Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 14:50
Aktualisiert
08.07.13, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 5 / V 42/2013
Datum:
08.07.2013
Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Kreisausschusses vom 02.07.2013
A)
TOP 16
Öffentliche Sitzung
Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen
V 42/2013
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsergänzung
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur und des Jugendhilfeausschuss
11.06.2013
13.06.2013
21.06.2013
Z1
Z2
Z3
26.06.2013
Z4
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) fasst
die Entwicklungen kurz zusammen und begrüßt das bisherige,
qualitativ gute, Ergebnis.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass seine Fraktion
der Vorlage nicht vollständig zustimmen werde, man aber grundsätzlich der Schulsozialarbeit positiv gegenüberstehe. Seine
Fraktion sehe einerseits diese Arbeit als Aufgabe des Trägers an
und andererseits ist man der Auffassung, dass die nicht verausgabten Mittel aus dem Bereich Bildung und Teilhabe in die Rücklage fließen müssten. Da nur Personalkosten enthalten seien,
fragt er nach, ob in diesem Zusammenhang keine Sachkosten
entstehen und bittet im übrigen um getrennte Abstimmung der
Punkte 1 - 4.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass Jugendsozialarbeit nicht alleine aus der Schulsozialarbeit bestehe und insoweit beim Kreis koordiniert werden muss, damit eine Vernetzung
und effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten gewährleistet ist,
was von den Trägern alleine nicht erwartet werden könne. Insofern wäre eine Beendigung der Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt völlig kontraproduktiv, so dass sie zunächst bis 2015, wo dann hoffentlich Mittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden,
unter Federführung des Jugendamtes fortgesetzt werden müsse.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt, ob die nicht verausgabten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes andernfalls zur
Senkung der Kreisumlage führen würden.
Der Vorsitzende bejaht dies.
AV Poth erläutert, dass diese Mittel für den Zweck Schulsozialarbeit zugewiesen wurden. Aufgrund der wirtschaftlichen und bedarfsorientierten Organisation dieser Arbeit konnten 14 Schulen
zufriedengestellt und darüber hinaus Mittel eingespart werden.
Daraus sei die Idee entstanden, die Mittel im Rahmen des eigentlichen Zwecks einzusetzen und die beiden kommenden Jahre zu
finanzieren. Die dann noch verfügbaren Mittel würden kreisumlagesenkend wirksam werden. Auf die Frage von Herrn Reiff teilt
Herr Poth mit, dass keine nennenswerten Sachkosten entstehen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1.
Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet weiter zu
finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
2.
Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis
zum 31.12.2015 fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
3.
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (FDP)
Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von
Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem zufolge nicht
zu einer zusätzlichen Belastung der Kreisumlage.
Abstimmungsergebnis:
4.
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (FDP)
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (FDP)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine
Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im Rahmen der
Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig