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Beschlussvorlage (Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
196 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Hundesteuersatzung)

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Inhalt der Datei

VierteSatzung vom zurAnderungder Hundesteuersalzung der GemeindeLeopoldshöhe vom'13.Dezember 1996in der Fassung derAnderungvom 17.Dezember2004 in der Fassungder Aufgrunddes S 7 der Gemeindeordnung filr das Land Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung vom 14. Juli 1994(GV NW S. 666/SGVNW 2023)in der z. z. geltendenFassung fi.lrdäs Land Nordrheinund der SS3 und 20 Abs. 2 Buchstabeb des Kommunalabgabengesetzes (KAG)vom 21. Oktober1969 (GV NW S.712|SGVNW 610) in der z. Z. geltenden Westfalen in seiner Sitzungam Fassung,hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe beschlossen, die Hundesteuersatzung der GemeindeLeopoldshöhe vom 13. Dezember1996in der Fassungder Anderungvom 17-Dezember 2004wiefolgtzu ändem: S2 erhältfolgendeFassungi undSleuer€atz S 2 Steuermaßstab gemeinsam DieSteuerbeträgt wennvoneinemHundehalter odermehreren Personen lährlich, neu 60,00Euro 72,00Euroje Hund 84,00Euroje Hund. a) nur ein Hundgehaltenwird ol zweiHundegehaltenwerden c) dreiodermehrHundegehaltenwerden bisher 48,00Euro 66,00Euroje Hund 78,00Euroje Hund. Hunde,für die Steuerbefreiung nachS 3 gewährtwird,werdenbei der Berechnung der Anzahl der Hundenichtberocksichtigt; Hunde,fur die eineSteuerermäßigung nachS 4 gewährtwifd, werdenmitoezählt. . ln S 3 wiJdfolgenderAbsatzhinzugefügt: S3 Steuerbefreiung (4) Steuerbefreiung wird auf Ankaggewährtfür Hunde,die von ihrenHaltefnnachweislich aus einemTierheimmit Sitzin def StadtDetmoldundderStadlBadSalzufleneMorbenwurden. gehtab dem1. desMonatsnachder Ubernahme DieSteuerbefreiung und gilt filr die Dauer einesJahres. t. lnkrufüieten DieseSatzung trittam 01.01.2011 in Kraft. -18 "