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Beschlussvorlage GB (Schüleraustausch mit dem polnischen Kreis Namslau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
29.08.13, 12:01
Aktualisiert
30.08.13, 14:49
Beschlussvorlage GB (Schüleraustausch mit dem polnischen Kreis Namslau) Beschlussvorlage GB (Schüleraustausch mit dem polnischen Kreis Namslau)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 60/2013 13.08.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Schüleraustausch mit dem polnischen Kreis Namslau Sachbearbeiter/in: Herr Thomaßen Tel.: 02251/15303 Abt.: 13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, ab dem Jahr 2015 einen jährlichen Betrag i.H.v. 3.500 Euro für Ausbau und Förderung der Schulpartnerschaft zwischen den Kreisen Namslau und Euskirchen zur Verfügung zu stellen. -2Begründung: Der Landrat hat in der letzten Kreistagssitzung am 17.07.2013 über seinen Besuch in Namslau im Juni dieses Jahres berichtet. Er begleitete die Schülerinnen und Schüler der Georgschule auf ihrer Reise nach Namslau. Der Austausch zwischen der Georgschule und der Schule III in Namslau besteht seit 2006. Seitdem besuchen sich einmal jährlich Schülerinnen und Schüler aus Euskirchen und Namslau abwechselnd in Deutschland und in Polen. Der Kontakt zu dem schlesischen Landkreis besteht aufgrund der mittlerweile fast 60 Jahre währenden Patenschaft des Kreises Euskirchen für den Kreis Namslau. In der Nachkriegszeit übernahmen zahlreiche Städte und Kreise der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland sog. Patenschaften für Städte und Kreise der damals polnisch oder russisch besetzten Ostgebiete des ehemaligen Deutschen Reiches. Auf diese Weise hatten Millionen Vertriebener aus dem Osten, die mittlerweile in der Bundesrepublik lebten, das Gefühl, nicht allein und heimatlos zu sein. Der Kreis Euskirchen bekam die Empfehlung, die Patenschaft über den Kreis Namslau zu übernehmen. Nach einstimmigem Kreistagsbeschluss unterzeichneten am 03. November 1955 der Landrat, der Oberkeisdirektor und die Vorsitzenden der Fraktionen die Patenschaftsurkunde. Im Folgejahr gründete sich der Verein Namslauer Heimatfreunde e.V. Dieser besteht seither aus ehemaligen Einwohnern des vormals deutschen Landkreises Namslau sowie deren Nachkommen. Um die gemeinsame Erinnerung an die Heimat wach zu halten treffen sich die Heimatfreunde seither alle zwei Jahre. Die Heimattreffen fanden von Anfang an in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Der Kreis Euskirchen stellt neben den Räumlichkeiten auch finanzielle Mittel zur Unterstützung dieser Treffen zur Verfügung. Anlässlich des 50- jährigen Bestehens der Patenschaft und des Heimatvereins kam es im Jahr 2006 zu einem ersten Schüleraustausch zwischen der Georgschule in Euskirchen und der Schule III in Namslau. Im Rahmen dieses Austausches hat der Landrat im Juni 2013 die Schülerinnen und Schüler aus Euskirchen begleitet. Während seines Aufenthaltes hat Landrat Rosenke sehr viel Gastfreundschaft und Interesse seitens der polnischen Gastgeber erfahren. Mit dem Namslauer Landratskollegen besteht Einigung darin, die Partnerschaft zwischen beiden Kreisen festigen zu wollen. Auf diese Weise könnte eine Patenschaft für einen ehemals deutschen Landkreis, als Folge der Nachkriegszeit und der Vertreibung Deutscher aus den ehemaligen Ostgebieten, zu einer echten Partnerschaft zweier Kreise im Sinne eines vereinten Europas werden. Im Jahr 2014 findet am Gedenkstein vor der Kreisverwaltung zum 30. und letzten Mal das Namslauer Heimattreffen statt. Damit entfällt künftig der Zuschuss zur patenschaftlichen Unterstützung dieser Veranstaltungen. Die frei werdenden Mittel sollten dem Schüleraustausch zwischen beiden Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Dies würde dazu beitragen, die bereits bestehenden, guten und freundschaftlichen Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern aus den Kreisen Euskirchen und Namslau zu erhalten, zu festigen und auszubauen. Was die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der künftigen Schulpartnerschaft angeht, sollen auch erfahrene Institutionen wie die AKSB (Arbeitsgemeinschaft katholisch- sozialer Bildungswerke) oder ähnliche Organisationen einbezogen werden. In Vertretung I. V.: gez. Adams Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)