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Verwaltungsergänzung (Anfrage: Barrierefreiheit der Internetauftritte des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
21.06.13, 04:05
Aktualisiert
21.06.13, 04:05
Verwaltungsergänzung (Anfrage:
Barrierefreiheit der Internetauftritte des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 zu F 4/2013 Datum: 19.06.2013 Anfrage: Barrierefreiheit der Internetauftritte des Kreises Euskirchen Zur Anfrage der Kreistagsfraktion DIE LINKE vom 21.05.2013 nehme ich wie folgt Stellung: zu 1. Der Kreis Euskirchen betreibt derzeit in eigener Verantwortung 12 Internetauftritte. Internetauftritte anderer Betreiber, z. B. Vogelsang ip gGmbH, Nordeifel Tourismus GmbH, liegen inhaltlich nicht in der Verantwortung des Kreises Euskirchen. zu 2. Der Hauptauftritt des Kreises Euskirchen entsprach bei seinem Start dem Stand der BITV NRW 2004 (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz). Inwieweit er noch den Vorgaben der weitergehenden BITV 2.0 vom 22.9.2011 (verbindlich für die Bundesverwaltungen) genügt, wurde bisher nicht geprüft - auch weil damit Kosten von bis zu 5.000 € je Webauftritt zu erwarten sind. zu 3. Es ist das Bestreben der Kreisverwaltung, ihren Internetauftritt laufend zu verbessern und die Nutzbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dies betrifft auch die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderung. Das dabei nicht immer und direkt allen Aspekten und Empfehlungen Genüge getan werden kann, sollte insbesondere bei der Schnelligkeit des Mediums auf Verständnis stoßen. Der Kreis Euskirchen hat in der Vergangenheit viel Lob für seine Internetseiten erhalten. Bislang sind bis auf eine Anfrage bei der Kreis-Volkshochschule keine Beschwerden zur Nichteinhaltung der Barrierefreiheit eingegangen, wobei eine Beschwerde an die Kreis-VHS bezogen auf die Barrierefreiheit durch den Anfragenden nicht konkretisiert wurde. Derzeit arbeitet die EU-Kommission an einer „Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen“ in den Mitgliedsstaaten. Sie soll der Harmonisierung der Anforderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften dienen. Nach derzeitigem Stand soll die Richtlinie zum 31.12.2015 in nationales Recht umgewandelt werden. Der Bundesrat hat mit Beschluss (Drucksache 751/12 vom 01.02.2013) diesen Richtlinien-Vorschlag der Kommission begrüßt, jedoch noch inhaltlichen Änderungsbedarf vorgetragen. Auch die Umsetzungsfrist wurde als zu knapp bemessen beurteilt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie mit finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte verbunden sein wird und angeregt, ein Förderprogramm seitens der EU zu entwickeln, um die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen auszugleichen. Die Kosten allein zur technischen Umstellung des Hauptinternet-Auftritts des Kreises nach den Anforderungen der BITV 2.0 werden derzeit auf mindestens 20.000 € geschätzt. Daneben entstehen noch Kosten für die Schulung der rund 20 Internet-Redakteure. Die Verwaltung beabsichtigt, die Erarbeitung der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen abzuwarten und die Entwicklung möglicher Förderprogramme der EU auf diesem Feld zu verfolgen. Erst danach erscheint es insbesondere aus wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll, die neuesten Anforderungen der Barrierefreiheit technisch umzusetzen. gez. Rosenke