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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 72/2012 (WiFöA 19.11.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
27.11.12, 04:08
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 72/2012 (WiFöA 19.11.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / D 72/2012 Datum: 23.11.2012 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 19.11.2012 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Die Mehrheit der Fraktionen unterstützt die in D 72/2012 dargestellten Bedenken und die Stellungnahme der Verwaltung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für das Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal aus. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss beschließt in dem o.g. Verfahren die in der Begründung dargestellten Bedenken zu äußern. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) D 72/2012