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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
34 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
28.05.10, 21:30
Aktualisiert
28.05.10, 21:30
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Offenlegung) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Offenlegung vom 30.03.2010 bis 30.04.2010 angeschrieben am 26. März 2010 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung 1 Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 Bodenordnung Stapenhorststraße 62 33615 Bielefeld 21.04.10 Aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz wurde aus abwassertechnischer Sicht ausschließlich die Schmutzwasserableitung geprüft. Für die Regenwasserableitung ist die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe zuständig. wird zur Kenntnis genommen 2 Wolfgang Tomiak Behindertenbeauftragter Kastanienweg 33 33813 Leopoldshöhe 24.04.10 keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 3 E.ON , Westfalen Weser Technik Goethestraße 9 31840 Hessisch Oldendorf 21.04.10 grundsätzlich keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich folgende Versorgungsanlagen: Niederspannungskabel Wir bitten diese Anlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Beschlussvorschlag Die im Änderungsbereich Der Anregung wird nicht befindlichen Kabel sind be- gefolgt. reits auf den Privatgrundstücken verlegt und werden durch die Änderung nicht berührt., sodass eine Übernahme bzw. zeichnerische Seite1 T2154.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag Darstellung der Leitungen in den Bebauungsplan nicht erforderlich ist. Bei der Bauausführung berücksichtigen Sie nachstehende Sachverhalte: Erdarbeiten in der Nähe der vorgenannten Versorgungseinrichtungen müssen unserem Service Regional Bodenwerder wenigstens 8 Tage vorher mitgeteilt werden. Anhand der von uns bei der Anzeige der Baumaßnahmen ausgehändigten Bestandspläne besteht die Pflicht der bauausführenden Firmen, die genaue Tiefe und Lage der Versorgungseinrichtungen durch Querschläge, Suchschlitze oder ähnliches festzustellen. Um Schäden an den unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, dürfen Arbeiten in der Nähe nur von Hand und mit geeigneten Geräten erfolgen. Eine Beschädigung unserer Anlagen ist auszuschließen. wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung berücksichtigt Sollten Änderungen an unseren Versorgungseinrichtungen notwendig sein, ist ein Ortstermin mit unserer Betriebsstelle erforderlich. Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin ab, da zur Durchführungen von Leitungsänderungsarbeiten eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist. In diesem Fall sind die Kostentragungspflichten zu klären. Der Schutzstreifen der Leitungen darf auf Grund der Bestimmen (VDE, DVGW in der jeweils gültigen Fassung) nicht überbaut und mit Tiefwurzlern überpflanzt werden. Eventuell geplanten Anpflanzungen sind in der Nähe unserer Leitungen außerhalb des Schutzstreifens unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes GW 25 vorzunehmen. Sollten danach SchutzmaßSeite2 T2154.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag nahmen unserer Leitungen erforderlich sein, so sind diese mit uns abzustimmen. Mit- bzw. Umverlegungen unsererseits sind nicht geplant. 4 Kreis Lippe, Der Landrat Regional- u. Bauleitplanung 32754 Detmold 26.04.10 Keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 5 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Forstamt Lage Sedanplatz 9 32791 Lage 15.04.10 Da öffentlich forstrechtliche Belange nicht betroffen sind , bestehen keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen 6 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Bohlenweg 3 33034 Brakel 13.04.10 Keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen 7 Neuapostolische Kirche des Landes NRW 44028 Dortmund 08.04.10 Keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen Seite3 T2154.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag 8 Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld 33501 Bielefeld 03.05.10 Die Belange der Stadt Bielefeld sind nicht berührt. wird zur Kenntnis genommen 9 Katholische Kirchengemeinde St. Michael 33813 Oerlinghausen 22.04.10 Keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 10 Gemeinde Leopoldshöhe FB III Umwelt Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 22.04.10 keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 11 Gemeinde Leopoldshöhe FB IV LIL Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 30.03.10 Die Belange der LIL sind nicht betroffen Hinweis wird zur Kenntnis genommen 12 Gemeinde Leopoldshöhe FB IV AWL Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 07.04.10 Keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen Seite4 T2154.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung 13 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Philipp-Reis-Platz 1 33602 Bielefeld 26.04.10 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG. Eine Neuverlegung von Telekommunikationslinien ist zurzeit nicht geplant. Beschlussvorschlag wird zur Kenntnis genommen Seite5 T2154.doc