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Beschlussvorlage GB (AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
16.08.13, 04:07
Aktualisiert
16.08.13, 04:07
Beschlussvorlage GB (AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements) Beschlussvorlage GB (AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements) Beschlussvorlage GB (AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 59/2013 07.08.2013 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 16.09.2013 Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung der Gesellschafter zur Trennung und Finanzierung der Geschäftsbereiche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den aufgrund der Vereinbarung erforderlich geworden geänderten Gesellschaftsvertrag in der als Anlage 2 beigefügten Fassung. Die Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT werden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. -2- Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: Der Kreis Euskirchen ist mit einem Stammkapitalanteil von 4,2709 % (138.934,00 €) an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Innovation und Technologietransfer. Hierzu gehören die Errichtung und der Betrieb eines Technologiezentrums, das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung sowie die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how sowie Vorhaben auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung und Standortwerbung im In- und Ausland. Im Rahmen der Regionalen Strukturreform und der damit verbundenen Gestaltung der AGITneu sollten auch die aktuellen Probleme der Gebäudebewirtschaftung gelöst werden. Die inzwischen schon 20 Jahre alten Gebäude erfordern künftig einen höheren Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand. Zu diesem Zweck werden die Tätigkeiten der Gesellschaft (Technologiezentrumsmanagement und Wirtschaftsförderung) finanziell voneinander getrennt. Hierzu wurde eine Gesellschaftervereinbarung (Anlage 1) erarbeitet, wodurch die Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements bis zu einer bestimmten Höhe in die alleinige Verantwortung der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gestellt wird. Die grundsätzlichen Bestimmungen werden im Gesellschaftsvertrag verankert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen § 15, in dem die Regularien der Verlustübernahme festgelegt sind und damit korrespondierend § 22, in dem die Rückzahlungsmodalitäten bei einer etwaigen Verlustübernahme geregelt sind. In § 15 Abs. 7 wurde zudem der Prüfungsumfang um die in § 53 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz genannten Bereiche erweitert. Ferner wurde die Anwendung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes in § 21 verankert. Der Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages wird den Bestimmungen des aktuellen Gesellschaftsvertrages in der beigefügten Synopse (Anlage 2) gegenübergestellt. Änderungen sind in Fettschrift hervorgehoben. Aus der Anwendung der Vorschriften des geänderten Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung ergeben sich für den Kreis Euskirchen für die Jahre 2013 und 2014 keine finanziellen Auswirkungen. Die durch den Kreistag beschlossenen Betriebskostenzuschüsse (D 63/2012 vom 17.07.2012) sind gem. überarbeiteten Wirtschaftsplanungen für die Jahre 2013 und 2014 zur Finanzierung des AGIT-Teilbereiches „Wirtschaftsförderung“ auskömmlich. -3Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden durch die Bezirksregierung Köln keine Bedenken geäußert. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)