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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 9/D 72/2012 (WiFöA 17.06.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
25.06.13, 12:02
Aktualisiert
25.06.13, 12:02
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 9/D 72/2012 (WiFöA 17.06.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 9 / D 72/2012 Datum: 21.06.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 17.06.2013 Öffentliche Sitzung TOP 17.1 Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen D 72/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.11.2012 Z1 21.11.2012 05.12.2012 30.01.2013 18.02.2013 Z2 Z3 Z4 Z5 27.02.2013 11.06.2013 12.06.2013 Z6 Z7 Z8 Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich nach ausführlicher Beratung für folgende Formulierung in der Stellungnahme de Kreises Euskirchen aus: Der Kreis Euskirchen akzeptiert die geplante Unterschutzstellung der „ehemaligen Ordensburg Vogelsang“ als Bodendenkmal wie vorgelegt. Die Ausweisung des Flächendenkmals in der vorgelegten Form wird abgelehnt. Bezüglich des Flächendenkmals ist man zu einem Kompromiss bereit. Das Flächendenkmal soll sich deckungsgleich mit dem Bodendenkmal von Malakoff bis zum See erstrecken. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen)