Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
16.08.13, 04:07
Aktualisiert
16.08.13, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 59/2013
07.08.2013
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
16.09.2013
Kreisausschuss
02.10.2013
Kreistag
09.10.2013
AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur
Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung der Gesellschafter zur Trennung und
Finanzierung der Geschäftsbereiche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den aufgrund der Vereinbarung erforderlich geworden geänderten Gesellschaftsvertrag in der als Anlage 2 beigefügten
Fassung.
Die Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT werden zu entsprechenden Beschlussfassungen
ermächtigt.
-2-
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Begründung:
Der Kreis Euskirchen ist mit einem Stammkapitalanteil von 4,2709 % (138.934,00 €) an der Aachener
Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) beteiligt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Innovation und Technologietransfer. Hierzu
gehören die Errichtung und der Betrieb eines Technologiezentrums, das Angebot von Beratungs- und
anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung sowie die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how sowie Vorhaben
auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung und Standortwerbung im In- und
Ausland.
Im Rahmen der Regionalen Strukturreform und der damit verbundenen Gestaltung der AGITneu sollten auch die aktuellen Probleme der Gebäudebewirtschaftung gelöst werden. Die inzwischen schon
20 Jahre alten Gebäude erfordern künftig einen höheren Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand.
Zu diesem Zweck werden die Tätigkeiten der Gesellschaft (Technologiezentrumsmanagement und
Wirtschaftsförderung) finanziell voneinander getrennt. Hierzu wurde eine Gesellschaftervereinbarung
(Anlage 1) erarbeitet, wodurch die Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements bis zu einer
bestimmten Höhe in die alleinige Verantwortung der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen
gestellt wird.
Die grundsätzlichen Bestimmungen werden im Gesellschaftsvertrag verankert.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen § 15, in dem die Regularien der Verlustübernahme festgelegt sind und damit korrespondierend § 22, in dem die Rückzahlungsmodalitäten bei einer etwaigen
Verlustübernahme geregelt sind. In § 15 Abs. 7 wurde zudem der Prüfungsumfang um die in § 53
Abs. 1 Ziffer 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz genannten Bereiche erweitert. Ferner wurde die
Anwendung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes in § 21 verankert.
Der Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages wird den Bestimmungen des aktuellen Gesellschaftsvertrages in der beigefügten Synopse (Anlage 2) gegenübergestellt. Änderungen sind in Fettschrift hervorgehoben.
Aus der Anwendung der Vorschriften des geänderten Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung ergeben sich für den Kreis Euskirchen für die Jahre 2013 und 2014 keine finanziellen
Auswirkungen. Die durch den Kreistag beschlossenen Betriebskostenzuschüsse (D 63/2012 vom
17.07.2012) sind gem. überarbeiteten Wirtschaftsplanungen für die Jahre 2013 und 2014 zur Finanzierung des AGIT-Teilbereiches „Wirtschaftsförderung“ auskömmlich.
-3Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden durch die Bezirksregierung Köln keine Bedenken geäußert.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)