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Beschlussvorlage GB (Z1/V 62/2013 (WiFöA 16.09.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
25.09.13, 04:07
Aktualisiert
25.09.13, 04:07
Beschlussvorlage GB (Z1/V 62/2013 (WiFöA 16.09.2013)) Beschlussvorlage GB (Z1/V 62/2013 (WiFöA 16.09.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / V62/2013 Datum: 23.09.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 16.09.2013 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) hier: Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK) Die CDU-Fraktion spricht sich für eine Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK) durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)aus. Es gehe bei dieser Übernahme darum, den Standort Schleiden zu stärken und somit diese im Südkreis dringend erforderliche Einrichtung zu erhalten. Auch die SPD-Fraktion stimmt in vollem Umfange zu, bittet Herrn Rossels jedoch um Stellungnahme zu Fragen bezüglich des Kostenaufwandes und des Beirates. Herr Dr. Rossels führt hierzu aus, dass die Gesamtvergütung für die Übernahme der Geschäftsanteile in Höhe von 498.812,83 € der anteiligen Verlustausgleichszahlung der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (CTW) entspricht, die diese in 2004 bei Übernahme der Trägerschaft der ehemaligen „St. Antonius Betreibergesellschaft Schleiden mbH“ übernommen hat. Die in dieser Gesellschaft aufgelaufenen Verluste wurden seinerzeit zu je 50 % von der CTW und der KKM getragen. Zum 01.01.2014 soll die Geschäftsführung der KKM auch zur Geschäftsführung der SAK bestellt werden. Auf die Einrichtung eines Beirates bei der SAK soll für die Übergangszeit bis zur vollständigen Übernahme in die KKM verzichtet werden. Für alle Entscheidungen, die über den festgelegten Kompetenzrahmen der Geschäftsführung hinausgehen, ist die Gesellschafterversammlung der SAK unmittelbar zuständig. Im Innenverhältnis wird die Geschäftsführung an die Geschäftsordnung der KKM gebunden und unterliegt somit der Aufsicht durch den Verwaltungsrat der KKM, so dass der Einfluss des Kreises Euskirchen auch weiterhin gewährleistet ist. Auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE erläutert Herr Dr. Rossels, dass alle Mitarbeiter der SAK übernommen werden und die vertraglichen Regelungen bestehen bleiben. Mit dem Betriebsrat der SAK wurde vereinbart, dass für den Zeitraum von sieben Jahren betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Zum 01.01.2014 wechselt das Krankenhaus dann von der kirchlichen in die kommunale Trägerschaft. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) haben bei den bestehenden Verträgen V 62/2013 auch weiterhin Gültigkeit, sowohl für den Übergang als auch darüber hinaus. Weiterhin erläutert Herr Dr. Rossels, dass der neue Krankenhausplan 2015 von den Einrichtungen eine Zentrenbildung verlange, darüber hinaus müssen vorgegebene Leistungen erbracht werden. Aufgrund der Übernahme durch die KKM kann die SAK auch künftig die geforderten Leistungen erbringen. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wie folgt zu: 1. Zum 01.01.2014 erfolgt die Erhöhung der Beteiligung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH von bisher 49 % auf 93,33 % durch Übernahme von Geschäftsanteilen in Höhe von 13.300 € (44,33 %) der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (CTW). 2. Die bei der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 2.000 € (6,67 %) werden nach Umsetzung der Betriebsstättenlösung bis spätestens 31.12.2015 durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen. 3. Für die Übernahme der Geschäftsanteile zahlt die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine Vergütung von insgesamt 498.812,83 €. 4. Bis spätestens 31.12.2015 wird die St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH mit allen Aktiva und Passiva in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen. 5. Den erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (Anlage) wird zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH werden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig