Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
28.05.10, 21:30
Aktualisiert
28.05.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Begründung zur vereinfachten 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
der Gemeinde Leopoldshöhe
Gebiet
Der Änderungsbereich befindet sich im Kreuzungsbereich der Lageschen Straße und der
Hauptstraße (Ortsteil Leopoldshöhe). Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes wird im
Westen und im Norden durch diese beiden Straßen umschlossen.
Die Änderung betrifft den südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „EvenhauserHolz“. Sie wird im einzelnen wie folgt eingegrenzt:
Flurstücke 274, 1335 tlw., 411, 1823 bis 1829, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe
Gebietsgröße Änderungsbereich: ca. 5.000 m²
Die vereinfachte 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ besteht
aus einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000, der zeichnerischen Darstellung im Maßstab
1 : 1.000, der zugehörigen Legende und dieser Begründung.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Änderungsbereich
als Wohnbaufläche dar. Die vorliegende Planung stimmt inhaltlich mit der Darstellung des
wirksamen Flächennutzungsplanes überein.
Veranlassung und Bedürfnis
Der Bebauungsplan ist 1961 rechtskräftig geworden. Zwischenzeitlich sind vier
Änderungen erfolgt, wobei dieser Bereich noch nicht überarbeitet worden ist. Die
derzeitigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sehen in dem betreffenden
Bereich eine einigeschossige offene Bauweise vor. Im westlichen Teilbereich waren
Flachdächer vorgesehen, während im östlichen Teil des Bebauungsplanes
Satteldächer festgesetzt worden sind. Im Rahmen der 2. Änderung sind
zwischenzeitlich neben den Flachdächern auch Walm- und Satteldächer mit einer
Dachneigung von 25° bis 30 ° bei einer Gebäudehöhe von bis zu 3 m zulässig. Die
betroffenen Grundstücke befinden sich an der Schnittstelle von Sattel- und Flachdach.
Die Dachlandschaft soll sich zukünftig in diesem Bereich städtebaulich aufgelockert
präsentieren, sodass sich die Dachlandschaft künftig aus Flachdächern, als auch aus
Walmdächer von 25° bis 30° und Satteldächern von 25° bis 45° sowie einer Traufhöhe
von bis zu 4,50 m zusammensetzt.
Weiterhin ist die Verlängerung des Pappelweges, der sich im Eigentum der Gemeinde
Leopoldshöhe befindet, im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht als öffentliche
Verkehrsfläche ausgewiesen. Zur zukünftigen Erschließung weiterer Grundstücke ist
die Ausweisung als öffetliche Verkehrsfläche erforderlich. Dadurch ergibt sich die
Ausweisung eines weiteren Baugrundstückes im Rahmen der Innenentwicklung des
Bebauungsplanes.
5. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“
Umweltbelange
Das Änderungsgebiet erfüllt gem. § 13a BauGB die Bedingungen für einen Bebauungsplan
der Innenentwicklung. Eine Umweltprüfung ist daher nicht notwendig. Die Zulässigkeit eines
Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt, wird nicht
vorbereitet.
Gem. § 13a (2) Ziffer 4 BauGB gelten Eingriffe in den Natur und Landschaftshaushalt bereits
vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig. Aus diesem Grund entfällt die
Anwendung der Eingriffsregelung gem. § 1a BauGB i.V.m. § 21 BNatSchG.
Durch die Änderungen im Plangebiet ergeben sich keine schädlichen Umwelteinwirkungen
bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft, die über die normale Versiegelung der Grundstücke
und die bereits rechtskräftigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes
hinausgehen. Auch andere, über das bestehende Maß der Beeinträchtigungen
hinausgehende Eingriffe wie z. B. Landschaftsbild, Klima etc. sind nicht zu erwarten.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch gestalterische Festsetzungen, wie
z. B. Begrenzung der Gebäudehöhen, Begrenzung von Werbeanlagen, Eingrünung von
Gebäudeteilen vermieden.
Durch die Festsetzungen im B-Plan, wird gem. § 19 (3) BNatSchG kein Biotop zerstört, das
von Tier- und Pflanzenarten einer streng geschützten Art genutzt wird. Es werden keine
Maßnahmen durchgeführt, die gem. § 42 (1) BNatSchG im Sinne des Artenschutzes als
Verbote gelten.
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Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist gewährleistet.
Erschließung
Der Individualverkehr ist über die vorhandenen Verkehrsflächen gesichert. Und wird im
weiteren Verlauf über die gut ausgebaute Lagesche Straße abgewickelt.
Abfallbeseitigung
Das verkehrliche Erschließungsnetz erlaubt es, die Grundstücke zum Zwecke der
Abfallentsorgung problemlos anzufahren.
Altablagerungen und Bodenschutz
Im Plangebiet selbst sind keine Altlasten bekannt.
Gemeinde Leopoldshöhe, im Mai 2010
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