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Info GB (Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
09.09.13, 14:50
Aktualisiert
09.09.13, 14:50
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 43/2013 27.08.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.09.2013 Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt und beschlossen, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. In diesem Verfahren werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 10 Abs. 1 und 2 ROG beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme wurde von der Staatskanzlei auf den 28.02.2014 terminiert. Ziel des Kreises Euskirchen ist die Abgabe einer mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmten, gemeinsamen Stellungnahme, die dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der LEP-Entwurf soll den seit 1995 gültigen Landesentwicklungsplan (LEP NRW `95), den Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor Fluglärm“ und das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Mit dem neuen LEP sollen alle raumordnerischen Ziele und Grundsätze in einem Instrument gebündelt werden. Die Festlegungen des Planentwurfs sind gemäß § 4 ROG als „in Aufstellung befindlicher Ziele“ bei anderen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Der LEP enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, wie sie in Regionalplänen, Bauleitplänen, Landschaftsplänen und anderen Fachplänen festgesetzt werden. Er hat die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Dazu trifft er raumordnerische Festlegungen zu folgenden Bereichen: räumliche Struktur des Landes, Kulturlandschaftsentwicklung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Siedlungsentwicklung, Freiraum, Landwirtschaft und Naturschutz, Verkehr und technische Infrastruktur, Rohstoffversorgung und Energieversorgung. Die vorgezogenen Regelungen zum großflächigen Einzelhandel (LEP - sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel) werden in den neuen LEP integriert. Sie sollen aber zunächst als sachlicher Teilplan gelten und erst bei Aufstellung des neuen LEP in dessen Rechtswirkung einbezogen werden. Der LEP-Entwurf enthält insgesamt 125 Ziele und Grundsätze der Raumordnung, darunter auch neue Zielsetzungen u. a. zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zur Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. An das Beteiligungsverfahren wird sich die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen anschließen. Anschließend wird die Landesregierung gemäß § 17 Abs. 1 LPLG dem Landtag den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zuleiten. Der LEP wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landes als Rechtsverordnung beschlossen (§ -2- 17 Ab. 2 LPLG). Der Entwurf des neuen LEP kann auf der Internetseite der Landesregierung unter www.nrw.de/landesregierung/landesplanung heruntergeladen werden. Hierbei handelt es sich um die textlichen Festlegungen und Erläuterungen des LEP-Entwurfs, die zeichnerischen Festlegungen des LEP-Entwurfs, die Begründung der Neuaufstellung, den Umweltbericht und die Anlage zum Umweltbericht. Zudem wurde den einzelnen Fraktionen 1 Exemplar in Papierform zur Verfügung gestellt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)