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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur V 42/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,7 MB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06

Inhalt der Datei

Euskirchen, KREIS EUSKIRCHEN 28.03.2013 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Aktenausfertiqung Der Land rat Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Bundesministerin für Arbeit und Soziales Wkb Frau Dr. Ursula von der Leyen Wilhelmstraße 49 11017 Berlin Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiter stellen geschaffen werden - zunächst befristet bis zum 31.12.2013. In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und Gemeinden zu übersenden. Wir bitten dringend darum, dieses erfolgreich eingesetzte Instrument zu den bisherigen Finanzierungsrahmenbedingungen nachhaltig und verlässlich planbar aufrecht zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen a (Günter Rosenke) Euskirchen, KREIS EUSKIRCHEN 28.03.2013 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Internet: Der Landrat http://www. kreis-euskirchen. de Haenausteriteuna eMail-Adresse: landrat. rosenke® kreis-euskirchen.de Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Prof. Dr. Johanna Wanka Hannoversche Str. 28 - 30 11015 Berlin Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrte Frau Ministerin Wanka, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiter stellen geschaffen werden - zunächst befristet bis zum 31.12.2013. In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und Gemeinden zu übersenden. Wir bitten dringend darum, dieses erfolgreich eingesetzte Instrument zu den bisherigen Finanzierungsrahmenbedingungen nachhaltig und verlässlich planbar aufrecht zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen a (Günter Rosenke) Aktenausfertigung Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Euskirchen Zur Förderung der Bildung und der gesellschaftlichen Teilhabe hat die Bundesregierung 2011 einen Maßnahmenkatalog verabschiedet, der unter anderem Schulsozialarbeit vor Ort vorsieht. Ungeachtet der Herausforderung, schnelle Wirkung an den Schulen zu erzielen, ermöglichen die zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit nach kurzer Zeit eine spürbare Entlastung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und dem Lehrpersonal u.a. durch ziel und lösungsorientierte Beratungsangebote, die wichtige Brückenfunktion an der Nahtstelle von Bildung und familiärer Erziehung, enge Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten (ASD, Erziehungs-, Schul-, Drogenberatungsstellen, Polizei, etc.), Maßnahmen zur Verbesserung eines kooperativen und wertschätzenden Schulklimas und zur Förderung eines respektvollen und eigenverantwortlichen Umgangs miteinander sowie Informationen zu Medienkompetenz und besserer Inanspruchnahme der sonstigen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilnahmepaket. Die Unterzeichner appellieren an die zuständigen Fachministerien des Bundes, Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes über den 31.12.2013 hinaus vollumfänglich, nachhaltig und verlässlich zu fördern, um dauerhaft die gesellschaftliche Teilhabe und den Bildungserfolg insbesondere von Kindern aus bildungsfernen Familien zu verbessern und somit die Folgen von Armut zu lindern, die Integration von Kindern und Familien mit Migrationshintergrund zu unterstützen sowie in Ergänzung anderer Angebote die Zukunfts- und Berufsperspektive von Kindern und Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen zu verbessern. Euskirchen, den 22.03.2013 Stjrat BadMinstereifel Stadt Mechernidh Gemeinde Weilerswist Bundesministerium für Arbeit und Soziales t *&v- \S>A Gerd Hoofe Staatssekretär Landrat des Landkreises Euskirchen hausanschrift Wilhelmstraße 49,10117 Berlin Herrn Günter Rosenke Postanschrift 11017 Berlin Kreishaus TEL +49 30 18 527-2844 oder 2845 Jülicher Ring 32 fax +49 3018 527-2848 53879 Euskirchen V^ -j 5. tu e-mail buero.hoofe@bmas.bund.de i i/. Berlin, % April 2013 Sehr geehrter Herr Landrat, Ich danke Ihnen - auch im Namen von Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen - für Ihr Schreiben vom 28. März 2013 und für die Übergabe einer Unterschriftenliste Ihrer kreisangehörigen Städte für eine Weiterführung der Finanzierung von Schulsozialarbeiter/innen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets über das Jahr 2013 hinaus. Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen hat mich gebeten Ihnen, zugleich auch im Namen von Frau Bundesministerin Dr. Wanka, zu antworten. Ich kann nachvollziehen, dass der Landkreis Euskirchen wegen der guten Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit dieses Projekt fortsetzen möchte und eine weiterführende Finanzierung von Sozialarbeiterstellen anstrebt. Hierzu ist der Bund jedoch aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht befugt. Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um einen Bestandteil der Bildungspolitik. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit i - — — • i auf dem Gebiet der allgemeinen Bildung und des Schulwesens liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung konnte dem entsprechend keine Maßnahmen zur Einführung von Schulsozialarbeit treffen. Im Rahmen der Gesetzesberatungen zum Bildungspaket im Jahr 2011 hatte sich derVermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern - zusätzlich zu den finanziellen Entlastungen für die Bildungs- und Teilhabe- leistungen - in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 400 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Hiermit war die politische Absicht verbunden, diese Mittel für Schulsozialarbeit und/oder das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern einzusetzen. Eine bundesgesetzliche rechtliche Verpflichtung kann es aus den oben genannten verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben. Seite 2von 2 Vor diesem Hintergrund ist das Land Nordrhein-Westfalen der richtige Ansprechpartner für den Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit. Mit freundlichen Grüßen Eingang Bundesministerium für Bildung und Forschung i/osi ^>Al Dr. Stefan Luther Ministerialdirigent Leiter des Leitungsstabes und POSTANSCHRIFT Leiter des Bürosder Bundesministerin fürBildung und Forschung, 11055Berlin des Ministerbüros hausanschrift Hannoversche Straße 28-30,10115 Berlin Landrat des Kreises Euskirchen Herrn Günther Rosenke Postanschrift 11055 Berlin TEL -«19(0)3018 57-50 02 fax 449(0)3018 57-5500 e-mail Stefan.Luther@bmbf.bund.de Postfach 1145 53861 Euskirchen Homepage www.bmbf.de datum Berlin, 9. April 2013 Sehr geehrter Herr Landrat, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. März 2013 an Frau Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung leider nicht behilflich sein. Der geeignete Ansprechpartner wäre in Ihrem Fall das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe Ihr Schreiben daher an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49,10117 Berlin, weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen KREIS EUSKIRCHEN äenausfertiotirfi Euskirchen, 30.04.2013 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Der Land rat Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: iandrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Ministerin Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen Frau Ute Schäfer Haroldstr. 4 40213 Düsseldorf Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrte Frau Ministerin Schäfer, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen werden -zunächst befristet bis zum 31.12.2013. In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und Gemeinden zu übersenden. Wir bitten Sie freundlichst darum, sich für die dauerhafte Fortführung der zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen f\ (Günter Rosenke) Aktena::3;orilgung Euskirchen, KREIS EUSKIRCHEN 30.04.2013 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Der Land rat Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen Herr Guntram Schneider Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrter Herr Minister Schneider, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen werden -zunächst befristet bis zum 31.12.2013. In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und Gemeinden zu übersenden. Wir bitten Sie freundlichst darum, sich für die dauerhafte Fortführung der zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen !?• (Günter Rosenke) Aktenausferügung Euskirchen, KREIS EUSKIRCHEN 30.04.2013 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Der Land rat Internet: http://www. kreis-euskirchen .de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen Frau Sylvia Löhrmann Völklinger Str.49 40221 Düsseldorf Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind 2011 die Voraussetzungen für eine Ausweitung der bestehenden Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Dies war nicht nur wünschenswert, sondern ausgesprochen Ziel führend. Im Kreis Euskirchen konnten seinerzeit 5 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen werden -zunächst befristet bis zum 31.12.2013. In unserem kommunalen Raum besteht Einigkeit darin, dass die Weiterführung der bewährten Schulsozialarbeit über den Befristungszeitraum hinaus organisiert werden sollte. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen den nachfolgenden Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen sowie aller 11 kreisangehöriger Städte und Gemeinden zu übersenden. Wir bitten Sie freundlichst darum, sich für die dauerhafte Fortführung der zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen /? (Günter Rosenke)