Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
169/2010
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Niebuhr
Telefon:
05208/991-206
Datum:
10. Dezember 2010
Einbringung einer Hebesatz-Satzung für das Jahr 2011
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
02.12.2010
Rat
16.12.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bezug nehmend auf die außerplanmäßige Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom
04.09.2010 und nichtöffentlichen Klausurtagungen vom 06.10. / 13.10. / 27.10. und 17.11.2010 im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung 2011 wurde bereits ausführlich auf die Notwendigkeit einer Anhebung der
Realsteuerhebesätze
hingewiesen.
Nicht
zuletzt
die
Wirtschaftsprüfer
der
tbbo
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bünde, haben bereits mehrfach angesprochen, dass nicht nur
Konsolidierung auf der Aufwandsseite nötig sei, sondern auch Ertragsverbesserungen unabdingbar sind, um
eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu erreichen.
Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die
Haushaltssatzung festgesetzt. Gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW darf die Gemeinde Realsteuern nach den
Sätzen des Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht
bekannt gemacht ist.
Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 erst am 24.02.2011 im Rat eingebracht wird, ist es erforderlich,
eine entsprechende Hebesatz-Satzung zu verabschieden und noch in diesem Jahr zu veröffentlichen, damit
die geänderten Steuersätze zu Beginn des Jahres in den neuen Steuerbescheiden für 2011 zugrunde gelegt
werden können. Durch dieses Verfahren würde die Gemeinde Leopoldshöhe sächlichen und finanziellen
Mehraufwand vermeiden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, für das Haushaltsjahr
2011 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 198 v. H., für die Grundsteuer B auf 396 v. H. und für die
Gewerbesteuer auf 419 v. H. zu erhöhen. Ferner werden für das Jahr 2012 die Hebesätze der Grundsteuer
A auf 200 v. H., der Grundsteuer B auf 404 v. H. und der Gewerbesteuer auf 427 v. H. angehoben. Die
hierzu erforderliche Hebesatz-Satzung (vgl. Anlage 1) wird beschlossen.
Schemmel