Daten
Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
29.06.16, 15:03
Aktualisiert
29.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 23.06.2016
Abteilung: 2
Mitteilungsvorlage
Haupt- und Finanzausschuss
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des
öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)
Allgemeines:
Auf Grund europarechtlicher Vorgaben wurde das Umsatzsteuergesetz am 02.11.2015
geändert. Der Gesetzgeber hat damit die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand vollständig neu geregelt. Die bisher geltenden Privilegien gelten ab dem 01.01.2017 grundsätzlich nicht mehr.
Problem:
Bisher nicht besteuerte Vorgänge könnten zukünftig der Umsatzbesteuerung unterliegen.
Dies hat zur Folge, dass die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) in Höhe von
19% abzuführen ist. Dem gegenüber steht ein ggf. für die Verwaltung bestehender Vorsteueranspruch. Je nach Fallgestaltung entstehen hier für die Verwaltung, bzw. für den
Bürger, höhere Kosten. Da die Verwaltung eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen im
öffentlichen und privatrechtlichen Bereich hat, ist eine grundsätzliche Aussage zur finanziellen Auswirkung damit noch nicht möglich. Das Bundesministerium der Finanzen hat ein
Rundschreiben zur weiteren Ausgestaltung angekündigt. Dieses bleibt abzuwarten.
Auswirkung auf die Gemeinde Merzenich:
Der Gesetzgeber räumt eine großzügige Übergangsregelung ein. Auf Antrag kann die
Anwendung der neuen Rechtslage bis zum 31.12.2020 hinausgezögert werden.
In der nächsten Sitzungsrunde wird die Verwaltung detaillierter berichten und eine Beschlußvorlage für den HFA und den Rat erstellen.
(Gelhausen)
(Harzheim)