabsichtigten Intentionen des Erhalts insgesamt nicht mehr schaden als nützen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Fischer-Reinbach STANDORTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VOGELSANG GMBH KULTURKINO VOGELSANG IP · D-53937 · SCHLEIDEN · FON +49 (0) 2444 915779-10 · FAX +49 (0) 2444 915779-19 THOMAS.FISCHER-REINBACH@VOGELSANG-IP.DE · WWW.VOGELSANG-IP.DE Seite 3 | 3