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Verwaltungsergänzung (Entwicklung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im Kreis Euskirchen hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
12.09.13, 14:46
Aktualisiert
12.09.13, 14:46
Verwaltungsergänzung (Entwicklung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion) Verwaltungsergänzung (Entwicklung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 16/2013 Datum: 05.09.2013 Entwicklung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im Kreis Euskirchen hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion 1. Wird die geplante Veränderung der Schullandschaft im Kreis Euskirchen aus der Sicht der Verwaltung zwangsläufig zu Veränderungen im Nahverkehrsangebot führen? Mit Beschluss des Kreistages vom 20.07.2011 zur V 186/2011 wurde eine kreisweite Integration der Schülerverkehre in den allgemeinen Linienverkehr zum Schuljahreswechsel 2011/2012 beschlossen. Seitdem erfolgt die Bedienung der im Kreis Euskirchen ansässigen Regelschulen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - im allgemeinen Linienverkehr. Zum Schuljahreswechsel 2013/14 sind die Gesamtschule Blankenheim - Nettersheim und die Sekundarschule Mechernich - Kall gestartet. Durch die Einrichtung dieser beiden Schulen sind neue Verkehrsbedürfnisse entstanden, die nur zum Teil über den bestehenden ÖPNV abgedeckt werden können. Somit wurde zusammen mit der RVK und den betroffenen Schulträgern das bestehende Busangebot überplant. Soweit möglich, wurde eine kostenneutrale Anpassung der bestehenden Verkehre vorgenommen. Teilweise mussten aber auch bestehende Linienwege verlängert und neue Linienwege eingerichtet werden. Im Einzelnen ergaben sich folgende Veränderungsnotwendigkeiten: Einrichtung der Gesamtschule Blankenheim - Nettersheim Die Einrichtung der Gesamtschule führt zu neuen Schülerströmen, auch aus den Bereichen Hellenthal, Schleiden, Bad Münstereifel und Mechernich. Für diese Schüler ist Blankenheim die nächstgelegene Gesamtschule. Für die Beförderung zur Gesamtschule ist es erforderlich, bestehende Fahrten zu verlängern und Fahrten komplett neu aufzulegen. Dies betrifft teilweise nur das Schulträgergebiet Blankenheim/Nettersheim, teilweise auch die umliegenden Kommunen. Anhand einer Modellrechnung basierend auf der ÖPNV-Umlage 2012 wurde ermittelt, dass die Maßnahmen bei Beauftragung durch den Kreis Euskirchen zu einer Erhöhung der ÖPNV-Umlage um ca. 33.000 € führen würden. In diesen Kosten sind allerdings auch Anpassungen bestehender Verkehre enthalten, die damit durch die Gesamtschüler mit genutzt werden können. In Anwendung der ÖPNV-Umlage wären Blankenheim, Hellenthal und Kall die Kommunen, die die größten Anteile zu tragen hätten. Einrichtung der Sekundarschule Mechernich - Kall Aufgrund der Einrichtung der Sekundarschule Mechernich – Kall wird eine veränderte Bedienung im Bereich Kall durch veränderte Schulzeiten erforderlich. Die Leistungen konnten überwiegend verschoben werden, so dass keine Mehrleistungen im Linienbusverkehr zu verbuchen sind. Nachmittags können bereits bestehende TaxiBus-Fahrten genutzt werden, die eine Erhöhung der TaxiBus-Leistung zur Folge haben werden. Die Erhöhung der ÖPNV-Umlage wird mit ca. 3.000 € kalkuliert. -2- Für den Bereich Mechernich ergeben sich neue Schülerströme aus Richtung Bad Münstereifel Kalkar und Nöthen sowie Zülpich. Die Stadt Mechernich beabsichtigt bisher, die notwendige Beförderung der Schüler außerhalb des ÖPNV und damit außerhalb der ÖPNV-Umlage zu regeln. Je nach Beschlusslage zu den übrigen Veränderungen zum Schuljahreswechsel behält sich die Stadt Mechernich aber vor, auch diese Verkehre über die ÖPNV-Umlage abzuwickeln. In diesem Fall müsste eine Integration der Verkehre in den ÖPNV erfolgen. Anfrage des Hermann-Josef-Kollegs in Steinfeld Aus dem Bereich Blankenheim besuchen ca. 130 Schüler das Hermann-Josef-Kolleg in Steinfeld, das für diese Schüler das nächstgelegene Gymnasium ist. Bei Benutzung des ÖPNV kommen die Blankenheimer Schüler bereits um 07:00 Uhr an der Schule an. Schulbeginn ist erst um 07:45 Uhr. Ein früherer Schulbeginn ist aufgrund der Zugankunft aus Richtung Jünkerath, von wo ebenfalls viele Schüler kommen, nicht möglich. Um die Wartezeit der Schüler von 45 min zu verkürzen, wird seitens des Schulträgers eine spätere Anbindung angefragt. Die Mehrkilometer fallen nur auf Blankenheimer Gebiet an. Hintergrund ist, dass für das spätere „Sammeln“ der Schüler in Blankenheim eine zusätzliche Fahrt aufgelegt werden müsste, die zu einer Erhöhung der ÖPNV-Umlage um 13.500 Euro führen würde. In Anwendung der ÖPNVUmlagegrundlagen hätte die Gemeinde Blankenheim für diese Maßnahme den höchsten Anteil zu zahlen. Das Hermann-Josef-Kolleg zahlt bereits heute zusätzlich zum SchülerTicket einen Deckungsbeitrag für die Verkehre, um die Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage zu minimieren. Dieser Deckungsbeitrag wird von Seiten der Bezirksregierung erstattet. Da jedoch nur ein Betrag von 100 Euro pro Schüler in die Erstattung einfließen und allein der SchülerTicket-Anteil bis zu 96,40 Euro betragen kann, ist nicht mehr viel Spielraum vorhanden. Die Bezirksregierung hat aber signalisiert, den bisherigen Beitrag innerhalb des gegebenen Rahmens zu erhöhen. Auswirkung der Einführung von Langtagen Unabhängig von der aktuellen Problematik besteht in den letzten Jahren ein vermehrter Bedarf von Zusatzfahrten aufgrund längerer Schulzeiten (Langtage). Erforderliche Modifikationen wurden in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen vorgenommen. 2. Welche Bereiche bzw. welche kreisangehörigen Kommunen werden davon tangiert? Neben den direkt betroffenen "Schulträger-"Kommunen Nettersheim, Blankenheim, Kall und Mechernich sind die Kommunen tangiert, in deren Gebieten die neuen/erweiterten Linien verlaufen. Dies sind insbesondere Bad Münstereifel, Hellenthal und Schleiden. Darüber hinaus sind alle kreisangehörigen Kommunen über den allgemeinen Teil der ÖPNV-Umlage (15 % gemäß allg. Kreisumlage) betroffen. 3. Sieht die Verwaltung in diesen Fällen anfallende Mehrkosten, die möglicherweise im Rahmen der ÖPNV-Umlage den Kreishaushalt zukünftig zusätzlich belasten? Das neue Bedienungskonzept für die Andienung der beiden o.g. Schulen und die zusätzliche Fahrt für die Blankenheimer Schüler, die das Hermann-Josef-Kolleg besuchen, verursachen bei Zugrundelegung der Grundlagen der ÖPNV-Umlage 2012 einen Mehraufwand, der die ÖPNV-Umlage um ca. 50.000 € erhöhen würde. -34. Könnten Einnahmeausfälle beim durch Beschluss des Kreistages betrauten Verkehrsunternehmen RVK entstehen, die möglicherweise mittelfristig zu einer höheren Ausgleichszahlung führen könnten? Die nach dem o.g. Konzept notwendigen Mehrleistungen im ÖPNV werden ausschließlich durch die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) erbracht. Der Kreis Euskirchen muss den durch Einnahmen aus dem SchülerTicket-Verkauf nicht gedeckten Mehraufwand ausgleichen; Einnahmeausfälle bei der RVK entstehen nicht. Eine besondere Situation ergibt sich für das Stadtgebiet Mechernich. Der Großteil der Leistungen wird hier durch die Fa. Schäfer erbracht. Sollte die Stadt Mechernich eine Abwicklung der Verkehre aus den Bereichen Nöthen und Kalkar über den ÖPNV beabsichtigen, wäre zu prüfen, durch welches Verkehrsunternehmen die Leistungen erbracht werden können. Hier würde sich neben der RVK auch die Fa. Schäfer anbieten. Bei einer Bedienung durch die Fa. Schäfer könnten auf Seiten der RVK Einnahmeausfälle entstehen, wenn schon bestehende Linien konkurrenziert würden. Andererseits würden in diesem Fall aber auch keine Mehrkosten für den Kreis Euskirchen entstehen, da die Fa. Schäfer keine Ausgleichsleistungen vom Kreis Euskirchen erhält. Insofern wird die geschilderte Problematik derzeit von der Verwaltung nicht gesehen. 5. Ist die Problematik der Veränderung des Nahverkehrsangebotes und damit verbundener möglicher Mehrkosten Gegenstand der bisherigen Beratungen der Bürgermeisterkonferenz gewesen? 6. Wenn ja, welches Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung festzuhalten? 7. Wenn nein, wann gedenkt die Verwaltung dieses Thema auf die Agenda der Bürgermeisterkonferenz zu setzen? 8. Wie will die Verwaltung mit dieser Thematik im Rahmen der anstehenden Beratungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes umgehen? Es besteht seit jeher die Problematik, dass häufig Schulentwicklungsplanungen ohne Berücksichtigung der notwendigen ÖPNV-Anpassungen vorgenommen werden und der Kreis Euskirchen als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV nur auf die kommunale Planung reagieren kann. Mit dem Projekt SchulImm, das vor ca. 2 Jahren unter Federführung der RVK initiiert wurde, sollten beide Planungsbereiche enger verzahnt und durch eine kreisweit abgestimmte Schulzeitstaffelung Einspareffekte im ÖPNV erreicht werden. Die Südkreiskommunen waren in dieses Projekt eingebunden. Letztendlich konnte das Projekt nicht mit umsetzbaren Ergebnissen abgeschlossen werden, da die kommunale Planung noch nicht ausreichend fortgeschritten war. Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern am 06.09.2013 Die aktuell notwendigen Veränderungen durch die Gründung der beiden Schulen sowie die Anfrage des Hermann-Josef-Kollegs Steinfeld wurden in einer Sitzung am 06.09.2013, zu der alle Bürgermeister eingeladen worden waren, erörtert. Mit Ausnahme der Gemeinden Hellenthal und Schleiden waren alle Bürgermeister oder von Ihnen entsandte Vertreter anwesend. In der Sitzung wurden die einzelnen Maßnahmen und die finanziellen Auswirkungen dieser auf die Kommunen dargestellt. Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) grundsätzliche Kriterien bzw. Leitlinien für schulisch erforderliche ÖPNV-Erweiterungen entwickelt werden müssen, da in Zukunft von weiteren Veränderungen auszugehen ist und eine kreisweite Gleichbehandlung gewährleistet sein muss. -4Im Ergebnis hat sich die Mehrheit der anwesenden Vertreter für eine sofortige Umsetzung aller Maßnahmen ausgesprochen und die geplante grundsätzliche Behandlung der Thematik im Rahmen der Fortschreibung des NVP begrüßt. Die Stadt Euskirchen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass anhand der zu entwickelnden Leitlinien nicht nur die aktuell anstehenden Veränderungen überprüft werden sollten, sondern das gesamte bisher bestehende Netz. Bedenken wurden von den Vertretern der Städte Mechernich und Bad Münstereifel vorgetragen. Mechernich spricht sich grundsätzlich für die Integration der Schülerverkehre in den ÖPNV aus und will sich auch dem bisher praktizierten Solidarprinzip nicht verschließen. Sollte die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beschlossen werden, behält sich die Stadt Mechernich vor, eine Integration bisher noch außerhalb des ÖPNV abgewickelter Verkehre zu fordern. Beide Kommunen fordern erst eine grundsätzliche Behandlung der Thematik im Rahmen der Fortschreibung des NVP, anhand derer die konkreten Wünsche der einzelnen Schulträger überprüft werden können. Im Nachgang zu der Besprechung mit den Bürgermeistern bat die Stadt Bad Münstereifel darum, "in die Beratungen der Gremien beim Kreis einfließen zu lassen, dass die Stadt Bad Münstereifel ihr negatives Votum (neben dem der Stadt Mechernich) zum vorgestellten Finanzierungsmodell für drei neue Strecken als deutliches Veto verstanden haben möchte." Weiter heißt es: "Die mit dem Modell des Kreises angestrebte Veränderung zugunsten der in der Stadt Mechernich errichteten Sekundarschule, der in Blankenheim errichteten Gemeinschaftsschule und die Verbesserung der Anbindung zum Hermann-Josef Kolleg in Steinfeld stellen eine Verkehrung der bisherigen Finanzierungsregelungen dar und verletzen das Schulträgerprinzip, wonach der Schulträger die Schülerbeförderung selbst sicherzustellen hat. Zudem wird hiermit der Eindruck vermittelt, dass die neuen Schulformen das "Maß aller Dinge" seien und mehr Wert seien, als die Schulformen "Realschule und Gymnasium". Da es sich in Mechernich und in Blankenheim um neue Schulen handelt, haben die dortigen Schulträger auch selbst die Beförderung ihrer Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und zu finanzieren, wie dies andere Kommunen seit geraumer Zeit auch tun mussten. Deshalb sollte das Modell zunächst in die Beratungen über den Nahverkehrsplan einfließen und die politischen Gremien der Kommunen vorab beteiligt werden. Wenn aber von diesem Grundsatz abgewichen werden sollte, reklamiere ich, im gleichen Zuge die von Bad Münstereifel als Schulträger selbst von deutlich mehr Schülerinnen und Schülern frequentierten Buslinien von Antweiler/Wachendorf nach Bad Münstereifel und von Kirchheim nach Bad Münstereifel in das am 06.09.2013 vorgestellte Finanzierungsmodell einzubeziehen und damit über die Umlage abzuwickeln." Aus Sicht der Verwaltung liegt keine Verkehrung der bisherigen Finanzierungsregelungen vor, sondern das bisher bestehende System wird fortgeführt: Die Finanzierung dieser Verkehre basiert auf zwei Säulen. Durch den Erwerb von SchülerTickets bei den Verkehrsunternehmen leisten die Schulträger einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag. Bezüglich der Verkehre der RVK fließt das verbleibende Defizit in die ÖPNV-Umlage ein. Mit den anderen im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen besteht keine vertragliche Regelung über Ausgleichszahlungen. Über die ÖPNV-Umlage werden alle Kommunen, also auch die, die nicht Schulträger sind, anhand der in ihren Kommunen erbrachten Kilometer an der Finanzierung beteiligt. Besucht beispielsweise ein Nettersheimer Schüler das St. Michael Gymnasium in Bad Münstereifel, so belasten die Kilometer, die auf Nettersheimer Gebiet erbracht werden, die Gemeinde Nettersheim. Im Rahmen der anstehenden Beratungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sind aus Sicht der Verwaltung Kriterien für eine Bedienung im ÖPNV zu entwickeln. Dabei werden u.a. eine Definition der nächstgelegenen Schule bzw. des Einzugsbereiches, einer Mindestschülerzahl für eine ÖPNV-Bedienung sowie Festlegungen zu den Bedienungszeiten notwendig werden. -5Die Kommunen wurden zudem aufgefordert, die Schulleiter nochmals bezüglich der Abhängigkeiten zwischen Schulanfangs- und endzeiten und der ÖPNV-Bedienung zu sensibilisieren. Ergebnis AK ÖPNV am 09.09.2013 Über den Verlauf und das Ergebnis der Beratungen mit den Kommunen am 06.09.2013 wurde im AK ÖPNV, der am 09.09.2013 tagte, informiert. Der AK ÖPNV vertrat nach intensiver Diskussion einvernehmlich die Auffassung, dass es sich bei der beabsichtigten ÖPNV-Bedienung der Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim und der Sekundarschule Kall/Mechernich um eine Fortführung der bisherigen Praxis handele und von daher den Schulträgern nicht verwehrt werden könne. Gleichwohl müsste im Zuge der Fortschreibung des NVP ein einheitlicher Rahmen gesetzt werden. Weitere Veränderungen in der Schullandschaft führten ansonsten dazu, dass der ÖPNV immer weiter ausgebaut werde und damit zu deutlichen Kostenerhöhungen. Notwendig sei darüber hinaus eine umfängliche Darstellung des gesamten Schülerverkehrs im Kreis Euskirchen und eine Überprüfung dessen anhand der aufzustellenden Kriterien. Auch das Thema Inklusion sei hierbei zu beleuchten. Diskutiert wurde auch die Fragestellung, ob der Kreis Euskirchen als Aufgabenträger des ÖPNV überhaupt die Verpflichtung habe, einen ÖPNV anzubieten. Die Verwaltung hat hierzu dargelegt, dass die Schülerbeförderung grundsätzlich auch außerhalb des ÖPNV als zweites System abgewickelt werden könnte, dass aber der Schülerverkehr das Rückgrat des ÖPNV sei, ohne den das ÖPNV-Angebot in der bisherigen Form nicht aufrecht erhalten werden könne. Der verbesserten Anbindung Steinfelds wurde ebenfalls zugestimmt, da die hauptbetroffene Kommune Blankenheim ihre Zustimmung erteilt hat. Aus dem AK ÖPNV wurde vorgeschlagen, im Rahmen der Fortschreibung des NVP Kriterien zu entwickeln und im NVP festzuschreiben, die eine Bewertung bestehender und zukünftiger Schulverkehre ermöglichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Andienung der in der Stadt Mechernich errichteten Sekundarschule, der in Blankenheim errichteten Gemeinschaftsschule und die Verbesserung der Anbindung zum Hermann-Josef Kolleg in Steinfeld sollen zum jetzigen Schuljahreswechsel umgesetzt und über den Kreis Euskirchen als Aufgabenträger finanziert werden. Vor einer Beauftragung durch den Kreis Euskirchen mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird verwaltungsseitig nochmals eine Detailprüfung anhand der tatsächlich beförderten Schüler vorgenommen, um sicherzustellen, dass Einzelinteressen nur dann berücksichtigt werden, wenn dieses betrieblich und wirtschaftlich vertretbar ist. Darüber hinaus wird unter gleichen Voraussetzungen eine Prüfung vorgenommen, ob eine Integration der von der Stadt Mechernich und der Stadt Bad Münstereifel bisher außerhalb des ÖPNV beförderten Schüler möglich ist. gez. I. V. Poth