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Beschlussvorlage (Anlage 2 Entwurf Begründung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
130 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Beschlussvorlage (Anlage 2 Entwurf Begründung) Beschlussvorlage (Anlage 2 Entwurf Begründung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) Begründung (Entwurf) 1. Erfordernis und Ziel der Aufstellung Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 den Bebauungsplan Merzenich C 24 (Merzpark) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Merzenich im Juli 2016 erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Wohnbaugrundstücke im Merzpark sind nach Auskunft des Erschließungsträges bereits vollständig reserviert. Im Zentralort Merzenich stehen derzeit keine weiteren Wohnbauflächen zur Verfügung Insbesondere im Zentralort besteht jedoch ein enormer Bedarf an Wohnbauflächen. Dies belegen die regelmäßigen und zahlreichen Anfragen nach Baugrundstücken an die Verwaltung. Um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken zumindest teilweise relativ kurzfristig decken zu können, bietet sich die Erschließung des mit 7.844 m² flächenmäßig kleinen Planbereiches des C 24a an, der im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a erforderlich. Da sich der Bebauungsplan aus der in Kürze rechtskräftigen 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich entwickelt, ist die Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde nicht erforderlich. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24a liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, unmittelbar nördlich angrenzend an den Planbereich des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark). Die Fläche des Plangebietes wird zum jetzigen Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzt. Da es sich um ein Verfahren der Innenbereichsentwicklung handelt, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a gemäß § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten werden vollständig vom dem künftigen Projektentwickler getragen. Übersichtsplan (ohne Maßstab) Morschenich-Neu Geltungsbereich Bebauungsplan Merzenich C 24a Merzpark Merzenich Merzenich, den 16.06.2016 ___________________ Gelhausen ___________________ Lüssem