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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 8/D 72/2012 (PlanA 12.06.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
13.06.13, 14:47
Aktualisiert
13.06.13, 14:47
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 8/D 72/2012 (PlanA 12.06.2013))

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Inhalt der Datei

Z.: 8/D 72/2012 Datum: 13.06.2013 Kreis Euskirchen Der Landrat Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 12.06.2013 A) TOP 11 Öffentliche Sitzung Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen D 72/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Verwaltungsergänzung 19.11.2012 Z1 21.11.2012 05.12.2012 30.01.2013 18.02.013 Z2 Z3 Z4 Z5 27.02.013 11.06.2013 Z6 Z7 Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die, von der Bezirksregierung vorgesehene Form der Eintragung der ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang in die Denkmalliste und als Bodendenkmal aus. Allenfalls könnte man sich die Unterschutzstellung des Geländes Malakoff Richtung Schwimmbad, ohne Van Dooren und ohne die Fläche der ehemaligen Panzerhallen vorstellen. Sollte es dennoch dazu kommen sei man bereit den Klageweg zu bestreiten. Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls gegen die geplante Unterschutzstellung aus, da durch die Unterschutzstellung eine Behinderung der Entwicklung befürchtet werde. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN kann sich der Meinung der CDU- und SPD-Fraktion nicht anschließen und spricht sich für die Unterschutzstellung aus. Seitens der UWV-Fraktion wird erklärt, dass die Aufgabe der Denkmalpflege hauptsächlich darin bestehe, dass die vorhandene Bausubstanz nicht angetastet werde. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr spricht sich gegen die Unterschutzstellung der „ehemaligen Ordensburg Vogelsang“ als Flächendenkmal aus. Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mit Mehrheit dafür