Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
25.09.13, 04:07
Aktualisiert
25.09.13, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / V 59/2013
Datum: 23.09.2013
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 16.09.2013
A)
TOP 8
Öffentliche Sitzung
AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer
Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der
Geschäftsbereiche und Finanzierung des
Technologiezentrumsmanagements
Auf Frage der SPD hin, wie sich die Finanzierung des
Technologiezentrumsmanagements letztendlich darstellen soll,
führt
die Verwaltung
aus,
dass
die Laufzeit
der
Finanzierungsvereinbarung bis zum 30.06.2019 beschränkt ist. In
diesem Zeitraum werden sich die Instandhaltungsaufwendungen
variabel darstellen, so dass in Jahren mit geringem Bedarf
Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Technologiezentrums
(BA I und II) der Rücklage zugeführt werden können, während in
Jahren mit hohem Bedarf diese Mittel zur Deckung eingesetzt
werden können und darüber hinaus benötigte Mittel von den
Gesellschaftern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen bis zur
Gesamthöhe von 1 Mio. € bereitgestellt werden. Eine von der
Gesellschaft vorgelegte Instandhaltungsanalyse lässt vermuten,
dass der Maximalbetrag von 1 Mio. € auskömmlich sein wird. Die
sich aus dem Betrieb des MTZ und/oder des ZBMT ergebenden
Unter-/Überdeckungen werden auch weiterhin auf Grundlage
bereits bestehender und praktizierter Vereinbarungen durch bzw.
an die Stadt Aachen ausgeglichen.
Der Ausschuss regt an, dass bei Überschreiten der Grenze von 1
Mio. € der Kreistag über die weitere finanzielle Beteiligung des
Kreises Euskirchen am Technologiezentrumsmanagement
beschließen soll.
Unter Berücksichtigung dieser Erweiterung empfiehlt der
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion
Vogelsang folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung der
Gesellschafter
zur
Trennung
und
Finanzierung
der
Geschäftsbereiche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den
aufgrund der Vereinbarung erforderlich geworden geänderten
Gesellschaftsvertrag in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.
V 59/2013
Die Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT werden zu
entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Änderungen
Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung der AGIT mbH gem. § 53 KrO NRW
i. V. m. § 113 Abs. 1 GO NRW an, vor Beschlussfassungen im
Sinne des § 15 Abs. 5 Satz 4 Gesellschaftsvertrag die vorherige
Entscheidung des Kreistages einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig