Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,7 MB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen,
KREIS EUSKIRCHEN
28.03.2013
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Aktenausfertiqung
Der Land rat
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Internet:
http://www.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse:
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
Bundesministerin
für Arbeit und Soziales
Wkb
Frau Dr. Ursula von der Leyen
Wilhelmstraße 49
11017 Berlin
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen,
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für
eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene
geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel
führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiter
stellen geschaffen werden - zunächst befristet bis zum 31.12.2013.
In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der
bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden
sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der
Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte
und Gemeinden zu übersenden.
Wir bitten dringend darum, dieses erfolgreich eingesetzte Instrument zu den
bisherigen Finanzierungsrahmenbedingungen nachhaltig und verlässlich planbar
aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
a
(Günter Rosenke)
Euskirchen,
KREIS EUSKIRCHEN
28.03.2013
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Internet:
Der Landrat
http://www. kreis-euskirchen. de
Haenausteriteuna
eMail-Adresse:
landrat. rosenke® kreis-euskirchen.de
Bundesministerin
für Bildung und Forschung
Frau Prof. Dr. Johanna Wanka
Hannoversche Str. 28 - 30
11015 Berlin
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Sehr geehrte Frau Ministerin Wanka,
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für
eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene
geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel
führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiter
stellen geschaffen werden - zunächst befristet bis zum 31.12.2013.
In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der
bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden
sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der
Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte
und Gemeinden zu übersenden.
Wir bitten dringend darum, dieses erfolgreich eingesetzte Instrument zu den
bisherigen Finanzierungsrahmenbedingungen nachhaltig und verlässlich planbar
aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
a
(Günter Rosenke)
Aktenausfertigung
Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
im Kreis Euskirchen
Zur Förderung der Bildung und der gesellschaftlichen Teilhabe hat die Bundesregierung 2011 einen
Maßnahmenkatalog verabschiedet, der unter anderem Schulsozialarbeit vor Ort vorsieht.
Ungeachtet der Herausforderung, schnelle Wirkung an den Schulen zu erzielen, ermöglichen die
zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit nach kurzer Zeit eine spürbare
Entlastung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und dem Lehrpersonal
u.a. durch
ziel und lösungsorientierte Beratungsangebote,
die wichtige Brückenfunktion an der Nahtstelle von Bildung und familiärer Erziehung,
enge Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten (ASD, Erziehungs-, Schul-,
Drogenberatungsstellen, Polizei, etc.),
Maßnahmen zur Verbesserung eines kooperativen und wertschätzenden Schulklimas und zur
Förderung eines respektvollen und eigenverantwortlichen Umgangs miteinander sowie
Informationen zu Medienkompetenz und besserer Inanspruchnahme der sonstigen Leistungen
nach dem Bildungs- und Teilnahmepaket.
Die Unterzeichner appellieren an die zuständigen Fachministerien des Bundes, Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes über den 31.12.2013 hinaus vollumfänglich, nachhaltig
und verlässlich zu fördern, um
dauerhaft die gesellschaftliche Teilhabe und den Bildungserfolg insbesondere von Kindern
aus bildungsfernen Familien zu verbessern und somit die Folgen von Armut zu lindern,
die Integration von Kindern und Familien mit Migrationshintergrund zu unterstützen sowie
in Ergänzung anderer Angebote die Zukunfts- und Berufsperspektive von Kindern und
Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen zu verbessern.
Euskirchen, den
22.03.2013
Stjrat BadMinstereifel
Stadt Mechernidh
Gemeinde Weilerswist
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
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Gerd Hoofe
Staatssekretär
Landrat des Landkreises Euskirchen
hausanschrift Wilhelmstraße 49,10117 Berlin
Herrn Günter Rosenke
Postanschrift
11017 Berlin
Kreishaus
TEL
+49 30 18 527-2844 oder 2845
Jülicher Ring 32
fax
+49 3018 527-2848
53879 Euskirchen
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e-mail buero.hoofe@bmas.bund.de
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Berlin, % April 2013
Sehr geehrter Herr Landrat,
Ich danke Ihnen - auch im Namen von Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen - für Ihr
Schreiben vom 28. März 2013 und für die Übergabe einer Unterschriftenliste Ihrer
kreisangehörigen Städte für eine Weiterführung der Finanzierung von
Schulsozialarbeiter/innen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets über das Jahr
2013 hinaus. Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen hat mich gebeten Ihnen, zugleich
auch im Namen von Frau Bundesministerin Dr. Wanka, zu antworten.
Ich kann nachvollziehen, dass der Landkreis Euskirchen wegen der guten Erfahrungen
mit der Schulsozialarbeit dieses Projekt fortsetzen möchte und eine weiterführende
Finanzierung von Sozialarbeiterstellen anstrebt. Hierzu ist der Bund jedoch aufgrund der
verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht befugt. Bei der Schulsozialarbeit handelt
es sich um einen Bestandteil der Bildungspolitik. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit
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auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung und des Schulwesens liegt bei den Ländern.
Die Bundesregierung konnte dem entsprechend keine Maßnahmen zur Einführung von
Schulsozialarbeit treffen. Im Rahmen der Gesetzesberatungen zum Bildungspaket im
Jahr 2011 hatte sich derVermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass der Bund den
Ländern - zusätzlich zu den finanziellen Entlastungen für die Bildungs- und Teilhabe-
leistungen - in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 400 Mio. Euro zur Verfügung stellt.
Hiermit war die politische Absicht verbunden, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder
das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern einzusetzen. Eine
bundesgesetzliche rechtliche Verpflichtung kann es aus den oben genannten
verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben.
Seite 2von 2
Vor diesem Hintergrund ist das Land Nordrhein-Westfalen der richtige Ansprechpartner
für den Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Eingang
Bundesministerium
für Bildung
und Forschung
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Dr. Stefan Luther
Ministerialdirigent
Leiter des Leitungsstabes und
POSTANSCHRIFT Leiter des Bürosder Bundesministerin fürBildung und Forschung, 11055Berlin
des Ministerbüros
hausanschrift Hannoversche Straße 28-30,10115 Berlin
Landrat des Kreises Euskirchen
Herrn Günther Rosenke
Postanschrift 11055 Berlin
TEL -«19(0)3018 57-50 02
fax 449(0)3018 57-5500
e-mail Stefan.Luther@bmbf.bund.de
Postfach 1145
53861 Euskirchen
Homepage www.bmbf.de
datum Berlin, 9. April 2013
Sehr geehrter Herr Landrat,
vielen
Dank
für
Ihr
Schreiben
vom
28. März
2013 an
Frau
Bundesministerin
Prof. Dr. Johanna Wanka. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann Ihnen das Bundesministerium für Bildung und
Forschung leider nicht behilflich sein. Der geeignete Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ich habe Ihr Schreiben daher an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Wilhelmstraße 49,10117 Berlin, weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
KREIS EUSKIRCHEN
äenausfertiotirfi
Euskirchen,
30.04.2013
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Der Land rat
Internet:
http://www.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse:
iandrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
Ministerin
Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport
des Landes Nordrhein- Westfalen
Frau Ute Schäfer
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Sehr geehrte Frau Ministerin Schäfer,
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine
Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen
worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im
Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen
werden -zunächst befristet bis zum 31.12.2013.
In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der
bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden
sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der
Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und
Gemeinden zu übersenden.
Wir bitten Sie freundlichst darum, sich für die dauerhafte Fortführung der
zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zu
verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
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(Günter Rosenke)
Aktena::3;orilgung
Euskirchen,
KREIS EUSKIRCHEN
30.04.2013
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Der Land rat
Internet:
http://www.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse:
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein- Westfalen
Herr Guntram Schneider
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Sehr geehrter Herr Minister Schneider,
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine
Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen
worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im
Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen
werden -zunächst befristet bis zum 31.12.2013.
In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der
bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden
sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der
Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und
Gemeinden zu übersenden.
Wir bitten Sie freundlichst darum, sich für die dauerhafte Fortführung der
zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zu
verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
!?•
(Günter Rosenke)
Aktenausferügung
Euskirchen,
KREIS EUSKIRCHEN
30.04.2013
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Der Land rat
Internet:
http://www. kreis-euskirchen .de
eMail-Adresse:
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein- Westfalen
Frau Sylvia Löhrmann
Völklinger Str.49
40221 Düsseldorf
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine
Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen
worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im
Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen
werden -zunächst befristet bis zum 31.12.2013.
In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der
bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden
sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der
Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und
Gemeinden zu übersenden.
Wir bitten Sie freundlichst darum, sich für die dauerhafte Fortführung der
zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zu
verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
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(Günter Rosenke)