Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
12.09.13, 04:08
Aktualisiert
12.09.13, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 68/2013
11.09.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
16.09.2013
Kreisausschuss
02.10.2013
Kreistag
09.10.2013
Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV)
Sachbearbeiter/in: Frau Müller
x
Tel.: (02251) 15 190
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Kreiskämmerer
Die Mittel wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 bei Produkt
571 04, Zeile 15 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a)
die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der „Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV)“ um bis zu fünf weitere Jahre.
b)
die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises Euskirchen in Höhe von jeweils 81.000 € /a.
-2c)
die Zustimmung zur Verlängerung des bestehenden Gesellschaftervertrages. Dieser soll, bis auf
die Formulierung über die Dauer der Gesellschaft, unverändert beibehalten werden.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der weiteren Beteiligung des Landes NRW und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sowie der übrigen kommunalen Gebietskörperschaften als
Gesellschafter an der SEV GmbH.
Begründung:
Im Jahr 2008 wurde vom Land NRW, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Städteregion
Aachen sowie den Kreisen Euskirchen und Düren die Fortführung und Umstrukturierung der im Jahr
2005 gegründeten Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) beschlossen (Beschluss der Kreistages Euskirchen zu V 407/2008 vom 03.04.2008). Grundlagen der Fortführung für
die Jahre 2009 - 2013 waren die zweite Leitentscheidung des Landes NRW Ende 2007 und der Abschluss der Rahmenvereinbarung zwischen Land NRW, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und
Region im Mai 2008.
Da die Gesellschaft bis zum 31.12.2013 befristet ist, wird nunmehr ein Beschluss über die Fortführung erforderlich. Zur Fortführung der Gesellschaft hat es seit November 2012 mehrere Gespräche
der Gesellschaftervertreter gegeben, mit dem Ziel der Fortführung für weitere fünf Jahre. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat in diesen Gesprächen ihre grundsätzliche Bereitschaft zur
Fortführung bis zu fünf weiteren Jahren signalisiert, ihre definitive Zusage über den Fortführungszeitraum aber von den Inhalten der 3. Leitentscheidung und der Bereitschaft der übrigen Gesellschafter
zur Fortführung abhängig gemacht. Das Land NRW, vertreten durch das Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, hat eine Beteiligung an der SEV für mindestens ein weiteres
Jahr zugesagt, da bisher nur für 2014 die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer 3.
Leitentscheidung noch in diesem Jahr ist beabsichtigt, die weitere Gestaltung der Konversion Vogelsangs und die Weiterführung der SEV über das Jahr 2014 hinaus zu beschließen.
Die Aufgabenfelder der SEV sind in § 2 des Gesellschaftsvertrages formuliert.
Zieht man nach fünf Jahren Bilanz, so kann man feststellen, dass die Realisierung, vor allem der sogenannten Kernprojekte der 1. Entwicklungsstufe, nicht so zügig verlaufen ist wie im Jahr 2008 gedacht. Das Forum Vogelsang befindet sich noch im Bau und wird frühestens 2014 eröffnet werden.
Die Umsetzung der Jugendherberge, des Jugendwaldheims und der Nationalparkverwaltung sind
noch nicht terminiert. Mit der Verzögerung der öffentlich finanzierten Kernprojekte geht einher, dass
der dadurch erhoffte Impuls für die Vermarktung an private Investoren bisher unbefriedigend ist. Insgesamt verläuft die Konversion der 100 ha großen ehemaligen Camp-Fläche langsamer als gewollt
und zum letzten Fortführungszeitpunkt im Jahr 2008 prognostiziert.
Unter der Moderation und Steuerung der SEV wurde in den letzten fünf Jahren erreicht, dass das
Kulturkino und das Forum Vogelsang gesichert werden konnten. Angesiedelt bzw. erfolgreich in Betrieb sind seit 2009 das historische Schwimmbad und die Turnhalle, das Umweltbildungshaus des
DRK und seit 2011 das Rotkreuz-Museum. Gute Chancen auf Realisierung in naher Zukunft hat die
Astronomie-Werkstatt. Ziel für die nächsten Jahre sind vorrangig die Realisierung der Jugendherberge und des Jugendwaldheims, um Übernachtungsmöglichkeiten am Standort zu schaffen sowie die
Umsetzung der anentwickelten Projekte Vogelsang-Hotel und Panoramasteg und weiterer Nutzungsideen für die Kameradschaftshäuser.
Wesentlich verbessert werden konnten die Standortbedingungen für die vorhandenen und geplanten
Nutzer durch die Erneuerung der Strom- und Wasserversorgung sowie die Sanierung des Entwässerungsnetzes, die Sanierung der Freiflächen im Hang und Ausweisung von Besucherrundwegen und
deren Anbindung an die regionalen Rad- und Wanderwege über die Victor-Neels-Brücke. Wesentliche Infrastrukturmaßnahmen in Zukunft sind die Erneuerung der Beleuchtung, der Bau einer ÖPNVWendeschleife sowie die Realisierung einer zentralen Veranstaltungs- und Ruhezone nach Rückbau
der Kaserne Van Dooren.
-3-
Personelle Ausstattung
Um die dargestellten Aufgaben zu bewältigen, ist die SEV zurzeit mit drei Mitarbeitern der
NRW.URBAN GmbH über Geschäftsbesorgungsverträge gut aufgestellt. Eine Besetzung der SEV mit
drei Vollzeitstellen in der Projektentwicklung sollte auch künftig beibehalten werden. Die
NRW.URBAN GmbH hat signalisiert, auch nach 2013 die Geschäftsbesorgung der SEV zu den gleichen vertraglichen Bedingungen übernehmen zu wollen, wenn dies von den Gesellschaftern gewünscht wird. Es wird empfohlen, das Team in der Besetzung mit einem Geschäftsführer, einem Projektmanager und einer Projektassistenz bei zu behalten.
Im Rahmen des Projektes "Bürgerarbeit" sind acht Hausmeister direkt bei der SEV angestellt. Aufgrund der im April 2014 auslaufenden Förderung für dieses Projekt muss dieses Team künftig deutlich verkleinert werden oder andere Modelle der Bewirtschaftung gefunden werden.
Budget | Ausgabenplanung
Das Budget der SEV beträgt 450.000 € pro Jahr für die Jahre 2009 bis 2013. In den drei Ausgabenpositionen Personelle Ausstattung, Verwaltungskosten und Sachkosten sind mit ca. 360.000 € bereits
81 Prozent der verfügbaren Mittel fest eingeplant. 90.000 € pro Jahr stehen als sogenannte „freie“
Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung. Aus diesem Budget wird ein Dateninformationssystem und ein „Marketing light“ finanziert. Die restlichen Mittel werden für Gutachten und Konzepte zur
Entwicklung von Einzelprojekten eingesetzt.
Projektentwicklung: Einzelprojekte/Gutachten/Marketing
Projektentwicklung: Personelle Ausstattung
Allg. Verwaltungskosten/Steuer- und Rechtsberatung
Sachkosten
90.000,- €
300.000,- €
30.000,- €
30.000,- €
Gesamtausgaben pro Jahr
450.000,- €
Es wird empfohlen, dieses Budget auch für das Jahr 2014 bzw. weitere Jahre beizubehalten, solange
sich an der Aufgabenstruktur der Gesellschaft nichts Wesentliches ändert. Eine detaillierte Ausgabenplanung erfolgt in einem jährlichen Finanzplan, welcher dem Aufsichtsrat regelmäßig vorgelegt
wird.
Gesellschaftsstruktur | Finanzierung
In der zurzeit bis 31.12.2013 befristeten Gesellschaft halten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, das Land NRW und die Region jeweils 33 1/3 Prozent der Gesellschafteranteile. Die Verteilung
der Gesellschafteranteile der Region stellt sich wie folgt dar: Kreis Euskirchen 18 %, Städteregion
Aachen und Kreis Düren jeweils 6 % und Stadt Schleiden 3 1/3 %. Diese Verteilung soll auch künftig
beibehalten werden.
Die Finanzierung des jährlichen Budgets von 450.000 € soll auch künftig entsprechend der Gesellschafteranteile erfolgen:
Kreis Euskirchen :
Städteregion Aachen:
Kreis Düren:
Stadt Schleiden:
81.000 € (18 % von 450.000 €)
27.000 € (6 % von 450.000 €)
27.000 € (6 % von 450.000 €)
15.000 € (3 1/3 % von 450.000 €)
Gesellschaftsvertrag | Zeitschiene
Die Gremienbesetzung kann beibehalten werden. Der bestehende Gesellschaftsvertrag soll bis auf
die Formulierung über die Dauer der Gesellschaft unverändert beibehalten werden. Damit bleiben
auch die Regelungen über die Gesellschaftsorgane Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat unverändert bestehen.
Nach den Beschlüssen der einzelnen Gesellschafter ist die notarielle Beurkundung in Form einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erforderlich. Die notarielle Beurkundung muss zwingend
-4bis Ende November 2013 erfolgen, damit die Fortführung der Gesellschaft noch vor dem 01.01.2014
ins Handelsregister eingetragen wird, d.h. keine automatische Löschung erfolgt und eine Neugründung erforderlich wird.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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