Daten
Kommune
Merzenich
Größe
19 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 48/2016
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 20.06.2016
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Ausgangslage:
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 den
Bebauungsplan Merzenich C 24 (Merzpark) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Nach dem noch ausstehenden Ratsbeschluss über den Erschließungsvertrag zwischen
der Gemeinde und dem Erschließungsträger wird der Bebauungsplan Merzenich C 24
durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich Mitte Juli 2016 zur
Rechtskraft gebracht.
Nach Einschätzung des Erschließungsträgers wird im August 2016 mit dem Grundausbau
der Erschließungsanlagen begonnen. Baureife Grundstücke sollen ca. 2 Monate später im
Oktober bereit stehen. Die Wohnbaugrundstücke im Merzpark sind nach Auskunft des
Erschließungsträges bereits reserviert.
Bedarf:
Insbesondere im Zentralort Merzenich besteht jedoch ein enormer Bedarf an
Wohnbauflächen. Dies belegen die regelmäßigen und zahlreichen Anfragen nach
Baugrundstücken an die Verwaltung. Um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken
zumindest teilweise relativ kurzfristig decken zu können, bietet sich die Erschließung des
mit 7.844 m² flächenmäßig kleinen Planbereich des C 24a an, der im
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist.
Erschließung:
Um das, unmittelbar nördlich an den Projektbereich Merzpark angrenzende Plangebiet
des Bebauungsplanes Merzenich C 24a erschließen zu können, ist eine Zufahrt über das
Wohngebiet im Merzpark unerlässlich, da die angrenzenden Straßenzüge und
Wirtschaftswege nicht uneingeschränkt für Baufahrzeuge geeignet sind.
Daher ist es zielführend die Erschließung des flächenmäßig kleinen Planbereiches des C
24a möglichst zeitnah zu der Erschließung des Merzparks durchzuführen, solange die
Straßen im Grundausbau als Baustraßen dienen. Ansonsten besteht bei einer zeitlich
späteren Erschließung die Gefahr, dass die ggf. endausgebauten Straßenzüge im
Merzpark sowie die angrenzenden Straßen durch den Baubetrieb beschädigt werden.
Weiteres Vorgehen:
Drucksache 48/2016
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Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes Merzenich C 24a erforderlich. Da sich der Bebauungsplan aus der in
Kürze rechtskräftigen 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
entwickelt, ist die Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
Lage:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24a liegt im Nord-Osten des
Zentralortes Merzenich, unmittelbar nördlich angrenzend an den Planbereich des
Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark). Die Fläche des 7.844 m² umfassenden
Plangebietes wird zum jetzigen Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzt. Angaben über die
genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage dargestellt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den grundsätzlichen Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Merzenich C 24a zu fassen und die detaillierte Ausarbeitung im
weiteren Verfahren unter Beteiligung des Fachausschusses, des Rates und des
Projektentwicklers zu erarbeiten.
Kosten:
Die im Zusammenhang mit dem vorgenannten Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten
werden vollständig vom dem noch zu bestimmenden künftigen Projektentwickler getragen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß
§ 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens
zu beschließen.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
(Gelhausen)
(Lüssem)