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Beschlussvorlage GB (Änderung des Droschkentarifs)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
11.09.13, 14:46
Aktualisiert
20.09.13, 14:49
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 69/2013 10.09.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.09.2013 Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Änderung des Droschkentarifs Sachbearbeiter/in: Frau Grote Tel.: 15 287 Abt.: 36 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die 11. Verordnung vom 14.12.2011 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern. -2- Begründung: 1. Durch Beschluss des Kreistages vom 14.12.2011 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis Euskirchen in Kraft: 1) Grundgebühr 2,62 € 2a) jeder weitere km werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km 1,55 € b) jeder weitere km werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 3a) Zuschlag Großraumtaxi 1,60 € b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern 4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 5,50 € 7,50 € 26,75 € Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein –Taxi-Mietwagen eV. -, hat mit Schreiben vom 24.04.2013 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes wie folgt beantragt: 1) Grundgebühr 2,80 € 2a) jeder weitere km werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr 1,70 € b) jeder weitere km werktags in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 3a) Zuschlag Großraumtaxi 1,80 € b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern 8,00 € 4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde b) Wartezeiten ab der 6. Minute 5) Gebühr für Kartenzahlung bis 5 Minuten 6,00 € 28,00 € 32,00 € 2,00 € Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörverfahren wurde in den Städten und Gemeinden des Kreises und bei den Taxi-Unternehmern durchgeführt. Dem Antrag der Fachvereinigung stimmten 9 Gemeinden zu, 2 sind gegen eine Tariferhöhung in der beantragten Höhe . Bei den Taxi-Unternehmern befürworteten 29 (62 %) den Antrag, 0 (0 %) sind gegen eine Tariferhöhung, 18 (38 %) Unternehmer äußerten sich nicht. Bei den Kreisen Rhein-Sieg, Rhein-Erft, Düren und Städteregio Aachen liegt ebenfalls ein Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes vor. Dort sind gegenwärtig folgende Tarife gültig: -3RheinSieg-Kreis 1) Grundgebühr Rhein-ErftKreis Aachen Düren gültig ab gültig ab gültig ab gültig ab 15.12.2011 13.10.2011 15.03.2012 01.01.2012 2,80 € 2,65 € 2,80 € 3,00 € 2a) jeder weitere km werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km 1,60 € 1,65 € 1,65 € 1,60 € b) jeder weitere km werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 3a) Zuschlag Großraumtaxi 1,70 € 1,75 € 1,75 € 1,70 € 5,50 € 6,00 € 5,80 € 6,00 € -- * -- * -- * -- * 26,00 € 26,00 € 28,00 € 26,00 € 30,00 € 30,00 € 28,00 € 26,00 € b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern 4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 1. bis 9. Minute b) Wartezeiten ab der 10. Minute 5) Gebühr für Kartenzahlung 1,00 € * Der Nachteil bei einer Nichterhebung des Zuschlages ist, dass Mietwagen, die nicht diesem Tarif unterliegen, zu überhöhten Preisen eingesetzt werden und keine Beförderungspflicht (§ 22 PBefG) besteht. Im Hinblick auf den Interkommunalen Vergleich sowie die gutachtliche Äußerung der IHK Aachen vom 17.05.2013 hält die Verwaltung eine Erhöhung bei den wesentlichen Tarifelementen für gerechtfertigt: 1) Grundgebühr (incl. der ersten 10 Cent-Schaltung) 2 a) jeder weitere km werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr 2,80 € b) jeder weitere km werktags in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 3 a) Zuschlag Großraumtaxi 1,80 € b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern 4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 5) Gebühr für Kartenzahlung 1,70 € 6,00 € 8,00 € 30,00 € 0,00 € Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit für den Fahrgast wird wie in den Kreisen Düren und Städte Region Aachen keine Staffelung der Wartezeit vorgenommen. -4Eine Gebühr für die bargeldlose Zahlung wird nicht angesetzt, da dieser Aufwand als durch die Grundgebühr abgedeckt anzusehen ist. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)