Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
788 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
01.07.13, 15:09
Aktualisiert
01.07.13, 15:09
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 4.: V 42/2013
Datum:
01.07.2013
Vorabauszug aus der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses
und des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 26.06.2013
Öffentliche Sitzung
TOP 3
Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an
weiterführenden Schulen
V 42/2013
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsergänzung
Z1
Z2
Z3
11.06.2013
13.06.2013
21.06.2013
Beide Fachausschüsse haben sich im Vorfeld mit der Thematik
befasst.
Herr Kolvenbach bittet die Verwaltung, die Thematik nochmals zu
erläutern.
Herr Bierdel und Herr Lorbach erläutern die Schulsozialarbeit
anhand der beiliegenden Powerpoint-Präsentation.
Herr Poth ergänzt die Ausführungen der Verwaltung mit dem
Hinweis auf die beigefügte gemeinsame Stellungnahme der
Bürgermeister und unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit
der Schulsozialarbeit.
Abschließend formuliert er folgenden Vorschlag zur
Beschlussfassung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1.
Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete
Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet
weiter zu finanzieren.
2.
Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis
zum 31.12.2015 fortgeführt.
3.
Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von
Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht
verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen
dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der
Kreisumlage.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine
Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis
Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur
Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im
Rahmen der Schulneugründungen verursachte
Schulsozialarbeit einzubeziehen.
Im Anschluss hieran gibt der Vorsitzende den anwesenden
Vertretern der kooperierenden Schulen Gelegenheit, ergänzende
Ausführungen zu den bereits vorliegenden schriftlichen
Stellungnahmen abzugeben.
Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit,
Fragen an die Vertreter der kooperierenden Schulen zu stellen.
Ebenso wurde den anwesenden Schulträgern die Gelegenheit
gegeben, ergänzend Stellung zu nehmen.
Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit,
Fragen an die Vertreter der Schulträger zu stellen.
Das Mitglied Dr. Dirhold gibt zu Protokoll, dass eine
Weiterführung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2015 hinaus
nur in Betracht kommen soll, sofern ein Gesamtkonzept erarbeitet
werden kann.
Das Mitglied Rauw erklärt, dass seitens der FDP-Fraktion
weiterer Beratungsbedarf besteht, und er sich aufgrund dessen
enthalten wird.
Nach weiterer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden
Vorschlag zur Abstimmung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag gemeinsam
mit dem Ausschuss Bildung, Sport und Kultur folgende
Beschlussfassung:
1.
Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete
Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet
weiter zu finanzieren.
2.
Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis
zum 31.12.2015 fortgeführt.
3.
Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von
Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht
verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen
dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der
Kreisumlage.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine
Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis
Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur
Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im
Rahmen der Schulneugründungen verursachte
Schulsozialarbeit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 3 Enthaltungen
Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis
Euskirchen
Berichterstatter: Herr Bierdel, AbtL 51 – Jugend und Familie Herr Lorbach, Abt 51 – Jugendpfleger
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 1
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Was ist Schulsozialarbeit?
Es gibt keine einheitliche Definition.
So existieren neben dem Begriff Schulsozialarbeit gegenwärtig noch andere Bezeichnungen wie
"schulbezogene Jugendarbeit", "schulbezogene Jugendhilfe", "Soziale Arbeit an Schulen",
"Jugendarbeit an Schulen“ u.a.
"Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern im
schulpflichtigen Alter. Sie begibt sich in das Lebensfeld der jungen Menschen, hier an einen
speziellen, für Kinder und Jugendliche besonders wichtigen Ort, die Schule. [...]
Schulsozialarbeit ist eine spezifische Form der Jugendhilfe, die sich von anderen Beratungsund Hilfeformen unterscheidet. [...] Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der
Jugendhilfe, das innerhalb der Organisationsform Jugendhilfe tätig wird.“
(Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter,1993)
„Wenn wir von Schulsozialarbeit sprechen, meinen wir damit die intensivste Form der
Kooperation von Jugendhilfe und Schule und verstehen sie als ein eigenständiges
Handlungsfeld der Jugendhilfe.“ (vgl. Prof. Dr. Speck 2006; Drilling 2009; Spies/ Pötter 2011)
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 2
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Bundesrecht / SGB VIII:
•
Schulsozialarbeit ist Aufgabengebiet der Jugendhilfe (§2 Abs. 2 SGB VIII)
•
Die Angebote in der Jugendsozialarbeit sollen aufeinander abgestimmt sein
(§13 Abs. 4 und § 81 SGB VIII)
•
Die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit der Schule ist gesetzlich verankert
(§ 81 SGB VIII)
•
Der Jugendhilfeträger ist für die Gewährleistung im Zuständigkeitsgebiet
verantwortlich (§ 80 Abs. 2 SGB VIII)
Landesrecht / 3. AG KJHG:
•
Der Träger der Jugendhilfe ist verantwortlich für den Abstimmungsprozess
(§ 7 Abs. 1, 3. AG KJHG)
•
Der Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit ist in der schulbezogenen
Jugendarbeit gesetzt (§ 10 Abs. 1, 3. AG KJHG)
•
Der Zusammenhang zum präventiven Auftrag in der Kooperation mit der Schule
wird betont (§ 13, 3. AG KJHG)
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 3
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Entwicklungen in der Schulsozialarbeit (auf Landes- bzw. Bundesebene)
• Erste professionelle Form der Schulsozialarbeit: Gesamtschulentwicklung Ende der 60er
• 1990er Jahre: Diskussion wird neu belebt (u.a. durch Novellierung des SGB VIII)
• In Bundesländern unterschiedliche Entwicklungen und Formen der Schulsozialarbeit
(Bildungshoheit der Länder)
• Ausbau der Schulsozialarbeit an Hauptschulen per Runderlass d. Ministerium für Schule NRW,
Jugend und Kinder vom 18.02.2003 durch 250 Lehrerstellen aus dem „Zeitbudget für
besondere Aufgaben“
• In 2004/ 2005 weitere 400 befristete Landesstellen für Schulsozialarbeit an HS in NRW
• Runderlass von 2008 ermöglicht Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an allen
Schulformen durch Matching System (im Zusammenhang mit Amok-Fällen)
• Bund stellt ab 01.01.2011 bis 31.12.2013 jährlich bis zu 400 Mio.€ für Schulsozialarbeit im
Rahmen des BuT zur Verfügung, gemeinsamer Erlass der Ministerien NRW (MAIS, MFKJKS,
MSW) vom 06.07.2011
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 4
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Entwicklungen in der Schulsozialarbeit vor BUT (im Kreis Euskirchen)
• Gesamtschule Weilerswist
1 Stelle
• Don Bosco Schule 1997
0,5 Stelle (Kreis)
• Berufskollegs 1999
2 Stellen
• Hauptschulen ab 2004
5 Stellen (Bezirksregierung)
1,5 Stellen (Kommunal)
• Kommunale Förderschulen 1,5 Stellen (Kommunal)
• Realschule
2011 =
0,36 Stelle (Bezirksregierung wg. gebundenem Ganztag)
Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT durch den Bund
4 Stellen an weiterführenden Schulen (+ 1 Stelle Integration / Inklusion)
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 5
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Zuteilung
• Erste Orientierung an Haupt- und Förderschulen (prozentualer Anteil der
Leistungsberechtigten nach dem BuT) und Einwohnerzahlen.
• Berücksichtigung der bestehenden Landschaft der Schulsozialarbeit (keine
Doppelstrukturen).
• Annäherungswerte nach Sozialräumen ASD:
- Euskirchen/Weilerswist 1,5 Stellen
- Bad Münstereifel, Mechernich, Zülpich 1,5 Stellen
- Nettersheim, Blankenheim, Dahlem, Schleiden, Kall,
Hellenthal 1 Stelle
• Enge Abstimmung mit den Schulträgern.
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 6
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Herausforderung
• Konzeptentwicklung (als fortlaufender Prozess)
• Umsetzung (in die Fläche gehen) in enger Abstimmung mit Schulen und
Schulträgern
• Schnell in Wirkung kommen (in dem „fremden System“ Schule)
• Management an den Schnittstellen (ASD, Beratungsstellen, etc.)
• Auswertung/ Dokumentation
• Arbeitsüberlastung vermeiden
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 7
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Schwerpunkte der Konzeption
• Einzelfallhilfe/ Beratung (Schüler, Eltern, Lehrer)
• Schnittstellenarbeit zu anderen Diensten und Einrichtungen (ASD,
Schulpsychologischer Dienst, Beratungsstellen, Polizei, etc.)
• Soziale Gruppenarbeit (soziale Kompetenztrainings, Programme, Projekte, etc.)
• Elternabende (Chancen und Risiken der Nutzung neuer Medien)
• Freizeitangebote in den Ferien (mit Jugendarbeit vor Ort)
• Schul- und schulformübergreifende Angebote möglich
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 8
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Weilerswist
Bisher:
Zülpich
12,19 FKS an 16 Schulen
- 6,36 FKS Land (7 FK)
Euskirchen
- 3,33 FKS Kommunen (7 FK)
- 2,5 Kreis (3 FK)
Mechernich
Schleiden
Bad Münstereifel
Kall
Nettersheim
Hellenthal
Blankenheim
Dahlem
Bisherige Angebote der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 9
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Weilerswist
Bisher:
Zülpich
12,19 FKS an 16 Schulen
- 6,36 FKS Land (7 FK)
Euskirchen
- 3,33 FKS Kommunen (7 FK)
- 2,5 Kreis (3 FK)
Mechernich
Schleiden
Stellen nach dem BUT:
Bad Münstereifel
Kall
4 FKS an 14 Schulen
- 2 x 0,5 (Soll)
Nettersheim
Hellenthal
- 3 x Vollzeit
Blankenheim
Dahlem
Bisherige Angebote sowie Angebote der Schulsozialarbeit nach BuT
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 10
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Weilerswist
Bisher:
Zülpich
12,19 FKS an 16 Schulen
- 6,36 FKS Land (7 FK)
Euskirchen
- 3,33 FKS Kommunen (7 FK)
- 2,5 Kreis (3 FK)
Stellen nach dem BUT:
4 FKS an 14 Schulen
- 2 x 0,5 (Soll)
- 3 x Vollzeit
Mechernich
Schleiden
Münstereifel
= 16,19 FKS an 27Bad
(*) weiterführenden
Schulen
Kall
(* 3 Schulen sowohl BUT als auch kommunal)
Nettersheim
Primarbereich:
Hellenthal
+ 1 FKS an 4 Grundschulen
Blankenheimin Euskirchen (kommunal)
+ 0,5
FKS an Förderschule Primarbereich (kommunal)
Dahlem
Bisherige Angebote sowie Angebote der Schulsozialarbeit nach BuT
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 11
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Weiterführende kommunale Schulen mit Schulsozialarbeit
-ohne BUT12
10
10
8
8
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davon Schulen mit Schulsozialarbeit
4
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2
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Anzahl der Schulen gesamt
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Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 12
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Weiterführende kommunale Schulen mit Schulsozialarbeit
-mit BuT12
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10
8
6
6
6
5
6
Anzahl der Schulen gesamt
davon Schulen mit Schulsozialarbeit
5
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2 2
2
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Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 13
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Stellenanteile Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
8,0
7,5
6,8
7,0
6,0
5,0
Stellenumfang
4,0
Stellenumfang inkl. BUT
3,0
2,0
2,4
2,2
2,0 2,0
2,0
1,1
1,0 1,0
1,0
0,4
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0,0
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 14
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
(Warum) Funktioniert die Umsetzung in der „Fläche“?
• Klare konzeptionelle Schwerpunkte
• Kooperationsvereinbarungen, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Schule und Abt. Jugend und Familie regelt (Dienst- und Fachaufsicht,
Kommunikation intern und mit Dritten, Lehrer als „Filter“, etc.)
• Fachliche und zeitliche Standards insbesondere im Hinblick auf Beratung (z.B.
keine offene Sprechstunde möglich)
• Rollen- und Auftragsklärung (Zuständigkeiten klären,
Schnittstellenmanagement, Aufträge abgeben bzw. beenden)
• Steuerung und Koordinierung in der Fläche (mehrere Schulen) nur so möglich.
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 15
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Zusammenfassung:
• Schulsozialarbeit ist nur im SGB VIII gesetzlich verankert (§§ 13, 81)
• Intensivste Form der Kooperation Jugendhilfe und Schule
• Leistungsbezogener Ansatz des Kreises (BUT) ist der Versuch, kostenbewusst
und in der Fläche Schulsozialarbeit zu etablieren
• Nur möglich durch starke Steuerung und Festlegung auf Standards
(Eingangsqualität und Kernprozesse)
• Abstimmung mit anderen Trägern von Schulsozialarbeit ist Pflichtaufgabe
(Auftrag Lenkungskreis Regionales Bildungsnetzwerk)
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 16
Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 26.06.2013
Folie: 17
Jugendhilfeausschuss am 26.06.2013
Seite 1 von 1
Manfred Poth - Jugendhilfeausschuss am 26.06.2013
Von:
An:
"Ohlert Theresia" <buero-buergermeister@bad-muenstereifel.de>
<manfred.poth@kreis-euskirchen.de>
Datum:
26.06.2013 11:14
Betreff: Jugendhilfeausschuss am 26.06.2013
CC:
" Bergmann Albert" <abergmann@stadt-zuelpich.de>, Müller Reinhold<r.mue...
Sehr geehrter Herr Poth,
in Vorbereitung der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Schulsozialarbeit übersende ich Ihnen in
Ergänzung zurStellungnahme den in dieser Woche abgestimmten Beschlussvorschlag der kollegialen Konferenz:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des JHA, Artund Umfang der Schulsozialarbeit aufdem Status
quo zubelassen, wie erEnde 2011 vorzufinden war. Die Abteilung Jugend und Familie wird beauftragt,
den Schulträgern im Kreis Euskirchen aufWunsch konzeptionelle und fachliche Hilfestellung zuleisten.
Für den Fall einer fortgesetzten Förderung durch Bund oder Land werden die Mittel vollständig an die
kommunalen Schulträger im Kreis Euskirchen weitergeleitet.
Im Namen der Kollegen bitte ich Sie, die Ausschussmitglieder in geeigneterWeise über unseren gemeinsamen
Beschlussvorschlag zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Alexander Büttner
(Sprecher der kollegialen Konferenz)
file://C:\Dokumente und Einstellungen\giesgen\Lokale Einstellungen\Temp\XPgrpwise\51... 26.06.2013