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Beschlussvorlage (Einbringung einer Hebesatz-Satzung für das Jahr 2011)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Einbringung einer Hebesatz-Satzung für das Jahr 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 169/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Niebuhr Telefon: 05208/991-206 Datum: 10. Dezember 2010 Einbringung einer Hebesatz-Satzung für das Jahr 2011 Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 02.12.2010 Rat 16.12.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Bezug nehmend auf die außerplanmäßige Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 04.09.2010 und nichtöffentlichen Klausurtagungen vom 06.10. / 13.10. / 27.10. und 17.11.2010 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2011 wurde bereits ausführlich auf die Notwendigkeit einer Anhebung der Realsteuerhebesätze hingewiesen. Nicht zuletzt die Wirtschaftsprüfer der tbbo Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bünde, haben bereits mehrfach angesprochen, dass nicht nur Konsolidierung auf der Aufwandsseite nötig sei, sondern auch Ertragsverbesserungen unabdingbar sind, um eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW darf die Gemeinde Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht ist. Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 erst am 24.02.2011 im Rat eingebracht wird, ist es erforderlich, eine entsprechende Hebesatz-Satzung zu verabschieden und noch in diesem Jahr zu veröffentlichen, damit die geänderten Steuersätze zu Beginn des Jahres in den neuen Steuerbescheiden für 2011 zugrunde gelegt werden können. Durch dieses Verfahren würde die Gemeinde Leopoldshöhe sächlichen und finanziellen Mehraufwand vermeiden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, für das Haushaltsjahr 2011 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 198 v. H., für die Grundsteuer B auf 396 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 419 v. H. zu erhöhen. Ferner werden für das Jahr 2012 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 200 v. H., der Grundsteuer B auf 404 v. H. und der Gewerbesteuer auf 427 v. H. angehoben. Die hierzu erforderliche Hebesatz-Satzung (vgl. Anlage 1) wird beschlossen. Schemmel