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Info Stab (Einführung des neuen Förderprogramms „Beratung zur beruflichen Entwicklung“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.06.13, 04:06
Aktualisiert
06.06.13, 04:06
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 32/2013 31.05.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 17.06.2013 Einführung des neuen Förderprogramms „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat zum 05.12.2012 ein neues Beratungsangebot eingeführt. Mit dem Förderinstrument „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ können Menschen im beruflichen Veränderungsprozess, wie etwa dem Wiedereinstieg in den Beruf oder der beruflichen Neu- bzw. Umorientierung Unterstützung bei den regionalen Beratern erfahren. Auch die Erstberatung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ist im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen auf Bundes- und Landesebene in den Fokus des Programms gerückt worden. Ziel solcher Beratungen ist es die Ratsuchenden im Hinblick auf die eigene berufliche Entwicklung in Ihren Entscheidungskompetenzen zu stärken. Weiter soll ihnen aber auch bei der Feststellung von formal und informell erworbenen Kompetenzen geholfen werden. Zuletzt soll die Beratung eine Unterstützung bei der Entwicklung kurz- und langfristiger Ziele und Realisierungsmöglichkeiten für die berufliche Entwicklung darstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in beruflichen Veränderungsprozessen sowie Berufsrückkehrende können jeweils insgesamt neun Beratungsstunden in Anspruch nehmen. Der Beratungszeitraum darf hierbei maximal ein halbes Jahr dauern. Die Zielgruppe ist von den Beratungsangeboten der Agentur für Arbeit ausgeschlossen. Der Durchführungszeitraum ist zunächst vom 05.12.2012 bis zum 31.12.2013 begrenzt. In dieser Zeit erhalten die Beratungsstellen je Beratungsstunde (60 Minuten) einschließlich Vor- und Nachbereitung eine Pauschale von 43 €. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos. Die Fortsetzung des Programms in 2014 ist vorgesehen. Der Kreis Euskirchen hat einen Förderantrag zur Einrichtung der Beratungskompetenz im Rahmen des Programms „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ gestellt. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln liegt vor. Für den Bewilligungszeitraum ab 01.01.2013 wurden dem Kreis Euskirchen 100 Beratungsstunden bewilligt. Die Beantragung weiterer Beratungskontingente wurde bereits schriftlich in Aussicht gestellt. Die „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ wird bei der Stabsstelle 80 für Struktur- und Wirtschaftsförderung angesiedelt werden. Hier werden bereits die Förderprogramme Bildungsscheck des Landes NRW und das Bundesprogramm Bildungsprämie seit Anfang 2006 für die oben genannte Zielgruppe abgewickelt. Es ist ein Anliegen des Landesministeriums die vorhandenen Strukturen der Bildungsberatungsstellen durch Angebotserweiterung und Qualitätsentwicklung zu stärken. -2- Mit der Umsetzung des Beratungsangebotes wurde nach Durchführung einer Preisanfrage bei sieben geeigneten Anbietern, das BRW Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft GmbH beauftragt. Die Auftragsumsetzung erfolgt kostendeckend. Die Beratungen werden sowohl in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung, als auch bei der BRW GmbH durchgeführt. Die Bewerbung des Programms mit dem Beratungsangebot und die fördertechnische Abwicklung mit der Beratungsstelle und dem Landesministerium obliegt der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)