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Mitteilungsvorlage (Anschreiben Arbeitsgelegenheiten)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
218 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
20.04.16, 15:35
Aktualisiert
20.04.16, 15:35
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Inhalt der Datei

Sachgebiet: Sozialamt Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Frau Spieß Zimmer-Nummer: 33  Zentrale: 02421 399-0  Durchwahl: 156 Telefax: 02421/ 399-255 e-Mail: buergermeister@gemeinde-merzenich.de Merzenich, den 14.03.2016 Gemeinnützige Arbeit Sehr geehrter Herr , die Flüchtlingskrise ist in kurzer Zeit zur größten Herausforderung für unser Land seit der deutschen Wiedervereinigung geworden. Für unsere Gemeinde wie für unser Land gilt: Wir müssen diese Herausforderung bestehen. Und wir werden sie meistern, wenn wir alle dazu beitragen. Wir stehen zu unserer Verantwortung, den hilfesuchenden Menschen zu helfen. Aber auch wir als Gemeinde sind in starkem Maße gefordert. Wir müssen Ihnen eine erste Orientierung geben, die Gesundheitsversorgung vor Ort sichern und vor allem Bildungs- und Sportangebote machen. Auch Möglichkeiten, gemeinnützig zu arbeiten, sind wichtig. Hierfür bauen wir Strukturen auf. Schon die Unterbringung selbst erfordert einen rastlosen Einsatz von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung sowie die Unterstützung vieler Ehrenamtlicher aus Vereinen, Kirchen und Religionen. Von großem Wert und unverzichtbar ist auch der ehrenamtliche Einsatz vieler Merzenicher, die sich als Sprachmittler, für Begegnung und konkrete Hilfe engagieren. Wir wollen, dass uns beides gelingt: Menschen helfen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, und unsere solidarische und offene Gemeinschaft erhalten, die sich dabei nicht überfordert. Wir haben in Merzenich viel Erfahrung in der Gestaltung einer offenen und toleranten Gesellschaft. Und wir wissen: Ohne gemeinsam geteilte Werte geht es nicht. Es sind die Werte unseres Grundgesetzes und einer freiheitlichen Gesellschaft. Auf sie müssen und wollen wir alle verpflichten, die hier leben wollen. Die nächsten Wochen, Monate und Jahre werden viel von uns verlangen. Es wird Belastungen und Rückschläge geben. Aber wir wissen auch, dass Zuwanderung, die gelingt, eine große Chance ist. -2- -2Sie sind als ausländischer Flüchtling der Gemeinde Merzenich zugewiesen und gehören zu dem Personenkreis, dem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens muss Ihre Wohnsitznahme in Merzenich erfolgen. Eine Arbeitsaufnahme ist während des laufenden Asylverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ab Beginn Ihrer Wohnsitznahme in Merzenich können Ihnen Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in dem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Da Sie zurzeit durch das Sozialamt der Gemeinde Merzenich Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, gebe ich Ihnen die Gelegenheit eine gemeinnützige Tätigkeit gemäß § 5 AsylbLG in gemeindlichen Grünanlagen und Friedhöfen aufzunehmen. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um folgende Arbeiten: Rasenflächen abfegen und mähen, Papier und Abfälle aufsammeln, Unkraut jäten, Wegeflächen abkehren, Häckseln und Rasenschnitt als Mulche ausbringen, Kompostanlagen umsetzen, Laub fegen und Pflanzgruppen auflockern. Den Erfordernissen entsprechend können Sie zur Erledigung der vorstehenden Tätigkeiten eingesetzt werden. Dabei ist der zeitliche Ablauf jahreszeitlich- und witterungsbedingt. Die Arbeiten sind nach den Weisungen des zuständigen Vorarbeiters Herrn Lövenich zu leisten. Auf die Einhaltung folgender Arbeitszeiten weise ich hin. Montags bis mittwochs von und von donnerstags von und von freitags von 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 12.45 Uhr – 17.00 Uhr 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 12.45 Uhr – 16.00 Uhr 07.30 Uhr – 12.30 Uhr Ihr wöchentlicher Arbeitseinsatz wird auf 39,0 Stunden festgesetzt. Unter Berücksichtigung von bestimmten Umständen, kann der wöchentliche Arbeitseinsatz auch individuell festgelegt werden. Durch die Aufnahme der gemeinnützigen Tätigkeit entstehen kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz finden jedoch Anwendung. Dies bedeutet, dass bei eventuellen Arbeitsunfällen der Versicherungsschutz über den Rhein.-GemeindeUnfallversicherungsverband gewährleistet ist. In haftungsrechtlicher Hinsicht tritt die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Merzenich (Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände) ein. Das Sozialamt zahlt Ihnen zusätzlich zu den Ihnen gewährten Leistungen eine Aufwandsentschädigung von 1,05 € pro geleisteter Stunde. -3- -3Der Einsatz endet in jedem Fall, wenn die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich ist, sowie mit der Einstellung der Sozialhilfe nach dem AsylbLG. Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag der Nichtaufnahme der gemeinnützigen Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Sozialamt vorzulegen. Die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sehen vor, dass Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet sind. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Ich möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Anschreiben zunächst ein Angebot zur freiwilligen Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit auf dem Bauhof darstellt. Sofern Sie Interesse an einer solchen Arbeitsgelegenheit haben, werden Sie gebeten, sich bis zum 24.03.2016 beim Sozialamt der Gemeinde Merzenich zu melden. Mit freundlichen Grüßen (Georg Gelhausen)