Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
07.10.13, 15:56
Aktualisiert
07.10.13, 15:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 68 / 2013
Datum:
07.10.2013
Vorabauszug aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Kreisausschusses vom 02.10.2013
A)
TOP 8
Öffentliche Sitzung
Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang GmbH (SEV)
V 68/2013
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Z1
16.09.2013
Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) regt
an, gemeinsam mit den Mitgliedern des Wirtschaftsförderungsausschusses einen Ortstermin zu vereinbaren, um sich ein Bild
von den Liegenschaften zu machen, da es nicht nachvollziehbar
sei, dass ein Neubau wirtschaftlicher wäre als die Nutzung der
vorhandenen Gebäude. Da zudem bislang noch keine Gebäude
vermarktet werden konnten, werde man gegen die Weiterführung
stimmen.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält den Ortstermin nur in
Verbindung mit einer dortigen Sitzung für sinnvoll. Zudem
bezweifele er auch, dass es - wie von Herrn Minister Remmel
vorgesehen - nicht möglich sei, die Nationalparkverwaltung in den
bestehenden Gebäuden unterzubringen. Ebenso sei nicht
nachvollziehbar, warum man jetzt zu dem Ergebnis komme, dass
ein Neubau wesentlich günstiger sei als die Unterbringung in der
alten Substanz. Da diese Entscheidung weder mit dem
Denkmalschutz noch mit dem Eigentümer abgestimmt sei und
somit zunächst entsprechende Prüfaufträge notwendig werden,
habe man im Ministerium hierdurch offiziell den Stillstand der
Baufortführung beschlossen und sende somit das völlig falsche
Signal in die Region.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist der Meinung, dass sich
der Eigentümer (BIMA) nicht so lange festlegen wolle und
hinterfragt zudem die Erforderlichkeit einer dortigen
Standortentwicklungsgesellschaft, unabhängig von deren
bisherigem Erfolg. Diese Diskussion sei daher auch öffentlich zu
führen.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die Auffassung des
Ministeriums, dass ein Neubau für ca. 4 Mio. € zu errichten sei
und eine Sanierung das Doppelte kosten solle, für finanziellen
Irrsinn. Er habe den Eindruck, dass kein Geld zur Verfügung
gestellt werden solle und die Entscheidung stehe im völligen
Gegensatz zum Denkmalschutz.
Landrat Rosenke teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die
Regierungspräsidentin ebenso überrascht war und diese
Entscheidung auch nicht teilt.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) sieht in der Entscheidung
des Ministers eher eine Unterstützung in der Haltung des Kreises,
da somit die Auffassung der Bezirsregierung torpediert werde, da
der Denkmalschutz dann insofern keinen Sinn mache.
Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) weist
darauf hin, dass das Gutachten lediglich zu dem Ergebnis
komme, dass ein Neubau günstiger wäre. Weitere Feststellungen
seien hierdurch nicht getroffen worden. Insofern hätten sich
vermutlich die Voraussetzungen bezüglich der Substanz
verschlechtert, so dass man hier auch die Arbeit der Standortentwicklungsgesellschaft hinterfragen müsse.
Kreisausschussmitglied Herbrand (FDP) ist der Auffassung, dass
man politisch einfach nicht in das Gebäude "Malakoff" möchte
und daher ein Gutachten nach dem anderen erstellen lasse, bis
genau dieses Ergebnis feststehe. Zudem sei es das völlig falsche
Zeichen nach außen an mögliche Investoren, wenn schon die
öffentliche Verwaltung das Gebäude nicht beziehen möchte.
Kreisausschussmitglied Häger (SPD) bittet um Rückkehr zum
eigentlichen Tagesordnungspunkt und befürwortet ausdrücklich
die Weiterführung der SEV, da die Entwicklung Vogelsangs noch
nicht abgeschlossen sei.
Kreisausschussmitglied Kindler (FDP) erläutert, dass nicht die
SEV sondern der Bund (BIMA) als Eigentümer der Gebäude für
deren Erhaltung zuständig sei, so dass er die Kritik von Frau
Kalnins an der SEV nicht nachvollziehen könne.
Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
aus, dass sie keine Ergebnisse der SEV feststellen könne und
insofern deren Existenz, das Konzept bzw. die Methode zu
hinterfragen sei.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) schlägt vor, hierzu
den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Poth, zu hören.
AV Poth hält eine saubere Trennung der angesprochenen Dinge
für äußerst wichtig, um nicht selber den Standort schlecht zu
reden und stellt mit Verweis auf diverse Projekte (Forum
Vogelsang, Kameradschaftshäuser, Sportanlagen,
Transitgebäude) fest, dass dort sehr wohl etwas passiert sei.
Zudem sei die SEV in den Entscheidungsprozess für den Neubau
nicht eingebunden gewesen, so dass deren Grundlage nicht
bekannt sei. Auch sei die SEV nicht für die Verrottung der
Gebäude verantwortlich, da der Bund, vertreten durch die BIMA
Eigentümer sei. Beim Land stehe derzeit die Verlängerung der
Beteiligung von einem Jahr in Rede, der Eigentümer wäre sogar
zu einer Verlängerung von drei bis fünf Jahren bereit. Ergänzend
verweist er auf die bislang gänzlich einstimmigen Entscheidungen
der Gesellschafter und sieht nach Umsetzung der Leitprojekte
Jugendherberge und Nationalparkverwaltung gute Chancen
entsprechende Investoren zu finden. Dabei seien jedoch die
Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sowie die in
Diskussion stehende 3. Leitentscheidung des Landes
abzuwarten. Bezogen auf das im heutigen Artikel des KölnerStadtanzeigers angesprochene Konzept von Herrn Schiefelbusch
erläutert Herr Poth das bisherige Verfahren und sieht aufgrund
der fehlenden Finanzierung, der fehlenden Benennung der
Investoren und Referenzen nun Herrn Schiefelbusch in
Zugzwang.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag anschließend
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
a)
die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als
Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang GmbH (SEV)" um bis zu fünf weitere Jahre.
b)
Die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises
Euskirchen in Höhe von jeweils 81.000 € / a.
c)
Die Zustimmung zur Verlängerung des bestehenden
Gesellschaftsvertrages. Dieser soll, bis auf die
Formulierung über die Dauer der Gesellschaft,
unverändert beibehalten werden.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der weiteren
Beteiligung des Landes NRW und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) sowie der übrigen kommunalen
Gebietskörperschaften als Gesellschafter an der SEV GmbH.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (Bündnis 90 /
DIE GRÜNEN)