Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
25.09.13, 04:07
Aktualisiert
25.09.13, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 1 / V62/2013
Datum: 23.09.2013
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 16.09.2013
A)
TOP 3
Öffentliche Sitzung
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
hier: Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden
gGmbH (SAK)
Die CDU-Fraktion spricht sich für eine Übernahme der St.
Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK) durch die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)aus. Es gehe bei
dieser Übernahme darum, den Standort Schleiden zu stärken und
somit diese im Südkreis dringend erforderliche Einrichtung zu
erhalten.
Auch die SPD-Fraktion stimmt in vollem Umfange zu, bittet Herrn
Rossels jedoch um Stellungnahme zu Fragen bezüglich des
Kostenaufwandes und des Beirates.
Herr Dr. Rossels führt hierzu aus, dass die Gesamtvergütung für
die Übernahme der Geschäftsanteile in Höhe von 498.812,83 €
der
anteiligen
Verlustausgleichszahlung
der
Caritas
Trägergesellschaft West gGmbH (CTW) entspricht, die diese in
2004 bei Übernahme der Trägerschaft der ehemaligen „St.
Antonius Betreibergesellschaft Schleiden mbH“ übernommen hat.
Die in dieser Gesellschaft aufgelaufenen Verluste wurden
seinerzeit zu je 50 % von der CTW und der KKM getragen.
Zum 01.01.2014 soll die Geschäftsführung der KKM auch zur
Geschäftsführung der SAK bestellt werden. Auf die Einrichtung
eines Beirates bei der SAK soll für die Übergangszeit bis zur
vollständigen Übernahme in die KKM verzichtet werden. Für alle
Entscheidungen, die über den festgelegten Kompetenzrahmen
der
Geschäftsführung
hinausgehen,
ist
die
Gesellschafterversammlung der SAK unmittelbar zuständig. Im
Innenverhältnis
wird
die
Geschäftsführung
an
die
Geschäftsordnung der KKM gebunden und unterliegt somit der
Aufsicht durch den Verwaltungsrat der KKM, so dass der Einfluss
des Kreises Euskirchen auch weiterhin gewährleistet ist.
Auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE erläutert Herr Dr. Rossels,
dass alle Mitarbeiter der SAK übernommen werden und die
vertraglichen Regelungen bestehen bleiben. Mit dem Betriebsrat
der SAK wurde vereinbart, dass für den Zeitraum von sieben
Jahren betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.
Zum 01.01.2014 wechselt das Krankenhaus dann von der
kirchlichen in die kommunale Trägerschaft. Die Richtlinien für
Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) haben bei den bestehenden Verträgen
V 62/2013
auch weiterhin Gültigkeit, sowohl für den Übergang als auch
darüber hinaus.
Weiterhin erläutert Herr Dr. Rossels, dass der neue
Krankenhausplan 2015 von den Einrichtungen eine Zentrenbildung verlange, darüber hinaus müssen vorgegebene
Leistungen erbracht werden.
Aufgrund der Übernahme durch die KKM kann die SAK auch
künftig die geforderten Leistungen erbringen.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Übernahme der St. Antonius
Krankenhaus Schleiden gGmbH durch die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH wie folgt zu:
1. Zum 01.01.2014 erfolgt die Erhöhung der Beteiligung der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der St. Antonius
Krankenhaus Schleiden gGmbH von bisher 49 % auf 93,33
% durch Übernahme von Geschäftsanteilen in Höhe von
13.300 € (44,33 %) der Caritas Trägergesellschaft West
gGmbH (CTW).
2. Die bei der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH
verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 2.000 € (6,67
%) werden nach Umsetzung der Betriebsstättenlösung bis
spätestens 31.12.2015 durch die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH übernommen.
3. Für die Übernahme der Geschäftsanteile zahlt die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine Vergütung von
insgesamt 498.812,83 €.
4. Bis spätestens 31.12.2015 wird die St. Antonius
Krankenhaus Schleiden gGmbH mit allen Aktiva und Passiva
in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen.
5. Den erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages
der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (Anlage)
wird zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den
Gremien der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der
St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH werden zu
entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig