Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
11.09.13, 14:46
Aktualisiert
20.09.13, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 69/2013
10.09.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.09.2013
Kreisausschuss
02.10.2013
Kreistag
09.10.2013
Änderung des Droschkentarifs
Sachbearbeiter/in: Frau Grote
Tel.: 15 287
Abt.: 36
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die 11. Verordnung vom 14.12.2011 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern.
-2-
Begründung:
1. Durch Beschluss des Kreistages vom 14.12.2011 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis Euskirchen in Kraft:
1) Grundgebühr
2,62 €
2a) jeder weitere km
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,55 €
b) jeder weitere km
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen
3a) Zuschlag Großraumtaxi
1,60 €
b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
5,50 €
7,50 €
26,75 €
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein –Taxi-Mietwagen eV. -, hat mit Schreiben vom
24.04.2013 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes wie folgt beantragt:
1) Grundgebühr
2,80 €
2a) jeder weitere km
werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr
1,70 €
b) jeder weitere km
werktags in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen
3a) Zuschlag Großraumtaxi
1,80 €
b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
8,00 €
4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
b) Wartezeiten ab der 6. Minute
5) Gebühr für Kartenzahlung
bis 5 Minuten
6,00 €
28,00 €
32,00 €
2,00 €
Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörverfahren wurde
in den Städten und Gemeinden des Kreises und bei den Taxi-Unternehmern durchgeführt.
Dem Antrag der Fachvereinigung stimmten 9 Gemeinden zu, 2 sind gegen eine Tariferhöhung in der
beantragten Höhe . Bei den Taxi-Unternehmern befürworteten 29 (62 %) den Antrag, 0 (0 %) sind
gegen eine Tariferhöhung, 18 (38 %) Unternehmer äußerten sich nicht.
Bei den Kreisen Rhein-Sieg, Rhein-Erft, Düren und Städteregio Aachen liegt ebenfalls ein Antrag auf
Erhöhung des Taxitarifes vor. Dort sind gegenwärtig folgende Tarife gültig:
-3RheinSieg-Kreis
1) Grundgebühr
Rhein-ErftKreis
Aachen
Düren
gültig ab
gültig ab
gültig ab
gültig ab
15.12.2011 13.10.2011 15.03.2012 01.01.2012
2,80 €
2,65 €
2,80 €
3,00 €
2a) jeder weitere km
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
1,60 €
1,65 €
1,65 €
1,60 €
b) jeder weitere km
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen
3a) Zuschlag Großraumtaxi
1,70 €
1,75 €
1,75 €
1,70 €
5,50 €
6,00 €
5,80 €
6,00 €
-- *
-- *
-- *
-- *
26,00 €
26,00 €
28,00 €
26,00 €
30,00 €
30,00 €
28,00 €
26,00 €
b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von
Rollstuhlfahrern
4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 1. bis
9. Minute
b) Wartezeiten ab der 10. Minute
5) Gebühr für Kartenzahlung
1,00 €
* Der Nachteil bei einer Nichterhebung des Zuschlages ist, dass Mietwagen, die nicht diesem Tarif
unterliegen, zu überhöhten Preisen eingesetzt werden und keine Beförderungspflicht (§ 22 PBefG)
besteht.
Im Hinblick auf den Interkommunalen Vergleich sowie die gutachtliche Äußerung der IHK Aachen vom
17.05.2013 hält die Verwaltung eine Erhöhung bei den wesentlichen Tarifelementen für gerechtfertigt:
1) Grundgebühr
(incl. der ersten 10 Cent-Schaltung)
2 a) jeder weitere km
werktags in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr
2,80 €
b) jeder weitere km
werktags in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen
3 a) Zuschlag Großraumtaxi
1,80 €
b) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
4) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
5) Gebühr für Kartenzahlung
1,70 €
6,00 €
8,00 €
30,00 €
0,00 €
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit für den Fahrgast wird wie in den Kreisen Düren und
Städte Region Aachen keine Staffelung der Wartezeit vorgenommen.
-4Eine Gebühr für die bargeldlose Zahlung wird nicht angesetzt, da dieser Aufwand als durch die
Grundgebühr abgedeckt anzusehen ist.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)