Daten
Kommune
Merzenich
Größe
218 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
20.04.16, 15:35
Aktualisiert
20.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sachgebiet:
Sozialamt
Aktenzeichen:
Auskunft erteilt:
Frau Spieß
Zimmer-Nummer: 33
Zentrale:
02421 399-0
Durchwahl:
156
Telefax:
02421/ 399-255
e-Mail: buergermeister@gemeinde-merzenich.de
Merzenich, den 14.03.2016
Gemeinnützige Arbeit
Sehr geehrter Herr ,
die Flüchtlingskrise ist in kurzer Zeit zur größten Herausforderung für unser Land seit der
deutschen Wiedervereinigung geworden.
Für unsere Gemeinde wie für unser Land gilt: Wir müssen diese Herausforderung bestehen.
Und wir werden sie meistern, wenn wir alle dazu beitragen.
Wir stehen zu unserer Verantwortung, den hilfesuchenden Menschen zu helfen. Aber auch
wir als Gemeinde sind in starkem Maße gefordert. Wir müssen Ihnen eine erste Orientierung geben, die Gesundheitsversorgung vor Ort sichern und vor allem Bildungs- und Sportangebote machen. Auch Möglichkeiten, gemeinnützig zu arbeiten, sind wichtig. Hierfür bauen wir Strukturen auf.
Schon die Unterbringung selbst erfordert einen rastlosen Einsatz von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung sowie die Unterstützung vieler Ehrenamtlicher aus Vereinen, Kirchen und
Religionen.
Von großem Wert und unverzichtbar ist auch der ehrenamtliche Einsatz vieler Merzenicher,
die sich als Sprachmittler, für Begegnung und konkrete Hilfe engagieren.
Wir wollen, dass uns beides gelingt: Menschen helfen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, und unsere solidarische und offene Gemeinschaft erhalten, die sich dabei nicht überfordert.
Wir haben in Merzenich viel Erfahrung in der Gestaltung einer offenen und toleranten Gesellschaft. Und wir wissen: Ohne gemeinsam geteilte Werte geht es nicht. Es sind die Werte
unseres Grundgesetzes und einer freiheitlichen Gesellschaft. Auf sie müssen und wollen wir
alle verpflichten, die hier leben wollen.
Die nächsten Wochen, Monate und Jahre werden viel von uns verlangen. Es wird Belastungen und Rückschläge geben. Aber wir wissen auch, dass Zuwanderung, die gelingt, eine
große Chance ist.
-2-
-2Sie sind als ausländischer Flüchtling der Gemeinde Merzenich zugewiesen und gehören zu
dem Personenkreis, dem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens muss Ihre Wohnsitznahme in Merzenich erfolgen. Eine Arbeitsaufnahme ist während des laufenden Asylverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ab Beginn Ihrer Wohnsitznahme in Merzenich können Ihnen Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die
zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in dem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.
Da Sie zurzeit durch das Sozialamt der Gemeinde Merzenich Leistungen nach § 3 AsylbLG
erhalten, gebe ich Ihnen die Gelegenheit eine gemeinnützige Tätigkeit gemäß § 5 AsylbLG
in gemeindlichen Grünanlagen und Friedhöfen aufzunehmen. Es handelt sich hierbei im
Einzelnen um folgende Arbeiten:
Rasenflächen abfegen und mähen, Papier und Abfälle aufsammeln, Unkraut
jäten, Wegeflächen abkehren, Häckseln und Rasenschnitt als Mulche
ausbringen, Kompostanlagen umsetzen, Laub fegen und Pflanzgruppen
auflockern.
Den Erfordernissen entsprechend können Sie zur Erledigung der vorstehenden Tätigkeiten
eingesetzt werden. Dabei ist der zeitliche Ablauf jahreszeitlich- und witterungsbedingt. Die
Arbeiten sind nach den Weisungen des zuständigen Vorarbeiters Herrn Lövenich zu leisten.
Auf die Einhaltung folgender Arbeitszeiten weise ich hin.
Montags bis mittwochs von
und von
donnerstags von
und von
freitags von
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
12.45 Uhr – 17.00 Uhr
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
12.45 Uhr – 16.00 Uhr
07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Ihr wöchentlicher Arbeitseinsatz wird auf 39,0 Stunden festgesetzt. Unter Berücksichtigung
von bestimmten Umständen, kann der wöchentliche Arbeitseinsatz auch individuell festgelegt werden.
Durch die Aufnahme der gemeinnützigen Tätigkeit entstehen kein Beschäftigungsverhältnis
im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und kein Arbeitsverhältnis im
Sinne des Arbeitsrechts.
Die Vorschriften über den Arbeitsschutz finden jedoch Anwendung. Dies bedeutet, dass bei
eventuellen Arbeitsunfällen der Versicherungsschutz über den Rhein.-GemeindeUnfallversicherungsverband gewährleistet ist. In haftungsrechtlicher Hinsicht tritt die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Merzenich (Versicherungsverband für Gemeinden und
Gemeindeverbände) ein.
Das Sozialamt zahlt Ihnen zusätzlich zu den Ihnen gewährten Leistungen eine Aufwandsentschädigung von 1,05 € pro geleisteter Stunde.
-3-
-3Der Einsatz endet in jedem Fall, wenn die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich ist, sowie mit der Einstellung der Sozialhilfe nach dem AsylbLG.
Bei Krankheit ist ab dem ersten Tag der Nichtaufnahme der gemeinnützigen Tätigkeit eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Sozialamt vorzulegen.
Die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sehen vor, dass Arbeitsfähige, nicht
erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet sind. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem
Gesetz.
Ich möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Anschreiben zunächst ein
Angebot zur freiwilligen Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit auf dem Bauhof darstellt.
Sofern Sie Interesse an einer solchen Arbeitsgelegenheit haben, werden Sie gebeten, sich
bis zum 24.03.2016 beim Sozialamt der Gemeinde Merzenich zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
(Georg Gelhausen)