Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Z1/V 59/2013 (WiFöA 16.09.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
25.09.13, 04:07
Aktualisiert
25.09.13, 04:07
Beschlussvorlage GB (Z1/V 59/2013 (WiFöA 16.09.2013)) Beschlussvorlage GB (Z1/V 59/2013 (WiFöA 16.09.2013))

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / V 59/2013 Datum: 23.09.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 16.09.2013 A) TOP 8 Öffentliche Sitzung AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements Auf Frage der SPD hin, wie sich die Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements letztendlich darstellen soll, führt die Verwaltung aus, dass die Laufzeit der Finanzierungsvereinbarung bis zum 30.06.2019 beschränkt ist. In diesem Zeitraum werden sich die Instandhaltungsaufwendungen variabel darstellen, so dass in Jahren mit geringem Bedarf Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Technologiezentrums (BA I und II) der Rücklage zugeführt werden können, während in Jahren mit hohem Bedarf diese Mittel zur Deckung eingesetzt werden können und darüber hinaus benötigte Mittel von den Gesellschaftern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen bis zur Gesamthöhe von 1 Mio. € bereitgestellt werden. Eine von der Gesellschaft vorgelegte Instandhaltungsanalyse lässt vermuten, dass der Maximalbetrag von 1 Mio. € auskömmlich sein wird. Die sich aus dem Betrieb des MTZ und/oder des ZBMT ergebenden Unter-/Überdeckungen werden auch weiterhin auf Grundlage bereits bestehender und praktizierter Vereinbarungen durch bzw. an die Stadt Aachen ausgeglichen. Der Ausschuss regt an, dass bei Überschreiten der Grenze von 1 Mio. € der Kreistag über die weitere finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen am Technologiezentrumsmanagement beschließen soll. Unter Berücksichtigung dieser Erweiterung empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung der Gesellschafter zur Trennung und Finanzierung der Geschäftsbereiche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den aufgrund der Vereinbarung erforderlich geworden geänderten Gesellschaftsvertrag in der als Anlage 2 beigefügten Fassung. V 59/2013 Die Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT werden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Änderungen Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der AGIT mbH gem. § 53 KrO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 GO NRW an, vor Beschlussfassungen im Sinne des § 15 Abs. 5 Satz 4 Gesellschaftsvertrag die vorherige Entscheidung des Kreistages einzuholen. Abstimmungsergebnis: einstimmig