Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,9 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
12.09.13, 04:08
Aktualisiert
12.09.13, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 44/2013
04.09.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.09.2013
Entscheidung des Bundeskartellamtes über die Beschwerde privater Verkehrsunternehmen
im Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Die Fa. Schäfer, Mechernich, hatte als eines von fünf privaten Verkehrsunternehmen, die Verkehrsleistungen im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) erbringen, beim Bundeskartellamt
Beschwerde eingereicht.
In der Beschwerde wurde vorgetragen, dass kartellrechtswidrige Verhaltensweisen u.a. der für die
Beschwerdeführer zuständigen Aufgabenträger zu einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation beigetragen haben.
Das Bundeskartellamt hatte hierzu den Kreis Euskirchen als einen der betroffenen Aufgabenträger
um Stellungnahme gebeten. Die Fragestellungen bezogen sich insbesondere darauf, welche Voraussetzungen der Kreis Euskirchen als Aufgabenträger an die Gewährung von Ausgleichszahlungen an
Verkehrsunternehmen stellt und welche Rolle hierbei das Merkmal der Eigenwirtschaftlichkeit bzw.
Gemeinwirtschaftlichkeit spielt.
Nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis,
dass keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vorliegen und somit der Beschwerde in keinem der vorgetragenen Punkte nachgegangen
wird. In dem als Anlage beigefügten Fallbericht des Bundeskartellamtes werden die Gründe hierfür
dargelegt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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