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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
19 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 48/2016 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 20.06.2016 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Ausgangslage: Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 den Bebauungsplan Merzenich C 24 (Merzpark) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Nach dem noch ausstehenden Ratsbeschluss über den Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger wird der Bebauungsplan Merzenich C 24 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich Mitte Juli 2016 zur Rechtskraft gebracht. Nach Einschätzung des Erschließungsträgers wird im August 2016 mit dem Grundausbau der Erschließungsanlagen begonnen. Baureife Grundstücke sollen ca. 2 Monate später im Oktober bereit stehen. Die Wohnbaugrundstücke im Merzpark sind nach Auskunft des Erschließungsträges bereits reserviert. Bedarf: Insbesondere im Zentralort Merzenich besteht jedoch ein enormer Bedarf an Wohnbauflächen. Dies belegen die regelmäßigen und zahlreichen Anfragen nach Baugrundstücken an die Verwaltung. Um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken zumindest teilweise relativ kurzfristig decken zu können, bietet sich die Erschließung des mit 7.844 m² flächenmäßig kleinen Planbereich des C 24a an, der im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist. Erschließung: Um das, unmittelbar nördlich an den Projektbereich Merzpark angrenzende Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24a erschließen zu können, ist eine Zufahrt über das Wohngebiet im Merzpark unerlässlich, da die angrenzenden Straßenzüge und Wirtschaftswege nicht uneingeschränkt für Baufahrzeuge geeignet sind. Daher ist es zielführend die Erschließung des flächenmäßig kleinen Planbereiches des C 24a möglichst zeitnah zu der Erschließung des Merzparks durchzuführen, solange die Straßen im Grundausbau als Baustraßen dienen. Ansonsten besteht bei einer zeitlich späteren Erschließung die Gefahr, dass die ggf. endausgebauten Straßenzüge im Merzpark sowie die angrenzenden Straßen durch den Baubetrieb beschädigt werden. Weiteres Vorgehen: Drucksache 48/2016 Seite - 2 - Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a erforderlich. Da sich der Bebauungsplan aus der in Kürze rechtskräftigen 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich entwickelt, ist die Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Lage: Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24a liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, unmittelbar nördlich angrenzend an den Planbereich des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark). Die Fläche des 7.844 m² umfassenden Plangebietes wird zum jetzigen Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzt. Angaben über die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den grundsätzlichen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a zu fassen und die detaillierte Ausarbeitung im weiteren Verfahren unter Beteiligung des Fachausschusses, des Rates und des Projektentwicklers zu erarbeiten. Kosten: Die im Zusammenhang mit dem vorgenannten Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten werden vollständig vom dem noch zu bestimmenden künftigen Projektentwickler getragen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens zu beschließen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. (Gelhausen) (Lüssem)