Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
116 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
16.11.12, 04:04
Aktualisiert
16.11.12, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
SEV GMBH
KULTURKINO VOGELSANG IP · 53937 · SCHLEIDEN · DEUTSCHLAND
Bezirksregierung Köln
Frau Sophie Buggert
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Schleiden, 14.11.2012
Beabsichtigte Ausweisung der „Ehemalige Ordensburg Vogelsang“ als Flächendenkmal
hier: Stellungnahme der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) im Anhörungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Buggert,
mit Schreiben vom 11.07.2012 teilte die Bezirksregierung Köln ihre
Absicht mit, die ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ gemäß § 3
Denkmalschutzgesetz NW, flächendeckend unter Denkmalschutz zu
stellen. Die ursprünglich im Rahmen der Anhörung gewährte Frist bis
zum 14.09.2012 wurde von der Bezirksregierung bis zum 30.11.2012
verlängert.
Die SEV nimmt –insbesondere auch für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als betroffener Grundstückseigentümerin- zur beabsichtigten Ausweisung Vogelsangs als Flächendenkmal wie folgt Stellung.
STANDORTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VOGELSANG GMBH
KULTURKINO VOGELSANG IP
D-53937 SCHLEIDEN
IHR ANSPRECHPARTNER:
THOMAS FISCHER-REINBACH
FON +49 (0) 2444 915779 - 10
FAX +49 (0) 2444 915779 - 19
THOMAS.FISCHER-REINBACH@
VOGELSANG-IP.DE
WWW.VOGELSANG-IP.DE
SEV GMBH
KREISSPARKASSE EUSKIRCHEN
KONTONUMMER: 15 48 064
BLZ: 382 501 10
IBAN: DE04382501100001548064
SWIFT-BIC: WELADED1EUS
AUFSICHTSRATSVORSITZENDER:
MANFRED POTH
GESCHÄFTSFÜHRUNG:
THOMAS FISCHER-REINBACH
SITZ DER GESELLSCHAFT: SCHLEIDEN
REGISTERGERICHT DÜREN
HRB 5468
STEUER-NR. 211 / 5720 / 4803
Aus Sicht der SEV bestehen erhebliche Bedenken gegen die beabsichtigte Festsetzung einer Gesamtfläche von ca. 250 ha, welche die
eigentliche Konversionsfläche Vogelsang mit 97,6 ha und eine umgebende Fläche von mehr als 150 ha umfasst. Nach Auffassung der
SEV sind die bisher als Einzeldenkmale eingetragenen Gebäude und
die damit festgesetzte Denkmalstruktur ausreichend, um die ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ dauerhaft für die Öffentlichkeit zu bewahren.
Von der Bezirksregierung wird die beabsichtigte Festsetzung von
etwa 250,0 ha als Flächendenkmal auf Seite 41 des Gutachtens zum
2012_11_14_ b_Bez Reg_Stellungnahme SEV_Flächendenkmal.docx
Seite 1 | 3
Denkmalwert vom 05.07.2012 mit dem vorhandenen öffentlichen Interesse begründet, „da dieses Denkmal sowohl bedeutend für die Geschichte des Menschen ist als auch wissenschaftliche Gründe für
seine Erhaltung und Nutzung vorliegen.“ Diese Auffassung, dass an
dem Erhalt und der Nutzung aller in dem vorgeschlagenen Bereich
von 250,0 ha enthaltenen Sachen, ein öffentliches Interesse besteht,
kann nicht nachvollzogen werden und wird von der Bezirksregierung
auch nicht (schlüssig) begründet.
Der die Konversionsfläche von 97,6 ha umgebende Bereich (ca.
150,0 ha) hat, mit Ausnahme des Munitionslagers, weder Bedeutung
für die Geschichte des Menschen, noch streiten politik- und militärgeschichtliche oder regional- und architekturgeschichtliche Gründe für
eine Unterschutzstellung.
Auch die vorgeschlagene Bereichsfestsetzung des ca. 45,0 ha umfassenden Bereiches der Schelde zwischen der B 266 und dem
Malakoff-Komplex kann nicht nachvollzogen werden und ist nach
Auffassung der SEV auch nicht hinreichend begründet.
Der Denkmalwert der bewaldeten, teilweise offenen Grünflächen
beidseits der Kreisstraße K17 ist nicht erkennbar. Auch die Unterschutzstellung des Barackenlagers „De Schelde“ ist nicht nachvollziehbar. Die um das Heizungs- und Küchengebäude herum angeordneten 30 eingeschossigen Holzbaracken sind nahezu baugleich und
waren von vorne herein auf Zeit angelegt.
Im Bereiche des Plateaus und des sog. Hangbereiches reichen nach
Auffassung der SEV die bisher als Einzeldenkmäler eingetragenen
Gebäude aus. Ein Denkmalwert und das öffentliche Interesse können
bei der Baugrube des Stadions, der Kaserne „Van Dooren“, der Panzerwaschanlage und Abwasserreinigungsanlage, dem Gebäude 48,
einem reinen Zweckbau aus den 50er Jahren, nicht erkannt werden.
Auch für die außer Betrieb genommene Kläranlage und die Waldflächen im Hang wird die Festsetzung als Flächendenkmal aus o.g.
Gründen abgelehnt.
Zusammenfassend lehnt die SEV die Festsetzung von 250,0 ha als
Flächendenkmal ab. Der Denkmalwert für die Flächen und o.g. Bauwerke wird bezweifelt, das öffentliche Interesse am Erhalt und deren
Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit sind nicht ausreichend begründet.
Die bisher eingetragenen Gebäude und die Beteiligung der Denkmalpflege an der Entwicklung Vogelsangs reichen nach Meinung der
SEV aus, um das Denkmal ehemalige „Ordensburg Vogelsang“ dauerhaft für die Öffentlichkeit zu bewahren.
STANDORTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VOGELSANG GMBH
KULTURKINO VOGELSANG IP · D-53937 · SCHLEIDEN · FON +49 (0) 2444 915779-10 · FAX +49 (0) 2444 915779-19
THOMAS.FISCHER-REINBACH@VOGELSANG-IP.DE · WWW.VOGELSANG-IP.DE
Seite 2 | 3
Die Denkmalpflege war an allen von der SEV bisher durchgeführten
oder koordinierten Projekten beteiligt: Architekturwettbewerbe Forum
Vogelsang und DJH | Jugendwaldheim, immobilienwirtschaftliche
Gutachten Nationalparkforstamt und Jugendherberge, Geländeinformationssystem, Tankstelle als Bushaltepunkt, Rahmenkonzept,
Räumliches Entwicklungsmodell, Transit 59 und Rotkreuz Museum.
Die Belange des Denkmalschutzes wurden hier in ausreichendem
Maß eingebracht und berücksichtigt.
Durch die zusätzliche Ausweisung der Konversionsfläche Vogelsang
als Flächendenkmal würde die von der Landesregierung NW zugesagte und geförderte Entwicklung (Leitentscheidung, Rahmenvereinbarung) des Standortes zu einer Tourismus-, Bildungs- und Kulturdestination gefährdet. Potentielle Nutzer und Investoren, die zur Entwicklung des Internationalen Platzes im Nationalpark Eifel beitragen
und damit auch für den dauerhaften Erhalt der Denkmalsubstanz sorgen werden, werden durch das Instrument Flächendenkmal abgeschreckt. Für Planungen, Dokumentationen und Genehmigungsverfahren entstünden zwangsläufig höhere Aufwände, und zwar sowohl
in zeitlicher, als auch in finanzieller Hinsicht.
An der weiteren Entwicklung Vogelsangs zu einem internationalen
Platz, d.h. der Ansiedlung weiterer Nutzungen und damit dem Erhalt
der Denkmalsubstanz besteht auf jeden Fall ein öffentliches Interesse. Ich bitte daher zu bedenken, ob Sie mit der Ausweisung als Flächendenkmal Ihrer beabsichtigten Intentionen des Erhalts insgesamt
nicht mehr schaden als nützen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer-Reinbach
STANDORTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VOGELSANG GMBH
KULTURKINO VOGELSANG IP · D-53937 · SCHLEIDEN · FON +49 (0) 2444 915779-10 · FAX +49 (0) 2444 915779-19
THOMAS.FISCHER-REINBACH@VOGELSANG-IP.DE · WWW.VOGELSANG-IP.DE
Seite 3 | 3