Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
28.05.10, 21:30
Aktualisiert
28.05.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
68/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Leweling
Telefon:
05208 / 991-289
Datum:
28. Mai 2010
Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“, 5. vereinfachte Änderung
hier - Ergebnis der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB
- Empfehlung an den Rat: Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
10.06.2010
Rat
08.07.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner 2. Sitzung am 11.03.2010 die 5. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ beschlossen. Der Änderungsbereich ist aus dem
Übersichtsplan ersichtlich (s. Druckvorlage 33/2010).
Die 5. vereinfachten Änderung ist von einem Planungsbüro im Auftrag der Antragsteller und der Gemeinde
Leopoldshöhe erstellt worden und liegt vor (Anlage).
Des Weiteren hatte der Hochbau- und Planungsausschuss in o. g. Sitzung die Durchführung der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB sowie die Offenlegung für die
Dauer eines Monats beschlossen.
Die Beteiligung und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind erfolgt in der Zeit vom 30. März
bis zum 30. April 2010. Das Ergebnis ist der Anlage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Anregungen und Bedenken seitens der Beteiligten
und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ und die zugehörige
Begründung als Satzung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung,
Auswertung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 13a BauGB eingegangene schriftlichen Äußerungen