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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 6/D 72/2012 (PlanA 27.02.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
14.03.13, 12:07
Aktualisiert
26.06.13, 14:48
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 6/D 72/2012 (PlanA 27.02.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 6/D 72/2012 Datum: 26.06.2013 Endgültiger Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 27.02.2013 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen D 72/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.11.2012 Z1 21.11.2012 05.12.2012 30.01.2013 18.02.2013 Z2 Z3 Z4 Z5 Die CDU-Fraktion merkt an, dass sie das Verfahren sehr kritisch begleiten werde. Sie werde nicht akzeptieren, dass die Vermarktung der Konversionsfläche erheblich behindert werde. Dieser Meinung schließt sich die SPD-Fraktion an. Herr Grutke begrüßt im Namen seiner Fraktion das Verfahren zur Eintragung als Flächendenkmal. Durch eine Reduzierung auf 150 ha wird der Kernbereich von Vogelsang geschützt und der historischen Bedeutung Rechnung getragen. Für Abstimmungen zur weiteren Entwicklung ist nunmehr eine kompetente Behörde einzubinden, die im Rahmen von denkmalgeschützten Anlagen eine große Erfahrung einbringt. B90/Die Grünen sehen für Vogelsang durch den Denkmalschutz kein Entwicklungshemmnis. Die Verwaltung bemerkt, dass die Angelegenheit eine gute Entwicklung genommen habe und schlägt vor, die Entscheidung der Bezirksregierung abzuwarten, um sich dann damit auseinandersetzen zu können. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr nimmt die Verwaltungsergänzung zur Kenntnis.