Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
09.09.13, 14:50
Aktualisiert
09.09.13, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 43/2013
27.08.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.09.2013
Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans
(LEP) gebilligt und beschlossen, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. In diesem Verfahren
werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß §
10 Abs. 1 und 2 ROG beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme wurde von der Staatskanzlei auf
den 28.02.2014 terminiert. Ziel des Kreises Euskirchen ist die Abgabe einer mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmten, gemeinsamen Stellungnahme, die dem
Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Der LEP-Entwurf soll den seit 1995 gültigen Landesentwicklungsplan (LEP NRW `95), den
Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor Fluglärm“ und das am 31.12.2011 ausgelaufene
Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Mit dem neuen LEP sollen alle raumordnerischen Ziele und Grundsätze in einem Instrument gebündelt werden. Die Festlegungen des
Planentwurfs sind gemäß § 4 ROG als „in Aufstellung befindlicher Ziele“ bei anderen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Der LEP enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, wie sie in Regionalplänen, Bauleitplänen, Landschaftsplänen und anderen Fachplänen festgesetzt werden.
Er hat die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Dazu trifft er raumordnerische Festlegungen zu folgenden
Bereichen: räumliche Struktur des Landes, Kulturlandschaftsentwicklung, Klimaschutz und
Anpassung an den Klimawandel, Siedlungsentwicklung, Freiraum, Landwirtschaft und Naturschutz, Verkehr und technische Infrastruktur, Rohstoffversorgung und Energieversorgung.
Die vorgezogenen Regelungen zum großflächigen Einzelhandel (LEP - sachlicher Teilplan
großflächiger Einzelhandel) werden in den neuen LEP integriert. Sie sollen aber zunächst als
sachlicher Teilplan gelten und erst bei Aufstellung des neuen LEP in dessen Rechtswirkung
einbezogen werden. Der LEP-Entwurf enthält insgesamt 125 Ziele und Grundsätze der
Raumordnung, darunter auch neue Zielsetzungen u. a. zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zur Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien.
An das Beteiligungsverfahren wird sich die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
anschließen. Anschließend wird die Landesregierung gemäß § 17 Abs. 1 LPLG dem Landtag
den Planentwurf mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zuleiten. Der LEP wird
von der Landesregierung mit Zustimmung des Landes als Rechtsverordnung beschlossen (§
-2-
17 Ab. 2 LPLG).
Der Entwurf des neuen LEP kann auf der Internetseite der Landesregierung unter
www.nrw.de/landesregierung/landesplanung heruntergeladen werden. Hierbei handelt es
sich um die textlichen Festlegungen und Erläuterungen des LEP-Entwurfs, die zeichnerischen Festlegungen des LEP-Entwurfs, die Begründung der Neuaufstellung, den Umweltbericht und die Anlage zum Umweltbericht.
Zudem wurde den einzelnen Fraktionen 1 Exemplar in Papierform zur Verfügung gestellt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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