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Beschlussvorlage GB (Z 4/V 42/2013 (JHA und BiSpoKultA 26.06.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
788 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
01.07.13, 15:09
Aktualisiert
01.07.13, 15:09

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4.: V 42/2013 Datum: 01.07.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 26.06.2013 Öffentliche Sitzung TOP 3 Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen V 42/2013 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur Jugendhilfeausschuss Verwaltungsergänzung Z1 Z2 Z3 11.06.2013 13.06.2013 21.06.2013 Beide Fachausschüsse haben sich im Vorfeld mit der Thematik befasst. Herr Kolvenbach bittet die Verwaltung, die Thematik nochmals zu erläutern. Herr Bierdel und Herr Lorbach erläutern die Schulsozialarbeit anhand der beiliegenden Powerpoint-Präsentation. Herr Poth ergänzt die Ausführungen der Verwaltung mit dem Hinweis auf die beigefügte gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister und unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit. Abschließend formuliert er folgenden Vorschlag zur Beschlussfassung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet weiter zu finanzieren. 2. Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis zum 31.12.2015 fortgeführt. 3. Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kreisumlage. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im Rahmen der Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit einzubeziehen. Im Anschluss hieran gibt der Vorsitzende den anwesenden Vertretern der kooperierenden Schulen Gelegenheit, ergänzende Ausführungen zu den bereits vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen abzugeben. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit, Fragen an die Vertreter der kooperierenden Schulen zu stellen. Ebenso wurde den anwesenden Schulträgern die Gelegenheit gegeben, ergänzend Stellung zu nehmen. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit, Fragen an die Vertreter der Schulträger zu stellen. Das Mitglied Dr. Dirhold gibt zu Protokoll, dass eine Weiterführung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2015 hinaus nur in Betracht kommen soll, sofern ein Gesamtkonzept erarbeitet werden kann. Das Mitglied Rauw erklärt, dass seitens der FDP-Fraktion weiterer Beratungsbedarf besteht, und er sich aufgrund dessen enthalten wird. Nach weiterer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Vorschlag zur Abstimmung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss Bildung, Sport und Kultur folgende Beschlussfassung: 1. Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet weiter zu finanzieren. 2. Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis zum 31.12.2015 fortgeführt. 3. Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kreisumlage. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im Rahmen der Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 3 Enthaltungen Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Euskirchen Berichterstatter: Herr Bierdel, AbtL 51 – Jugend und Familie Herr Lorbach, Abt 51 – Jugendpfleger Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 1 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Was ist Schulsozialarbeit? Es gibt keine einheitliche Definition. So existieren neben dem Begriff Schulsozialarbeit gegenwärtig noch andere Bezeichnungen wie "schulbezogene Jugendarbeit", "schulbezogene Jugendhilfe", "Soziale Arbeit an Schulen", "Jugendarbeit an Schulen“ u.a. "Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern im schulpflichtigen Alter. Sie begibt sich in das Lebensfeld der jungen Menschen, hier an einen speziellen, für Kinder und Jugendliche besonders wichtigen Ort, die Schule. [...] Schulsozialarbeit ist eine spezifische Form der Jugendhilfe, die sich von anderen Beratungsund Hilfeformen unterscheidet. [...] Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe, das innerhalb der Organisationsform Jugendhilfe tätig wird.“ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter,1993) „Wenn wir von Schulsozialarbeit sprechen, meinen wir damit die intensivste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und verstehen sie als ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe.“ (vgl. Prof. Dr. Speck 2006; Drilling 2009; Spies/ Pötter 2011) Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 2 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Bundesrecht / SGB VIII: • Schulsozialarbeit ist Aufgabengebiet der Jugendhilfe (§2 Abs. 2 SGB VIII) • Die Angebote in der Jugendsozialarbeit sollen aufeinander abgestimmt sein (§13 Abs. 4 und § 81 SGB VIII) • Die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit der Schule ist gesetzlich verankert (§ 81 SGB VIII) • Der Jugendhilfeträger ist für die Gewährleistung im Zuständigkeitsgebiet verantwortlich (§ 80 Abs. 2 SGB VIII) Landesrecht / 3. AG KJHG: • Der Träger der Jugendhilfe ist verantwortlich für den Abstimmungsprozess (§ 7 Abs. 1, 3. AG KJHG) • Der Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit ist in der schulbezogenen Jugendarbeit gesetzt (§ 10 Abs. 1, 3. AG KJHG) • Der Zusammenhang zum präventiven Auftrag in der Kooperation mit der Schule wird betont (§ 13, 3. AG KJHG) Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 3 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Entwicklungen in der Schulsozialarbeit (auf Landes- bzw. Bundesebene) • Erste professionelle Form der Schulsozialarbeit: Gesamtschulentwicklung Ende der 60er • 1990er Jahre: Diskussion wird neu belebt (u.a. durch Novellierung des SGB VIII) • In Bundesländern unterschiedliche Entwicklungen und Formen der Schulsozialarbeit (Bildungshoheit der Länder) • Ausbau der Schulsozialarbeit an Hauptschulen per Runderlass d. Ministerium für Schule NRW, Jugend und Kinder vom 18.02.2003 durch 250 Lehrerstellen aus dem „Zeitbudget für besondere Aufgaben“ • In 2004/ 2005 weitere 400 befristete Landesstellen für Schulsozialarbeit an HS in NRW • Runderlass von 2008 ermöglicht Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an allen Schulformen durch Matching System (im Zusammenhang mit Amok-Fällen) • Bund stellt ab 01.01.2011 bis 31.12.2013 jährlich bis zu 400 Mio.€ für Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT zur Verfügung, gemeinsamer Erlass der Ministerien NRW (MAIS, MFKJKS, MSW) vom 06.07.2011 Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 4 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Entwicklungen in der Schulsozialarbeit vor BUT (im Kreis Euskirchen) • Gesamtschule Weilerswist 1 Stelle • Don Bosco Schule 1997 0,5 Stelle (Kreis) • Berufskollegs 1999 2 Stellen • Hauptschulen ab 2004 5 Stellen (Bezirksregierung) 1,5 Stellen (Kommunal) • Kommunale Förderschulen 1,5 Stellen (Kommunal) • Realschule 2011 = 0,36 Stelle (Bezirksregierung wg. gebundenem Ganztag) Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT durch den Bund 4 Stellen an weiterführenden Schulen (+ 1 Stelle Integration / Inklusion) Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 5 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Zuteilung • Erste Orientierung an Haupt- und Förderschulen (prozentualer Anteil der Leistungsberechtigten nach dem BuT) und Einwohnerzahlen. • Berücksichtigung der bestehenden Landschaft der Schulsozialarbeit (keine Doppelstrukturen). • Annäherungswerte nach Sozialräumen ASD: - Euskirchen/Weilerswist 1,5 Stellen - Bad Münstereifel, Mechernich, Zülpich 1,5 Stellen - Nettersheim, Blankenheim, Dahlem, Schleiden, Kall, Hellenthal 1 Stelle • Enge Abstimmung mit den Schulträgern. Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 6 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Herausforderung • Konzeptentwicklung (als fortlaufender Prozess) • Umsetzung (in die Fläche gehen) in enger Abstimmung mit Schulen und Schulträgern • Schnell in Wirkung kommen (in dem „fremden System“ Schule) • Management an den Schnittstellen (ASD, Beratungsstellen, etc.) • Auswertung/ Dokumentation • Arbeitsüberlastung vermeiden Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 7 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Schwerpunkte der Konzeption • Einzelfallhilfe/ Beratung (Schüler, Eltern, Lehrer) • Schnittstellenarbeit zu anderen Diensten und Einrichtungen (ASD, Schulpsychologischer Dienst, Beratungsstellen, Polizei, etc.) • Soziale Gruppenarbeit (soziale Kompetenztrainings, Programme, Projekte, etc.) • Elternabende (Chancen und Risiken der Nutzung neuer Medien) • Freizeitangebote in den Ferien (mit Jugendarbeit vor Ort) • Schul- und schulformübergreifende Angebote möglich Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 8 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Weilerswist Bisher: Zülpich 12,19 FKS an 16 Schulen - 6,36 FKS Land (7 FK) Euskirchen - 3,33 FKS Kommunen (7 FK) - 2,5 Kreis (3 FK) Mechernich Schleiden Bad Münstereifel Kall Nettersheim Hellenthal Blankenheim Dahlem Bisherige Angebote der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 9 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Weilerswist Bisher: Zülpich 12,19 FKS an 16 Schulen - 6,36 FKS Land (7 FK) Euskirchen - 3,33 FKS Kommunen (7 FK) - 2,5 Kreis (3 FK) Mechernich Schleiden Stellen nach dem BUT: Bad Münstereifel Kall 4 FKS an 14 Schulen - 2 x 0,5 (Soll) Nettersheim Hellenthal - 3 x Vollzeit Blankenheim Dahlem Bisherige Angebote sowie Angebote der Schulsozialarbeit nach BuT Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 10 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Weilerswist Bisher: Zülpich 12,19 FKS an 16 Schulen - 6,36 FKS Land (7 FK) Euskirchen - 3,33 FKS Kommunen (7 FK) - 2,5 Kreis (3 FK) Stellen nach dem BUT: 4 FKS an 14 Schulen - 2 x 0,5 (Soll) - 3 x Vollzeit Mechernich Schleiden Münstereifel = 16,19 FKS an 27Bad (*) weiterführenden Schulen Kall (* 3 Schulen sowohl BUT als auch kommunal) Nettersheim Primarbereich: Hellenthal + 1 FKS an 4 Grundschulen Blankenheimin Euskirchen (kommunal) + 0,5 FKS an Förderschule Primarbereich (kommunal) Dahlem Bisherige Angebote sowie Angebote der Schulsozialarbeit nach BuT Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 11 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Weiterführende kommunale Schulen mit Schulsozialarbeit -ohne BUT12 10 10 8 8 6 6 davon Schulen mit Schulsozialarbeit 4 2 2 2 1 1 1 0 ym na sie n le n t. G St äd R ea l sc hu ts ch u le n G es am sc hu le au pt H rd e rs ch ul en 0 Fö Anzahl der Schulen gesamt gs 4 6 Be ru fs ko lle 6 Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 12 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Weiterführende kommunale Schulen mit Schulsozialarbeit -mit BuT12 10 10 10 8 6 6 6 5 6 Anzahl der Schulen gesamt davon Schulen mit Schulsozialarbeit 5 4 4 2 2 2 1 1 t. G gs Be ru fs ko lle ie n ym na s le n St äd R ea l sc hu ts ch ul e G es am ch ul e au pt s H Fö rd e rs ch ul en n 0 Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 13 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Stellenanteile Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen 8,0 7,5 6,8 7,0 6,0 5,0 Stellenumfang 4,0 Stellenumfang inkl. BUT 3,0 2,0 2,4 2,2 2,0 2,0 2,0 1,1 1,0 1,0 1,0 0,4 0,0 le g ru fs ko l Be St äd t. G ym na sc hu ea l R s sie n le n le ts ch u G es am au p H Fö rd e rs ch u le n ts ch ul en 0,0 Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 14 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT (Warum) Funktioniert die Umsetzung in der „Fläche“? • Klare konzeptionelle Schwerpunkte • Kooperationsvereinbarungen, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schule und Abt. Jugend und Familie regelt (Dienst- und Fachaufsicht, Kommunikation intern und mit Dritten, Lehrer als „Filter“, etc.) • Fachliche und zeitliche Standards insbesondere im Hinblick auf Beratung (z.B. keine offene Sprechstunde möglich) • Rollen- und Auftragsklärung (Zuständigkeiten klären, Schnittstellenmanagement, Aufträge abgeben bzw. beenden) • Steuerung und Koordinierung in der Fläche (mehrere Schulen) nur so möglich. Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 15 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Zusammenfassung: • Schulsozialarbeit ist nur im SGB VIII gesetzlich verankert (§§ 13, 81) • Intensivste Form der Kooperation Jugendhilfe und Schule • Leistungsbezogener Ansatz des Kreises (BUT) ist der Versuch, kostenbewusst und in der Fläche Schulsozialarbeit zu etablieren • Nur möglich durch starke Steuerung und Festlegung auf Standards (Eingangsqualität und Kernprozesse) • Abstimmung mit anderen Trägern von Schulsozialarbeit ist Pflichtaufgabe (Auftrag Lenkungskreis Regionales Bildungsnetzwerk) Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 16 Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013 Folie: 17 Jugendhilfeausschuss am 26.06.2013 Seite 1 von 1 Manfred Poth - Jugendhilfeausschuss am 26.06.2013 Von: An: "Ohlert Theresia" <buero-buergermeister@bad-muenstereifel.de> <manfred.poth@kreis-euskirchen.de> Datum: 26.06.2013 11:14 Betreff: Jugendhilfeausschuss am 26.06.2013 CC: " Bergmann Albert" <abergmann@stadt-zuelpich.de>, Müller Reinhold<r.mue... Sehr geehrter Herr Poth, in Vorbereitung der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Schulsozialarbeit übersende ich Ihnen in Ergänzung zurStellungnahme den in dieser Woche abgestimmten Beschlussvorschlag der kollegialen Konferenz: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des JHA, Artund Umfang der Schulsozialarbeit aufdem Status quo zubelassen, wie erEnde 2011 vorzufinden war. Die Abteilung Jugend und Familie wird beauftragt, den Schulträgern im Kreis Euskirchen aufWunsch konzeptionelle und fachliche Hilfestellung zuleisten. Für den Fall einer fortgesetzten Förderung durch Bund oder Land werden die Mittel vollständig an die kommunalen Schulträger im Kreis Euskirchen weitergeleitet. Im Namen der Kollegen bitte ich Sie, die Ausschussmitglieder in geeigneterWeise über unseren gemeinsamen Beschlussvorschlag zu informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Alexander Büttner (Sprecher der kollegialen Konferenz) file://C:\Dokumente und Einstellungen\giesgen\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwise\51... 26.06.2013