Daten
Kommune
Merzenich
Größe
130 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Aufstellung des
Bebauungsplanes Merzenich C 24a
(nördlich Merzpark)
Begründung (Entwurf)
1.
Erfordernis und Ziel der Aufstellung
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 den
Bebauungsplan Merzenich C 24 (Merzpark) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung in der nächsten
Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Merzenich im Juli 2016 erlangt der
Bebauungsplan Rechtskraft.
Die Wohnbaugrundstücke im Merzpark sind nach Auskunft des Erschließungsträges
bereits vollständig reserviert. Im Zentralort Merzenich stehen derzeit keine weiteren
Wohnbauflächen zur Verfügung
Insbesondere im Zentralort besteht jedoch ein enormer Bedarf an Wohnbauflächen.
Dies belegen die regelmäßigen und zahlreichen Anfragen nach Baugrundstücken an
die Verwaltung. Um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken zumindest teilweise relativ
kurzfristig decken zu können, bietet sich die Erschließung des mit 7.844 m²
flächenmäßig kleinen Planbereiches des C 24a an, der im Flächennutzungsplan
bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist. Um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich
C 24a erforderlich. Da sich der Bebauungsplan aus der in Kürze rechtskräftigen 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich entwickelt, ist die
Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24a liegt im Nord-Osten des
Zentralortes Merzenich, unmittelbar nördlich angrenzend an den Planbereich des
Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark). Die Fläche des Plangebietes wird
zum jetzigen Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzt.
Da es sich um ein Verfahren der Innenbereichsentwicklung handelt, wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a gemäß § 13a BauGB im Wege
des beschleunigten Verfahrens durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Alle im Zusammenhang mit dem
Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten werden vollständig vom dem künftigen
Projektentwickler getragen.
Übersichtsplan
(ohne Maßstab)
Morschenich-Neu
Geltungsbereich Bebauungsplan
Merzenich C 24a
Merzpark
Merzenich
Merzenich, den 16.06.2016
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Gelhausen
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Lüssem