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Beschlussvorlage GB (Z 5/V 42/2013 (KA 02.07.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Beschlussvorlage GB (Z 5/V 42/2013 (KA 02.07.2013)) Beschlussvorlage GB (Z 5/V 42/2013 (KA 02.07.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 5 / V 42/2013 Datum: 08.07.2013 Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Kreisausschusses vom 02.07.2013 A) TOP 16 Öffentliche Sitzung Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen V 42/2013 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur Jugendhilfeausschuss Verwaltungsergänzung Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur und des Jugendhilfeausschuss 11.06.2013 13.06.2013 21.06.2013 Z1 Z2 Z3 26.06.2013 Z4 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fasst die Entwicklungen kurz zusammen und begrüßt das bisherige, qualitativ gute, Ergebnis. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht vollständig zustimmen werde, man aber grundsätzlich der Schulsozialarbeit positiv gegenüberstehe. Seine Fraktion sehe einerseits diese Arbeit als Aufgabe des Trägers an und andererseits ist man der Auffassung, dass die nicht verausgabten Mittel aus dem Bereich Bildung und Teilhabe in die Rücklage fließen müssten. Da nur Personalkosten enthalten seien, fragt er nach, ob in diesem Zusammenhang keine Sachkosten entstehen und bittet im übrigen um getrennte Abstimmung der Punkte 1 - 4. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass Jugendsozialarbeit nicht alleine aus der Schulsozialarbeit bestehe und insoweit beim Kreis koordiniert werden muss, damit eine Vernetzung und effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten gewährleistet ist, was von den Trägern alleine nicht erwartet werden könne. Insofern wäre eine Beendigung der Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt völlig kontraproduktiv, so dass sie zunächst bis 2015, wo dann hoffentlich Mittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden, unter Federführung des Jugendamtes fortgesetzt werden müsse. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt, ob die nicht verausgabten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes andernfalls zur Senkung der Kreisumlage führen würden. Der Vorsitzende bejaht dies. AV Poth erläutert, dass diese Mittel für den Zweck Schulsozialarbeit zugewiesen wurden. Aufgrund der wirtschaftlichen und bedarfsorientierten Organisation dieser Arbeit konnten 14 Schulen zufriedengestellt und darüber hinaus Mittel eingespart werden. Daraus sei die Idee entstanden, die Mittel im Rahmen des eigentlichen Zwecks einzusetzen und die beiden kommenden Jahre zu finanzieren. Die dann noch verfügbaren Mittel würden kreisumlagesenkend wirksam werden. Auf die Frage von Herrn Reiff teilt Herr Poth mit, dass keine nennenswerten Sachkosten entstehen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet weiter zu finanzieren. Abstimmungsergebnis: 2. Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis zum 31.12.2015 fortgeführt. Abstimmungsergebnis: 3. Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (FDP) Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kreisumlage. Abstimmungsergebnis: 4. Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (FDP) Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (FDP) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im Rahmen der Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig