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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2/D 72/2012 (PlanA 21.11.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
27.11.12, 04:08
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2/D 72/2012 (PlanA 21.11.2012))

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Inhalt der Datei

Z.: 1/D 72/2012 Datum: 23.11.2012 Kreis Euskirchen Der Landrat Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 21.11.2012 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen D 72/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 19.11.2012 Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Unterschutzstellung in dem geplanten Umfang aus. Es gäbe keine rechtlichen Gesichtspunkte, sondern es handele sich rein um einen politischen Antrag. Die CDU-Fraktion lasse nicht zu, dass die Entwicklung Vogelsangs durch eine solche Unterschutzstellung behindert werden solle. Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird die Auffassung vertreten, dass es sich hier auch um Bodendenkmäler handele, die durchaus als schützenswert anzusehen seien. Die Verwaltung stellt klar, dass es nicht darum gehe, den Belangen des Denkmalschutzes entgegenzuwirken. Dem Denkmalschutz wurde seit dem Jahr 2006 und werde auch künftig ausreichend genüge getan. Diese Unterschutzstellung schrecke kleinere Investoren ab, zudem werde dem Denkmalaspekt in Vogelsang Rechnung getragen. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass durch die Nationalparkverordnung bereits Einschränkungen gegeben seien. Die FDP-Fraktion schließt sich voll den Ausführungen der CDUFraktion an und wird der Vorlage zustimmen. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss beschließt in dem o.g. Verfahren die in der Begründung dargestellten Bedenken zu äußern. Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen, mit Mehrheit dafür