Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
05.07.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 42/2013
24.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
11.06.2013
Jugendhilfeausschuss
13.06.2013
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
26.06.2013
Jugendhilfeausschuss
26.06.2013
Kreisausschuss
02.07.2013
Kreistag
17.07.2013
Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen
Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel
x
Tel.: 641
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Fachkräfte der
Schulsozialarbeit der Abteilung Jugend und Familie an weiterführenden Schulen im Umfang von
4,0 Vollzeitstellen über den 31.12.2013 hinaus zunächst bis zum 31.12.2015 weiter zu beschäftigen
und entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.
oder
-2-
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets eingeführte Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen nur dann
weiter zu führen, wenn eine Refinanzierung durch Bund oder Land erfolgt.
Begründung:
Hintergrund/ Projektverlauf:
Der Bund hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 die Voraussetzungen für eine
Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene zunächst befristet bis zum
31.12.2013 geschaffen. In einem gemeinsamen Erlass haben die Ministerien (MAIS, MSW, MFKJKS)
des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.07.2011 die grundlegenden Kriterien zur Umsetzung der zusätzlichen Schulsozialarbeit bekannt gegeben.
Da den kommunalen Leistungsträgern die konkrete Ausgestaltung überlassen war, hat die Verwaltung in der Sozialkonferenz am 28.09.2011 verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der
Schulsozialarbeit vorgestellt. Mit den Bürgermeistern und Verwaltungsvertretern der Städte und
Gemeinden wurde dahingehend Einvernehmen erzielt, dass der Kreis Anstellungsträger wird und die
Abt. Jugend und Familie die Planung, Steuerung und Koordinierung der zusätzlichen Angebote der
Schulsozialarbeit vornimmt.
Durch Dringlichkeitsentscheidung (D 40/2011) hat der Kreistag am 14.12.2011 beschlossen,
5 Stellen für die Schulsozialarbeit im Kreis bereit zu stellen.
Aus Sicht der Abt. Jugend und Familie ist diese Vorgehensweise folgerichtig, da die Schulsozialarbeit
ein Handlungsfeld der Jugendhilfe ist (§§ 2, 13 SGB VIII) und dem örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe im Rahmen seiner planerischen Gesamtverantwortung hier eine besondere Rolle zukommt (§§ 80, SGB VIII; §§ 7, 8, 10, 13 3.AG KJHG/ Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW).
Dieses beinhaltet zudem die sozialräumliche Abstimmung und Vernetzung mit anderen Akteuren der
Jugendarbeit. Darüber hinaus war der Verwaltung wichtig, die Umsetzung der Schulsozialarbeit
wirtschaftlich, effizient und mit einer breiten Wirkung zu realisieren.
Auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2011 hat die Abt. Jugend und Familie mit
den zum 01.02.2012 eingestellten Fachkräften begonnen, eine schul- bzw. schulformübergreifende
Konzeption zu entwickeln. Bereits am 17.02.2012 wurde im Jugendhilfeausschuss in einem mündlichen Bericht dargelegt, dass von den fünf eingerichteten Stellen vier Stellen an weiterführenden
Schulen und eine weitere Stelle für den Bereich Integration/Inklusion eingesetzt werden sollen
(siehe V 41/2013).
In der Konzeption wurden im Hinblick auf die Schwerpunktaufgaben der Schulsozialarbeit an
weiterführenden Schulen fachliche und zeitliche Standards erarbeitet. Der Einsatz besteht im
Wesentlichen aus Beratungsleistungen in drei unterschiedlichen Intensitäten, die über die Lehrkräfte
eingeleitet werden. Daneben werden im Umfang festgelegte gruppen-/ klassenbezogene Trainings zu
bestimmten Inhalten angeboten (z.B. Medienkompetenz, Umgang mit Gewalt). Im Sinne der
sozialräumlichen Vernetzung zu lokalen Akteuren der Jugendarbeit wurden zusätzlich insbesondere
Ferienaktivitäten außerhalb der Schulzeiten angestrebt.
Die konzeptionelle Umsetzung auf Grundlage der gemeinsamen Kooperationsvereinbarungen sowie
die Zuteilung der Fachkräfte wurden in enger Abstimmung mit den Schulträgern und Schulen
vorgenommen.
-3Der Jugendhilfeausschuss wurde regelmäßig über den Stand der Umsetzung und die aktuellen
Entwicklungen informiert (08.03.2012: TOP 9, 31.05.12: TOP 12, 15.11.12: Info 170/2012,
21.02.2013: TOP 17).
In der Sitzung am 21.02.2013 zog die Abteilung Jugend und Familie an gleicher Stelle eine erste
positive Bilanz der zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit und kündigte diesbezüglich an, eine
schriftliche Abfrage der Schulleitungen und Schulträger einzuholen.
Nach der Sitzung der Bürgermeisterkonferenz am 22.03.2013 hat sich der Landrat mit einem
gemeinsamen Appell mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Kreises für eine
dauerhafte Finanzierung durch Bundesmittel bei den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie
für Bildung und Forschung eingesetzt (siehe Anlage 1).
Nachdem diesem Appell unter Hinweis auf die klare Befristung im Sinne einer Anschubfinanzierung
sowie dem Verweis auf die Bildungshoheit der Länder nicht gefolgt wurde, wurde der Appell mit dem
Ziel der dauerhaften Finanzierung der Schulsozialarbeit an die entsprechenden Ministerien des
Landes Nordrhein- Westfalen (MAIS, MSW, MFKJKS) weitergeleitet.
Eine Antwort der Landesministerien liegt dem Kreis zurzeit nicht vor, dennoch erscheint eine
Finanzierung durch das Land oder durch den Bund über den 31.12.2013 hinaus aus hiesiger Sicht
wenig wahrscheinlich.
Rückmeldungen der kooperierenden Schulen (siehe Anlage 2):
Zusammenfassend kann bezüglich der Rückmeldung für die überwiegende Mehrheit der
Kooperationsschulen gesagt werden, dass
die Fachkräfte der Schulsozialarbeit als kompetente Ansprechpartner für Schüler, Eltern und
Lehrer akzeptiert werden
die zielgerichtete Zusammenarbeit durch eine hohe Professionalität und Effizienz
gekennzeichnet ist
der Zugang zu den Leistungen transparent war
sich deutliche Effekte auch innerhalb des recht kurzen Zeitraums der Zusammenarbeit
gezeigt haben
insbesondere durch die Beratungsangebote eine Entlastung von Schule mit ihrer
Schnittstellenfunktion zu Eltern und anderen Beratungsdiensten und Einrichtungen
(ASD, Erziehungsberatungsstelle, Polizei, etc.) wahrgenommen wurde und
die in den Beratungskontakten gelösten Konflikte wie auch die Sozialkompetenztrainings dazu
beigetragen haben, das Klassen-, bzw. Schulklima positiv zu verändern (eine Schule
berichtete in dem Zusammenhang, dass sich der Lernerfolg problematischer Schüler
signifikant durch die Schulsozialarbeit verbessert habe).
Insgesamt lässt sich sagen, dass das Angebot der Abteilung Jugend und Familie von Schule als
wesentliche Bereicherung und wertvolle Ergänzung der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit
gesehen wird.
Insofern wünschen alle Schulen eine dauerhafte Fortführung der Angebote der zusätzlichen
Schulsozialarbeit, da der Bedarf für diese Form der Jugendhilfe mit ihrer wichtigen Schlüsselfunktion
deutlich geworden ist.
Rückmeldungen der Schulträger (siehe Anlage 3):
-4-
Die Schulträger vermitteln sowohl Unterstützung des Ansatzes als auch Kritik. Im Einzelnen wurde
rückgemeldet, dass
auch die Schulträger in der Schulsozialarbeit grundsätzlich ein wichtiges
Unterstützungsangebot für Schulen sehen
die Möglichkeit, auch solche Schulen zu erreichen, in denen die Kommunen in der
Vergangenheit aus finanziellen Gründen keine entsprechenden Angebote der
Schulsozialarbeit vorhalten konnten, ausdrücklich begrüßt wurde.
Kritik wurde geäußert im Hinblick auf
die Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis (Zuständigkeit, Parallelstruktur bei Trägerschaft
sowie einen vermeintlich effizienteren Einsatz der Schulsozialarbeit durch Kommunen selbst)
die möglichen finanziellen Auswirkungen im Falle der Weiterführung der Schulsozialarbeit
die vergleichbar lange Phase der Konzeptentwicklung wie auch den Anteil bezüglich der
Koordination der Stellen (Overhead)
die Effizienz kommunenübergreifender Angebote.
In der Stellungnahme der kollegialen Bürgermeisterkonferenz vom 27.05.2013 wird festgestellt, dass
die Bürgermeister eine Fortführung des Angebotes ablehnen, wenn keine weiteren Fördermittel für
die Schulsozialarbeit fließen.
Perspektive:
Wie beschrieben, ist eine weitere Förderung der Schulsozialarbeit durch Bund oder Land derzeit nicht
absehbar. Um entsprechende arbeitsmarktrelevante Fristen einhalten zu können, ist aus Sicht der
Fachabteilung spätestens in der Sitzung des Kreistags am 31.07.2013 eine Entscheidung über die
Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit herbeizuführen.
Die Verwaltung sieht die mit ihrer Konzeption verfolgten Ziele umfänglich und erfolgreich verwirklicht,
was die überaus positiven Rückmeldungen der Schulen verdeutlichen (siehe oben).
Der grundsätzliche Bedarf für Schulsozialarbeit an allen Schulformen (auch an Realschulen und
Gymnasien) wird aus Sicht von Fachleuten unterschiedlicher Professionen nicht (mehr) ernsthaft in
Frage gestellt.
Dieser Bedarf ergibt sich aus hiesiger Sicht durch die sich rasch verändernden gesellschaftlichen
Lebenswelten und den damit einhergehenden Risiken, wie Isolation, Medienmissbrauch,
(Bildungs-) Armut, Sucht, etc.
Was einer notwendigen und bedarfsgerechten Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit im
Wege steht, ist der äußerst hohe Finanzierungsbedarf, der unabhängig von der jeweiligen
Trägerschaft (Bund, Land, Kommune) letztendlich aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten wäre.
Die Konzeption der Abteilung Jugend und Familie hat aus diesem Grund von einem infrastrukturellen
Ansatz (Zuordnung einer Fachkraft an eine Schule) abgesehen, statt dessen ermöglicht sie ein
effizientes Angebot , welches die wesentlichen Aufgaben der Schulsozialarbeit sozialräumlich
vernetzt in die Fläche bringt (schulübergreifender, leistungsorientierter Ansatz).
Durch die Berücksichtigung fachlicher und zeitlicher Standards, die Konkretisierung von Schlüsselprozessen (z.B. im Kinderschutz und bei Schulverweigerung) sowie einer ständigen Rollen- und
Auftragsklärung der Beteiligten, ist die sozialräumliche Steuerung, Koordination und Umsetzung einer
-5bedarfsgerechten Schulsozialarbeit möglich, die einerseits wirtschaftlich ist, andererseits jedoch
Überlastungen im Sinne des Arbeitsschutzes ausschließt.
Der Auftrag des Lenkungskreises des Regionalen Bildungsnetzwerks vom 08.12.2010, an einer
gemeinsamen, trägerunabhängigen Basiskonzeption für den Bereich der Schulsozialarbeit an
weiterführenden Schulen zu arbeiten, wird unabhängig von der vorliegenden Entscheidung weiterhin
verfolgt.
Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, die Fachkräfte der Schulsozialarbeit der Abteilung Jugend und
Familie an weiterführenden Schulen im Umfang von 4,0 Vollzeitstellen über den 31.12.2013 hinaus
bis zum 31.12.2015 weiterzubeschäftigen und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.
Die Verwaltung ist sich jedoch bewusst, dass diese finanziellen Mehrbelastungen über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu tragen wären, die eine Weiterführung der
Schulsozialarbeit an den Schulen in kommunaler Trägerschaft ablehnen, sofern es keine umlageneutrale Finanzierung durch Bund oder Land gibt.
Vor dem Hintergrund dieser gegensätzlichen Pole ist eine politische Bewertung und Abwägung
zwischen fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten unabdingbar. Aus diesem Grunde sind der
Vorlage zwei alternative Beschlussvorschläge zu entnehmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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