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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z12 / D72 / 2013 (KA 02.10.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
07.10.13, 15:56
Aktualisiert
07.10.13, 15:56
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z12 / D72 / 2013 (KA 02.10.2013)) Dringlichkeitsentscheidung GB (Z12 / D72 / 2013 (KA 02.10.2013))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z12 / D 72 / 2013 Datum: 07.10.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Kreisausschusses vom 02.10.2013 A) TOP 17 Öffentliche Sitzung Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen D 72/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss 1. Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 2. Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2012 Z1 21.11.2012 05.12.2012 30.01.2013 18.02.2013 Z2 Z3 Z4 Z5 27.02.2013 11.06.2013 12.06.2013 17.06.2013 Z6 Z7 Z8 Z9 16.09.2013 Z 10 18.09.2013 Z 11 Landrat Rosenke erläutert, dass es sich bei dem Kompromiss um ein Arbeitsergebnis handele, dass mit der Regierungspräsidentin, den zuständigen Fachbehörden und dem Land entwickelt wurde. Insofern plädiere er dafür, nun einen Beschluss zu fassen, der als positives Signal für die weitere, gemeinsame Vorgehensweise nach Köln und Düsseldorf gesendet werde. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) ist der Auffassung, dass diese Ausführungen nicht mit den Interessen der Region vereinbar sind. Der Ansatz sei insofern falsch, als dass der Fehler in Köln bereits mit der Überlegung passiert sei, das Gelände oberhalb von "Malakoff" als Denkmalschutzbereich auszuweisen. Die Unterschutzstellung des Bereiches von "Malakoff" bis zum See sei völlig in Ordnung gewesen, alles weitere jedoch nicht. Hierdurch werde dann im weiteren die künftige Entwicklung verzögert bzw. sogar verhindert. Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stimmt hingegen den Ausführungen des Landrates zu. Sie hält eine Art Belehrung der Denkmalschützer in Köln für unklug. Zudem sei das Protokoll des Wirtschaftsförderungsausschusses an der Stelle falsch, da auch eine Abstimmung über die Unterschutzstellung für den Bereich "Malakoff" bis zur Straße stattgefunden habe, der nur von Seiten ihrer Fraktion zugestimmt wurde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass es sich bei der von Frau Kalnins erwähnten Abstimmung um die Abstimmung zu Punkt 1 der Z 10 handele, die diesen Bereich beinhalte. Zudem könne er den Ausführungen von Herrn Reidt nicht zustimmen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag sodann folgende Beschlussfassung: Der Kreistag spricht sich gegen die Verwaltungsvorlage gemäß Z 7 zu D72/2013 aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Landrat Rosenke)