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Beschlussvorlage GB (Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
05.07.13, 04:06
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 42/2013 24.05.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 11.06.2013 Jugendhilfeausschuss 13.06.2013 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 26.06.2013 Jugendhilfeausschuss 26.06.2013 Kreisausschuss 02.07.2013 Kreistag 17.07.2013 Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel x Tel.: 641 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Fachkräfte der Schulsozialarbeit der Abteilung Jugend und Familie an weiterführenden Schulen im Umfang von 4,0 Vollzeitstellen über den 31.12.2013 hinaus zunächst bis zum 31.12.2015 weiter zu beschäftigen und entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen. oder -2- Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführte Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen nur dann weiter zu führen, wenn eine Refinanzierung durch Bund oder Land erfolgt. Begründung: Hintergrund/ Projektverlauf: Der Bund hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 die Voraussetzungen für eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene zunächst befristet bis zum 31.12.2013 geschaffen. In einem gemeinsamen Erlass haben die Ministerien (MAIS, MSW, MFKJKS) des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.07.2011 die grundlegenden Kriterien zur Umsetzung der zusätzlichen Schulsozialarbeit bekannt gegeben. Da den kommunalen Leistungsträgern die konkrete Ausgestaltung überlassen war, hat die Verwaltung in der Sozialkonferenz am 28.09.2011 verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der Schulsozialarbeit vorgestellt. Mit den Bürgermeistern und Verwaltungsvertretern der Städte und Gemeinden wurde dahingehend Einvernehmen erzielt, dass der Kreis Anstellungsträger wird und die Abt. Jugend und Familie die Planung, Steuerung und Koordinierung der zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit vornimmt. Durch Dringlichkeitsentscheidung (D 40/2011) hat der Kreistag am 14.12.2011 beschlossen, 5 Stellen für die Schulsozialarbeit im Kreis bereit zu stellen. Aus Sicht der Abt. Jugend und Familie ist diese Vorgehensweise folgerichtig, da die Schulsozialarbeit ein Handlungsfeld der Jugendhilfe ist (§§ 2, 13 SGB VIII) und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner planerischen Gesamtverantwortung hier eine besondere Rolle zukommt (§§ 80, SGB VIII; §§ 7, 8, 10, 13 3.AG KJHG/ Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW). Dieses beinhaltet zudem die sozialräumliche Abstimmung und Vernetzung mit anderen Akteuren der Jugendarbeit. Darüber hinaus war der Verwaltung wichtig, die Umsetzung der Schulsozialarbeit wirtschaftlich, effizient und mit einer breiten Wirkung zu realisieren. Auf Grundlage der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2011 hat die Abt. Jugend und Familie mit den zum 01.02.2012 eingestellten Fachkräften begonnen, eine schul- bzw. schulformübergreifende Konzeption zu entwickeln. Bereits am 17.02.2012 wurde im Jugendhilfeausschuss in einem mündlichen Bericht dargelegt, dass von den fünf eingerichteten Stellen vier Stellen an weiterführenden Schulen und eine weitere Stelle für den Bereich Integration/Inklusion eingesetzt werden sollen (siehe V 41/2013). In der Konzeption wurden im Hinblick auf die Schwerpunktaufgaben der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen fachliche und zeitliche Standards erarbeitet. Der Einsatz besteht im Wesentlichen aus Beratungsleistungen in drei unterschiedlichen Intensitäten, die über die Lehrkräfte eingeleitet werden. Daneben werden im Umfang festgelegte gruppen-/ klassenbezogene Trainings zu bestimmten Inhalten angeboten (z.B. Medienkompetenz, Umgang mit Gewalt). Im Sinne der sozialräumlichen Vernetzung zu lokalen Akteuren der Jugendarbeit wurden zusätzlich insbesondere Ferienaktivitäten außerhalb der Schulzeiten angestrebt. Die konzeptionelle Umsetzung auf Grundlage der gemeinsamen Kooperationsvereinbarungen sowie die Zuteilung der Fachkräfte wurden in enger Abstimmung mit den Schulträgern und Schulen vorgenommen. -3Der Jugendhilfeausschuss wurde regelmäßig über den Stand der Umsetzung und die aktuellen Entwicklungen informiert (08.03.2012: TOP 9, 31.05.12: TOP 12, 15.11.12: Info 170/2012, 21.02.2013: TOP 17). In der Sitzung am 21.02.2013 zog die Abteilung Jugend und Familie an gleicher Stelle eine erste positive Bilanz der zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit und kündigte diesbezüglich an, eine schriftliche Abfrage der Schulleitungen und Schulträger einzuholen. Nach der Sitzung der Bürgermeisterkonferenz am 22.03.2013 hat sich der Landrat mit einem gemeinsamen Appell mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Kreises für eine dauerhafte Finanzierung durch Bundesmittel bei den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung eingesetzt (siehe Anlage 1). Nachdem diesem Appell unter Hinweis auf die klare Befristung im Sinne einer Anschubfinanzierung sowie dem Verweis auf die Bildungshoheit der Länder nicht gefolgt wurde, wurde der Appell mit dem Ziel der dauerhaften Finanzierung der Schulsozialarbeit an die entsprechenden Ministerien des Landes Nordrhein- Westfalen (MAIS, MSW, MFKJKS) weitergeleitet. Eine Antwort der Landesministerien liegt dem Kreis zurzeit nicht vor, dennoch erscheint eine Finanzierung durch das Land oder durch den Bund über den 31.12.2013 hinaus aus hiesiger Sicht wenig wahrscheinlich. Rückmeldungen der kooperierenden Schulen (siehe Anlage 2): Zusammenfassend kann bezüglich der Rückmeldung für die überwiegende Mehrheit der Kooperationsschulen gesagt werden, dass š die Fachkräfte der Schulsozialarbeit als kompetente Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer akzeptiert werden š die zielgerichtete Zusammenarbeit durch eine hohe Professionalität und Effizienz gekennzeichnet ist š der Zugang zu den Leistungen transparent war š sich deutliche Effekte auch innerhalb des recht kurzen Zeitraums der Zusammenarbeit gezeigt haben š insbesondere durch die Beratungsangebote eine Entlastung von Schule mit ihrer Schnittstellenfunktion zu Eltern und anderen Beratungsdiensten und Einrichtungen (ASD, Erziehungsberatungsstelle, Polizei, etc.) wahrgenommen wurde und š die in den Beratungskontakten gelösten Konflikte wie auch die Sozialkompetenztrainings dazu beigetragen haben, das Klassen-, bzw. Schulklima positiv zu verändern (eine Schule berichtete in dem Zusammenhang, dass sich der Lernerfolg problematischer Schüler signifikant durch die Schulsozialarbeit verbessert habe). Insgesamt lässt sich sagen, dass das Angebot der Abteilung Jugend und Familie von Schule als wesentliche Bereicherung und wertvolle Ergänzung der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit gesehen wird. Insofern wünschen alle Schulen eine dauerhafte Fortführung der Angebote der zusätzlichen Schulsozialarbeit, da der Bedarf für diese Form der Jugendhilfe mit ihrer wichtigen Schlüsselfunktion deutlich geworden ist. Rückmeldungen der Schulträger (siehe Anlage 3): -4- Die Schulträger vermitteln sowohl Unterstützung des Ansatzes als auch Kritik. Im Einzelnen wurde rückgemeldet, dass š auch die Schulträger in der Schulsozialarbeit grundsätzlich ein wichtiges Unterstützungsangebot für Schulen sehen š die Möglichkeit, auch solche Schulen zu erreichen, in denen die Kommunen in der Vergangenheit aus finanziellen Gründen keine entsprechenden Angebote der Schulsozialarbeit vorhalten konnten, ausdrücklich begrüßt wurde. Kritik wurde geäußert im Hinblick auf š die Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis (Zuständigkeit, Parallelstruktur bei Trägerschaft sowie einen vermeintlich effizienteren Einsatz der Schulsozialarbeit durch Kommunen selbst) š die möglichen finanziellen Auswirkungen im Falle der Weiterführung der Schulsozialarbeit š die vergleichbar lange Phase der Konzeptentwicklung wie auch den Anteil bezüglich der Koordination der Stellen (Overhead) š die Effizienz kommunenübergreifender Angebote. In der Stellungnahme der kollegialen Bürgermeisterkonferenz vom 27.05.2013 wird festgestellt, dass die Bürgermeister eine Fortführung des Angebotes ablehnen, wenn keine weiteren Fördermittel für die Schulsozialarbeit fließen. Perspektive: Wie beschrieben, ist eine weitere Förderung der Schulsozialarbeit durch Bund oder Land derzeit nicht absehbar. Um entsprechende arbeitsmarktrelevante Fristen einhalten zu können, ist aus Sicht der Fachabteilung spätestens in der Sitzung des Kreistags am 31.07.2013 eine Entscheidung über die Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit herbeizuführen. Die Verwaltung sieht die mit ihrer Konzeption verfolgten Ziele umfänglich und erfolgreich verwirklicht, was die überaus positiven Rückmeldungen der Schulen verdeutlichen (siehe oben). Der grundsätzliche Bedarf für Schulsozialarbeit an allen Schulformen (auch an Realschulen und Gymnasien) wird aus Sicht von Fachleuten unterschiedlicher Professionen nicht (mehr) ernsthaft in Frage gestellt. Dieser Bedarf ergibt sich aus hiesiger Sicht durch die sich rasch verändernden gesellschaftlichen Lebenswelten und den damit einhergehenden Risiken, wie Isolation, Medienmissbrauch, (Bildungs-) Armut, Sucht, etc. Was einer notwendigen und bedarfsgerechten Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit im Wege steht, ist der äußerst hohe Finanzierungsbedarf, der unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft (Bund, Land, Kommune) letztendlich aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten wäre. Die Konzeption der Abteilung Jugend und Familie hat aus diesem Grund von einem infrastrukturellen Ansatz (Zuordnung einer Fachkraft an eine Schule) abgesehen, statt dessen ermöglicht sie ein effizientes Angebot , welches die wesentlichen Aufgaben der Schulsozialarbeit sozialräumlich vernetzt in die Fläche bringt (schulübergreifender, leistungsorientierter Ansatz). Durch die Berücksichtigung fachlicher und zeitlicher Standards, die Konkretisierung von Schlüsselprozessen (z.B. im Kinderschutz und bei Schulverweigerung) sowie einer ständigen Rollen- und Auftragsklärung der Beteiligten, ist die sozialräumliche Steuerung, Koordination und Umsetzung einer -5bedarfsgerechten Schulsozialarbeit möglich, die einerseits wirtschaftlich ist, andererseits jedoch Überlastungen im Sinne des Arbeitsschutzes ausschließt. Der Auftrag des Lenkungskreises des Regionalen Bildungsnetzwerks vom 08.12.2010, an einer gemeinsamen, trägerunabhängigen Basiskonzeption für den Bereich der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen zu arbeiten, wird unabhängig von der vorliegenden Entscheidung weiterhin verfolgt. Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, die Fachkräfte der Schulsozialarbeit der Abteilung Jugend und Familie an weiterführenden Schulen im Umfang von 4,0 Vollzeitstellen über den 31.12.2013 hinaus bis zum 31.12.2015 weiterzubeschäftigen und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen. Die Verwaltung ist sich jedoch bewusst, dass diese finanziellen Mehrbelastungen über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu tragen wären, die eine Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Schulen in kommunaler Trägerschaft ablehnen, sofern es keine umlageneutrale Finanzierung durch Bund oder Land gibt. Vor dem Hintergrund dieser gegensätzlichen Pole ist eine politische Bewertung und Abwägung zwischen fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten unabdingbar. Aus diesem Grunde sind der Vorlage zwei alternative Beschlussvorschläge zu entnehmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)