Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
27.11.12, 04:08
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Z.: 1/D 72/2012
Datum:
23.11.2012
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr vom 21.11.2012
A)
TOP 7
Öffentliche Sitzung
Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg
Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes
Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als
Bodendenkmal
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen
D 72/2012
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
19.11.2012
Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Unterschutzstellung in
dem geplanten Umfang aus. Es gäbe keine rechtlichen
Gesichtspunkte, sondern es handele sich rein um einen
politischen Antrag. Die CDU-Fraktion lasse nicht zu, dass die
Entwicklung Vogelsangs durch eine solche Unterschutzstellung
behindert werden solle.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die
Auffassung vertreten, dass es sich hier auch um
Bodendenkmäler handele, die durchaus als schützenswert
anzusehen seien.
Die Verwaltung stellt klar, dass es nicht darum gehe, den
Belangen des Denkmalschutzes entgegenzuwirken. Dem
Denkmalschutz wurde seit dem Jahr 2006 und werde auch
künftig ausreichend genüge getan.
Diese Unterschutzstellung schrecke kleinere Investoren ab,
zudem werde dem Denkmalaspekt in Vogelsang Rechnung
getragen.
Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass durch die
Nationalparkverordnung bereits Einschränkungen gegeben seien.
Die FDP-Fraktion schließt sich voll den Ausführungen der CDUFraktion an und wird der Vorlage zustimmen.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss beschließt in dem o.g. Verfahren die in der
Begründung dargestellten Bedenken zu äußern.
Abstimmungsergebnis:
bei 2 Gegenstimmen, mit
Mehrheit dafür