Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
34 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
28.05.10, 21:30
Aktualisiert
28.05.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ (Offenlegung)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Offenlegung vom 30.03.2010 bis 30.04.2010
angeschrieben am 26. März 2010
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
1
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 33
Bodenordnung
Stapenhorststraße 62
33615 Bielefeld
21.04.10
Aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz wurde aus abwassertechnischer Sicht ausschließlich die Schmutzwasserableitung geprüft.
Für die Regenwasserableitung ist die untere Wasserbehörde des Kreises
Lippe zuständig.
wird zur Kenntnis genommen
2
Wolfgang Tomiak
Behindertenbeauftragter
Kastanienweg 33
33813 Leopoldshöhe
24.04.10
keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
3
E.ON , Westfalen Weser
Technik
Goethestraße 9
31840 Hessisch Oldendorf
21.04.10
grundsätzlich keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich folgende Versorgungsanlagen:
Niederspannungskabel
Wir bitten diese Anlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Die im Änderungsbereich Der Anregung wird nicht
befindlichen Kabel sind be- gefolgt.
reits auf den Privatgrundstücken verlegt und werden
durch die Änderung nicht
berührt., sodass eine Übernahme bzw. zeichnerische
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Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
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Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
Darstellung der Leitungen in
den Bebauungsplan nicht
erforderlich ist.
Bei der Bauausführung berücksichtigen Sie nachstehende Sachverhalte:
Erdarbeiten in der Nähe der vorgenannten Versorgungseinrichtungen
müssen unserem Service Regional Bodenwerder wenigstens 8 Tage vorher
mitgeteilt werden. Anhand der von uns bei der Anzeige der Baumaßnahmen ausgehändigten Bestandspläne besteht die Pflicht der bauausführenden
Firmen, die genaue Tiefe und Lage der Versorgungseinrichtungen durch
Querschläge, Suchschlitze oder ähnliches festzustellen. Um Schäden an den
unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, dürfen Arbeiten in
der Nähe nur von Hand und mit geeigneten Geräten erfolgen. Eine Beschädigung unserer Anlagen ist auszuschließen.
wird zur Kenntnis genommen
und bei der Bauausführung
berücksichtigt
Sollten Änderungen an unseren Versorgungseinrichtungen notwendig sein,
ist ein Ortstermin mit unserer Betriebsstelle erforderlich. Bitte stimmen Sie
rechtzeitig einen Termin ab, da zur Durchführungen von Leitungsänderungsarbeiten eine angemessene Vorbereitungszeit erforderlich ist. In diesem Fall sind die Kostentragungspflichten zu klären.
Der Schutzstreifen der Leitungen darf auf Grund der Bestimmen (VDE,
DVGW in der jeweils gültigen Fassung) nicht überbaut und mit Tiefwurzlern überpflanzt werden. Eventuell geplanten Anpflanzungen sind in der
Nähe unserer Leitungen außerhalb des Schutzstreifens unter Beachtung des
DVGW-Arbeitsblattes GW 25 vorzunehmen. Sollten danach SchutzmaßSeite2
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Nr.
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Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
nahmen unserer Leitungen erforderlich sein, so sind diese mit uns abzustimmen.
Mit- bzw. Umverlegungen unsererseits sind nicht geplant.
4
Kreis Lippe, Der Landrat
Regional- u.
Bauleitplanung
32754 Detmold
26.04.10
Keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
5
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
Forstamt Lage
Sedanplatz 9
32791 Lage
15.04.10
Da öffentlich forstrechtliche Belange nicht betroffen sind , bestehen keine
Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
6
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Bohlenweg 3
33034 Brakel
13.04.10
Keine Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
7
Neuapostolische Kirche
des Landes NRW
44028 Dortmund
08.04.10
Keine Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
8
Oberbürgermeister der
Stadt Bielefeld
33501 Bielefeld
03.05.10
Die Belange der Stadt Bielefeld sind nicht berührt.
wird zur Kenntnis genommen
9
Katholische Kirchengemeinde St. Michael
33813 Oerlinghausen
22.04.10
Keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
10
Gemeinde Leopoldshöhe
FB III
Umwelt
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
22.04.10
keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
11
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
LIL
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
30.03.10
Die Belange der LIL sind nicht betroffen
Hinweis wird zur Kenntnis
genommen
12
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
AWL
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
07.04.10
Keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
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Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
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Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
13
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH
Philipp-Reis-Platz 1
33602 Bielefeld
26.04.10
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Deutschen
Telekom AG. Eine Neuverlegung von Telekommunikationslinien ist zurzeit nicht geplant.
Beschlussvorschlag
wird zur Kenntnis genommen
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