Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
09.09.13, 14:50
Aktualisiert
09.09.13, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 67/2013
04.09.2013
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
02.10.2013
Kreistag
09.10.2013
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKHM GmbH)
hier: Ersatzwahl eines/einer vom Kreistag gewählten Vertreters/Vertreterin zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten im Verwaltungsrat der KKHM GmbH
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag entsendet als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der restlichen Wahlperiode
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in den Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter/in bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.
-2-
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.11.2009 Vertreter/innen des Kreises Euskirchen zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten, Ausschüssen etc. gewählt (V 11/2009
vom 26.10.2009). Herr Uwe Schmitz wurde am 11.11.2009 zum ordentlichen Mitglied des Verwaltungsrates der KKHM GmbH gewählt.
Der Verwaltungsrat besteht gem. § 10 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der KKHM GmbH aus 11 Mitgliedern, von denen vom Gesellschafter Kreis Euskirchen aus dem Kreistag 8 Mitglieder entsandt werden.
Mit Wirkung zum 31.08.2013 hat Herr Uwe Schmitz sein Kreistagsmandat niedergelegt, da er ab
01.09.2013 zum Beigeordneten der Gemeinde Kall gewählt ist.
Aufgrund des Ausscheidens aus dem Kreistag verliert Herr Uwe Schmitz auch automatisch seine
Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat der KKHM GmbH, in den er vom Kreistag bestellt wurde.
Für die Bestellung der Vertreter/innen des Kreises gelten die Vorschriften der §§ 26 Abs. 5 und 35
Abs. 2 bis 4 KrO NRW.
Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium, für welches sie bestellt war, ausscheidet,
bestimmt § 35 Abs. 4 Satz 3 das weitere Vorgehen. Entsprechend dieser Vorschrift wählt der Kreistag
für die restliche Wahlperiode einen Nachfolger nach § 35 Abs. 2 („Mehrheitswahl“).
Gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat.
Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere
Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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