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Info GB (Sachstandsbericht zur Förderung des kommunalen Straßenbaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
09.09.13, 14:50
Aktualisiert
09.09.13, 14:50
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 46/2013 04.09.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.09.2013 Sachstandsbericht zur Förderung des kommunalen Straßenbaus Beim Einplanungsgespräch im September des vergangenen Jahres wurden seitens des Landesministeriums erneute Einschnitte bei der Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben mitgeteilt. Einzelheiten hierzu können dem Sachstandsbericht 59/2012 entnommen werden. Für den Kreis Euskirchen sind lediglich noch zwei Maßnahmen im Jahresprogramm 2013 berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, welche der Bedingung des Landes folgen, dass es sich hierbei um Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb handelt. Im Einzelnen sind dies in der Baulast des Kreises Euskirchen der Ausbau der Kreisstraße 81 bei Strempt sowie für die Gemeinde Nettersheim der Ausbau der Nebenanlagen in der OD Tondorf im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 51. In den Begründungen für das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus wird die restriktive Haltung mit folgendem Textauszug argumentiert: „Der Grund dafür besteht darin, dass es bei den Finanzzuweisungen des Bundes, die dieser auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes an die Länder leistet, derzeit keine Planungs- und Finanzierungssicherheit mehr gibt. Gemäß § 6 Abs. 1 EntflechtG sind Bund und Länder gehalten, gemeinsam bis Ende 2013 zu prüfen, in welcher Höhe die bis dahin geleisteten Beträge für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Diese Revisionsverhandlungen dauern immer noch an und mittlerweile ist es außerordentlich fraglich, ob sie noch in dieser Legislaturperiode des Bundes erfolgreich abgeschlossen werden können. Daraus folgt, dass auf nicht absehbare Zeit völlig ungewiss ist, in welcher Höhe das Land noch für den Zeitraum 2014 – 2019 mit Entflechtungsmitteln rechnen kann. Diese Situation verschärft sich im Bereich der kommunalen Straßenbauförderung noch dadurch, dass hier für den besagten Zeitraum Mittelbindungen für die bewilligten und zum Großteil schon in Bau befindlichen Fördermaßnahmen der Programme aus den Vorjahren von etwas mehr als einer halben Milliarde Euro bestehen.“, MBWSV NRW: Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Nahmobilität 2013, Seite 2. Durch die gesetzlichen Regelungen zwischen Bund und Ländern zum Fluthilfefonds wurde die Begründung des Landes zwischenzeitlich hinfällig: In Artikel 4 zur Änderung des Entflechtungsgesetzes wird unter § 3 geregelt, dass den Ländern ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 der bisherige Betrag von jährlich insgesamt 1.335.500.000,- € zur Verfügung steht. Der Landesregierung NRW stehen somit bis 2019 weiterhin -2jährlich ca. 259,5 Mio. € (19,432473 %) für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Die Mittel wurden bislang etwa hälftig für Maßnahmen des ÖPNV und Straßenbaumaßnahmen aufgeteilt. Insofern steht der Landesregierung bis 2019 für gesamt NRW ein Betrag von 130 Mio. € für die Entrichtung von Zuwendungen für Straßenbauvorhaben zur Verfügung. Seitens der Kreisverwaltung wurde mit Bekanntwerden der Gesetzesverabschiedung im Bundestag vorsorglich ein Schreiben an die Bewilligungsbehörde verfasst, mit der Bitte die aus 2013 verschobenen Maßnahmen aufgrund der veränderten Grundlage in das laufende Förderprogramm wieder aufzunehmen (siehe Anlage 1). Die Bezirksregierung leitete das Schreiben zur Freigabe der Fördergelder an das Landesministerium weiter. Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln stellt sich die Sachlage inzwischen so dar, dass die erwartete Auflage eines Nachtragsprogramms für 2013 nicht beabsichtigt ist. Insofern ist mit einer Ablehnung der Anträge zu rechnen. Aufgrund der nun vorliegenden Planungssicherheit bis 2019 bestünde jedoch ein geringer Handlungsspielraum, der für die Jahre 2014 bis 2016 für den gesamten Bereich der Bezirksregierung Köln einen Neubewilligungsrahmen von 14 Mio. € für Straßenbaumaßnahmen zulasse. Zum besseren Verständnis der Zahlen ist festzuhalten, dass sich der bisherige Rahmen für Neubewilligungen bis 2012 um 150 Mio. € bewegte und auch noch in 2013 bei 26 Mio. € lag. Die Bezirksregierung wurde im Rahmen der vergangenen Regionalratssitzung aufgefordert, neue Prioritätenlisten festzulegen. Es stellt sich die Frage, wie vor dem Hintergrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge, die insbesondere in den Ballungsräumen hohe Investitionssummen mit sich bringen, die Förderung von Straßenbauvorhaben des ländlichen Raums erfolgt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)